- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
Ähnliche Themen
15458 Antworten
Zitat:
@touranfaq schrieb am 21. November 2020 um 11:28:20 Uhr:
Zitat:
@Rasanty schrieb am 21. November 2020 um 10:11:56 Uhr:
Danke für den Link.
Bis auf die USA sind alle Strafzahlungen im erträglichen Rahmen. Nur die Jungs aus den Staaten haben den Bogen überspannt.
...dabei war die Lösung in den USA für den Kunden die einzig aus Kundensicht gerechte: Umrüstung oder Rückkauf. Und zwar "freiwillig". Hier in D muss man entweder für die Rückabwicklung klagen, oder auf eigene Kosten umrüsten, wenn überhaupt möglich.
Welche Lösung da jetzt besser im Sinne des Kunden ist, liegt auf der Hand.
Und deshalb werden sich dort Autobauer ganz genau überlegen zu betrügen.
Wir eiern hier rum und ich persönlich finde, der BGH hat Kundenunfreundlich entschieden. Kisten zurück ohne Abzüge. Vw ganz allein hat entschieden zu betrügen!
Hat jemand etwas bezüglich des anstehenden EUGH Urteil gelesen?
Zitat:
@Diesel907 schrieb am 21. November 2020 um 11:32:32 Uhr:
Wir eiern hier rum und ich persönlich finde, der BGH hat Kundenunfreundlich entschieden. Kisten zurück ohne Abzüge. Vw ganz allein hat entschieden zu betrügen!
Eben. Wenn dir jemand ne gefälschte Rolex verkauft würde kein Gericht auf die Idee kommen da einen "Nutzungsabzug" vorzunehmen. Das Ding geht zurück, Kaufpreis erstattet, und der Verkäufer wegen Betrug belangt. Wieso man hier den Betrüger noch belohnt ist völlig unverständlich.
Die Rolex verbraucht sich nicht, der Volkswagen schon. Der Nutzer hat seinen Wagen zu seiner Zufriedenheit genutzt bis er die Zeitung aufgeschlagen und den Artikel über den Dieselskandal gelesen hat.
Danach hat er, mit wenigen Ausnahmen seinen Wagen ohne Einschränkung weiter genutzt. Es ist klar dass er für diese Nutzung zahlen muss.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 21. November 2020 um 11:57:12 Uhr:
Die Rolex verbraucht sich nicht, der Volkswagen schon.
Ah-ha - Tolle Aussage.
Und warum haben dann ältere Modelle Kratzer, Schrammen und verharzte Uhrwerke ?
Und @Rasanty bitte zurück zu "Rechtliche Schritte" sonst wird hier wieder bereinigt.
gelöscht.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 21. November 2020 um 11:57:12 Uhr:
Die Rolex verbraucht sich nicht, der Volkswagen schon. Der Nutzer hat seinen Wagen zu seiner Zufriedenheit genutzt bis er die Zeitung aufgeschlagen und den Artikel über den Dieselskandal gelesen hat.
Danach hat er, mit wenigen Ausnahmen seinen Wagen ohne Einschränkung weiter genutzt. Es ist klar dass er für diese Nutzung zahlen muss.
Leider gibt es aber sehr oft Leute, welche die Dollarzeichen vor Augen haben und dann glauben, dass sie den Neupreis für ihren jahrelang genutzten Wagen zurück bekommen.
Das hat dann nichts mehr mit dem Rechtsanspruch im Abgasskandal zu tun.
ICE Sprinter, lass gut sein. Es artet sonst wieder aus.
Ich erspare mir hier eine Antwort, der Thread wird am Ende noch geschlossen.
VWs Taktik geht auf, seit mehr als zwei Jahren am Klagen und kein LG Termin. Am Ende gibt es 357,50€ für die Drecksschleuder.
Ich hoffe der EUGH passt das ganze noch etwas an und zwar im Sinne der Geschädigten.
Zitat:
@caiowa schrieb am 18. Oktober 2020 um 08:20:43 Uhr:
Ich habe nun auch ein Vergleichsangebot erhalten. Die Höhe entspricht in etwa dem Wert, den ich bei einem Urteil mit 250Tkm erhalten würde, abzüglich dem Restwert nach Schwacke. Es ist deutlich höher als die MFK, insoweit bin ich zufrieden.
Da ich einige Reparaturen reinstecken musste und jetzt auch Bremsen rundum neu sind, werde ich den Vergleich annehmen und das Fahrzeug weiterfahren.
Trotz aller Unkenrufe ging das Geld wie im Vergleichsangebot beschrieben, genau 4 Wochen später bei mir diese Woche ein. Damit hat das nun genau 2 Jahre nach Beginn der Klage ein Ende. Danke für die vielen Tipps hier im Thread
Zitat:
@Diesel907 schrieb am 21. November 2020 um 12:53:20 Uhr:
ICE Sprinter, lass gut sein. Es artet sonst wieder aus.
Ich erspare mir hier eine Antwort, der Thread wird am Ende noch geschlossen.
(...)
Danke! :)
Gruß an alle, die mit aufpassen. ;)
gelöscht
@caiowa
Glückwunsch, mit 2Jahren warst Du noch einer der "Schnellen" . Ich bin bei 2,5 und nur ausgefallene Termine vorm OLG, auch auf Grund von kranken Anwälten seitens VW. Erst am Tag der Verhandlung abgesagt als ich schon auf dem Weg war. Nur eine Stunde später lag aber schon ein Vergleichsangebot vor, dass war zeitlich noch vor dem ausgefallen Gerichtstermin. Für mich ein abgekapertes Spiel von VW, die wollten kein neues Urteil. Im LG Urteil steht Kostenteilung, jeder zahlt seinen Anwalt selber. Ein ganz linker Verein. Gruß
Zitat:
@Rasanty schrieb am 21. November 2020 um 10:11:56 Uhr:
Danke für den Link.
Bis auf die USA sind alle Strafzahlungen im erträglichen Rahmen. Nur die Jungs aus den Staaten haben den Bogen überspannt.
Ich glaube, du hast da etwas verdreht in deinem Beitrag...
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 21. November 2020 um 14:18:16 Uhr:
Zitat:
@Rasanty schrieb am 21. November 2020 um 10:11:56 Uhr:
Danke für den Link.
Bis auf die USA sind alle Strafzahlungen im erträglichen Rahmen. Nur die Jungs aus den Staaten haben den Bogen überspannt.
Ich glaube, du hast da etwas verdreht in deinem Beitrag...
Bin inhaltlich bei dir, bitte aber dennoch die User, diesen Faden nicht weiter zu verfolgen. 15 Jahre bei MT haben meine Sensibilität für Threadschließungen geschärft und hier stehen wir nach den erst kürzlich erfolgten moderativen Warnungen, die zuletzt auch wieder mit Beitragslöschungen und einer vorübergehenden Schließung verbunden waren, ohnehin auf Bewährung.
Die Thematik wurde hier auch schon gefühlt hundertfach durchgekaut und bietet keine Ansätze für neue Erkenntnisse. Von daher bitte ich alle hier sehr herzlich darum, wieder ganz nüchtern zu den konkreten juristischen Schritten zurückzukommen. Denn in der Klärung dieser Sachverhalte liegt der eigentliche Wert des Threads und es wäre schade, wenn er als Orientierungshilfe entfiele. ;)
Edit:
Will hier auf keinen Fall Maulkörbe verteilen, sondern einfach den Thread erhalten. Falls jemandem das Thema auf den Nägeln brennt, ist immer noch der allgemeine Sammelthread eine Option oder auch der Noxlügenthread.
Die Weihnachtsferien des Europ. Gerichtshofs beginnen am 21.12.2020 und enden am 10.01.2021.
Der Terminplan des EuGH weist keine Urteilsverkündung zum Vorgang C-693/18 vor diesem Zeitraum mehr aus.
Hallo Leute,
Mein Fahrzeug wurde nun an einen Händler, den mir VW benannt hat, zurückgegeben.
Es war echt sehr unkompliziert. Der Händler hat den Fahrzeugzustand nicht überprüft. Er meinte auch zu mir, dass das nicht seine Aufgabe wäre und sein Auftrag lediglich die Fahrzeugrücknahme ist. Ich habe extra gefragt was denn wäre, wenn das Fahrzeug Schrammen oder grössere Kratzer hätte. Das wäre dem Händler egal.
Er erzählte mir sogar von einem Fall in dem ein Geschädigten ihm ein nicht Fahrtüchtiges Auto auf einem Anhänger in den Hof gefahren hätte und auch das war ihm egal.
Die Autos stehen sowieso noch 2 oder 3 Monate beim Händler rum und da würden die alle nicht mehr anspringen.
Also kurz: der Händler hat nur nach dem boardbuch, Fahrzeugpapieren und Fahrzeugschlüsseln gefragt und ob alle damals original gekauften Ausstattungen (Felgen etc) dabei sind. Was ich bejahte. Dann hat er noch den aktuellen km Stand eingetragen und paar persönliche Daten ergänzt. Den Abgabebogen musste ich unterschreiben. Das wars.
Mein Fahrzeug hatte 2 "tiefere Kratzer", die man hätte sehen können wenn man sich das Auto angeguckt hätte und eine leichte, kaum zu erkennende, Schramme vom ausparken. Hat wie gesagt niemanden interessiert.
Für mich ist das Thema VW nun durch :) Hab Glück gehabt das es bei mir schnell ging.
Wünsche euch allen noch viel Erfolg und haltet durch.
Ich hänge euch den Abgabebogen mal an.
Zitat:
@Germanfloh schrieb am 12. November 2020 um 22:21:08 Uhr:
Hallo zusammen!
Klinke mich hier auch mal ein:
Gleiche Situation auch bei mir, Klage gewonnen, Rückgabe Zug um Zug - und Geld ist bereits da...
Auch ich frage mich, ob es erforderlich ist, Parkrempler etc. reparieren zu lassen, bevor wir das Auto zurückgeben, oder ob das letztlich mit der Nutzungsentschädigung abgegolten ist.
Gibt es hier keinen, der dazu schon irgendwelche Erfahrungen gemacht hat? :confused:
(ausser dem Glücklichen @boomer68) Link
Zitat:
@Germanfloh schrieb am 12. November 2020 um 22:21:08 Uhr:
Zitat:
@ErnstderLage schrieb am 12. November 2020 um 17:01:21 Uhr:
Ja hast recht das Urteil lauter Zug um Zug.
Das Geld war tatsächlich gestern auf meinem Konto inkl. Verzugszinsen. :)
Das mit dem Übergabeschein probiere ich mal. Danke für den Tipp.
Wenn es rum ist berichte ich mal wie es gelaufen ist.
Zitat:
@Germanfloh schrieb am 12. November 2020 um 22:21:08 Uhr:
Zitat:
@ErnstderLage schrieb am 12. November 2020 um 17:01:21 Uhr: