- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
Ähnliche Themen
15458 Antworten
Zitat:
@pctelco schrieb am 2. September 2020 um 21:18:51 Uhr:
Den Vergleichstext habe ich leider erst nach beidseitiger Unterschrift durch die beiden Anwaltsparteien zu sehen bekommen ...
Ich würde niemals einer Vergleichsvereinbarung zustimmen ohne die genauen Details zu kennen. Meine Kanzlei hat mir bisher immer den kompletten Text geschickt. Und dann gefragt ob sie den Vergleich annehmen sollen oder nicht. Ich habe immer abgelehnt. Denn mir ist ein Urteil als vollstreckbarer Titel lieber und vor allem sicherer.
Ich drück Dir die Daumen das die Zahlung bald eingeht und die Sache damit doch noch ein gutes und rasches Ende für Dich findet.
"...Bin gespannt, ob du mit Einzelklage von Myright eher ein Ergibnis hast......'
Das wäre mir erstmal egal, da ja noch paar km draufkommen.
Aber, die 30% fallen an Prov weg !!!!
Ich werde mein Auto nicht in die Ecke stellen, wenn man sieht, wie hier der Schuss " nach hinten losgehen" könnte.
Siehe dazu die Beiträge mit Verschleppung und dgl.
Nach knapp 9 Jahren keine 115t km, und es werden weniger.
Dann bin ich eben in 2 Jahren bei 130/140t.
Kein Problem, wenn dann noch paar Zinsen ggf. draufkommen, bekomme ich immer noch mehr Geld bei Rückabwicklung für ein 10/11 Jahre altes Auto, was auf dem "Gebrauchtmarkt" eigentlich keinen Wert mehr hat.
Hatte anfänglich auch grössere Hoffungen, aber man sieht ja, was draus wird.
Bis die Tage
Zitat:
@affentwiner schrieb am 3. September 2020 um 06:25:32 Uhr:
Hatte anfänglich auch grössere Hoffungen, aber man sieht ja, was draus wird.
Bis die Tage
Ja.
Wenn ich dann den Beitrag von @pctelco lese, kommt mir die Galle hoch.......
Leider, da man ja nur verarscht wird.
Ich sehe keinen Sinn, die Kiste abzumelden. Zumal der Platz es nicht hergibt.
Dann ist da noch so ein ungutes Gefühl, was am Ende rauskommt!?
Also erstmal weiterfahren.
Die Geschichte lehrt uns, dass es immer schlimmer kommt.
Ich hoffe mal die RS spielt mit, da ich erst nach Kauf eine Neue hatte, bzw. wir die umgestellt haben.
Trotzdem war beim Kauf schon eine RS mit einigen Jahren Laufzeit vorhanden.
So nach und nach werden die Laufleistungen auf 250t runtergesetzt?
War auch o-ton von MR, wenn Auto nicht über 250t hat, dann Einzelklage mgl.
Oder gehen die von 300t aus, da es sich noch hinzieht ( 250t + zusätzliche km in der Zeit ) ?
Aber entscheidet nicht der Richter/in was angesetzt wird?
Zitat:
@transarena schrieb am 3. September 2020 um 07:36:21 Uhr:
Zitat:
@affentwiner schrieb am 3. September 2020 um 06:25:32 Uhr:
Hatte anfänglich auch grössere Hoffungen, aber man sieht ja, was draus wird.
Bis die Tage
Ja.
Wenn ich dann den Beitrag von @pctelco lese, kommt mir die Galle hoch.......
Disclaimer: Es folgt eine freie Meinungsäußerung nach Art. 5 GG. Keine Rechtsberatung.
Man muss sich als Betrugsopfer in diesem Fall immer eine Sache vor Augen halten:
Vor Gericht sitzt man nicht irgendeinem Kleinkriminellen gegenüber, der sich mal schnell ein paar Hundert Euro mit einer gefälschten Rolex ergaunern wollte. Man sitzt vielmehr Prokuristen und Anwälten (und damit Erfüllungsgehilfen) einer Beklagten gegenüber, die den international schwersten, gewerbmäßigen Betrug in der Wirtschaftsgeschichte zu verantworten hat. Zudem zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, dass die Belagte und ihre Repräsentanten bisher weder Reue noch Einsicht zeigen, geschweige denn einen Willen, die Betrugsopfer freiwillig zu entschädigen. Die Vergangenheit zeigte ebenso, dass die juristische Strategie der Beklagten maßeblich auf der Verschleppung von Verfahren beruhte, und dass bisherige Vergleichsangebote mit der offensichtlichen Absicht unterbreitet wurden, höchstrichterliche Entscheidungen zu verhindern und den Betrogenen ein zweites Mal zu benachteiligen.
Jetzt muss man sich selbst die Frage stellen: Kann man von dieser Beklagten ernsthaft erwarten, dass sie ein faires Vergleichsangebot vorlegt und sich anschließend an die Bedingungen des Vergleichs hält? Darüber sollte jeder Betroffene intensiv nachdenken...
Und noch zu den "eigenen" Anwälten: Hier ist es ebenfalls sehr naiv zu glauben, sie handeln immer und unbedingt im Sinne des Betroffenen. Ein Anwalt will Geld verdienen, und das möglichst schnell und einfach (sonst hätte er ja auch Bauarbeiter werden können :D). Seine Entlohnung ist nicht aufwandsbasiert, sondern streitwertbasiert. Je schneller er also das Verfahren zu Ende bringt, desto besser für ihn. Deshalb muss man auch den eigenen Anwälten genau auf die Finger schauen...
Zitat:
@touranfaq schrieb am 3. September 2020 um 09:17:45 Uhr:
Zitat:
@transarena schrieb am 3. September 2020 um 07:36:21 Uhr:
Ja.
Wenn ich dann den Beitrag von @pctelco lese, kommt mir die Galle hoch.......
Und noch zu den "eigenen" Anwälten: Hier ist es ebenfalls sehr naiv zu glauben, sie handeln immer und unbedingt im Sinne des Betroffenen. Ein Anwalt will Geld verdienen, und das möglichst schnell und einfach (sonst hätte er ja auch Bauarbeiter werden können :D). Seine Entlohnung ist nicht aufwandsbasiert, sondern streitwertbasiert. Je schneller er also das Verfahren zu Ende bringt, desto besser für ihn. Deshalb muss man auch den eigenen Anwälten genau auf die Finger schauen...
Dann sollte eigentmich ein erhöhtes Interesse bestehen, solange die Autos noch "wert" haben, diese Verfahren zu beenden.
Aber wie man sieht, werden auch diese Kanzleien ausgebremst !
Zitat:
@affentwiner schrieb am 3. September 2020 um 08:16:02 Uhr:
So nach und nach werden die Laufleistungen auf 250t runtergesetzt?
War auch o-ton von MR, wenn Auto nicht über 250t hat, dann Einzelklage mgl.
Oder gehen die von 300t aus, da es sich noch hinzieht ( 250t + zusätzliche km in der Zeit ) ?
Aber entscheidet nicht der Richter/in was angesetzt wird?
Mir hatte MR mitgeteilt das mit Prozesskostenfinanzierer nur Einzelklagen bis 190tkm finanziert werden . Bei Einzelklage über MR mit Rechtsschutzverrsicherung ist es egal wieviel Km man hat.
Das mit dem liegt im ermessen des Richters wieviele Km angesetzt werden, hat auch nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun . Kann ja nicht sein das von 150-300tkm für den gleichen Autotyp von unterschiedlichen Gerichten angenommen wird . VW legt es dir zur Last und rechnet es gegen wenn du dein Auto angeblich zu billig verkauft hast, aber du musst dich auch noch wenn es ungünstig läuft vom Gericht bescheissen lassen.
Mir stellt sich die Frage, ob es unser Rechtssystem tatsächlich zulässt, dass der VW-Kotzern in der Absicht, lediglich ein Urteil gegen sich zu verhindern, aber sowieso nicht zahlen zu wollen?
Ich als Kläger stehe nun mit nullkommanullgarnichts in der Hand da, weil meine Anwälte ja (vermutlich) bereits die Berufung zurück gezogen haben.
Das dürfte meinem Rechtsempfinden nach jedoch eigentlich nicht statthaft sein, weil weiterem Betrug (wegen o.g. mutmaßlicher Absicht sowieso nicht zu zahlen) durch den Schuldner Volkswagen AG, hier Tür und Tor weit geöffnet wären.
Nein, eigentlich ist es sogar fast die gemeinste Art von Betrug!
Zitat:
@pctelco schrieb am 3. September 2020 um 09:29:53 Uhr:
Das dürfte meinem Rechtsempfinden nach jedoch eigentlich nicht statthaft sein, weil weiterem Betrug (wegen o.g. mutmaßlicher Absicht sowieso nicht zu zahlen) durch den Schuldner Volkswagen AG, hier Tür und Tor weit geöffnet wären.
Volkswagen ist ein gewinnorientierter Großkonzern, und das ganze Zinnober hat im Prinzip einen ganz banalen Hintergrund: Rendite. Die "Verschleppungstaktik" dient nur einem Ziel, nämlich das Geld so lange wie möglich "im Konzern" zu lassen. Warum?
Einfaches (fiktives) Beispiel: Du hast 1000 betrogene Kunden, denen potentiell jeweils 1000 Euro "Schadenersatz" durch Vergleiche zustehen. Also eine Millionen Euro. Zahlst Du diese jetzt sofort aus, sind sie "aus dem Konzern" geflossen. Hältst Du die Kunden aber ein Jahr hin und "investierst" das Geld intern (also in dein Geschäft), machst Du damit als Konzern rund 4% Rendite. Also 40.000 Euro pro Jahr. Das ganze zieht sich ja mittlerweile aber nicht nur über ein Jahr hin, sondern über mehrere. Und zack hast Du mit deiner Hinhaltetaktik in diesem Beispiel ruck-zuck 160.000 Euro in 4 Jahren "verdient".
So, und jetzt spiel das mal mit realistischen Zahlen durch (Anzahl anhängige Klagen mal durchschnittlicher Schadenersatz) und Du weißt, warum der Hase so läuft ;)
Und dazu noch die Sache mit den Laufleistungen, kennst Du ja.
Zitat:
Mir stellt sich die Frage, ob es unser Rechtssystem tatsächlich zulässt, dass der VW-Kotzern in der Absicht, lediglich ein Urteil gegen sich zu verhindern, aber sowieso nicht zahlen zu wollen?
Das ist halt das Problem einer außergerichtlichen Einigung in diesem Fall: Der schwarze Peter liegt danach bei Dir, wenn der Laden nicht zahlt, musst Du wieder mühsam deine Kohle in einem weiteren Prozess einklagen. Und damit verbunden wieder Aufwand, Kosten, etc.
Die "Psychologie" hinter dem Vergleichsangebot ist doch offensichtlich: Man hofft, dass Du als Opfer es lieber "schnell erledigt" hast als weiter vor Gericht zu ziehen. Da ist man ohne starke Nerven verständlicherweise versucht, zu unterschreiben statt weiter zu warten.
Vw hatte schon längst Milliarden an Rücklagen gebildet, die für Schadensersatzansprüche da sind.
Das alles ist mir schon klar, jedoch beantwortet das nicht die Frage, ob der Zug für mich nun endgültig abgefahren ist.
Die Klage/eigentlich Berufung ist für das Gericht erst mal erledigt. Ich habe einen Vergleich, der wegen Nichterfüllung nicht mal mehr das Papier wert ist, auf dem er geschlossen wurde. (Okay, nicht ganz, denn Mahnverfahren wird nun folgen. Vermutlich bekomme ich auch Zinsen auf den Vergleichsbetrag, welcher natürlich weit kleiner ist als es der Streitwert war.)
Aber VW ist in jedem Fall ganz billig aus der Nummer heraus gekommen und sch***t auf uns!
Edit: @touranfaq Hast auch editiert und doch noch meine Frage in Teilen beantwortet. Danke!
Hochmut kommt gewöhnlich vor dem Fall.
Und VW wird noch sehr tief fallen!!!
Zitat:
@Diesel907 schrieb am 3. September 2020 um 09:59:58 Uhr:
Vw hatte schon längst Milliarden an Rücklagen gebildet, die für Schadensersatzansprüche da sind.
Genau. Und statt die "nutzlos" rumliegen zu lassen, verdient man damit noch Geld. Ist das nicht herrlich?
Offene Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz getrennt vom „gezeichneten Kapital“ ausgewiesen und sind variable Teile des Eigenkapitals; sie sind variabel im Hinblick auf Gewinnverwendung oder Verwendungszweck (§ 272 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 HGB, § 150 AktG).
Noch Fragen? ;)