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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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am 30. März 2020 um 7:47

Stimmt, aber am Ergebnis sieht man wunderbar, dass die großen Konzerne immer mächtiger als der Verbraucherschutz sind. Egal, was die Politik erzählt.

Zitat:

@judyclt schrieb am 30. März 2020 um 09:47:38 Uhr:

Stimmt, aber am Ergebnis sieht man wunderbar, dass die großen Konzerne immer mächtiger als der Verbraucherschutz sind. Egal, was die Politik erzählt.

Japp, das ist wohl das traurige Fazit, nach fünf Jahren VW-Abgasbetrug.

Zitat:

@transarena schrieb am 29. März 2020 um 22:34:03 Uhr:

Zitat:

@daschbmx schrieb am 29. März 2020 um 21:54:35 Uhr:

 

- Was verlangt myRight für die Rückabtretung?

 

Viele Grüße

Die werden das verlangen, was sie gefordert haben.

Nämlich genau 35% von der Summe, die du von VW bekommen wirst.

Interessant ist vor allem, ob ich trotz potenzieller Rückabtretung überhaupt vergleichsberechtigt wäre. MyRight hatte in einem Newsletter vom 20.03.2020 folgendes geschrieben:

"In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis: Nach dem Vergleich zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und VW, der uns vorliegt, kommt es darauf an, ob Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur MFK myRight-Kunde waren. Das Angebot von VW gilt für Sie also auch dann nicht, wenn Sie jetzt Ihren Vertrag mit myRight kündigen."

Diesen Sachverhalt hatte ich mit der VW-Vergleichs-Hotline besprochen. Die nette Dame erklärte mir, dass es trotzdem möglich sei, einen Vergleich zu schließen - alles was VW hierfür braucht ist eine schriftliche Besätigung der myRight-Kündigung. Ich muss mich allerdings auf ihr Wort verlassen, denn schriftlich bekomme ich diese Zusage nicht... :mad:

Und zum Thema Provision schiebt myRight gleich folgendes hinterher:

"Apropos Kündigung: Uns erreichen gelegentlich Anfragen, wie es denn ist, wenn ein Kunde jetzt bei myRight kündigt und dann selbst einen Vergleich mit VW schließt. Das Gesetz regelt dazu: Uns steht auch in diesem Fall eine Erfolgsprovision zu. Die Höhe hängt davon ab, welchen Anteil die bis zur Kündigung entfalteten Bemühungen von myRight an dem letztlich erreichten Erfolg hatten."

--> Hat jemand bereits eine Rückabtretung mit myRight vorgenommen und wie hoch fällt bei euch die "Erfolgsprovision" an myRight aus?

Viele Grüße

Zitat:

@daschbmx schrieb am 30. März 2020 um 13:09:30 Uhr:

[...] Die nette Dame erklärte mir, dass es trotzdem möglich sei, einen Vergleich zu schließen - alles was VW hierfür braucht ist eine schriftliche Besätigung der myRight-Kündigung. Ich muss mich allerdings auf ihr Wort verlassen, denn schriftlich bekomme ich diese Zusage nicht... :mad:

Und wenn es dann möglich sein sollte wird der Vergleich nichts mit dem MFK-Vergleich zu tun haben. Andernfalls würde VW das ja auch einfach sagen können. Zu guter Letzt - wenn es dann fast nix gibt - wird myright für den Reinfall verantwortlich gemacht. Hat sich VW gut ausgedacht ..... ;)

 

Beste Grüße vom Sven

am 30. März 2020 um 13:26

Das haben sie sich wirklich gut ausgedacht bei VW. Hut ab.

Allerdings finde ich auch das Verhalten von myRight nichts besser als von VW. Der Satz

"Die Höhe hängt davon ab, welchen Anteil die bis zur Kündigung entfalteten Bemühungen von myRight an dem letztlich erreichten Erfolg hatten"

ist doch eine Nebelkerze vom feinsten. Schön Verwirrung stiften und alles unklar lassen, damit die Kunden verunsichert sind und bloß bei myRight bleiben.

Zitat:

@judyclt schrieb am 30. März 2020 um 15:26:00 Uhr:

Das haben sie sich wirklich gut ausgedacht bei VW. Hut ab.

Und vor allem: VW weigert sich nach wie vor, mir die Höhe meiner individuellen Vergleichszahlung mitzuteilen für den Fall, dass ich mit myRight kündige. Von einer veröffentlichten Übersichtstabelle der Einmalzahlungen (Link zum vzbv) wollte die Dame nichts wissen... :rolleyes: Sie hat immer nur gebetsmühlenartig ihren Text aus der Schulung runter gerattert, dass die Höhe individuell festgelegt werde und mir erst nach einer Kündigung bei myRight angezeigt werden könne. Es sei meine Entscheidung...

Also ich versteh da VW wirklich nicht. Eigentlich sollte VW doch bemüht sein, so viele Klagen vor dem 5.5. abzuwimmeln und zu vergleichen, wie es nur irgendwie geht. Und da kommt einer wie ich um die Ecke, der durchaus (in Abhängigkeit von der Höhe meiner Einmalzahlung) bereit wäre, sich zu vergleichen. Aber ich habe das Gefühl, dass mir nur Steine in den Weg gelegt werden. Verstehe da VW nicht wirklich...

am 30. März 2020 um 14:32

Und wenn Du bei MyRight gekündigt hast sagt Dir VW das Du für einen Vergleich leider nicht in Frage kommst. :D

Ich selbst mache keine Geschäfte mit Betrügern. Sollten sie auch noch so attraktiv erscheinen. Ich lasse mich nicht ein zweites mal über den Tisch ziehen. So blöd bin ich nicht.

Neueste Masche von VW,

Privatklaeger bekommen ein Angebot in Höhe des MFK-Vergleiches, entweder ist der Ausgang am europäischen Gerichtshof/BGH ist schon klar oder es wird versucht, nochmals die Verbraucher überm Tisch zu ziehen.

Nun ja rechtlich muss auch MyRight bei VW anfragen, da ja alles an die abgetreten wurde, von daher muss man das Verhalten von VW auch verstehen.

am 30. März 2020 um 14:39

Zitat:

@DerKlaeger schrieb am 30. März 2020 um 16:33:44 Uhr:

Neueste Masche von VW,

Privatklaeger bekommen ein Angebot in Höhe des MFK-Vergleiches, entweder ist der Ausgang am europäischen Gerichtshof/BGH ist schon klar oder es wird versucht, nochmals die Verbraucher überm Tisch zu ziehen.

Quelle? Details?

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 30. März 2020 um 16:39:05 Uhr:

Zitat:

@DerKlaeger schrieb am 30. März 2020 um 16:33:44 Uhr:

Neueste Masche von VW,

Privatklaeger bekommen ein Angebot in Höhe des MFK-Vergleiches, entweder ist der Ausgang am europäischen Gerichtshof/BGH ist schon klar oder es wird versucht, nochmals die Verbraucher überm Tisch zu ziehen.

Quelle? Details?

Gerne: mir hatte man zuletzt im Berufungsverfahren eine Zahlung angeboten, die sich im Rahmen der Tabelle bewegt hat. Habe das abgelehnt, danach wurde die Berufung seitens VW dann zurückgenommen.

am 30. März 2020 um 14:52

Und zu welchen Bedigungen? Mit Rückgabe des Fahrzeuges? Mit den gleichen frechen Zusatzbedingungen und unkalkulierbaren Risiken wie bei den bisherigen Vergleichen?

Selbst mein erstes Vergleichsangebot lag deutlich über dem MFK-Betrag. Mein letztes war mehr als 3 mal so hoch. Ok, natürlich mit Rückgabe des Fahrzeuges. Aber ich mache keine Geschäfte mit Betrügern.

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 30. März 2020 um 16:32:18 Uhr:

Und wenn Du bei MyRight gekündigt hast sagt Dir VW das Du für einen Vergleich leider nicht in Frage kommst. :D

Kann durchaus so kommen.

Allen die bei Myright angemeldet sind und sich auch gleichzeitig der MfK angeschlossen haben, empfehle ich solange mit Aktionen zu warten bis Myright sich dazu äussert.

Ansonsten kann das für die Betroffenen voll in die Hose gehen.

Und der Satz...

Zitat:

Gesetz regelt dazu: Uns steht auch in diesem Fall eine Erfolgsprovision zu. Die Höhe hängt davon ab, welchen Anteil die bis zur Kündigung entfalteten Bemühungen von myRight an dem letztlich erreichten Erfolg hatten.

Kann heißen, daß man wenn man das Angebot von VW annimmit im Endefekt den Betrag oder sogar mehr wieder an Myright zurückzahlen muß.

Wie schon geschrieben, solange sich Myright nicht dazu äussert, alles im Ungewissen.

https://www.automobilwoche.de/.../...uli-gleich-drei-faelle-verhandeln

Montag, 30. März 2020, 13.45 Uhr

Klagen gegen VW im Abgasskandal:

BGH will im Juli gleich drei Fälle verhandeln

Mit Spannung werden die ersten höchstrichterlichen Urteil im Abgasskandal bei Volkswagen erwartet. Der Bundesgerichtshof will am 5. Mai das erste Verfahren behandeln, weitere drei sind vor der Sommerpause angesetzt.

@MaxiMobil

Mir wurde auch über meine Anwälte im Februar 2020 ein Vergleichsangebot in Höhe des lächerlichen VZBV-Vergleichs (oder wie die Verbraucherschützer heißen) aus der MFK, angeboten, an der ich mich nie beteiligt habe, welches ich dankend abgelehnt habe und gleichzeitig meine Anwälte gebeten, mich mit solchen Angeboten bitte zu verschonen, so lange ein solches Angebot nicht spürbar über dem liegt, was ich bereits in erster Instanz zugesprochen bekommen habe.

Zur Erklärung: Das Fahrzeug ist schon vor 1 1/2 Jahren bei Kauf eines Neuwagen in Zahlung gegeben und es entstehen seit dem bereits keine weiteren Nutzungsentschädigungen mehr. Vor dem LG habe ich teil obsiegt, bin jedoch mit dem Ergebnis insgesamt mehr als unzufrieden und bin im Berufungsverfahren, welches von der Gegenseite im Anschluss auch erwidert wurde. Ein Termin vor dem OLG wird, nicht zuletzt wegen der aktuellen Krise, kaum vor 06/2020 liegen.

Mir ist es aber zum Glück auch nicht eilig, da ich das Fahrzeug nicht weiter zu Gunsten von VW nutzen wollte und somit sehr viel Zeit habe.

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