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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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EA288 Diesel-Abgasskandal: Weiteres Urteil im Rahmen von Dieselgate 2.0 / Deliktische Zinsen am LG Offenburg

Zitat aus dem Bericht:

Das Landgericht Offenburg hat damit Betrugshaftungsklagen auch im Hinblick auf die neue Motorengeneration des Typs EA 288 den Weg weiter geebnet. Das Gericht hat die VW-Tochter Audi AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB verurteilt (Urteil vom 23.06.2020, Az. 3 O 38/18). Im vorliegenden Fall sah das Landgericht Offenburg die Schädigung des Verbrauchers als erwiesen an. Der Geschädigte darf den streitgegenständlichen Audi A3 2.0 TDI Quattro Euro 6 zurückgeben und erhält im Gegenzug 40.259,22 Euro zuzüglich deliktischer Verzugszinsen. Ihm wird eine Nutzungsentschädigung von 12.229,78 Euro angerechnet, da durch die Benutzung des Fahrzeugs ein Vorteil entstanden ist.

https://www.presseportal.de/pm/135256/4639394

Mal sehen, wann sich das nach Braunschweig rumspricht.

Hallo an die Forenmitglieder,

ich stehe gerade vor folgenden Problem und würde gern mal eure Meinung dazu wissen:

Ich bin Besitzer eines Schummeldiesel (Passat Bj.2011 180tsd KM) und habe mir nun einen Neuwagen zugelegt.

Parallel klagt myright für mich und ich habe noch keinen Vergleich in irgendeiner Form angekommen.

Ich stehe jetzt vor 2 Vorgehensmöglichkeiten, was das Altfahrzeug angeht.

1) Ich verkaufe den Passat. Viel bekomme ich ohnehin nicht mehr dafür, da er zusätzlich zur Schummelei, auch ein paar Kratzer und Beulen hat. Ich überlege sogar ihn sehr verbilligt zu verkaufen. Es wird ja dann entsprechend von der ehemaligen Kaufsumme ein geringerer Betrag abgezogen, was sich bei der Klagesumme ja wieder positiv auswirkt. So kann man eventuell die Verluste ein wenig kompensieren. Fraglich ist für mich, ob VW hier eventuell hinterfragt, warum das Fahrzeug für einen geringen Preis verkauft wurde und es vielleicht soweit anzweifelt. Könnte ich hier eurer Ansicht nach Probleme bekommen?

2) Ich melde das Fahrzeug ab und lass es irgendwo stehen und hoffe, dass myright sein Versprechen durchzieht, dass die Fahrzeuge zurückgegeben werden können.

Danke im Voraus für die Beantwortung...

am 1. Juli 2020 um 13:51

Bevor Du das Fahrzeug fast verschenkst würde ich es abmelden und stehen lassen (wenn möglich). Das ist einfacher wenn Du auf Rückabwicklung geklagt hast. Denn falls Deine Klage Erfolg hat, Du den Wagen aber - da verkauft - nich mehr zurückgeben kannst, wird die Abwicklung erschwert. Und wenn es später doch anders kommen sollte (Schadensersatz ohne Rückgabe) kannst Du ihn immer noch verkaufen.

Dies ist aber nur meine laienhafte Einschätzung.

Zitat:

@Wollegoeson schrieb am 1. Juli 2020 um 14:31:18 Uhr:

Danke im Voraus für die Beantwortung...

Bei dem Alter wird VW den einen oder anderen Kratzer hinnehmen müssen, da nicht unüblich. Ist der Schaden zu groß, könnte das in Abzug gebracht werden oder was ich bisher so gelesen habe, macht man bei VW dieses Fass nicht auf.

Wenn Du den Wagen verkaufst und der Preis weicht zuweit von der Schwackerliste ab, könnte ich mir vorstellen, dass dennoch dieser Preis angesetzt wird.

Sind aber nur Vermutungen von mir. Frag doch by MyRight nach, wie Du am Besten vorgehst. Oder schau bei denen in der FAQ nach.

Wenn Du den Wagen verkaufst, könnte sich der Provisionssatz bei MyRight ändern. Da solltest Du auch nach den abgeschloßenen Bedingungen mit denen nachschauen.

BGH, im Juli wird’s interessant:

a) Zuerst Klage eingereicht, dann Update aufspielen lassen (hier dürfte es bei der Klage keine Probleme mehr geben) oder

b) Zuerst Update aufspielen lassen, dann Klage eingereicht…..

Hier windet sich VW noch mit folgenden Argument: ….“Abgesehen davon fehle es an einem Schaden des Klägers, da er die abgasbeeinflussende Software schon vor der erstmaligen Geltendmachung seines Anspruchs durch das Software-Update habe beseitigen lassen“

Klarheit dürfte es am 21.07.20 durch den BGH geben (VI ZR 367/19)

https://www.bundesgerichtshof.de/.../VIZR354-19.html?nn=10660434

(VI ZR 354/129): kein Update aufspielen lassen, in meinen Augen weniger interessant, aber

In (VI ZR 397/19) am 28.07.20, 9.00 Uhr taucht erstmals der §849 BGB auf und hier geht es um die Deliktzinsen. Das dürfte interessant werden. Terminbestätigung fehlt leider auf der Monatstabelle (?)

https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020032.html?nn=10660434

In (VI ZR 5/20) am 28.07.20 geht es darum, dass der Käufer erst 2016 das Fahrzeug erworben hat, obwohl VW über Abschalteinrichtung bereits im August 2015 informierte. Hier geht es um die Verjährungsfrist. Bin ein wenig pessimistisch.

Überblick über die Termine am besten hier:

https://www.bundesgerichtshof.de/.../terminhinweise_node.html

Ich bin mal gespannt, ob noch vor diesen Terminen ein Vergleich VW/myRight kommt.

Wo bleibt die Unabhängigkeit der Justiz?

"Schwerer Rüffel für den Stuttgarter Dieselrichter"

"Ein Verbraucheranwalt preist ihn als den Schrecken der Automobilindustrie – der Richter Fabian Richter Reuschle war unter den Prozessparteien so umstritten wie wohl kein zweiter. Nun wird er von einem Daimler-Verfahren abberufen. Die Sorge der Befangenheit sei begründet. (...)

Reuschle hatte laut Gericht eine 73 Seiten umfassende eigene Stellungnahme zu rechtspolitischen Fragen und zur Rechtslage verlesen und den Prozessbeteiligten ausgehändigt. Diese „öffentlichkeitswirksame“ Protokollanlage erwecke den Eindruck, „dass der abgelehnte Richter den im Zivilprozess geltenden Beibringungsgrundsatz verletze, indem er einseitig zum Nachteil der Beklagten den Sachverhalt erforsche“. Anders als im Strafrecht, wo die Justiz von sich aus den Sachverhalt erforschen muss, ist dies Richtern im Zivilrecht, um das es hier geht, ausdrücklich verboten.

Richter sollen nur das berücksichtigen, was die miteinander streitenden Parteien ihnen vortragen, nicht aber eigene Nachforschungen anstellen. Der Richter stelle die Rechtslage zudem zum Nachteil von Daimler verfälschend dar. Er setze die Daimler AG mit Volkswagen und den gegen VW gemachten Täuschungsvorwürfen gleich, ohne sich auf eine erwiesene Tatsachengrundlage zu stützen. (...)

 

Ich werde den Eindruck nicht los, dass man Reuschle mit den Braunschweiger Richtern verwechselt hat. Letztere haben bekanntlich sogar Schwierigkeiten, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu akzeptieren.

Hallo,

die Mercedes Verteidungsstrategie ist doch genau so simpel gestrickt wie die von VW. Leugnen und in die Länge ziehen. Von Unternehmenskultur keine Spur.

Was dem einen sein Braunschweig, ist dem anderen sein Stuttgart.

Ich bin mir sicher, das auch diese Bastion unter grossem Hallo fallen wird.

Die Sternelenker möchten doch auch, daß die Kunden möglichst viele Taler für den Tresor zusammen fahren, bevor Mercedes die Karren zurücknehmen und vermarkten oder recyceln muss.

Gruss

Lutz

Ich hatte schon seit längerer Zeit befürchtet, dass besagter Richter kaltgestellt werden könnte, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. ;)

Hallo,

hier ein Kommentar zum Sachverhalt:

https://abgasskandal-anwalt.de/.../

Gruss

Lutz

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 7. Juli 2020 um 09:24:48 Uhr:

Hallo,

hier ein Kommentar zum Sachverhalt:

https://abgasskandal-anwalt.de/.../

Gruss

Lutz

Hochinteressante Quelle, deren Lektüre ich ausdrücklich empfehle; ebenso den Vergleich mit der Erstquelle:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/...-4483-ac53-aad94bfd5e87.html

Die Vorwürfe gegen Fabian Richter Reuschle sind m.E. in keiner Weise valide, Zweifel an der Unabhängigkeit der Rechtsprechung werden genährt. Ebenso ist die Berichterstattung in den Medien gegenüber Reuschle ehrabschneidend und sachlich unrichtig.

 

Stark sie ist, die dunkle Seite der VW-Macht. Kulturwandel hoch drei...

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 7. Juli 2020 um 23:00:37 Uhr:

Stark sie ist, die dunkle Seite der VW-Macht.

Hallo,

In diesem Falle ist es die dunkle Seite von Daimler.

Aus meiner Sicht viel bedeutender:

In unserem Lande gibt es Leute, welche erfolgreich ein Jurastudium abgeschlossen haben.

Aus meiner Sicht sind genau diese Leute gehalten, das Recht gemäß Gesetz anzuwenden und auch einzuhalten.

In anderen Berufsgruppen wird das doch genau so gefordert, vom Berufskraftfahrer wird mehr Wissen verlangert wie vom Durchschnittsfahrer und gegebenenfalls auch stärker sanktioniert.

Das erwartet man im Prinzip von allen ausgebildeten Berufsgruppen.

Insbesondere sollte das für Juristen gelten.

Bei den Juristen gibt es aber viele schwarze Schafe, die, trotz Studium, sich nicht an Recht und Gesetz halten. Money makes the world go round.

Gruss

Lutz

 

Gestern kam aus Flensburg ein Brief, hatte schon wieder bissl Bammel wg des Updates...

Aber nur ein Schreiben, da ich im 2. Wiederspruch mein Recht nach Informationsfreiheitsgesetz geltend mache.

Betrifft hier Einsicht in die Akten des Dieselupdates sowie Erläuterung und Darlegung der verschiedenen Softwarestände (bei mir 4 !!!) um die "angedachte" Rechtmäßigkeit wieder herzustellen.

"Der betroffene Hersteller wurde angeschrieben und um Stellungnahme gebeten."

Na mal sehen wie lange sich das noch hinzieht....

Grüße

Zitat:

@affentwiner schrieb am 9. Juli 2020 um 10:23:17 Uhr:

Erläuterung und Darlegung der verschiedenen Softwarestände (bei mir 4 !!!) um die "angedachte" Rechtmäßigkeit wieder herzustellen.

Grüße

Hallo,

verstehe ich das richtig: Software Version 4, und das Zwangsupdate ist noch nicht dabei?

Welches VW Modell?

Gruss

Lutz

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