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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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LUXEMBURG (dpa-AFX) - Käufer eines Volkswagens mit manipulierter Abgas-Software dürfen einem Gutachten des EU-Generalanwalts zufolge im Land des Autokaufs auf Schadenersatz klagen. Der Generalanwalt äußerte sich am Donnerstag zu 574 VW -Kunden in Österreich, deren Sammelklage vor dem Landesgericht Klagenfurt anhängig ist.
.....
https://www.boerse-express.com/.../...esterreichischer-gerichte-199900
VKI gegen VW: Generalanwalt bejaht Zuständigkeit österreichischer Gerichte
02.04.2020 | 12:24
Wien (OTS) - Bereits im September 2018 hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI), im Auftrag des Sozialministeriums und der Bundesarbeitskammer, 16 Sammelklagen gegen Volkswagen (VW) bei allen Landesgerichten Österreichs eingebracht. Der VKI vertritt dabei rund 10.000 Geschädigte. Der Streitwert beträgt ca. 60 Millionen Euro. VW bestreitet seit Beginn der Verfahren die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte und verzögert dadurch die Prozessführung und die Entschädigung der Betroffenen. Im April 2019 wurde die Frage der Zuständigkeit vom Landesgericht Klagenfurt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Der Generalanwalt bestätigt nunmehr in seinen Schlussanträgen die Ansicht des VKI: Für die Sammelklagen sind eindeutig österreichische Gerichte zuständig.
.....
Ein wenig wundert mich allerdings, das die Fragen zum VW EA189 "Thermofenster" am EuGH, die glaube ich im Oktober 2018 dort angefragt wurden, noch nicht zum Schlussantrag gekommen sind...
Der Termin am 23. Januar (????) und am 19. März 2020 (Corona?), sind ja nun auf den 28. April 2020 verschoben worden. Ich bin diesbezüglich und dem nicht wirklich wahrnehmbaren Kulturwandel des VW-Konzern etwas irritiert. Außer "Brotkrumen" (z.b. Musterfeststellungsklage & vetrauensbildende Massnahme usw..) ist aus meiner Sicht nichts, wirklich ernthaftes und fundamentales von VW gekommen, um die Reputation des VW-Konzern wieder herzustellen.
Für mich hat die nun weitere Verschiebung auf den 28. April 2020, ein ganz schönes "Geschmäckle". Weiterhin viel Glück uns allen, für den 28. April und den 05. Mai 2020 :)
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 2. April 2020 um 15:40:19 Uhr:
Ein wenig wundert mich allerdings, das die Fragen zum VW EA189 "Thermofenster" am EuGH, die glaube ich im Oktober 2018 dort angefragt wurden, noch nicht zum Schlussantrag gekommen sind...
Der Termin am 23. Januar (????) und am 19. März 2020 (Corona?), sind ja nun auf den 28. April 2020 verschoben worden. Ich bin diesbezüglich und dem nicht wirklich wahrnehmbaren Kulturwandel des VW-Konzern etwas irritiert. Außer "Brotkrumen" (z.b. Musterfeststellungsklage & vetrauensbildende Massnahme usw..) ist aus meiner Sicht nichts, wirklich ernthaftes und fundamentales von VW gekommen, um die Reputation des VW-Konzern wieder herzustellen.
Für mich hat die nun weitere Verschiebung auf den 28. April 2020, ein ganz schönes "Geschmäckle". Weiterhin viel Glück uns allen, für den 28. April und den 05. Mai 2020 :)
... besonders im Hinblick auf die Fristen des MFK-Vergleiches. ;)
Mal ein bisschen das Image aufpolieren..... geben und nehmen.
Vollkommen unverständlich, warum der Konzern weiterhin an dem Schlußtermin 20.04.2020 für die Annahme des Vergleichs durch die Geschädigten festhält, ungeachtet der Erschwernisse durch die Corona-Pandemie.
Wieso? Die Leute haben doch mehr Zeit denn je, um in 5min ihre Daten online einzugeben.
Die Schwierigkeiten (zum Nachteil der Geschädigten) scheinen sich auf der anderen Seite der Leitung aufzusummieren, wie diverse Threads zum Thema nahelegen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 2. April 2020 um 20:17:44 Uhr:
Vollkommen unverständlich, warum der Konzern weiterhin an dem Schlußtermin 20.04.2020 für die Annahme des Vergleichs durch die Geschädigten festhält, ungeachtet der Erschwernisse durch die Corona-Pandemie.
Nee, nicht unverständlich denn am 5. Mai ist BGH-Termin (bisher wohl noch nicht verschoben).
Zitat:
@Drahkke schrieb am 2. April 2020 um 20:33:30 Uhr:
Die Schwierigkeiten (zum Nachteil der Geschädigten) scheinen sich auf der anderen Seite der Leitung aufzusummieren, wie diverse Threads zum Thema nahelegen.
Infos, Details, Quellen und/oder Links?
So wird es vermutlich wohl einigen VW-Fahrzeughaltern gehen:
https://www.br.de/.../...annehmen-frist-im-vw-vergleich-laeuft,RuzSBR9
03.04.2020, 06:55 Uhr
Ablehnen oder annehmen? Frist im VW-Vergleich läuft
Nach der Musterfeststellungsklage gegen VW können Betroffene nun über einen Vergleich entscheiden: Bis zu 6.257 Euro beträgt die Entschädigung. Vielen ist das zu wenig, sie werden das Angebot aber wohl trotzdem annehmen - um endlich Ruhe zu haben.
Hallo zusammen!
(Quote wieder in Kurzform unten angefügt damit jeder weiss worum es geht.)
MyRight hat sich jetzt endlich gemeldet und die Kosten für eine Rückabtretung genannt: 25% der Vergleichssumme aus der MFK, was ich fair finde. Die Rückabtretung wird allerdings erst dann durchgeführt wenn ich als Anzahlung 300 EUR an MyRight überwiesen habe. Die trauen dem Braten also auch nicht so ganz.
Außerden raten sie mir, das ganze erst dann zu vollziehen wenn ich ein verbindliches schriftliches Vergleichsangebot von VW in den Händen halte.
Habe deshalb bei VW unter der angegebenen Nummer angerufen ob ich ein solches erhalten könnte. Der Herr am Telefon war sehr freundlich, sagte mir allerdings dass das ganz anders herum läuft: ich muss über die Webseite ein Angebot an VW abgeben welches dann bis Ende April von VW angenommen wird (oder auch nicht, grins).
Das Angebot kann ich allerdings erst abgeben wenn die Abtretung am MyRight "aus dem Computer rausgenommen wurde". Dafür bräuchte ich das Schriftstück von MyRight bzgl. der Rückabtretung, das ich dann irgendwo hin senden muss (weiss nicht mehr so genau was er gesagt hat).
Damit beisst sich die Katze in den Schwanz: auf der Webseite "www.mein-vw-vergleich.de" komme ich nicht weiter solange die Abtretung an MyRight aktiv ist, und MyRight hätte vor der Rücknahme der Abtretung erst mal gerne ein Vergleichsangebot von VW, zum einen als Berechnungsgrundlage für die Aufwandsentschädigung aber hauptsächlich als Sicherheit für mich, damit ich auch wirklich Geld von VW erhalte.
Das sich auch langsam das Zeitfenster für den MFK-Vergleich schließt und bei der obigen Prozedur einiges schief gehen kann, werde ich wohl alles so belassen wie es zur Zeit ist, d.h. weiter den Weg mit MyRight gehen, denen ich ehrlichgesagt mehr traue als VW.
Zitat:
@68000a schrieb am 23. März 2020 um 11:03:32 Uhr:
...
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
...
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
Zitat:
@68000a schrieb am 3. April 2020 um 11:11:37 Uhr:
Hallo zusammen!
MyRight hat sich jetzt endlich gemeldet und die Kosten für eine Rückabtretung genannt: 25% der Vergleichssumme aus der MFK, was ich fair finde. Die Rückabtretung wird allerdings erst dann durchgeführt wenn ich als Anzahlung 300 EUR an MyRight überwiesen habe. Die trauen dem Braten also auch nicht so ganz.
Außerden raten sie mir, das ganze erst dann zu vollziehen wenn ich ein verbindliches schriftliches Vergleichsangebot von VW in den Händen halte.
Habe deshalb bei VW unter der angegebenen Nummer angerufen ob ich ein solches erhalten könnte. Der Herr am Telefon war sehr freundlich, sagte mir allerdings dass das ganz anders herum läuft: ich muss über die Webseite ein Angebot an VW abgeben welches dann bis Ende April von VW angenommen wird (oder auch nicht, grins).
Das Angebot kann ich allerdings erst abgeben wenn die Abtretung am MyRight "aus dem Computer rausgenommen wurde". Dafür bräuchte ich das Schriftstück von MyRight bzgl. der Rückabtretung, das ich dann irgendwo hin senden muss (weiss nicht mehr so genau was er gesagt hat).
Damit beisst sich die Katze in den Schwanz: auf der Webseite "www.mein-vw-vergleich.de" komme ich nicht weiter solange die Abtretung an MyRight aktiv ist, und MyRight hätte vor der Rücknahme der Abtretung erst mal gerne ein Vergleichsangebot von VW, zum einen als Berechnungsgrundlage für die Aufwandsentschädigung aber hauptsächlich als Sicherheit für mich, damit ich auch wirklich Geld von VW erhalte.
Das sich auch langsam das Zeitfenster für den MFK-Vergleich schließt und bei der obigen Prozedur einiges schief gehen kann, werde ich wohl alles so belassen wie es zur Zeit ist, d.h. weiter den Weg mit MyRight gehen, denen ich ehrlichgesagt mehr traue als VW.
Danke für die Info.
Bedeutet VW will Schriftstück Myright Rückabtretung.
Myright gibt Schriftstück nur, wenn schriftliches Vergleichsangebot von VW vorliegt.
VW weigert sich das rauszugeben weil Myright aktiv ist.
Das ist natürlich alles Mist, für Leute die sich bei Myright und der Mfk angemeldet haben.
Außerdem 25% vom Mfk Angebot abgeben will ja auch wohl keiner.
Hallo,
ich habe für meinen Skoda Octavia Baujahr 2010 ein Vergleichsangebot von 2.321 € enthalten. Dies entspricht leider nur knapp 7 % der Kaufsumme und liegt somit deutlich unter dem Durchschnitt. Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider damals nicht gehabt. Es bleibt mir also nur die Annahme des Vergleichs oder ggf. Prozessfinanzierer wie LawButler einzuschalten. Was würdet ihr machen? Das Auto hat leider schon fast 200.000 km runter, von daher sehe ich es kritisch, Prozessfinanzierer einzuschalten. Wie seht ihr das?
Hallo zusammen,
hab meinen Audi im Dezember geschrottet und dann verkauft.
Da Problem ist jetzt, das ich keinen Fahrzeugbrief geschweige den Kaufvertrag mehr habe.
Nur eine Kopie vom Schein und die Nachweise für die KFZ Steuer.
Das reicht VW aber nicht.
Hab wohl Pech gehabt.
Zitat:
@transarena schrieb am 3. April 2020 um 11:24:10 Uhr:
Bedeutet VW will Schriftstück Myright Rückabtretung.
Myright gibt Schriftstück nur, wenn schriftliches Vergleichsangebot von VW vorliegt.
VW weigert sich das rauszugeben weil Myright aktiv ist.
Das ist natürlich alles Mist, für Leute die sich bei Myright und der Mfk angemeldet haben.
Außerdem 25% vom Mfk Angebot abgeben will ja auch wohl keiner.
Schade für diejenigen, die jetzt gern den MFK-Vergleich annehmen würden. Der Konzern weiß ganz genau was und warum er es tut. Dass myright jetzt nicht komplett verzichten möchte ist verständlich. Sie haben ja einiges an Arbeit investiert. Was hindert VW daran vorab eine Vergleichssumme zu nennen? Taschenspielertrick!
Beste Grüße vom Sven
Zitat:
@Luxman26 schrieb am 3. April 2020 um 12:30:31 Uhr:
Hallo zusammen,
hab meinen Audi im Dezember geschrottet und dann verkauft.
Da Problem ist jetzt, das ich keinen Fahrzeugbrief geschweige den Kaufvertrag mehr habe.
Nur eine Kopie vom Schein und die Nachweise für die KFZ Steuer.
Das reicht VW aber nicht.
Hab wohl Pech gehabt.
An wen verkauft ?
Kann der dir denn nicht nachträglich einen Vertrag mit der Summe bestätigen ?