- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
Ähnliche Themen
15458 Antworten
Zitat:
@68000a schrieb am 3. April 2020 um 11:11:37 Uhr:
MyRight hat sich jetzt endlich gemeldet und die Kosten für eine Rückabtretung genannt: 25% der Vergleichssumme aus der MFK, was ich fair finde. Die Rückabtretung wird allerdings erst dann durchgeführt wenn ich als Anzahlung 300 EUR an MyRight überwiesen habe. Die trauen dem Braten also auch nicht so ganz.
Außerden raten sie mir, das ganze erst dann zu vollziehen wenn ich ein verbindliches schriftliches Vergleichsangebot von VW in den Händen halte.
Habe deshalb bei VW unter der angegebenen Nummer angerufen ob ich ein solches erhalten könnte. Der Herr am Telefon war sehr freundlich, sagte mir allerdings dass das ganz anders herum läuft: ich muss über die Webseite ein Angebot an VW abgeben welches dann bis Ende April von VW angenommen wird (oder auch nicht, grins).
Das Angebot kann ich allerdings erst abgeben wenn die Abtretung am MyRight "aus dem Computer rausgenommen wurde". Dafür bräuchte ich das Schriftstück von MyRight bzgl. der Rückabtretung, das ich dann irgendwo hin senden muss (weiss nicht mehr so genau was er gesagt hat).
Damit beisst sich die Katze in den Schwanz: auf der Webseite "www.mein-vw-vergleich.de" komme ich nicht weiter solange die Abtretung an MyRight aktiv ist, und MyRight hätte vor der Rücknahme der Abtretung erst mal gerne ein Vergleichsangebot von VW, zum einen als Berechnungsgrundlage für die Aufwandsentschädigung aber hauptsächlich als Sicherheit für mich, damit ich auch wirklich Geld von VW erhalte.
Das sich auch langsam das Zeitfenster für den MFK-Vergleich schließt und bei der obigen Prozedur einiges schief gehen kann, werde ich wohl alles so belassen wie es zur Zeit ist, d.h. weiter den Weg mit MyRight gehen, denen ich ehrlichgesagt mehr traue als VW.
Bei mir ist exakt die gleiche Situation: myRight-Sammelklage und gleichzeitig MFK. Ich habe ebenfalls bei der VW-Vergleichs-Hotline angerufen und stehe vor dem gleichen Henne-Ei-Problem wie du. Habe jetzt VW per Brief angeschrieben, dass ich eine schriftliche Zusicherung für den Vergleich haben möchte, bevor ich meine Klage zurückziehen werde. Mache mir allerdings keine großen Hoffnungen, dass sich VW darauf einlässt bzw. dass das noch innerhalb des Zeitfensters bis 20.4. über die Bühne geht...
Die 25% Provision von myRight im Falle einer Rückabtretung ist eine interessante und neue Info - das finde ich ebenfalls nachvollziehbar und fair.
Ich kann mich nur wiederholen: ich verstehe VW absolut nicht, dass sie jemanden wie mir, der prinzipiell bereit wäre, zugunsten des MFK-Vergleichs die myRight-Sammelklage zurückzuziehen, solche Steine (=Unsicherheiten/Risiken) in den Weg legen... :confused:
https://www.lifepr.de/.../793656
Diesel-Abgasskandal: BGH verhandelt am 5. Mai 2020 über Nutzungsentgelt für VW
( Lahr, 03.04.20 ) Im Diesel-Abgasskandal steht für die Volkswagen AG der Tag der Wahrheit bevor. Am 5. Mai 2020 verhandelt erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Abgasskandal. Drei weitere VW-Verfahren terminierte das Gericht für den Sommer. Im Mittelpunkt am 5. Mai stehen zwei entscheidende Fragen: Hat VW im Sinne von § 826 BGB den Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht und geschädigt? Erhält der Autobauer vom klagenden Verbraucher eine Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs? Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist klar, dass VW schadensersatzpflichtig ist. Die Verurteilung nach § 826 BGB hat sich in der Rechtsprechung durchgesetzt. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten und einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt. Mit einem Servicepaket berät die Kanzlei Verbrauchern beim VW-Vergleich.
.....
@daschbmx
Das liegt einfach daran, daß dort die Profitmaximierung um jeden Preis nach wie vor im Fokus steht.
Das Problem ist einfach das du die Abtretung an MyRight vereinbart hast.
Wenn VW jetzt den Vergleich mit dir eingeht (was eigentlich so nicht möglich ist) wer garantiert dann das MyRight nicht weiterhin auf die Forderungen gegen VW besteht.
Der richtige Weg wäre nach meiner Ansicht, dass MyRight den Vertrag erfüllt, mit VW den Vergleich vereinbart, ihre 25% einbehält und dir dann den Rest überweist.
Zitat:
@Paul75 schrieb am 3. April 2020 um 22:24:05 Uhr:
Der richtige Weg wäre nach meiner Ansicht, dass MyRight den Vertrag erfüllt, mit VW den Vergleich vereinbart, ihre 25% einbehält und dir dann den Rest überweist.
Da fährt der Geschädigte IMHO mit einer Einzelklage besser.
Kommt drauf an: da das Fahrzeug schon recht alt ist, ist die zu erwartende Entschädigung bei Anrechnung einer Nutzungsentschädigung halt sehr niedrig - und er steht danach ohne Fahrzeug da.
Ich denke so pauschal kann man es nicht sagen welches der bessere Weg ist, leider.
Zitat:
@daschbmx schrieb am 03. Apr. 2020 um 21:21:03 Uhr:
ich verstehe VW absolut nicht, dass sie jemanden wie mir, der prinzipiell bereit wäre, zugunsten des MFK-Vergleichs die myRight-Sammelklage zurückzuziehen, solche Steine (=Unsicherheiten/Risiken) in den Weg legen... ??
weil du deine Rechte vollumfänglich abgetreten hast. MyRight ist nun für Volkswagen der Ansprechpartner, theoretisch müsste MyRight den Vergleich annehmen und dich dann entsprechend des Abtretungsvertrag auszahlen.
Wobei ich persönlich die Panik nicht nachvollziehen kann. MyRight wird sicherlich kein schlechteres Ergebnis erzielen. Von daher würde ich mich entspannt zurücklegen und abwarten.
Zitat:
@_Mjrage_ schrieb am 4. April 2020 um 08:28:12 Uhr:
Kommt drauf an: da das Fahrzeug schon recht alt ist, ist die zu erwartende Entschädigung bei Anrechnung einer Nutzungsentschädigung halt sehr niedrig - und er steht danach ohne Fahrzeug da.
Ich denke so pauschal kann man es nicht sagen welches der bessere Weg ist, leider.
...genau so ist es in meinem Fall! Mein Fahrzeug hat schon 170.000 km runter, sodass es (berechnet auf eine Laufleistung von 250.000 km) nur noch eine "Restlaufleistung" von 32% hat (80.000 km geteilt durch 250.000 km). Gekauft habe ich meinen Passat (Modelljahr 2012) Anfang 2015 mit 90.000 km für 16.200 €. Sollte der BGH am 5.5.20 entscheiden, dass eine Nutzungsentschädigung angerechnet wird, bekäme ich also 32% von 16.200 € = 5184 €. Abzüglich der 35% myRight-Provision blieben mir nur noch 3370 € übrig (falls ich mich nicht verrechnet habe) - und ich muss mein Auto abgeben, was totaler Schwachsinn bei einem aktuellen Restwert von ca. 5000-7000 € wäre!
Das ist der Grund, warum ich in meinem konkreten Fall lieber den MFK-Vergleich annehmen würde...
Eine Frage an euch: wäre ich denn bei einem Urteil sogar gezwungen, mein Fahrzeug (5000-7000 €) wegzugeben und die Entschädigung von 3370 € anzunehmen? Das wäre ja sogar ein Draufzahlgeschäft für mich! :-(
Zitat:
@_Mjrage_ schrieb am 04. Apr. 2020 um 08:28:12 Uhr:
Kommt drauf an: da das Fahrzeug schon recht alt ist, ist die zu erwartende Entschädigung bei Anrechnung einer Nutzungsentschädigung halt sehr niedrig - und er steht danach ohne Fahrzeug da.
Meiner hat 272.000 km runter. Mit 150.000km 2015 für 13.700€ gekauft.
Meine Unterlagen gehen am Montag zum Rechtsanwalt.
Die Passat mit der gleichen Laufleistung werden heute "wesentlich" billiger verkauft.
Meiner ist mit der hohen Laufleistung, praktisch, unverkäuflich.
Wenn i den Kaufpreis erstattet bekomme, hole i mir einen vergleichbaren der ja billiger geworden ist bzw. erstreite eine höhere Entschädigung und behalte ihn.
Schließlich hat VW die Höhe der Entschädigung vorgeschlagen und ni ich.
MyRight: Wenn die Rechte an diesen Dienstleister abgetreten sind, abwarten.
Ihr bekommt euer Geld natürlich, abzüglich der Provision, Schließlich habt ihr einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen!
Sollte myRight den Vergleich von VW ablehnen und klagen, rechnen sie sicher mit einer höheren Entschädigung.
Gehe mal davon aus, dass alle die sich dort vertreten lassen, größtenteils,
keine Rechtsschutzversicherung haben und ihnen deshalb eine Privatklage, zu riskant war.
Zitat:
Meiner hat 272.000 km runter. Mit 150.000km 2015 für 13.700€ gekauft.
Meine Unterlagen gehen am Montag zum Rechtsanwalt.
Hallo,
Ich muss das nicht verstehen, aberr mit 272 tkm auf der Uhr, muss man drauf hoffen, das die Nutzungsentschädigung kpl. gekippt wird. Ansonsten ist doch Geld über die MFK einfach und schneller, auch wenn es bitter ist.
Grob: Neupreis 30000 € 300000 km Lebensdauer.
bei Zahlung Nutzungsentschädigung: 3000€ bekommen und Auto bei VW. Ein guter Trick.
Selbst wenn ein salomonisches Urteil ergehen würde 50% der üblichen Nutzungsentschädigung:
6000€ und Fahrzeug hinfort.
Und selbst wenn da dann Deliktzinsen fällig würden: würden das gut 2000 € sein.
Ich würde den ausgeglühten Ofen weiter fahren und das schnelle Geld nehmen und gut.
Gruss
Lutz
Zitat:
@aerf
Sollte myRight den Vergleich von VW ablehnen und klagen, rechnen sie sicher mit einer höheren Entschädigung.
Klar, rechnen die mit mehr Kohle! Aber selbst wenn Sie diese nicht bekommen, ist am Ende der Verbraucher der Gelaggeierte. Es ist wie immer im Leben: Anwälte bekommen Ihr Geld, egal ob vom Kläger oder vom Geklagten.
Das haben hier schon einige am eigenen Leib mitbekommen. Auch die MFK wurde von vielen ganz anders interpretiert, als das, was jetzt dabei rausgekommen ist!
Zitat:
@Lutz317 schrieb am 04. Apr. 2020 um 10:12:31 Uhr:
Ich würde den ausgeglühten Ofen weiter fahren und das schnelle Geld nehmen und gut.
Schon klar :D
Sehe i auch so.
Aber es wird empfohlen, wenn Rechtsschutzversicherung vorhanden,
den Vergleich nicht anzunehmen und Privat auf Rückgabe oder höhere Entschädigung zu klagen.
3500€ wurden mir geboten.
Bis dato zickt das AGR nicht
Aber wenn es kommt, kenne i die Preise.
Geschweige der Folgekosten die das Update evtl noch bringt :eek:
Nicht vergessen, VW macht Euch ein Angebot!!
Hat hier jemand Kenntnisse darüber, ob sich durch die allgemeine Corona-Lage, die ja auch zur Absage von Verhandlungsterminen usw. führt, etwas an Verjährungsfristen beim Abgasskandal ändert?
Ich bin ja bei einer der großen Kanzleien im Abgasskandal und wurde im September 2019 noch rechtzeitig von der Musterfeststellungsklage abgemeldet, um dann ein Individualverfahren via Prozesskostenfinanzierer zu starten.
Jetzt haben die es aber scheinbar nicht hinbekommen, seit dem und noch im März 2020 die Klage einzureichen und ich habe jetzt die ernsthafte Befürchtung, dass meine Ansprüche verjährt sind. Die Klage soll jetzt in den nächsten Wochen eingereicht werden. Auf meine Nachfrage, dass die Ansprüche doch verjährt sein müssten, da 6 Monate seit Abmeldung von der MFK vergangen seien, heißt es dass das nicht der Fall wäre.
Das könnte am Ende ja dazu führen, dass ich noch gegen die Kanzlei vorgehen muss, da sie mir gegenüber ggf. Schadenersatzpflichtig geworden ist.
Wenn das die Kanzlei in Lahr ist, dann kann ich nur bestätigen, dass da nicht gerade schnell und akkurat bei meiner Einzelklage gearbeitet wird. Habe deshalb beim Landgericht verloren und mußte in Berufung gehen. Klageverfahren läuft seit 2017!
Zitat:
@Bernddasbrot2008 schrieb am 4. April 2020 um 10:13:27 Uhr:
Zitat:
@aerf
Sollte myRight den Vergleich von VW ablehnen und klagen, rechnen sie sicher mit einer höheren Entschädigung.
Klar, rechnen die mit mehr Kohle! Aber selbst wenn Sie diese nicht bekommen, ist am Ende der Verbraucher der Gelaggeierte. Es ist wie immer im Leben: Anwälte bekommen Ihr Geld, egal ob vom Kläger oder vom Geklagten.
Nö.
die Aussage ist falsch.
Myright bekommt nur Geld im Erfolgsfall.
Keinen Erfolg = Kein Geld.
Wenn Erfolg, dann prozentualen Abzug, der von Anfang an bekannt war. (35%)
Wieso ist da der Verbraucher der Gelackmeierte?