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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 4. März 2020 um 11:37:20 Uhr:

Zitat:

@hoc777 schrieb am 4. März 2020 um 11:27:57 Uhr:

Nur reicht die Zeit nicht denn das VW "Angebot" endet am 20. April :(

Genau das ist die Taktik von VW dabei ...

Das ist kein Kindertheater, sondern es wird mit eisernen Bandagen gekämpft. Ein echter Wirtschaftskrimi eben ... nur den Kulturwandel suche ich immer noch ... ;)

am 4. März 2020 um 10:54

Der Kulturwandel findet höchstens bei einigen Kunden statt. Nicht aber bei VW.

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 4. März 2020 um 11:37:20 Uhr:

Zitat:

@hoc777 schrieb am 4. März 2020 um 11:27:57 Uhr:

Nur reicht die Zeit nicht denn das VW "Angebot" endet am 20. April :(

Genau das ist die Taktik von VW dabei ...

Die für mich entscheidende Frage ist die Klärung, ob der "Nutzungsersatz" nun wegfällt oder nicht. Leider muss ich nun abwägen, ob ich das "Kleingeld" nehme oder auf "Alles" setze.

Zitat:

@sonycom007 schrieb am 3. März 2020 um 17:47:59 Uhr:

Hallo Forumisten, ich hoffe, ich grätsche mit meiner Frage nicht allzu sehr rein:

Bin verunsichert, was ich jetzt machen soll:

Skoda Yeti, EA 189, bin bei der Musterfeststellungsklage eingetragen, nun könnte ich Schadenersatz geltend machen, VW zahlt 190,-- € Anwaltskosten, idealerweise mache ich das über einen Anwalt, nur: Wie finde ich einen, der sich hier gut auskennt? (Rechtsschutzversicherung ist vorhanden)

Dieser Frage schließe ich mich an: Wie findet man einen Anwalt, der sich mit der Diesel-Thematik gut auskennt?

Für alle, die die Kriterien des Vergleichs erfüllen ergibt sich nämlich folgende Strategie:

  1. Vergleichspapier von VW abwarten/prüfen
  2. Parallel Erstberatung von Anwalt in Anspruch nehmen. Kostet 190€, die VW bezahlt, sofern hinterher das Vergleichsangebot wahrgenommen wird.
  3. Anwalt soll in Erstberatung prüfen, ob eine Einzelklage lohnenswert ist.
  4. Entscheidung, ob Weg der Einzelklage gegangen wird, oder ob Vergleichsangebot angenommen wird.

Wenn man sich für die Einzelklage entscheidet, trägt man selbst die Kosten der Erstberatung, die dann wohl mitsamt der weiteren Verhandlungskosten erstritten werden müssen.

Bei diesen vier Schritten trägt aber kein Betrogener ein Risiko...

Danke und Gruß, bendo

Zitat:

@hoc777

Nur reicht die Zeit nicht denn das VW "Angebot" endet am 20. April :(

Ist denn auch Bekannt, wie schnell VW die Summe auszahlen will? Weil ich denke, das wird auch ein Faktor sein. 3-4 Monate, dann kann man auch locker abwarten.

Zitat:

@Bernddasbrot2008 schrieb am 4. März 2020 um 16:16:57 Uhr:

Zitat:

@hoc777

Nur reicht die Zeit nicht denn das VW "Angebot" endet am 20. April :(

Ist denn auch Bekannt, wie schnell VW die Summe auszahlen will? Weil ich denke, das wird auch ein Faktor sein. 3-4 Monate, dann kann man auch locker abwarten.

In welchem Zeitraum es dann ggf. ausgezahlt werden würde, weiß ich nicht. Ist aber auch zweitrangig da die Zu- oder Absage bis zum 20.4.2020 erfolgen muss.

Zitat:

@Bernddasbrot2008 schrieb am 4. März 2020 um 16:16:57 Uhr:

Zitat:

@hoc777

Nur reicht die Zeit nicht denn das VW "Angebot" endet am 20. April :(

Ist denn auch Bekannt, wie schnell VW die Summe auszahlen will? Weil ich denke, das wird auch ein Faktor sein. 3-4 Monate, dann kann man auch locker abwarten.

Es soll wohl max. 12 Wochen dauern, bis das Geld auf dem Konto der Musterkläger ist.

https://www.vzbv.de/.../...w-erzielen-vergleich-fuer-betrogene-kaeufer

Was passiert, wenn Verbraucher dem Angebot von VW zustimmen?

 

Wenn Verbraucher das Entschädigungsangebot unter Wahrung der Fristen annehmen, erhalten sie innerhalb von zwölf Wochen den Entschädigungsbetrag von Volkswagen. Aus der Musterklage können und müssen sie sich nicht austragen.

Betroffene, die das Vergleichsangebot annehmen, verzichten auf weitere Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Manipulationssoftware EA189 gegenüber der Volkswagen AG oder einem zum Konzern gehörenden Unternehmen bestehen könnten. Davon ausgenommen sind allerdings Ansprüche, die entstehen könnten, wenn für die betroffenen Autotypen von einer Behörde (insb. dem Kraftfahrt-Bundesamt) die Genehmigung entzogen und somit die Nutzung der Fahrzeuge im Straßenverkehr untersagt wird. Sollte Volkswagen zudem in Zukunft Hardware-Nachrüstungen anbieten, werden auch hier die Verbraucher, die den Vergleich schließen, nicht schlechter gestellt als alle anderen Verbraucher.

Die Frage stellt sich eben ein wenig, ob solange kein Geld geflossen ist, man nicht zurückziehen kann ...

am 4. März 2020 um 16:36

Wenn in der Vergleichsvereinbarung steht das die Zahlung innerhalb von 12 Wochen nach Unterzeichnung bzw. nach dem 20.4. erfolgt wohl eher nicht, oder?

Wie schauts denn eigentlich aus, wenn VW vor dem EuGH abkackt? Ich meine, da wird doch wohl ein Grundsatzurteil gesprochen werden müssen welche Abschalteinrichtungen nun legal sind oder nicht.

Wäre das Urteil dann auch auf die Käufer andere Marken anwendbar? Die haben schliesslich auch Dreck am Stecken.

am 4. März 2020 um 16:59

Diesbezüglich dürfte bereits die EuGH Entscheidung Ende März interessant sein. Da geht es nämlich um Abschalteinrichtungen/Thermofenster.

Die Antwort kennen wir alle denke ich. Nur die Hersteller tuen so als wären sie im Recht. Thermofenster zum Bauteilschutz. Ich lache mich tot. Hätte baulich anders gemacht werden müssen. Hätte dann aber die Marge verkleinert.

am 4. März 2020 um 19:21

Hallo,

ich lese auch seid 2 Jahren hier mit und habe schon viele gute Ratschläge bekommen.

Leider konnte ich meinen Anwalt nicht dazu bewegen Zinsen ab Kaufpreis zu fordern.

Mein Stand: zu 100 % vorm LG gewonnen- Kaufpreis abzgl. Nutzung + Zinsen ab Klage

VW hat Berufung eingelegt.

Lt meinem Anwalt können wir nicht in Berufung gehen da zu 100% gewonnen und z.B im Nachgang noch Zinsen ab Kauf fordern oder z.B. keine Nutzungsentschädigung.

Wenn das BGH jetzt z.B. im Mai entscheidet keine Nutzungsentschädigung...... habe ich dann einfach „Pech“ weil falsch geklagt?

Oder geht dann noch eine Tür auf und das OLG urteilt einfach gem. BGH?

Oder zieht dann VW einfach die Berufung zurück und zahlt gem LG Urteil?

Ich weiß Glaskugel - mich würde aber eure Einschätzung interessieren.

Ich weiß- ich frage auch noch meinen Anwalt- habe aber manchmal den Eindruck- ihr wisst mehr.

Gruß

Birgit

..... die überings das Fahrzeug stillgelegt hat und jetzt eine andere Marke fährt

Zitat:

@Birgit_Skoda_Superb schrieb am 4. März 2020 um 20:21:28 Uhr:

 

VW hat Berufung eingelegt.

Lt meinem Anwalt können wir nicht in Berufung gehen da zu 100% gewonnen und z.B im Nachgang noch Zinsen ab Kauf fordern oder z.B. keine Nutzungsentschädigung.

Hallo Birgit,

herzlich willkommen!

Frag doch den Anwalt mal, was eigentlich eine Anschlussberufung mit Klageerweiterung ist und wie das funktioniert.

Grüße

Dann sei froh für jeden Tag den sie länger brauchen. Die Nutzungsentschädigung holst du dir später.

 

@Birgit_Skoda_Superb schrieb am 4. März 2020 um 20:21:28 Uhr:

Hallo,

ich lese auch seid 2 Jahren hier mit und habe schon viele gute Ratschläge bekommen.

Leider konnte ich meinen Anwalt nicht dazu bewegen Zinsen ab Kaufpreis zu fordern.

Mein Stand: zu 100 % vorm LG gewonnen- Kaufpreis abzgl. Nutzung + Zinsen ab Klage

VW hat Berufung eingelegt.

Lt meinem Anwalt können wir nicht in Berufung gehen da zu 100% gewonnen und z.B im Nachgang noch Zinsen ab Kauf fordern oder z.B. keine Nutzungsentschädigung.

Wenn das BGH jetzt z.B. im Mai entscheidet keine Nutzungsentschädigung...... habe ich dann einfach „Pech“ weil falsch geklagt?

Oder geht dann noch eine Tür auf und das OLG urteilt einfach gem. BGH?

Oder zieht dann VW einfach die Berufung zurück und zahlt gem LG Urteil?

Ich weiß Glaskugel - mich würde aber eure Einschätzung interessieren.

Ich weiß- ich frage auch noch meinen Anwalt- habe aber manchmal den Eindruck- ihr wisst mehr.

Gruß

Birgit

..... die überings das Fahrzeug stillgelegt hat und jetzt eine andere Marke fährt

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