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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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am 4. März 2020 um 19:39

Zitat:

@seebaer1970 schrieb am 4. März 2020 um 20:33:49 Uhr:

Dann sei froh für jeden Tag den sie länger brauchen. Die Nutzungsentschädigung holst du dir später.

... falls der BGH zum Thema Nutzungsersatz/Zinsen verbraucherfreundlich entscheidet dann also über eine entsprechende Klageerweiterung. Soweit richtig?

Da gehe ich von aus. Am 19.03. kommt doch schon was vom EuGH. Das wird denke ich die Richtung werden, wenn in Deutschland nicht wieder was anders ist.

am 4. März 2020 um 19:45

Zitat:

@boomer68 schrieb am 4. März 2020 um 20:31:02 Uhr:

Zitat:

@Birgit_Skoda_Superb schrieb am 4. März 2020 um 20:21:28 Uhr:

 

VW hat Berufung eingelegt.

Lt meinem Anwalt können wir nicht in Berufung gehen da zu 100% gewonnen und z.B im Nachgang noch Zinsen ab Kauf fordern oder z.B. keine Nutzungsentschädigung.

Hallo Birgit,

herzlich willkommen!

Frag doch den Anwalt mal, was eigentlich eine Anschlussberufung mit Klageerweiterung ist und wie das funktioniert.

Grüße

Danke!! So ein Stichwort brauchte ich..... sind da Fristen zu beachten?

Mein LG Urteil ist von August und VW hat also schon kurz danach Berufung eingelegt - müsste nachsehen wann genau- ca. Oktober 2019

am 4. März 2020 um 19:48

Am EuGH geht es aber doch weniger um das Thema Nutzungsersatz/Zinsen sondern eher um die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen/Thermofenster, oder?

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 4. März 2020 um 20:39:52 Uhr:

Zitat:

@seebaer1970 schrieb am 4. März 2020 um 20:33:49 Uhr:

Dann sei froh für jeden Tag den sie länger brauchen. Die Nutzungsentschädigung holst du dir später.

... falls der BGH zum Thema Nutzungsersatz/Zinsen verbraucherfreundlich entscheidet dann also über eine entsprechende Klageerweiterung. Soweit richtig?

Das geht aber jetzt wirklich ins Eingemachte des Prozessrechts. Die Klageerweiterung ist die wahrscheinlichste Lösung, das schon. Manchmal aber eben auch nicht. Das kann man wirklich nur im Detail am Einzelfall abklären. Klassische Juristenantwort also: es kommt drauf an.

Oh ja natürlich. Sorry.

@MaxiMobil schrieb am 4. März 2020 um 20:48:57 Uhr:

Am EuGH geht es aber doch weniger um das Thema Nutzungsersatz/Zinsen sondern eher um die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen/Thermofenster, oder?

Zitat:

@Birgit_Skoda_Superb schrieb am 4. März 2020 um 20:45:31 Uhr:

 

Danke!! So ein Stichwort brauchte ich..... sind da Fristen zu beachten?

Mein LG Urteil ist von August und VW hat also schon kurz danach Berufung eingelegt - müsste nachsehen wann genau- ca. Oktober 2019

JA, da gibt es Fristen. Könnte aber knapp sein... Im Detail kann Dir das aber wirklich nur der Anwalt sagen. Das geht leider nicht anders.

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 4. März 2020 um 17:36:31 Uhr:

Wenn in der Vergleichsvereinbarung steht das die Zahlung innerhalb von 12 Wochen nach Unterzeichnung bzw. nach dem 20.4. erfolgt wohl eher nicht, oder?

Das hängt davon ab, welche Garantie der Konzern dafür stellt.

am 4. März 2020 um 21:31

Ich vermute man hat kaum eine Chance nach Unterschrift, die ja bis zum 20.4. erfolgen muss, aus der Sache wieder heraus zu kommen falls der BGH im Mai verbraucherfreundlich entscheidet. Das werden sich die VW-Anwälte schon sehr gut überlegt haben.

Andersherum möchte man ja auch nicht das VW nach einer industriefreundlichen BGH-Entscheidung irgendeine Rücknahmemöglichkeit hat. Der 20.4. wird der Stichtag sein. Für beide Seiten.

Und selbst Letzteres würde mich auch nicht mehr überraschen ... mit Volkswagen deshalb alles nur Zug um Zug!

dieser ganze mist mit "entschädigung" über die mfk ist für mich nicht relevant, hatte lange überlegt mich anzumelden, habe es dann doch nicht getan und lasse alle weitere über myright laufen.

wenn ich die angenommenen 15% entschädigung vom kaufpreis bekäme (mfk), so wären das ca. 4500 eus.

lächerlich, immer noch ein betrugsdiesel, immer noch ist mir erheblicher schaden enstanden....

und ja, immer noch habe ich kein zwangsupdate aufgespielt.

und darum geht es mir hauptsächlich!

was nützt mir der ganze mist, wenn mir der motor hochgeht und ich keine garantie von vw bekomme.

somit kann nur eine rückabwicklung der einzig sinnvolle schritt sein.

die 4,5 mille in der tasche??? trete alle ansprüche an vw ab und habe eigentlich nix gewonnen.

fahre mit einem auto, wo ich vom dieselfahrverbot betroffen bin, enormer wertverlust, weiß nicht wie lang der motor und deren komponenten halten nach swupdate...und und und

sollte jetzt herauskommen, dass thermofenster illegal sind, dann bin ich mal auf die reaktion vom kba gespannt.

sollte kba meine daten dann doch an zulassungstelle leiten, wird dort wieder widerspruch eingelegt mit 17 seiten begründung gegen das update.

ich hoffe, dass es zu einer rückabwicklung kommt, denn dann hab ich mehr zu erwarten als die mickrigen 4,5 mille.

dann geht die kiste zurück und vw ist für mich geschichte.

dann fahre ich weiter diesel, werde mir aber in der heutigen zeit keinen mehr kaufen, denn man weiß ja nie, welche sau in 2 monaten durchs dorf getrieben wird...

für mich die einzige alternative, leasing eines diesels. alles andere ist für mich zum jetzigen zeitpunkt unsinnig.

benziner??? nicht mit 1.0 bzw.1.2 er motoren...

ich bin auf bgh und eugh gespannt, kann nur besser werden...

Du sprichst mir aus der Seele. Ich bin allerdings GLK Fahrer.

am 5. März 2020 um 7:07

Zitat:

@affentwiner schrieb am 5. März 2020 um 06:23:35 Uhr:

lächerlich, immer noch ein betrugsdiesel, immer noch ist mir erheblicher schaden enstanden....

und ja, immer noch habe ich kein zwangsupdate aufgespielt. und darum geht es mir hauptsächlich!

was nützt mir der ganze mist, wenn mir der motor hochgeht und ich keine garantie von vw bekomme.

somit kann nur eine rückabwicklung der einzig sinnvolle schritt sein.

Genauso sehe ich das auch.

Nur so ein Gedanke: Könnte es nicht auch sein das - falls es zu einem sehr verbraucherfreundlichen BGH-Urteil kommt - VW recht schnell viele anhängige Verfahren z.B. durch Erfüllung der Forderungen beendet? Bevor weitere (dann berechtigte) Forderungen durch Klageerweiterung o.ä. nachgeschoben werden können?

am 5. März 2020 um 7:22

Zitat:

@affentwiner schrieb am 5. März 2020 um 06:23:35 Uhr:

 

ich hoffe, dass es zu einer rückabwicklung kommt, denn dann hab ich mehr zu erwarten als die mickrigen 4,5 mille.

dann geht die kiste zurück und vw ist für mich geschichte.

ich bin auf bgh und eugh gespannt, kann nur besser werden...

Das wäre wohl ein "netter Lottogewinn" und dazu am Besten noch ohne Nutzungsentschädigung + Zinsen.:D

Ich halte so ein Verbraucherfreundliches Urteil nach den letzten Jahren der Täuschung aber sehr unrealistisch.

am 5. März 2020 um 7:30

Zitat:

@Bernddasbrot2008 schrieb am 5. März 2020 um 08:22:46 Uhr:

Das wäre wohl ein "netter Lottogewinn" und dazu am Besten noch ohne Nutzungsentschädigung + Zinsen.:D

Nix Lottogewinn: Selbst bei meiner alten Karre liege ich im schlechtesten Fall (also nach Abzug von Nutzungsersatz und ohne Zinsen) immer noch ein vielfaches über dem MFK-Angebot. Ich darf die Betrugsmöhre (die nicht mehr genutzt wird) denen dann sogar vor die Tür stellen :D

Alles was nun kommt (EuGH/BGH) kann eigentlich (zumindest in meinem Fall) nur besser als das lächerliche MFK-Angebot werden. Hoffe ich zumindest ;)

 

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