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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@aerf

Soviel zu den "paar" Tausend € Freunde

Deine Aussage bezog sich auf die Prozesskosten nicht auf die Entschädigungen!

Zitat:

@bendo83 schrieb am 25. März 2020 um 10:41:29 Uhr:

Zitat:

@bendo83 schrieb am 23. März 2020 um 13:23:42 Uhr:

...auch ich habe mich beim Bundesamt für Justiz in das Register zur MFK eingetragen...Bis heute habe ich von VW keine Post erhalten...

Zitat:

@bendo83 schrieb am 25. März 2020 um 10:41:29 Uhr:

...Danach: Anruf bei VW (Service für das Vergleichsportal):

Hier kam ich sogar recht schnell an einen Mitarbeiter. Ob und an welche Adresse ein Brief rausgegangen sei, konnte man mir nicht sagen. Allerdings nahm der Mitarbeiter einfach alle Daten telefonisch auf (Achtung: FIN bereit halten!) und veranlasste den Versand eines neuen Briefs. Dieser soll neue Zugangsdaten enthalten, wobei die alten ("verschollenen") damit unwirksam werden. Achtung: Deutlich sprechen (3-Wege-Kommunikation"): Zumindest mein Gesprächspartner war etwas schwer von Begriff...

Hallo,

Mein Anruf war verg. Mittwoch. Bis heute ist nun immernoch keine Post von VW da (wobei die Post täglich pünktlich geliefert wurde! Am Postweg kanns also kaum noch liegen).

Frage: Der vzbv versprach doch die Zahlungshöhen stichprobenhaft zu überprüfen..Wird auch der korrekte Weg des unterbreitens eines Vergleichsangebots überprüft? Wäre denkbar, dass VW (hinterlistigerweise) einen bestimmten Anteil an Personen gar nicht anschreibt, um so zu erreichen, dass dann nur diejenigen entschädigt werden, die den Klageweg gehen würden?!

Vielleicht können ja die Admins eine Umfrage starten, mit dem Ziel festzustellen, wie viele von denen, die die Vergleichsbedingungen erfüllen auch Post erhalten haben?

Danke und Grüße, bendo

Ich habe bisher auch noch keinen Brief erhalten. Werde am Montag erstmalig anrufen und nachfragen....

Hallo auf der Seite der Verbraucherzentrale steht:

Brigitte Zypries (Bundesministerin a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.) und Prof. Dr. Günther Hirsch (bis 2019 Versicherungsombudsmann) werden die Ombudsstelle für den VW-Vergleich leiten. Die Einrichtung der Ombudsstelle ist Teil des Vergleichs zwischen vzbv und VW. An die Ombudsstelle sollen sich Teilnehmer der Musterfeststellungsklage wenden können, deren Fälle nicht über das eingerichteten Service Center geklärt werden können.

Setzt Euch einfach mit der Verbrauchzentrale in Verbindung (Adresse) und sendet die Unterlagen an die Ombudstelle.

Zitat:

@anerja schrieb am 28. März 2020 um 19:37:22 Uhr:

Hallo auf der Seite der Verbraucherzentrale steht:

Brigitte Zypries (Bundesministerin a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.) und Prof. Dr. Günther Hirsch (bis 2019 Versicherungsombudsmann) werden die Ombudsstelle für den VW-Vergleich leiten. Die Einrichtung der Ombudsstelle ist Teil des Vergleichs zwischen vzbv und VW. An die Ombudsstelle sollen sich Teilnehmer der Musterfeststellungsklage wenden können, deren Fälle nicht über das eingerichteten Service Center geklärt werden können.

Setzt Euch einfach mit der Verbrauchzentrale in Verbindung (Adresse) und sendet die Unterlagen an die Ombudstelle.

Ich glaube gelesen zu haben, das die erst um dem 20. April einsatzbereit ist.

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 28. März 2020 um 21:10:52 Uhr:

Ich glaube gelesen zu haben, das die erst um dem 20. April einsatzbereit ist.

Jetzt dürfen wir raten, ob das ein Zufall oder pure Absicht ist... ;)

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 28. März 2020 um 21:10:52 Uhr:

Zitat:

@anerja schrieb am 28. März 2020 um 19:37:22 Uhr:

Hallo auf der Seite der Verbraucherzentrale steht:

Brigitte Zypries (Bundesministerin a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.) und Prof. Dr. Günther Hirsch (bis 2019 Versicherungsombudsmann) werden die Ombudsstelle für den VW-Vergleich leiten. Die Einrichtung der Ombudsstelle ist Teil des Vergleichs zwischen vzbv und VW. An die Ombudsstelle sollen sich Teilnehmer der Musterfeststellungsklage wenden können, deren Fälle nicht über das eingerichteten Service Center geklärt werden können.

Setzt Euch einfach mit der Verbrauchzentrale in Verbindung (Adresse) und sendet die Unterlagen an die Ombudstelle.

Ich glaube gelesen zu haben, das die erst um dem 20. April einsatzbereit ist.

Ich kann es doch noch (aus dem Rahmenvertrag) präzisieren:

"Die Ombudsstelle wird für eine Dauer vom 20. April bis zum 31. August 2020 (einschließlich) eingerichtet.

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 28. März 2020 um 21:35:02 Uhr:

..."Die Ombudsstelle wird für eine Dauer vom 20. April bis zum 31. August 2020 (einschließlich) eingerichtet...

Das ist natürlich klasse: D.h. bis zu diesem Zeitpunkt kann VW schalten und walten...

Zitat:

@anerja schrieb am 28. März 2020 um 19:37:22 Uhr:

...Setzt Euch einfach mit der Verbrauchzentrale in Verbindung (Adresse) und sendet die Unterlagen an die Ombudstelle.

Wolltest Du mit "(Adresse)" einen Link o.ä. posten? Der Kontakt zur Verbraucherzentrale läuft über die Bundesländer. Dort kann einerseits eine Telefonberatung (Servicezeiten: wenige Stunden werktags; Kosten: 1,75€/min) wahrgenommen werden, oder eine E-Mailberatung (Kosten: 22€). Für letzteres läuft die Zeit davon, weil "das Beratungsergebnis in 10 Tagen übermittelt wird". D.W. erhoffe ich mir aus einem Beratungsergebnis nur wenig Mehrwert. Vielmehr ist mein Anliegen eine Aufforderung, den VW-Vergleichsprozess bereits mit dem Postversand von Vergleichsangeboten tiefgehend zu kontrollieren. Problem an der ganzen Sache: Für eine Bearbeitung sind es einfach viel zu viele Fälle: Bundesjustizamt, VW-Service-Center, vzbv, alle werden aus den genannten mehreren 100.000 Betroffenen mit Anfragen geflutet. Das ist nicht schaffbar. Schon gar nicht bis 20. April. Ach ja nebenbei haben wir noch "Corona"...Und das alles weiß auch VW...

Gruß, bendo

Hallo bendo83,

ich habe auch keine Adresse, da ich nur darauf hinweisen wollte evtl. über die Verbraucherzentrale sie zu bekommen.

Das ist anscheinend ja erst ab 20.04 möglich, aber immerhin noch ein Hoffnungsschimmer, es gibt ja die Möglichkeit bis Okt 20 noch ein Einzelklage einzuleiten, falls VW sich nicht rührt bzw. den Fall anerkennt.

Erwin

am 29. März 2020 um 11:04

Nochmal zu den Prozesskostenfinanzieren - konkret ProFin / LawButler:

 

Ich habe meinen Skoda Octavia (BJ2012) im Jahr 2015 als Gebrauchtwagen mit knapp 50tkm gekauft und dafür 17.500 € gezahlt.

 

ProFin hat das ausgerechnet:

"Wir gehen davon aus, dass Ihnen für Ihr Dieselfahrzeug ein Schadensersatz in Höhe von 15.689 EUR zusteht. Zudem wird Ihnen eine Sofortauszahlung von 2.000 EUR* garantiert, selbst wenn der Prozess verloren gehen sollte. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Erfolgsbeteiligung.

 

* Sobald die Klage eingereicht wurde erhalten Sie innerhalb von 1-3 Werktagen die Sofortauszahlung auf Ihr Bankkonto überwiesen, bis maximal zur Höhe des Vergleichsangebots der Volkswagen AG."

 

D.h. 2t€ würde ich auf jeden Fall von ProFin erhalten.

Über den Vergleich von VW wären es ca. 3t€.

 

Bedeutet der 2. Halbsatz bei dem *, dass die Differenz von 1t€ dann auch noch vorab gezahlt wird?

 

Und wie läuft dann der Prozess ab? Wird das alles von ProFin abgewickelt, oder muss man sich trotzdem selbst um einen Anwalt etc. kümmern?

am 29. März 2020 um 11:53

Ich würde keine 1.000€ extra dank Halbsatz erwarten. Willst du das Auto gerne zurückgeben?

am 29. März 2020 um 15:53

Ich halte das mit Profin und Co. eh alles etwas irreführend...natürlich bieten die einem Geld meist mehr als im Vergleich und man gibt die Rechte ab. Was aber nun für die, die das auto zurückgeben wollen wegen Mehrgeld? Profin könnte ja trotzdem ohne VW Urteil dann das Auto bekommen weil der Eigentümer ja seine Rechte übergeben hat...

 

Also im Endeffekt geht das Auto auf dem Autohof von Profin die es verkaufen für 10000 Euro und der Besitzer guckt doof seinen 2.000 Euro Sofort-Cash

am 29. März 2020 um 16:25

Der Kläger überträgt doch nicht sein Eigentum (Fahrzeug) an den Prozessfinanzierer. Bei Rückabwicklung des Kaufvertrages geht das Fahrzeug an VW. Gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines eventuellen Nutzungsersatzes und zuzüglich eventuellen Zinsen. Diesen Betrag, abzüglich der Provision und der eventuell geleisteten Sofortzahlung des Prozessfinanzierers.

am 29. März 2020 um 16:36

Provision ist von der Differenz des Neupreises zum Zeitwert. Aber ob das alles noch so kommt.?

Egal. Was bekommt man denn schon für das bisschen Kohle. Nich einmal das Auto was durch die Klage weggenommen wird.

am 29. März 2020 um 16:46

Wenn Du auf Rückabwicklung klagst sollte nach Abzug aller Kosten natürlich mindestens soviel rauskommen wie bei Verkauf des Fahrzeuges. Selbst bei meiner alten Dreckskarre ist das noch im schlechtesten Fall so. Und damit wäre ich schon zufrieden.

Denn hauptsächlich geht es mir darum zu zeigen das man so arrogant und hinterlistig wie VW das praktiziert nicht mit langjährigen Kunden umgeht. Ich will ein rechtskräftiges Urteil oder alternativ die vollständige Erfüllung meiner Forderungen. Auch wenn es mit Zeit, Geld und Risiko verbunden ist. Betrug darf sich nicht lohnen!

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