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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Zitat:
Nachdem ich hier die letzten absätze mitlese habe ich mal "myright" gegoolt.
Sehe ich das richtig?
Sie bieten garantiert den Betrag an Sofort-"Entschädigung" den man bekommen würde, wenn man den VW Vergleich annehmen würde und klagen zusätzlich weiter.
Im Falle eines Erfolgs zahlt man 33% der erstrittenen Summe an myright an Provision.
Da kann man praktisch in jedem Fall nur gewinnen, auf jeden Fall mehr, als wenn man das VW-Angebot einfach annehmen würde und fertig.
Oder ist da noch ein Haken dabei?
Ich hatte die Sachen so verstanden, dass die Rechtsschutzversicherung die Zahlung an myRight übernimmt und dann keine Provision abgezogen wird? Aber hier mag ich falsch liegen...
Da ich selbst keine RSV habe, myRight mich nicht aufnehmen wollte, und ich bereits >100'000km auf dem Auto runter habe, hatte ich das Vergleichsangebot von VW bereits "angenommen", bzw. ein Angebot an VW unterbreitet.
"LawButler" hat mir nun angeboten, meinen Fall dennoch anzunehmen. Hier kann man wählen zwischen einer Provision von 20% und einer geringeren Kostenvorauszahlung (in meinem Fall 1000€) oder einer Provision von 30% und der vollen Vorauszahlung (2405€).
Ich überlege nun, mein Angebot an VW zurückzuziehen und das Angebot von Law Butler anzunehmen.
Hat jemand Erfahrungen mit LawButler? Das Angebot klingt fast zu gut, um wahr zu sein...
Wozu brauche ich myRight, wenn ich eine RSV habe?
Die zahlt schließlich die RA-Kosten und die Gerichtskosten, wenn ich verlieren sollte.
Eine Provision bekommte der RA im Erfolgsfall vom Kläger nicht. Die Gebühren übernimmt dann VW.
Bei einem Vergleich bekommt der RA eine zusätzliche Vergleichsgebühr auf den Streitwert.
Zahlt ebenfalls VW.
Wenn man eine RSV hat dann bezahlt diese die Provision von myright. Man sollte das natürlich vorher mit seiner Versicherung abklären.
Zitat:
@xinnam schrieb am 9. April 2020 um 10:29:15 Uhr:
Wozu brauche ich myRight, wenn ich eine RSV habe?
Weil man hofft, das die myright Anwälte einen guten/besseren Job machen? Im Grunde ist es im Fall einer Einzeklage mit RSV egal ob man myright oder eine andere Kanzlei nimmt.
Zitat:
@Mayflower83 schrieb am 8. April 2020 um 17:00:25 Uhr:
... Daher denke ich, es wird eine zweifache Lösung geben a) Geld einmalig oder b) Auto zurück mi den üblichen Prozedere. Natürlich vorausgesetzt man gewinnt die Klage! Wenn man durchschnittlich 8000€ je Fall annehmen würde, wäre man bei 320 Mio €. Ich denke VW hat diesen Betrag schon längst mit einer Rückstellung versehen. VW wird nicht zulassen, dass der Fall zum Europäischen Gerichtshof kommt.
Habe vor ein paar Tagen den myright Service danach gefragt. Im Moment scheinen die aber stark ausgelastet zu sein. Mal schauen was und wann die Antworten. Ich denke aber das wird noch zu früh für konkrete Aussagen sein.
wir müssen doch die wirtschaft hier in D stärken, da darf dann vw auch nicht geschwächt aus der krise gehen!!!! :-(
also sollten wir lieber alles zurückziehen, nicht klagen und immer weiter VW kaufen!!! :-(
dann das hier
ntv
"...Obwohl die Corona-Pandemie auch beim Autohersteller Porsche für geringere Umsätze sorgt, erhalten die Mitarbeiter dennoch 9700 Euro Prämie in diesem Jahr. Sie sind dazu angehalten, das Geld für einen guten Zweck zu spenden.
Der Sportwagenbauer Porsche überweist seinen Mitarbeitern trotz eines Gewinnrückgangs und der aktuellen Krise auch in diesem Jahr 9700 Euro zusätzlich. Wie im Vorjahr gibt es 9000 Euro so und 700 Euro als Beitrag zur Altersvorsorge, wie Porsche mitteilte. Angesichts der Coronavirus-Krise verbinde man die Zahlung an die rund 27.000 Mitarbeiter in Deutschland in diesem Jahr mit dem Aufruf, etwas von dem Geld an gemeinnützige Organisationen zu spenden, hieß es. Der Vorstand werde das ebenfalls tun. .."
Zitat:
@biaaas schrieb am 9. April 2020 um 11:23:29 Uhr:
Zitat:
@xinnam schrieb am 9. April 2020 um 10:29:15 Uhr:
Wozu brauche ich myRight, wenn ich eine RSV habe?
Weil man hofft, das die myright Anwälte einen guten/besseren Job machen? Im Grunde ist es im Fall einer Einzeklage mit RSV egal ob man myright oder eine andere Kanzlei nimmt.
Hoffen ist schön, aber ich muss doch sagen, dass ich vom Verbraucherschutzverband enttäuscht bin. Und wer weiß, was by myright alles so gemauschelt wird? Die Berichte hier stimmen mich skeptisch.
VW hat ja gute Kontakte zu Brasilianerinnen. :D
Hallo zusammen,
ich möchte meine Frage erst einmal hier stellen, bevor ich mich an VW wende.
Ich habe damals einen Seat Exeo mit dem betroffenen Motor für meine Frau gekauft.
Der Kaufvertrag läuft auf meinen Namen. Da ich selbständig bin habe ich den Wagen über meine Firma gekauft, damit der Händler keine 2-jährige Gewährleistung geben musste. Im Fahrzeugschein und im Brief ist jedoch meine Frau eingetragen. Der Wagen wurde nicht einen Kilometer geschäftlich genutzt, ausschließlich privat.
Da der Kaufvertrag über mich lief, habe ich mich für die Musterfeststellungsklage registriert und nun auch ein Vergleichsangebot von VW erhalten. Kann ich das Vergleichsangebot mit den Dokumenten (die auf meine Frau ausgestellt sind) problemlos abschließen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Zitat:
@Peppi2020 schrieb am 7. April 2020 um 10:39:16 Uhr:
Hi! Ich bin mir immer noch nicht sicher, was ich machen soll. Ein Forenteilnehmer hatte mir eine Verlinkung von test.de mitgeteilt, in dem man die persönlichen Daten eingibt und eine Einschätzung abgeben wird, ob es sinnvoll ist, eine Einzelklage auf den Weg zu bringen. Dies war nicht der Fall, da mein PKW bereits 191.500 km gelaufen ist. Bei einer solch hohen Laufleistung wird in der Regel dazu geraten, den Vergleich anzunehmen. Allerdings wird im Gegenzug auch geraten, kein Angebot unter 10 Prozent des Kaufpreises anzunehmen. Bei mir sind es 2.321 Euro und 7.7 Prozent des Kaufpreises. LawButler würde aller Voraussicht nach die Prozesskostenübernahme übernehmen und mir vorab 2.000 Euro bezahlen. Also eigentlich habe ich im schlimmsten Fall 321 Euro verloren und im besten Fall bekomme ich nochmal 70 Prozent von allem, was über 2.000 ggf. Bei einer Einzelklage herauskommt.
Heisst dies aber automatisch Rückabwicklung bei einer Einzelklage? Dann könnte ich schlechter fahren, da das Auto noch ca. 6000 Euro wert ist. Wenn man nun die 2321 noch dazu rechnet sind es bereits 8321 Euro. Wenn nun die Nutzung berücksichtigt wird, wären es lediglich rd. 7000 Euro bei Annahme von 250.000km und Kaufpreis von 30.000.
Echt nicht so einfach finde ich.. Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Ich hatte bisher telefonisch und per Mail Kontakt mit LawButler. Aber so wirklich professionell war das irgendwie nicht ??
Hi! Leider gab es keine Reaktionen auf meinen Beitrag, daher versuche ich es nochmal :) habe nun die schriftliche Bestätigung, dass profin sämtliche Prozesskosten übernehmen würde und mir den VW Betrag bei Klageeinreichung bezahlt. Daher kann ich eigentlich nichts verlieren Idee habe ich etwas nicht bedacht?
Vielen Dank im Voraus :)
Zitat:
@affentwiner schrieb am 9. April 2020 um 11:30:22 Uhr:
wir müssen doch die wirtschaft hier in D stärken, da darf dann vw auch nicht geschwächt aus der krise gehen!!!! :-(
also sollten wir lieber alles zurückziehen, nicht klagen und immer weiter VW kaufen!!! :-(
dann das hier
ntv
"...Obwohl die Corona-Pandemie auch beim Autohersteller Porsche für geringere Umsätze sorgt, erhalten die Mitarbeiter dennoch 9700 Euro Prämie in diesem Jahr. Sie sind dazu angehalten, das Geld für einen guten Zweck zu spenden.
Der Sportwagenbauer Porsche überweist seinen Mitarbeitern trotz eines Gewinnrückgangs und der aktuellen Krise auch in diesem Jahr 9700 Euro zusätzlich. Wie im Vorjahr gibt es 9000 Euro so und 700 Euro als Beitrag zur Altersvorsorge, wie Porsche mitteilte. Angesichts der Coronavirus-Krise verbinde man die Zahlung an die rund 27.000 Mitarbeiter in Deutschland in diesem Jahr mit dem Aufruf, etwas von dem Geld an gemeinnützige Organisationen zu spenden, hieß es. Der Vorstand werde das ebenfalls tun. .."
Aber Kurzarbeitergeld kassieren...
@MuM2810
Der Vergleich richtet sich an Verbraucher und nicht an geschäftliche Käufer. Damit hast du wohl eher schlechte Chancen.
Der Erwerb des Fahrzeuges ist Vorraussetzung für den Vergleich. Das bis du / deine Firma (leider nicht als Verbraucher) wie du schreibst. Wer im Fahrzeugschein steht muß nicht zwingend der Erwerber sein und hat in so einem Fall wahrscheinlich auch keinen Anspruch auf den Vergleich.
Also richtig, du hast dich angemeldet bei der MFK. Aber leider nicht als Privatperson.
Deine Frau widerum hat den Wagen nicht erworben.
Schon bei der Anmeldung zur MFK hättest du erkennen können, daß diese nur für Verbraucher ist.
@Broesel13
Aber Kurzarbeitergeld kassieren...
Ja, ein fader Beigeschmack, aber auch viele andere Firmen mit einem Milliardengewinn p.a. nutzen dies aktuell. Ich bin auch der Meinung, da hätte man von der Politik her etwas eingrenzen sollen.
Aber das ist ein anderes Thema..
moin,
nur mal ne simple frage...
ich werde ja von myright vertreten, bzw. ist dies hupe, selbst wenn jemand in einer einzelklage vertreten wird.
da wird doch sicherlich vorher ne strategie erarbeitet bzw. ein "ziel" von den einzelnen klageparteien.
bei myright ist es ja so, dass diese auf rückabwicklung klagen, unabhängig ob nun nutzungsentgeld oder zinsen gezahlt werden.
ziel hier ist es, rückabwicklung!
sollte jetzt aber ein "hinkender" vergleich als endspruch herauskommen, muss ich diesen akzeptieren oder könnte ich auch ablehnen - nur für den fall ich würde schlechter gestellt???
ablehnen nur meinerseits, wenn dieser höchstrichterlich gesprochen wurde???
grüße und schöne ostern
Gestern Post der großen Kanzelei aus Köln bekommen. Aufgrund der aktuellen Lage rund um Corona und der heldenhaften und zähen Verhandlungen meiner Kanzlei mit dem Schädiger werden jetzt auch den Einzelklägern Vergleichsangebote unterbreitet, die sich an den Vergleichsangeboten für die Teilnehmer der MFK orientieren...
Mit den Rechtsschutzversicherungen sei alles geklärt und ich würde innerhalb von 4 Wochen den Einmalbetrag bekommen... Ein rund-um-Sorglos-Paket :-)
Auf 3 Seiten wird umfassend argumentiert, warum es für mich vorteilg ist, dieses Angebot bis zum 20.04. anzunehmen.
Besonders möchte ich auf diesen Passus hinweisen, der in fett und rot dort hervorgehoben ist:
„... wir können nicht einmal mit Sicherheit ausschließen, dass VW ein für das Unternehmen extrem nachteiliges Urteil des BGH nicht überleben würde ...“
Da spielt aber jemand die maximal extreme Angstkarte oder die wissen wirklich mehr (schön wärs ;-)))))
P.S. Stand bei mir: Auto steht abgemeldet auf dem Hof . . LG-Rechtsspruch war im März (300.000 km, Abzug NE, Zinsen ab Klage, Urteil ist noch nicht rechtswirksam). Ich habe soooooo viel Zeit ;-)
Zitat:
@Bob_ schrieb am 10. April 2020 um 11:16:47 Uhr:
Gestern Post der großen Kanzelei aus Köln bekommen.
Hallo,
habe ich heute bekommen. Habe denen geantwortet, daß ich ganz entspannt auf das BGH warte.
Habe denen geschrieben, daß solche Schreiben eigentlich nur am 1. April verschickt werden sollten und aus meiner Sicht VW gerne über den Deister gehen kann. Dann werden in dem Werk halt Kia oder Hyundais gepresst. Dann gibt es 7 Jahr Garantie auf die Fahrzeuge und gut ist.
PS: bei mir war das Angebot gut 7% vom Kaufpreis.
Die ganzen Beteiligten können sich Ihre Angebote dahin schieben, wo die Sonne niemals scheint.
Gruss
Lutz
Irgendwie drängt sich der Eindruck auf, dass auch die Anwälte der Kläger auf Seiten des Betrügers sind. Sie geben sich offenbar noch nicht einmal Mühe, das zu verschleiern. Die Kläger werden dadurch zu Lakaien.
Hallo,
das glaube ich nicht, die sind auf der Seite ihres Tresors.
Gruss
Lutz