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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@storck-steffi

Eure Erfahrungen und Gedanken interessieren mich dazu.

Auf inzwischen 700 Seiten findest Du genügend Lesestoff für die Quarantäne.:D

 

@Jedida

Ich finde die Summe in Ordnung und würde Sie annehmen. Bei Deiner Laufleistung hast Du zu viele Abzüge später. Die Klage wird sich noch mindestens 1 Jahr für Dich hinziehen, solltest Du selber Klagen.

Willst Du auf den BGH spekulieren, ist die Antwort klar.

... nur mal wieder als Bitte zwischendurch ;)

Verwendet doch bitte Zitate nur, soweit sinnvoll und zitiert nicht immer wieder ellenlange Komplettbeiträge und die dann zu allem Überfluß auch noch mit Antwortbeiträgen.

Fremde Beiträge kann man beim Zitieren auch einkürzen. Gerade in diesem Thread geht es bei den Zitaten i.d.R. ja lediglich darum, dass jedem klar wird, worauf sich der eigene Beitrag bezieht.

Mit den langen überflüssigen Vollzitaten erreicht man hingegen nur Eines: der Threadverlauf wird für andere User schwieriger/umständlicher zu Lesen ;)

Danke ... und damit zurück zum Thema

Mit freundlichen Grüßen

NoGolf

MT-Team | Moderation

 

Ergänzung: das bezieht sich auf den Threadverlauf an sich - also nicht auf die letzten Beiträge ;)

Zitat:

@Nogolf

Ergänzung: das bezieht sich auf den Threadverlauf an sich - also nicht auf die letzten Beiträge ;)

Nochmal die Kurve bekommen.:D:p

Die Unbekannte ist halt das anstehende BGH-Urteil. Fällt das gut für die Verbraucher aus, wird man wahrscheinlich mehr bekommen als durch den jetzigen Vergleich. Deswegen hat VW das Angebot zeitlich begrenzt. Fällt das aber schlecht aus kann man Pech haben und weniger bekommen.

Zitat:

@steff1312 schrieb am 27. März 2020 um 10:32:09 Uhr:

Kann man trotzdem darüber diskutieren, was von LawButler/Profin zu halten ist? Das wäre für mich nämlich die einzige Option, da ich ohne RSV nicht selber klagen werde

Wenn Du Dich nicht bei Musterklage registriert hattest, dann sind diese Firmen deine einzige Chance.

Es sei auf die Stiftung-Warentest verwiesen. Da steht eigentlich alleswichtige:

https://www.test.de/.../

Dann würde ich aber auch mal "PROFIN" ansehen. Halte ich persönlich für "attraktiver und sicherer.

https://profin.one/?...

Zitat:

Wenn Du Dich nicht bei Musterklage registriert hattest, dann sind diese Firmen deine einzige Chance.

Es sei auf die Stiftung-Warentest verwiesen. Da steht eigentlich alleswichtige:

https://www.test.de/.../

Doch, ich bin bei der MFG angemeldet, habe ein Vergleichsangebot von 3.500 € für mein Golf 6 Cabrio

(Kaufpreis 21.500€ / KM Stand heute 99.000)

D.h. ich überlege momentan zwischen Angebot annehmen oder Profin/Lawbutler (selbst klagen wie gesagt keine Option wegen fehlender Rechtschutz). Aussicht auf > 20.000€, wovon 20% abgegeben werden müssen sowie das Auto zurück geht...

Zitat:

@Dieselgate schrieb am 23. März 2020 um 15:39:01 Uhr:

 

Genau diesen Stand hatte ich auch. Diverse Quellen sagen aus, dass man im Zeitraum vor dem 01.01.2016 Eigentümer eines betroffenen Fahrzeuges gewesen sein muss. Aber der oben zitierte Passus des Angebotes an VW ließ mich auch hellhörig werden.

Ich habe gerade mit der angegebenen Hotline gesprochen. Gemeint ist, das man innerhalb des angegebenen Zeitraumes Eigentümer war. Warum es dort so steht, kann ich nicht beurteilen, ich habe mir Name des Mitarbeiters und Zeitpunkt des Anrufes notiert, sollte es mal zu Irritationen in Wolfsburg kommen.

Da man in einem solchen Fall keine Zulassungsbescheinigung Typ II mehr hat ist auch verständlich. Deshalb gut leserliche Kopie des Kaufvertrages und Personalausweiskopie hochladen. Es muss aber 1 Dokument/Foto sein, da nur 1 Datei hochgeladen werden kann. Sollte der Perso fehlen, bekommt man im weiteren Verlauf noch mal Post und muss eine Kopie nachreichen.

Mal schauen, was passiert.

Aktuell hat VWim Vergleichsportal den Text zum Theme Eigentum geändert. Dort steht jetzt:

1. Ausgangslage

Sie sind oder waren Eigentümer des Autos, das mit einem Dieselmotor ausgestattet ist, den Volkswagen entwickelt hat. Dieser Dieselmotor trägt die interne Werksbezeichnung EA189 und unterfällt der Emissionsklasse EU5 oder EU6. Volkswagen oder ein zum Volkswagen-Konzern gehörender Hersteller (z.B. Audi, Skoda, Seat) hat Ihr Auto hergestellt.

Hatte meine Daten bei Lawbutler eingegeben. Jetzt kam die Mail von denen, dass man als Sofortauszahlung 2.000 € bietet weil das sei das durchschnittliche VW-Vergleichsangebot.

Das tatsächliche VW-Vergleichsangebot für meinen Caddy lag aber nicht bei 2.000 € sondern bei 3.700 € ... von wegen man zahlt so viel wie VW ... in ihrer Darstellung meiner Fahrzeugdaten fehlt auch das Modelljahr, in meinem Fall 2015. Das Vergleichsangebot von VW deckt neun Modelljahre ab und nur beim ältesten, sprich in einem von neun Fällen, liegt es unter 2.000 €. Wie kommt man also bitte auf eine durchschnittliche Erstattung von 2.000 € für alle VW Caddy?????? So ist die Aussage schlichtweg an der Wahrheit vorbei. Sorry aber so sind ist für mich LawButler nicht vertrauenswürdiger als VW. Ich habe das VW-Vergleichsangebot angenommen und Haken dran.

Nun ja, Finanzdienstleister und Rechtsanwalts-Großfirmen wollen auch verdienen.

Aber 2015 haben die schon in der Liste.

Law

Zitat:

@Nordelber Ich habe das VW-Vergleichsangebot angenommen und Haken dran.

Richtig so. Aus den Augen, aus dem Sinn.

Wer Rechtsschutz hat, sollte klagen. Weniger wird kaum raus kommen. Spekuliere Mal das VW allen die Klagen, mehr zahlen wird nur um von den Prozesskosten verschont zu werden.

Eine zeiiche Begrenzung des Vergleich bis zum 20. 04.,

ist doch dermaßen durchsichtig.

Wer natürlich keine Rechtsschutz hat, ist in der Klemme und das weiß VW.

Zitat:

@aerf Spekuliere Mal das VW allen die Klagen, mehr zahlen wird nur um von den Prozesskosten verschont zu werden.

Na dann wundert es mich aber, das immer in Berufung gegangen wird.... Ein paar Tausender machen bei ein paar Milliarden Jahresgewinn nicht viel aus.

Eben.

Dem Konzern geht es mit Sicherheit nicht um die paar lumpigen Tausender.

Genau, deshalb warten sie auch nicht mit dem Vergleich bis zur Entscheidung des BGH am 5.5.

Könnten sie doch machen :-) , wenn ihnen die "paar Tausender" so gleichgültig sind.

Cui Bono, auf deutsch etwa:

 

"Wem nützt das oder wer zieht einen Vorteil daraus"

 

Also wer hat einen Vorteil, wenn er die Annahme des Vergleich zum 20 4. terminiert?

 

Stellt man sich vor daß das BGH urteilt, dass die Kaufverträge nichtig sind oder die Vergleichssumme zu gering,

dann rechnen wir nicht 200.000 Mal ca. 3500€,

sondern vielleicht x 6000€

oder x den Kaufpreis von vielleicht 30.000€ im Schnitt nebst 6% Zinsen.

 

Soviel zu den "paar" Tausend € Freunde

 

Zitat:

@aerf schrieb am 28. März 2020 um 16:43:31 Uhr:

Genau, deshalb warten sie auch nicht mit dem Vergleich bis zur Entscheidung des BGH am 5.5.

Könnten sie doch machen :-) , wenn ihnen die "paar Tausender" so gleichgültig sind.

Cui Bono, auf deutsch etwa:

"Wem nützt das oder wer zieht einen Vorteil daraus"

(...)

Sehr gutes Argument! :)

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