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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Zitat:
@Lutz317 schrieb am 10. April 2020 um 12:17:46 Uhr:
Hallo,
das glaube ich nicht, die sind auf der Seite ihres Tresors.
Gruss
Lutz
Das eine schließt das andere nicht aus. ;)
Wäre nicht das erste mal, dass Angelegenheiten mit Kohle "bereinigt" werden.
Zitat:
@Lutz317 schrieb am 10. Apr. 2020 um 12:10:08 Uhr:
Habe denen geschrieben, daß solche Schreiben eigentlich nur am 1. April verschickt werden sollten und aus meiner Sicht VW gerne über den Deister gehen kann.
da scheint wohl jemand aus der Region Hannover zu kommen ;-)
Hallo,
nein, aber der Spruch ist bekannt.
Gibt es auch als über den Jordan gehen.
Gruss
Lutz
Mir hat die gleiche Kanzlei ca. 15 % als Vergleichsangebot seitens VW unterbreitet. Bei uns ist es ein Jahreswagen gewesen. Müssen jetzt entscheiden ob annehmen oder weiter zum OLG. Das zuständige LG hat die Klage als unbegründet zurück gewiesen. Meine Frau wäre für annehmen und weiterfahren.
Mir ist nicht klar warum die jetzt so einen Druck machen den Vergleich zu biligen.
Grüsse Gordian
Zitat:
@Gordian schrieb am 10. April 2020 um 13:46:55 Uhr:
Mir ist nicht klar warum die jetzt so einen Druck machen den Vergleich zu biligen.
Wegen dem bevorstehenden BGH-Termin im Mai.
Ja aber was erwarten die dort? Wenn die Kanzlei das positiv sieht rät sie doch eher ab dem Vergleich zu zustimmen. Oder übersehe ich da was komplett ?
Mal an alle, die wirklich ein Vergleichsangebot von VW bekommen haben. Wie ist die anwaltliche Bewertung durch einen Rechtsanwalt eurer Wahl ausgegangen? Empfehlung für die Annahme oder individuell weiterklagen?
Ich meine eine wirliche Beratung beim Anwalt, nicht die online Werbung und Versprechen von MyRight, LawButler etc..
Zitat:
@Gordian schrieb am 10. April 2020 um 14:13:54 Uhr:
Ja aber was erwarten die dort? Wenn die Kanzlei das positiv sieht rät sie doch eher ab dem Vergleich zu zustimmen. Oder übersehe ich da was komplett ?
Diese Frage sollte die beauftragt Kanzlei bzw. der dort mit dem Fall befaßte Rechtsanwalt beantworten können.
Geht es hier eigentlich um den Ausgleich eines entstandenen Schadens oder um einen Rachefeldzug mit maximaler Genugtuung. Ich habe das Vergleichsangebot angenommen und die Entschädigung ist für mich ok. Amerikanische Verhältnisse mit absurden Entschädigungen sind für mich kein Maßstab. Finde die Verhältnismäßigkeit muss am Ende gewahrt bleiben und ein Untergang des Unternehmens würde am Ende uns alle treffen, nicht nur die Zulieferer nebst Mitarbeitern. Im Ausland verfolgt man sicher mit Belustigung was bei uns so abgeht. Sorry, musste ich Mal loswerden, frohe Ostern.
Hallo,
wenn der Kläger jetzt den Schwanz einzieht, wie hoch ist dann die Vergütung der Anwälte?
Sollte es bei VW zum ganz grossen Shutdown kommen, wer ist finanziell bevorrechtigt, Kläger oder Kanzlei?
Vielleicht gibt es ja auch seitens VW eine an Anwälte ausgelobte Prämie für vorzeitig beendete Verfahren, wer weiss das schon.
Immer daran denken, daß zwei Kanzleien, ich meine eine aus Köln, zusammen den MFK deal ausgehandelt haben.
VW findet den so klasse, das Sie diesen sogar den Einzelklägern zukommen lassen.
Jetzt weiss ich auch, wo das ganze Toilettenpapier geblieben ist: bei den VW Klägern, welche aufgrund ihrer Besorgnis, das VW fällt, die Anwaltschaft zu solchen Schreiben veranlasst hat.
Gruss
Lutz
Zitat:
@logistikus schrieb am 10. April 2020 um 14:49:26 Uhr:
Geht es hier eigentlich um den Ausgleich eines entstandenen Schadens oder um einen Rachefeldzug mit maximaler Genugtuung.
Es geht hier grundsätzlich nur um den Ausgleich des entstandenen Schadens.
Zitat:
@logistikus schrieb am 10. April 2020 um 14:49:26 Uhr:
Finde die Verhältnismäßigkeit muss am Ende gewahrt bleiben und ein Untergang des Unternehmens würde am Ende uns alle treffen, nicht nur die Zulieferer nebst Mitarbeitern.
Genau, die Verhätnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.
Und bei Betrug gehören die Dreckskarren zurück an den Hersteller, und das darf ruhig schmerzhaft sein.
Ich bin jedenfalls nicht bereit, die Risiken und Kosten des Updates zu übernehmen. Hätte VW 200000km
Garantie auf alle relevanten Bauteile gegeben, dazu ein finanzielles Trostpflaster, alles gut.
Aber VW wollte bei mir das Maximum rausholen, weicht auch Jahre danach nicht von dieser Einstellung ab, da darf ich auch mit voller Kraft am anderen Ende des Seils ziehen.
Und das Unternehmen wird nicht untergehen, das bekommt im Zweifelsfall ein neues Logo mit neuen Eigentümern. Kommt bei anderen Firmen auch schon einmal vor.
Gruss
Lutz
Zitat:
@logistikus schrieb am 10. April 2020 um 14:49:26 Uhr:
Ich habe das Vergleichsangebot angenommen und die Entschädigung ist für mich ok.
Wenn das Vergleichsangebot in deinem Fall den entstandenen Schaden komplett abdeckt, ist doch alles okay.
Hier muß man aber jeden Fall individuell betrachten und entsprechend bewerten.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. April 2020 um 14:55:19 Uhr:
Es geht hier grundsätzlich nur um den Ausgleich des entstandenen Schadens.
Das gilt für mich nicht mehr:
Bei der Uneinsichtigkeit von VW muss "Lehrgeld" on top dazu.
Aus diesem Grund sind doch einige Gerichte dazu übergegangen, den Nutzungsersatz zu reduzieren oder zu streichen, bzw diese ominösen Deliktszinsen zuzusprechen.
Die Richter haben doch auch festgestellt, daß VW uneinsichtig und unbelehrbar ist. Hoffentlich schwenkt das BGH genau in diese Richtung ein, und lässt sich nicht von VW, bzw. deren Freshfields "EXPERTEN" auf der Nase rumtanzen.
Gruss
Lutz
Zitat:
@logistikus schrieb am 10. April 2020 um 14:49:26 Uhr:
Im Ausland verfolgt man sicher mit Belustigung was bei uns so abgeht.
Nein, da kann ich dich beruhigen - darüber lacht keiner.