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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 5. März 2020 um 20:33:00 Uhr:
Zitat:
@affentwiner schrieb am 05. März 2020 um 14:41:35 Uhr:
es kam vom kba vor 23!!! monaten ein schreiben, dass meine daten an die örtliche zulassungsstelle übermittelt werden und dort ggf. über eine zwangsstillegung entschieden werde.
von mir WIDERSPRUCH
nach 22 monaten kam ein ablehnungsschreiben, nur für einen punkt von 6.
kein schlechter Schachzug, damit hast du mächtig Zeit gewonnen. In meinem Fall hat sich die zuständige Zulassungsstelle sofort gemeldet. Die Bürokraten zeigten auch im Dialog kein Verständnis und wollten das Fahrzeug gnadenlos stilllegen. Daraufhin hab ich das Update machen lassen. Allerdings konnte ich bei meinem EA189Gen2 keine Veränderung feststellen, weder im Regelverhalten des AGR Ventils noch im Regenerationsintervall des DPF. Aus meiner Sicht mehr Schein als sein.
Aber die Behörde, Zulassung, muss dich erst anhören!
Wenn das abgelehnt wird, können diese vollstrecken.
Die werden ohne Ankündigung nicht vor deiner Tür stehen, sprich im Vorfeld gibt es noch einen Schriftwechsel !!!
Aber, erkläre mir bitte, wieso es bei meinem bis zu 4 !!! Ausbaustufen des Zwangsuptades gibt????
Sind diese durchs kba freigegeben???
Wieso 4 und mehr wenn das Erste doch das Non Plus Ultra war????
Verarsche... und Schädigung der Fahrzeugkomponenten.
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 5. März 2020 um 21:01:40 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. März 2020 um 20:29:02 Uhr:
Ja, das wäre definitiv die pragmatischste Lösung.
Einfacher gegenseitiger Vorteilsausgleich: Keine Zinsen / Keine Nutzungen
Vermutlich aber leider zu einfach ...
Absolut!
https://www.t-online.de/.../...den-verurteilt-vw-zu-schadenersatz.html
Dresden - 05.03.2020, 18:29 Uhr | dpa
Dieselskandal: OLG Dresden verurteilt VW zu Schadenersatz
Im Abgasskandal von VW hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) am Donnerstag den Konzern in zwei Fällen zu anteiligem Schadenersatz verurteilt. Die Kläger hatten Diesel-Pkw erworben und den Kaufpreis zurückverlangt, weil der Motor jeweils mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet gewesen sei, teilte das OlG mit. Nach Ansicht der Richter steht den Käufern ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Kaufpreises zu, weil VW sie mit "manipulierter Motorsteuerungssoftware getäuscht und damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe".
Was ist dann aber ein Thermofenster, wenn sich herausstellen sollte, dass dies auch eine unzulässige Abschalteinrichtung ist???
Geht der ganze Spuk von vorn los?
Update 2.0???
Ich bete zu Gott, dass die Kiste an VW zurückgeht...
Hier werden alle drei Themenblöcke (EuGH-BGH-MFK) noch einmal kurz angeschnitten:
https://www.anwalt.de/.../...er-beratung-zum-mfk-vergleich_163913.html
Im Diesel-Abgasskandal von VW rücken EuGH- und BGH-Termin näher / Beratung zum MFK-Vergleich
Erstellt am 05.03.2020
Vielen Dank dafür, langsam verstehe ich das alles etwas besser :)
Über die Nutzungsentschädigung wird im Mai entschieden? Dann würde es sich natürlich lohnen. Ohne wäre ich mit dem Vergleichsangebot und dem Behalten des Autos wohl besser gestellt (das Auto hat ja auch noch nen Wert von ~10 TSD €).
Das ist jetzt dann quasi die Frage der Fragen, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Urteil verbraucherfreundlich ausfällt...
Und falls ich das Angebot nicht annehmen, müsste ich dann aber selber Anwalt suchen, Klage einreichen etc, mit allen verbundenen Risiken?
Zitat:
@>1< schrieb am 5. März 2020 um 15:13:02 Uhr:
@steff1312
in deinem Fall zählt der Kaufpreis für den Gebrauchtwagen.
Wenn du den Wagen für 22.000€ gekauft hast und der Wagen hatte 15.000km gelaufen, dann ergeben sich folgende Werte. ( bei 250.000km Gesamtlaufleistung )
- Gefordert wird der Kaufpreis: 22.000,00 €
- abzüglich der Nutzungen / Vorteile: 7.957,45 €
- zu erwartender Rückzahlungsbetrag: 14.042,55 €
- Deliktszinsen: 4.120,33 €
- Rückzahlungsbetrag mit Deliktszinsen*: 18.162,88 €
14.042,55€ stehen dir also in dem Beispiel mindestens zu!
Kannst du selbst nachrechnen. ( LINK )
Sollte in Zukunft keine Nutzungsentschädigung fällig werden und VW müsste auf den Kaufpreis Zinsen zahlen werden es sogar 26.120,33€. ;)
Zitat:
@>1< schrieb am 5. März 2020 um 15:13:02 Uhr:
Zitat:
@steff1312 schrieb am 5. März 2020 um 08:48:44 Uhr:
Bin momentan auch etwas überfordert bzgl der Möglichkeiten und Informationsflut...
- Besitze einen 2014er Golf 6 Cabrio, den ich 2015 für 22 TSD € gekauft habe
- Habe mich an der MFK beteiligt, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe
- Laut Tabelle kann ich mit ca 3500 € rechnen
- Wagen hat jetzt 100 TSD km runter
- Bin nicht kurzfristig auf das Geld angewiesen
Wie kann ich für mich ermitteln, welcher Weg am meisten Sinn macht?
@steff1312
falls du das VW Angebot über die Musterfeststellungsklage annimmst, hast du schon mal mindestens 500€ verschenkt und VW muss sich nicht selbst um den Fahrzeug Export nach Afrika kümmern.
Ab 100.000km kannst du schon mal etwas Geld für die AGR Reparatur auf Seite legen.
Auf Grund des VW Software Updates regelt das Ventil nun viel öfter, was nachweislich zu einem erhöhen Verschleiß führt.
An unserem Wagen war das bei 105.000km der Fall. ( auf der Fahrt in den Urlaub... )
Der ADAC Pannendienst hat als erstes gefragt, ob das Software Update aufgespielt wurde.
Bei VW bezahlst du dann ca. 1700€ für die Reparatur.
Ein Verkauf des Fahrzeuges wird sicherlich auch nicht leicht. ;)
Ob du dann die von dir genannten 10.000€ erhältst?
Stichwort " Kollega, was is letzte Preis ? Bedenke, isse 2. Hand und hat schon viel geläuft…"
Es gibt ja Leute, die schließen eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ab.
Diese kostet ohne Selbstbeteiligung ca. 10€ im Monat.
Man hat zwar ab Vertragsabschluss 3 Monate Wartezeit, aber genau die 3 Monate würde ich ja sowieso wegen den EuGH- und BGH-Termin warten ...
Zitat:
@steff1312 schrieb am 5. März 2020 um 21:50:43 Uhr:
Vielen Dank dafür, langsam verstehe ich das alles etwas besser :)
Über die Nutzungsentschädigung wird im Mai entschieden? Dann würde es sich natürlich lohnen. Ohne wäre ich mit dem Vergleichsangebot und dem Behalten des Autos wohl besser gestellt (das Auto hat ja auch noch nen Wert von ~10 TSD €).
Das ist jetzt dann quasi die Frage der Fragen, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Urteil verbraucherfreundlich ausfällt...
Und falls ich das Angebot nicht annehmen, müsste ich dann aber selber Anwalt suchen, Klage einreichen etc, mit allen verbundenen Risiken?
Zitat:
@>1< schrieb am 6. März 2020 um 05:32:21 Uhr:
@steff1312
Es gibt ja Leute, die schließen eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ab.
Diese kostet ohne Selbstbeteiligung ca. 10€ im Monat.
Man hat zwar ab Vertragsabschluss 3 Monate Wartezeit, aber genau die 3 Monate würde ich ja sowieso wegen den EuGH- und BGH-Termin warten ...
So einfach ist das nicht. Der Vorfall liegt Jahre zurück und die RSV wird das so nicht bezahlen und eine Verkehrs-Rechtsschutz ist für den Straßenverkehr gedacht!:):rolleyes:
Ich habe mein AGR bei 160.000 tauschen lassen in einer freien Werkstatt mit Original Teil. Material und Lohn 600 Euro.
Zitat:
@affentwiner schrieb am 5. März 2020 um 21:13:37 Uhr:
Aber, erkläre mir bitte, wieso es bei meinem bis zu 4 !!! Ausbaustufen des Zwangsuptades gibt????
Sind diese durchs kba freigegeben???
Wieso 4 und mehr wenn das Erste doch das Non Plus Ultra war????
Verarsche... und Schädigung der Fahrzeugkomponenten.
Hallo,
Wenn der Tuner an der Motorsteuersoftware rumpfriemelt, braucht er eine ABE oder EBE.
So ein Papier bekommst du, wenn du Winterräder kaufst, einen anderen Schalldaempfer verbaust oder eine AHK nachrüstest.
Für das Zwangsupdate liegt ja die KBA Freigabe vor. Für die Ausbaustufen ?
Einfach diese Freigabebestätigung durch deinen VW Händler einfordern. Die sollten das von VW bekommen können.
Bei meinem VW war es so: Zwangsupdate, und danach sofort die nächste Version. Laut den Experten hier im Forum läuft meiner jetzt mit einer Audi Softwareversion.
Mein Autohaus hat bis heute auch nicht eine Freigabebestätigung für diese Software von Vw Bekommen.
Gruss
Lutz
https://www.onvista.de/.../...gen-volkswagen-wird-verhandelt-335104393
Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen Volkswagen wird verhandelt
06.03.20, 05:49 dpa-AFX
https://www.anwalt.de/.../...teil-fuer-vw-leasingfahrzeuge_163941.html
VW Abgasskandal – Aufsehenerregendes Urteil für VW-Leasingfahrzeuge
Erstellt am 06.03.2020
Auch wenn sich derzeit alles um die Musterfeststellungsklage dreht und um die Tatsache, dass der VW-Konzern hier die betrogenen Verbraucher mit Brosamen abspeisen will, laufen die Urteile in den Individualverfahren weiter gegen VW.
So hat das Landgericht Berlin unter dem Az. 60 O 63/19 am 14.2.2020 für einen Mandanten der Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München entschieden, dass dem Kläger auch bei einem von ihm geleasten Fahrzeug Schadensersatz zusteht, da das Fahrzeug im Hinblick auf die Abgasreinigung mit einer rechtswidrigen Abschaltvorrichtung ausgestattet ist.
Zitat:
@Lutz317 schrieb am 6. März 2020 um 09:09:03 Uhr:
Zitat:
@affentwiner schrieb am 5. März 2020 um 21:13:37 Uhr:
Aber, erkläre mir bitte, wieso es bei meinem bis zu 4 !!! Ausbaustufen des Zwangsuptades gibt????
Sind diese durchs kba freigegeben???
Wieso 4 und mehr wenn das Erste doch das Non Plus Ultra war????
Verarsche... und Schädigung der Fahrzeugkomponenten.
Hallo,
Wenn der Tuner an der Motorsteuersoftware rumpfriemelt, braucht er eine ABE oder EBE.
So ein Papier bekommst du, wenn du Winterräder kaufst, einen anderen Schalldaempfer verbaust oder eine AHK nachrüstest.
Für das Zwangsupdate liegt ja die KBA Freigabe vor. Für die Ausbaustufen ?
Einfach diese Freigabebestätigung durch deinen VW Händler einfordern. Die sollten das von VW bekommen können.
Bei meinem VW war es so: Zwangsupdate, und danach sofort die nächste Version. Laut den Experten hier im Forum läuft meiner jetzt mit einer Audi Softwareversion.
Mein Autohaus hat bis heute auch nicht eine Freigabebestätigung für diese Software von Vw Bekommen.
Gruss
Lutz
https://www.vw-schaden.de/.../...rten-schlussantrag-des-generalanwalts
Vier Verfahren vom LG Gera im Diesel-Abgasskandal für EuGH
Das Landgericht Gera hat insgesamt vier Vorabentscheidung in VW-Verfahren zum EuGH entsandt (Az. C 663/19; C 759/19; C 809/19 und C 808/19). Im ersten Verfahren aus Gera (Az. C 633/19), das ans EuGH verwiesen wurde, will das Gericht wissen, ob die VW AG durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung ihre Pflichten bei der Einhaltung der Übereinstimmungsbescheinigung verletzt hat. Die Übereinstimmungsbescheinigung ist ein Dokument, das die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typen-Zulassung bestimmt. Es wird vom Hersteller ausgestellt und gibt technische Details und Merkmale des Kraftfahrzeugs an. Die dort enthaltenen Angaben zu den Abgasgrenzwerten haben im Diesel-Abgasskandal mit der Realität jedoch nichts zu tun. Hat VW jetzt durch das falsche Ausstellen der Bescheinigung EU-Recht gebrochen, das auch den Käufer des Autos schützen soll? Wenn der EuGH das so sieht, ist VW nach Paragraph 826 BGB zu verurteilen – meint das Gericht in Gera. Außerdem soll Luxemburg für Gera die Frage ausloten, ob VW bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrags überhaupt eine Nutzungsentschädigung zusteht. Schließlich habe der Autohersteller zum Zweck der Kostensenkung und Gewinnmaximierung unter gleichzeitiger Verschaffung eines Wettbewerbsvorteils auf Kosten der ahnungslosen Kunden gegen seine europarechtlichen Pflichten verstoßen und seine Kunden getäuscht. Darf das honoriert werden? Eine zunehmende Anzahl von deutschen Gerichten haben VW diese Nutzungsentschädigung mittlerweile verweigert – mehr dazu hier.
den 19.3. setz ich mal auf meine Merkliste!!!!
Danke, interessant. Dann geht es am EuGH ja auch schon um den Nutzungsersatz. War mit so bisher gar nicht bewusst. Das Ergebnis könnte dann ja ggf. Entscheidungshilfe für die MFK-Teilnehmer (Vergleichen oder Weiterklagen) sein.
da ich keine soo goße laufleistung aufweisen kann, liegt selbst in abhängigkeit von zu erwartender laufleistung mit nutzungsentschädigung und deliktzinsen, meine theortische erstattung fast beim neupreis :-)
errechnet mit dem link...
ich streite mich hier nicht um 4t eus...
aber allemal wesentlich mehr als gebrauchtwagenwert nach 8 jahren...
wenn thema 1 mit nutzungsentschädigung durch ist,
muß nur noch thema 2 mit deliktzins geklärt werden...
sollte das eugh GEGEN thermofenster sprechen, dann wird es erdrutschartig hier...
Zitat:
@affentwiner schrieb am 6. März 2020 um 13:34:50 Uhr:
sollte das eugh GEGEN thermofenster sprechen, dann wird es erdrutschartig hier...
Hallo,
wenn die das wirklich richtig durchziehen, und die ganzen Autos in Europa muessten stillgelegt werden,
wäre VW mit 2 mio Fahrzeugen der Hauptgewinner.
Da gehen dann ja schon wieder min. 40 Mrd über die Wupper.
Ob VW und die gesamte Autoindustrie das aushalten?
Dann muss das ja so kommen wie bei der Bankenrettung. Heisst irgendwie "Systemrelevant" oder so.
Alternative: SCR Nachrüstung im großen Stil: 2500€ je Fahrzeug.
Wären dann ja nur 5 Mrd. Ein Drittel des Jahresgewinns, sollte gehen.
Gruss
lutz