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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@ErnstderLage schrieb am 11. November 2020 um 00:23:18 Uhr:

Leute sagt mal, ist es normal dass man einen Abrechnungsbogen ausfüllt /ausgefüllt bekommt bei Fahrzeugrückgabe nach gewonnener Klage? Kann mein Auto lt Mail von meiner Kanzlei nun beim Händler abgeben und soll anschließend den unterschriebenen Abrechnungsbogen zuschicken.

Ich habe das Thema Abrechnungsbogen bisher nur bei Vergleichen wahrgenommen gehabt. Was wollen die abrechnen ? Ich hoffe die Zusatz-km seit dem Urteil werden nicht abgerechnet. Haben bereits vor über 5 monaten gewonnen und bis heute keine Reaktion von denen. Kriege niemanden ans Telefon bei der Kanzlei und auf Mails auch keine Antwort. Habe keine Lust mir noch was abziehen zu lassen weil die das so Verzögern.

Danke Euch

Hat VW denn schon gezahlt?

Urteil lautet doch -Zug um Zug-.

Erst das Geld incl. der Verzugszinsen -taggenau-, dann das Fahrzeug zurück.

Ich würde dann maximal einen Übergabeschein ausfüllen.

Zitat:

@TheRocket88 schrieb am 11. November 2020 um 00:17:25 Uhr:

 

Ich bin bei einer der Großkanzleien. Es ist schwer dort eine Rückmeldung einzuholen, d.h. die Kommunikation läuft schleppend und man ist mehr oder weniger einem vorgegebenen Prozedere unterworfen, ohne große Einflussmöglichkeiten.

Ich auch. Ist die vom ehemaligen Bundesminister.

Letztlich geht es v.a. um die Frage der Nutzungsentschädigung, da Deliktzinsen entfallen werden, wobei in unserem Fall die Gesamtfahrleistung sehr gering ist (ich möchte nicht zu viel verraten, aber sie liegt weit unter 25 % der theoretisch angesetzten Werte, wobei es ein Neuwagenkauf war). Somit macht es keinen riesigen Unterschied, ob mit 250.000 oder mehr Kilometern an Fahrleistung kalkuliert würde.

Die Deliktzinsen hätten bei uns etwa 20-25 % des Streitwertes ausgemacht. In der Vorinstanz wurde VW verurteilt im Prinzip alle Verfahrenskosten zu tragen. Wir tendieren daher dazu die Berufung zurückzuziehen, jedoch kann ich schwer einschätzen, ob dies finanziell sinnvoll ist, da einerseits Verfahrenskosten eingespart werden, aber die bisherigen Kosten der Berufung (Schriftsatz) selbst zu tragen wären (keine RSV). Der bisherige Streitwert beläuft sich auf eine fünfstellige Summe. Sollte das Urteil annähernd bestätigt werden, was wir hoffen, so müsste VW wohl auch einen Teil der Berufungskosten übernehmen, oder irre ich?

Was mir auch unklar ist: Wie läuft das mit den bisher aus eigener Tasche gezahlten Anwalts- und Gerichtskosten im Falle eines gewonnen Prozesses ab? Bekommt man hier eine (Teil-)Rückerstattung der Kanzlei, die den restlichen Betrag dann von VW einfordert, oder muss VW die anteiligen Kosten zusätzlich zur Rückzahlungssumme (incl. Verzugszinsen) erstatten?

The winner takes ist all.

Wenn du in allen Punkten gewinnst zahlt VW alle Kosten.

Andernfalls kann es auch eine prozentuale Aufteilung geben.

Was steht denn in deinem LG Urteil.

Da hat das Gericht doch auch eine Kostenentscheidung gefällt.

Dabei wurden die RA-Kosten doch sicher auf einen geringeren Satz gekürzt, da nach Einschätzung der Gerichte die Schriftsätze im - cut and paste-Verfahren- erstellt wurden und auch noch werden.

Hast du denn, außer dem Prozeßkostenvorschuß, schon Zahlungen geleistet?

Zitat:

@xinnam schrieb am 11. November 2020 um 10:34:40 Uhr:

Ich würde dann maximal einen Übergabeschein ausfüllen.

Genau. Ich selbst würde nur bestäigen das ich die Zahlung erhalten habe. Und mir bestätigen lassen das ich das Fahrzeug zurückgegeben habe. Mehr nicht.

Zitat:

@xinnam schrieb am 11. November 2020 um 10:53:30 Uhr:

 

The winner takes ist all.

Wenn du in allen Punkten gewinnst zahlt VW alle Kosten.

Andernfalls kann es auch eine prozentuale Aufteilung geben.

Was steht denn in deinem LG Urteil.

Da hat das Gericht doch auch eine Kostenentscheidung gefällt.

Dabei wurden die RA-Kosten doch sicher auf einen geringeren Satz gekürzt, da nach Einschätzung der Gerichte die Schriftsätze im - cut and paste-Verfahren- erstellt wurden und auch noch werden.

Hast du denn, außer dem Prozeßkostenvorschuß, schon Zahlungen geleistet?

Das LG-Urteil sagt, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung vollstreckbar. Außerdem müssen noch außergerichtliche Kosten von der Beklagten übernommen werden (reduzierte Geschäftsgebühr von 1,3, da Copy&Paste).

Bislang wurden Zahlungen im mittleren vierstelligen Bereich von uns geleistet (ca. das Dreifache der außergerichtlichen Kosten, die VW übernehmen soll). Die Zahlungen verteilen sich zu 2/3 auf Anwalts- und zu 1/3 auf Gerichtskosten.

Dann ist doch klar, daß VW dir deine Auslagen zu erstatten hat.

Wieso hast du schon Zahlungen an den Rechtsanwalt geleistet? Hatte er kein Vertrauen in seine eigenen Fähigkeiten? Wo sitzt denn die Großkanzlei?

Zitat:

@xinnam schrieb am 11. November 2020 um 14:15:24 Uhr:

Dann ist doch klar, daß VW dir deine Auslagen zu erstatten hat.

Wieso hast du schon Zahlungen an den Rechtsanwalt geleistet? Hatte er kein Vertrauen in seine eigenen Fähigkeiten? Wo sitzt denn die Großkanzlei?

Die Zahlungen waren Voraussetzung für die Einreichung der Klage.

Die Kanzlei sitzt in der bevölkerungsreichsten Stadt Deutschlands ;)

Ob und in welcher Höhe VW die Kosten zu erstatten hat, bleibt offen. Wenn ich lese, wie schleppend teilweise die Rückabwicklung vollzogen wird, dann habe ich Sorge, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben könnten. Auch die Verzugszinsen würden in unserem Fall einige Tausend Euro betragen. Es wäre tatsächlich einfacher gewesen, wenn die Zahlungen erst im Nachhinein erfolgt wären. Dann hätte VW die Kosten direkt übernehmen können, vorausgesetzt, das Gericht bestätigt das Urteil des LG. Da die Berufung auf Deliktzinsen keine Erfolgschancen hat, fürchte ich, dass ein Teil der Kosten bei uns verbleiben wird (vielleicht 1/3). Außerdem sind die Kosten der laufenden Berufung noch offen. Mit ihnen läge die Summe bei über 10.000 €.

Gestern spannender Bericht in der ARD zu den überlasteten Gerichten im Dieselskandal.

Zitat:

Diesel-Skandal: Wie die Klagewelle die Gerichte lahmlegt

https://www.daserste.de/.../klagen-diesel-skandal-100.html

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 9. November 2020 um 15:07:15 Uhr:

Hallo,

heute ist ein Rückkaufangebot von den Verstandsallergikern eingetrudelt: Fahrzeugrücknahme auf Basis 275000 km,

allerdings ohne Prozesszinsen und man muss 1000€ Anwaltskosten tragen, bzw. die RV.

Fahrzeugzusatzausstattung wie Winterräder, Navi, AHK etc. wurde ebenso nicht berücksichtigt.

Gruss

Lutz

Hallo,

bei solchen Angeboten glaubt doch keiner ernsthaft, daß Klagen zurückgezogen werden.

Schließlich gehören die hartnäckigen Kläger doch dem Club der "Wegelagerer an".

Wenn VW das wirklich beenden will: Fahrzeugpreis kpl. abzüglich Nutzungsentschädigung PKW auf Basis 300000 km, zuzgl. Zinsen, zuzgl. Übernahme sämtlicher Kosten plus 1000 € Entschädigung für die Umstände.

Ich denke, dann würden die meisten Bücher geschlossen.

Gruss

Lutz

Zitat:

Gestern spannender Bericht in der ARD zu den überlasteten Gerichten im Dieselskandal.

 

Zitat:

Diesel-Skandal: Wie die Klagewelle die Gerichte lahmlegt

https://www.daserste.de/.../klagen-diesel-skandal-100.html

Das ist doch aber auch die Schuld von VW.

Natürlich machen die Großkanzleien hier Fließbandarbeit. Wenn ich sehe, dass meine Klageschrift über 130 Seiten lang war und die Erwiderung auch entsprechend, ist schon klar, dass das die Gerichte massiv Zeit kostet.

Allerdings hätte VW das Ganze nach dem BGH Urteil zumindest für die EA189 Fälle abkürzen können.

Bei mir tauchte im Termin beim LG ganz plötzlich ein verbessertes Vergleichsangebot vom Oktober auf, welches über ein Online Portal angeblich schon länger zur Verfügung stand (wusste nur weder miene Kanzlei noch ich).

Nach dem LG Termin erhalte ich jetzt plötzlich von VW ein Vergleichsangebot zur Fahrzeugrücknahme (was gar nicht so unattraktiv ist und welches ich wahrscheinlich sogar annehmen werde).

Da frage ich mich nur: warum nicht sofort? Dann hätte man das ohne Gerichtstermin erledigen können. Aber es muss ja immer noch bis aufs Letzte gepokert werden. Die Anwälte freuen sich jedenfalls, die können dann bald mit ihren gescheffelten Millionen in Frührente gehen

Hallo,

Klageschrift mit 130 Seiten? Was fehlt da an Informationen? :D

Meine Kanzlei hat ein Schriftstück mit 619 Seiten zu Gericht gegeben.

Gruss

Lutz

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 12. November 2020 um 09:53:57 Uhr:

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 9. November 2020 um 15:07:15 Uhr:

Hallo,

heute ist ein Rückkaufangebot von den Verstandsallergikern eingetrudelt: Fahrzeugrücknahme auf Basis 275000 km,

allerdings ohne Prozesszinsen und man muss 1000€ Anwaltskosten tragen, bzw. die RV.

Fahrzeugzusatzausstattung wie Winterräder, Navi, AHK etc. wurde ebenso nicht berücksichtigt.

Gruss

Lutz

Hallo,

bei solchen Angeboten glaubt doch keiner ernsthaft, daß Klagen zurückgezogen werden.

Schließlich gehören die hartnäckigen Kläger doch dem Club der "Wegelagerer an".

Wenn VW das wirklich beenden will: Fahrzeugpreis kpl. abzüglich Nutzungsentschädigung PKW auf Basis 300000 km, zuzgl. Zinsen, zuzgl. Übernahme sämtlicher Kosten plus 1000 € Entschädigung für die Umstände.

Ich denke, dann würden die meisten Bücher geschlossen.

Gruss

Lutz

Vw könnte sich viele Anwaltskosten sparen, aber sie pokern bis zum Schluss.

 

Und von dem Willen auf die Kläger zu zu gehen und alles schnell zu beenden merke ich nichts.

 

Vw versucht einen gezielt weich zu kochen.

Zitat:

@Diesel907 schrieb am 12. November 2020 um 10:10:20 Uhr:

 

Vw versucht einen gezielt weich zu kochen.

Hallo,

ist doch logisch, du hast vielleicht ja auch noch einen EA288, oder eine solche Karre im Verwandten- oder Bekanntenkreis. Dann würdest du doch auch Rücktauschempfehlungen aussprechen.

Das soll dann ja nicht so einfach werden.

Ich warte noch auf den Startschuss zur MFK EA288. Der kommt aber nur in Abhängigkeit der Entscheidung des EUGH zum Thema Doppelverglasung, vulgo Thermofenster.

Gruss

Lutz

Zitat:

@transarena schrieb am 12. November 2020 um 08:07:54 Uhr:

Gestern spannender Bericht in der ARD zu den überlasteten Gerichten im Dieselskandal.

Zitat:

@transarena schrieb am 12. November 2020 um 08:07:54 Uhr:

Zitat:

Diesel-Skandal: Wie die Klagewelle die Gerichte lahmlegt

https://www.daserste.de/.../klagen-diesel-skandal-100.html

Der Fernsehbeitrag bringt es auf den Punkt.

Wenn die Politik beziehungsweise der Staat sich mehr für die Diesel Geschädigten eingesetzt hätte, würde es nicht ansatzweise so eine Klageflut geben und die Gerichte könnten ihren eigentlichen Aufgaben nachgehen.

Ist doch mal schön zu sehen, das man eben doch nicht alles mit dem deutschen Michel machen kann.

 

Pro Instanz ca 6000€ Kosten für beide Anwälte und an Gerichts/Instanzkosten. Und das häufig bei zwei Instanzen.... wie viel Vw damit hätte entschädigen können und sie bieten einem nach 2,5 Jahren Klage 1000€. Da fehlen mir die Worte.

Kosten sind mir nach dem Urteil keine entstanden, also mal abgesehen von der KFZ Steuer und der Versicherung. Tuv und jährliche Inspektion wurden bereits vor dem Urteil gemacht. Keine Ahnung warum die Kanzlei sich so lange nicht gerührt hat, zumindest weiß ich nichts davon. Gut einen Monat muss man vlt abziehen weil man die Berufungsfrist abgewartet hat. Sind dann immer noch 4 Monate.

Versicherung etc. Setze ich mal nicht an, denn ich konnte das Fahrzeug die letzten Monate auch fahren. Ich hoffe die zusatz km werden nicht angesetzt, das wäre dann ok für mich. Sollten die km doch angesetzt würde ich versuchen die anderen Kosten auch anzusetzen. Falls das der Anwalt mitmacht.

Das Geld war tatsächlich gestern auf dem Konto. Bin mal gespannt wie die Übergabe läuft. Hab das Autohaus zwecks Terminvereinvarung noch nicht erreicht. Ich hoffe die geben sich damit zufrieden, wenn ich den Abrechnungsbogen nicht unterschreiben möchte.

Anwalt wechseln ist doch schwierig oder ? Weiß nicht ob eine andere Kanzlei sich mit dem Fall noch beschäftigt wenn bereits Verhandlungen durch sind. Naja ich habe es ja bald geschafft. Für mich macht ein Wechsel jetzt keinen Sinn mehr.

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 11. November 2020 um 05:17:43 Uhr:

Ich würde denen sämtliche Kosten in Rechnung stellen die Dir in den 5 Monaten entstanden sind.

Mit Urteil hast Du einen vollstreckbaren Titel. Ich hätte da keine 5 Monate gewartet. Und VW gegenüber würde ich gar nichts ausfüllen oder gar unterschreiben. Ist natürlich blöd wenn man eine Kanzlei hat die sich gar nicht meldet. Kann man dann einen anderen Anwalt nehmen?

Ja hast recht das Urteil lauter Zug um Zug.

Das Geld war tatsächlich gestern auf meinem Konto inkl. Verzugszinsen. :)

Das mit dem Übergabeschein probiere ich mal. Danke für den Tipp.

Wenn es rum ist berichte ich mal wie es gelaufen ist.

Zitat:

@xinnam schrieb am 11. November 2020 um 10:34:40 Uhr:

Zitat:

@ErnstderLage schrieb am 11. November 2020 um 00:23:18 Uhr:

Leute sagt mal, ist es normal dass man einen Abrechnungsbogen ausfüllt /ausgefüllt bekommt bei Fahrzeugrückgabe nach gewonnener Klage? Kann mein Auto lt Mail von meiner Kanzlei nun beim Händler abgeben und soll anschließend den unterschriebenen Abrechnungsbogen zuschicken.

Ich habe das Thema Abrechnungsbogen bisher nur bei Vergleichen wahrgenommen gehabt. Was wollen die abrechnen ? Ich hoffe die Zusatz-km seit dem Urteil werden nicht abgerechnet. Haben bereits vor über 5 monaten gewonnen und bis heute keine Reaktion von denen. Kriege niemanden ans Telefon bei der Kanzlei und auf Mails auch keine Antwort. Habe keine Lust mir noch was abziehen zu lassen weil die das so Verzögern.

Danke Euch

Hat VW denn schon gezahlt?

Urteil lautet doch -Zug um Zug-.

Erst das Geld incl. der Verzugszinsen -taggenau-, dann das Fahrzeug zurück.

Ich würde dann maximal einen Übergabeschein ausfüllen.

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