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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@pctelco schrieb am 12. August 2020 um 19:16:28 Uhr:

@MaxiMobil

Da ich bei in Zahlung Gabe meines Passat 2018, etwa 25% weniger erzielt habe, als er nach Schwacke HEK wert gewesen wäre, hat Freshfield das Gericht genötigt, einen GTÜ-Gutachter zu beauftragen um festzustellen, dass der Markt keinerlei Anzeichen hergeben würde, dass weniger als Schwacke-HEK für einen Skandaldiesel zu erzielen sei. Somit habe ich die 25% Skandalabschlag zu tragen gehabt gem. Urteil (nicht rechtskräftig) des Landgericht.

[Fäkalsprache von MOTOR-TALK entfernt]

Entschuldigung bitte für diesen Ausdruck aus der "Fäkalsprache", das ist sonst nicht meine Art. Aber hier ist es mir spontan so rausgerutscht ... ich muss sicher auch niemandem erklären, warum. Aber Entschuldigung bitte nochmal für diesen Formfehler.

am 12. August 2020 um 17:28

Ok, danke für die Info. Du hast also 25% weniger beim Verkauf erzielt als Schwacke und das haben Gegenseite und Gericht letztendlich aufgrund des Gutachtens nicht anerkannt.

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 12. August 2020 um 19:02:32 Uhr:

Wenn der Verkaufserlös jedoch auffällig gering ist wird die Gegenseite das anzweifeln.

Die können von mir aus anzweifeln was sie wollen, hätten sie keine scheiße gebaut müssten sie auch nichts anzweifeln.

Durch den Dieselskandal den Sie verursacht haben sind die Preise gefallen, da muss ich mich nicht für meinen Verkaufspreis rechtfertigen. Wenn das Auto 5k Wert sein soll ich aber nur für 3k einen Käufer finde , kann ich es nicht ändern .

Und wenn der Hersteller damit ein Problem hat , kaufe ich es wieder zurück und verkaufe es für 7k dem Hersteller, dann brauchen sie sich net aufregen das ich es zu günstig hergegeben habe .

am 12. August 2020 um 17:54

Ok, dann einfach so dem Richter erklären ... ;)

Ja, genau :-))

Zitat:

@Klaus58 schrieb am 12. August 2020 um 09:17:01 Uhr:

moin,moin,

wenn es um ein Verfahren mit MyRight geht wird es noch lange dauern.

Am 25.05.2020 (Verurteilung) hat VW (nach Aussage MyRight) noch sofort erklärt zeitnah alle Kläger

zu entschädigen, aber das Versprechen nicht eingehalten. VW ist nicht bereit mit MyRight Vergleichsgespräche

zu führen. Es wird wohl darauf hinauslaufen das 60000 Kläger den vom BGH festgestellten und verurteilten Betrug in Einzelverhandlungen den Schadensersatz einzuklagen .

Natürlich läuft es nur darauf hinaus, dass jeder Geschädigte nach langem Hin und Her letzten Endes einzeln und für sich allein vor Gericht ziehen muss. Denn dies bedeutet eine weitere, erhebliche Verzögerung. Das ist absolut im Sinne VW‘s, die Nutzungsentschädigung wächst derweil, und wächst, und wächst...

Das BGH-Urteil für umfassende Nutzungsentschädigung und explizit gegen „deliktische Zinsen“ spielt VW voll in die Karten. Ein solches Urteil vom BGH ist meines Erachtens gegen jeden gesunden Menschenverstand und begünstigt den Betrüger auf unfassbare Weise. Spätestens seit diesem Urteil ist mein Vertrauen in unsere Justiz zerstört. Dass VW mit seinen unendlichen Spielchen durchkommt macht mich richtig wütend.

am 12. August 2020 um 18:39

Danke, das bringt es auf den Punkt! Die ganzen MusterSammelSonstwasklagen dienten scheinbar nur dazu die Geschädigten erst einmal ruhig zu stellen und somit weiter Zeit für VW zu schinden. Und wenn dann die Richter noch argumentieren man hätte das Fahrzeug ja stehenlassen können um den Nutzungsersatz nicht weiter ansteigen zu lassen dann ist das mehr als realitätsfremd. Bananenjustiz.

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 12. August 2020 um 19:28:43 Uhr:

Ok, danke für die Info. Du hast also 25% weniger beim Verkauf erzielt als Schwacke und das haben Gegenseite und Gericht letztendlich aufgrund des Gutachtens nicht anerkannt.

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Nein umgekehrt wird da ein Schuh draus. Der Markt gab nicht mehr her (mehrere Anfragen neben dem Händler wo ich den Neuwagen gekauft habe, wollten auch nicht mehr zahlen) und ich habe somit nur einen Preis erzielen können, der 25% unter Schwacke lag!

VW hat per Gericht einen Gutachter der GTÜ bestellen lassen, der dann "nachgewiesen" hat, dass es keinen Grund am Markt gäbe, weniger als Schwacke-HEK für einen zu der Zeit als Skandaldiesel bekannten Passat zu zahlen. Nur merkwürdig, dass die Realität am Markt eine ganz andere war und ist!

P.S. Hatte die Frage falsch verstanden. Klar habe nur 25% unter Schwacke, trotz aller Bemühungen erzielen können und VW hat behauptet dass ich den Schwacke-Preis hätte erzielen müssen, weil das der marktübliche Preis wäre. Deswegen das Gutachten für das die GTÜ fast 1000 Euro in meinem Fall kassiert hat!

Dann fühlt man sich doch veräppelt. Wer kann denn den Wagen stehen lassen, wenn er nur per Auto zur Arbeit kommt? Der hochbezahlte Richter kann sich wahrscheinlich nicht vorstellen, dass nicht alle sich den Luxus erlauben können, ein Auto kalt zu stellen. Und die großen Kanzleien suhlen sich mit ihren angeblichen Erfolgen und machen falsche Hoffnungen. Die Gewinner sind klar der Konzern und die großen Kanzleien.

Zitat:

@Diesel907 schrieb am 12. August 2020 um 15:40:51 Uhr:

Hast du das AGR und die Injektoren bei einer Laufleistung von mehr als 250.000km ersetzt bekommen?

Nein. Es war bei ca 240.000 km

am 12. August 2020 um 20:05

Zitat:

@pctelco schrieb am 12. August 2020 um 21:35:01 Uhr:

Klar habe nur 25% unter Schwacke, trotz aller Bemühungen erzielen können und VW hat behauptet dass ich den Schwacke-Preis hätte erzielen müssen, weil das der marktübliche Preis wäre.

Ok, bei rechtskräftigem Urteil wäre Dir also der Schwacke-Wert von z.B. 4000€ abgezogen worden obwohl Du nur 3000€ beim Verkauf erzielt hast.

Das kann man schon nachvollziehen. Sonst könnte man das Auto verschenken und die volle Entschädigung kassieren. Dagegen wehrt sich VW natürlich. Fraglich nur, warum hier nicht mehr Spielraum angelegt wurde

Das beste ist wenn man sein Auto doch verkaufen will oder muß das man sich 5 Angebote von anderen Händlern holt und diese dann bei Bedarf mit zu Gericht nimmt .Und sollte das der Richter nicht akzeptieren, lass ich ihn wegen Befangenheit und nicht Beachtung von Beweisen von dem Fall abziehen.

Es geht doch :

LG-Urteil v. 11.08.2020

1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger ein mangelfreies, fabrikneues Fahrzeug Skoda Superb Combi aus der aktuellen Produktion mit zumindest den folgenden technischen Merkmalen ........

........nachzuliefern Zug um Zug gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs Skoda Superb 2,0 l TDI

Ob die Gegenseitee in Berufung geht interessiert mich wenig.

Zunächst einmal kann ich mcih jedenfalls ganz entspannt zurücklehnen.

Wünsche Euch allen ebensolchen "Erfolg"

Gruß

@Udoh_2: Welches Landgericht?

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