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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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BGH m.E. nein, EuGH m.E. ja, wegen neuer Verjährungsfrist aufgrund möglicherweise eigenständigen Delikts.
VW-Diesel-Abgasskandal: Jura-Professor für Zinsen auf Kaufpreis
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer optimistisch für EuGH-Termin ....
Zitat: Der Europäische Gerichtshof EuGH will am 19. März 2020 und der Bundesgerichtshof BGH am 5. Mai 2020 wichtige Fragen im Diesel-Skandal beantworten. Eine davon ist der Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer. ( LINK )
Hallo Forumisten, ich hoffe, ich grätsche mit meiner Frage nicht allzu sehr rein:
Bin verunsichert, was ich jetzt machen soll:
Skoda Yeti, EA 189, bin bei der Musterfeststellungsklage eingetragen, nun könnte ich Schadenersatz geltend machen, VW zahlt 190,-- € Anwaltskosten, idealerweise mache ich das über einen Anwalt, nur: Wie finde ich einen, der sich hier gut auskennt? (Rechtsschutzversicherung ist vorhanden)
Oder doch lieber noch Warten?
Sorry, mir schwirrt gerade der Kopf.
Wo könnte ich etwas hilfreiches nachlesen?
Danke im Voraus und Gruß,
Zitat:
@sonycom007 schrieb am 3. März 2020 um 17:47:59 Uhr:
Hallo Forumisten, ich hoffe, ich grätsche mit meiner Frage nicht allzu sehr rein:
Bin verunsichert, was ich jetzt machen soll:
Skoda Yeti, EA 189, bin bei der Musterfeststellungsklage eingetragen, nun könnte ich Schadenersatz geltend machen, VW zahlt 190,-- € Anwaltskosten, idealerweise mache ich das über einen Anwalt, nur: Wie finde ich einen, der sich hier gut auskennt? (Rechtsschutzversicherung ist vorhanden)
Oder doch lieber noch Warten?
Sorry, mir schwirrt gerade der Kopf.
Wo könnte ich etwas hilfreiches nachlesen?
Danke im Voraus und Gruß,
Dazu fällt mir das hier ein:
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 3. März 2020 um 11:25:06 Uhr:
Ein Grund mehr um über diese Zeilen nachzudenken:
Wer sollte das Angebot von VW annehmen?
Wer das Geld dringend braucht und endlich Ruhe haben will, sollte das Angebot von einem Anwalt prüfen lassen – und wenn alles passt, schließlich seinen Frieden damit machen. Wer aber risikofreudig ist und etwas Geld auf dem Konto hat, dem sei eine andere Taktik empfohlen: Warum nicht das erste Urteil des Bundesgerichtshofs abwarten, das ab Mai 2020 verhandelt wird?
Ein Schuldspruch zulasten Volkswagens ist angesichts der mittlerweile recht deutlichen Rechtssprechung der Oberlandesgerichte wahrscheinlich. Möglich wäre sogar, dass Volkswagen die Nutzung des Autos bei der Entschädigung nicht mehr anrechnen darf. Dann würden aus 830 Millionen Euro schnell einige Milliarden Euro werden und die Käuferinnen und Käufer bekämen ein Vielfaches mehr an Entschädigung zurück. Wer aber schon jetzt ruhig schlafen möchte, wählt Variante eins.
Quelle: welt.de
Zitat:
@trp1111 schrieb am 3. März 2020 um 09:38:04 Uhr:
Hey,
also wenn ich das richtig verstanden habe bin ich nun (Musterklage hab ich mich angeschlossen) ein weiteres Mal der Depp, da ich mein Fahrzeug (A4 2.0TDI) am 12.01.2016 gekauft habe, also zwei Wochen "zu spät". Richtig? Ist Baujahr 01/2015.
Am 12.01.2016 war der Betrug 4 Monate bekannt und die Preise bereits deutlich gefallen. Solltest du das Fahrzeug bei einem offiziellen Händler erworben haben hast du sogar eine Garantie bis zum fünften Fahrzeugjahr und ein zweijähriges Inspektionspaket erhalten. Ich kann somit in deinem Fall keinen Schaden erkennen.
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 3. März 2020 um 22:12:51 Uhr:
Zitat:
@trp1111 schrieb am 3. März 2020 um 09:38:04 Uhr:
Hey,
also wenn ich das richtig verstanden habe bin ich nun (Musterklage hab ich mich angeschlossen) ein weiteres Mal der Depp, da ich mein Fahrzeug (A4 2.0TDI) am 12.01.2016 gekauft habe, also zwei Wochen "zu spät". Richtig? Ist Baujahr 01/2015.
Am 12.01.2016 war der Betrug 4 Monate bekannt und die Preise bereits deutlich gefallen. Solltest du das Fahrzeug bei einem offiziellen Händler erworben haben hast du sogar eine Garantie bis zum fünften Fahrzeugjahr erhalten. Ich kann somit in deinem Fall keinen Schaden erkennen.
War es denn 2015 offiziell?ich meine damit hat es VW in den USA zugegeben,oder war es nur ein Verdacht auf Betrug?
Zitat:
@elos20071 schrieb am 3. März 2020 um 22:16:48 Uhr:
War es denn 2015 offiziell?ich meine damit hat es VW in den USA zugegeben,oder war es nur ein Verdacht auf Betrug?
Der Betrug war bereits 2015 offiziell bekannt.
Anbei ein Artikel vom 16.10.2015 bezgl. der Verkaufsförderaktion.
https://www.autohaus.de/.../...ie-und-gratis-inspektionen-1709010.html
Von daher halte ich den Stichtag 31.12.2015 für relativ "großzügig" gewählt.
Ich hatte meinen A4 in 2008 gekauft, die Garantieverlängerungen auf vier Jahre musste ich mir erkaufen für ca. 500 Eur. Wieso spricht ihr von 5 Jahren Garantie?
Die Rechtslage in 2015 war doch sehr diffus. Wir wurden doch überrollt von den Berichten der Verfehlungen und den Konsequenzen in den USA, Südkorea, Kanada usw. und den möglichen Updates oder auch Stilllegungen.
Ich selbst bin seit 2016 in einer Sammelklage und nun in Einzelklage. Habe Termin vor dem BGH-Termin.
Wovon @Opel_GTC schreibt, war eine gut dreimonatige Aktion nach Auffliegen des Betruges, mehr nicht. Und zum Thema Wertverlust macht es sich der Volkswagen-Konzern auch wie es ihm gerade gefällt ...
Zitat:
@sonycom007 schrieb am 3. März 2020 um 17:47:59 Uhr:
Hallo Forumisten, ich hoffe, ich grätsche mit meiner Frage nicht allzu sehr rein:
Bin verunsichert, was ich jetzt machen soll:
Skoda Yeti, EA 189, bin bei der Musterfeststellungsklage eingetragen, nun könnte ich Schadenersatz geltend machen, VW zahlt 190,-- € Anwaltskosten, idealerweise mache ich das über einen Anwalt, nur: Wie finde ich einen, der sich hier gut auskennt? (Rechtsschutzversicherung ist vorhanden)
Oder doch lieber noch Warten?
Hallo,
das liegt an den Gerichten: bleibt der Nutzungsabzug bestehen, oder wird der gekippt.
Genauso gross ist das Fragezeichen bei der Verzinsung des Kaufpreises.
Wenn der Nutzungsabzug bleibt und der Kaufpreis nicht verzinst wird ist es einfacher:
Ein Blick auf den Tacho: Km Stand über 200000 , dann ist der schnelle Weg richtig.
Km Stand bei weitem nicht so hoch, dann Einzelklage.
Alles andere ist dann pokern, wie die Gerichte entscheiden werden.
Gruss
Lutz
Zitat:
@Lutz317 schrieb am 4. März 2020 um 09:31:20 Uhr:
Zitat:
@sonycom007 schrieb am 3. März 2020 um 17:47:59 Uhr:
Hallo Forumisten, ich hoffe, ich grätsche mit meiner Frage nicht allzu sehr rein:
Bin verunsichert, was ich jetzt machen soll:
Skoda Yeti, EA 189, bin bei der Musterfeststellungsklage eingetragen, nun könnte ich Schadenersatz geltend machen, VW zahlt 190,-- € Anwaltskosten, idealerweise mache ich das über einen Anwalt, nur: Wie finde ich einen, der sich hier gut auskennt? (Rechtsschutzversicherung ist vorhanden)
Oder doch lieber noch Warten?
Hallo,
das liegt an den Gerichten: bleibt der Nutzungsabzug bestehen, oder wird der gekippt.
Genauso gross ist das Fragezeichen bei der Verzinsung des Kaufpreises.
Wenn der Nutzungsabzug bleibt und der Kaufpreis nicht verzinst wird ist es einfacher:
Ein Blick auf den Tacho: Km Stand über 200000 , dann ist der schnelle Weg richtig.
Km Stand bei weitem nicht so hoch, dann Einzelklage.
Alles andere ist dann pokern, wie die Gerichte entscheiden werden.
Gruss
Lutz
Es gibt auch Gerichte, die die Nutzungsentschädigung nur vom Kaufzeitpunkt bis zur Klageerhebung sehen, also bis zu dem Zeitpunkt, wo die Klage beim Gericht eingeht. Vw sollte nicht belohnt werden für seine hinhalte Taktik.
Edit: es handelt sich um ein Hinweisbeschluss des OLG Hamburg. AZ. 15 U 190/19
Zitat:
@Flaherty schrieb am 4. März 2020 um 08:08:49 Uhr:
Wovon @Opel_GTC schreibt, war eine gut dreimonatige Aktion nach Auffliegen des Betruges, mehr nicht. Und zum Thema Wertverlust macht es sich der Volkswagen-Konzern auch wie es ihm gerade gefällt ...
In der Sache stimmt 2015. Offiziell wurde die Sache wohl mit der ad hoc Meldung vom 22.09.2019.
VW stellt sich auf den Standpunkt, dass jedem Kunden oder Kaufinteressenten jedenfalls ab 2016 bekannt war, dass die Fahrzeuge ein Problem haben. Und da es ein Vergleichsangebot ist, kann man das so machen.
Zitat:
@Diesel907 schrieb am 4. März 2020 um 09:37:23 Uhr:
Es gibt auch Gerichtsurteile, wo die Nutzungsentschädigung nur vom Kaufzeitpunkt bis zur Klageerhebung berechnet wird, also bis zu dem Zeitpunkt, wo die Klage beim Gericht eingeht.
Vw sollte nicht belohnt werden für seine hinhalte Taktik.
Momentan ist halt noch alles möglich: Das reicht von keine Nutzungsentschädigung und Zinsen auf den Kaufpreis bis hin zu große Nutzungsentschädigung (z.B. berechnet auf 200tkm Laufleistung) und keine Zinsen. Da unterscheiden die Gerichte sehr unterschiedlich. Genau das ist Frage, die wir alle gerne vom BGH geklärt sehen wollen.
Zitat:
@boomer68 schrieb am 4. März 2020 um 09:54:29 Uhr:
Zitat:
@Diesel907 schrieb am 4. März 2020 um 09:37:23 Uhr:
Es gibt auch Gerichtsurteile, wo die Nutzungsentschädigung nur vom Kaufzeitpunkt bis zur Klageerhebung berechnet wird, also bis zu dem Zeitpunkt, wo die Klage beim Gericht eingeht.
Vw sollte nicht belohnt werden für seine hinhalte Taktik.
Momentan ist halt noch alles möglich: Das reicht von keine Nutzungsentschädigung und Zinsen auf den Kaufpreis bis hin zu große Nutzungsentschädigung (z.B. berechnet auf 200tkm Laufleistung) und keine Zinsen. Da unterscheiden die Gerichte sehr unterschiedlich. Genau das ist Frage, die wir alle gerne vom BGH geklärt sehen wollen.
Nur reicht die Zeit nicht denn das VW "Angebot" endet am 20. April :(
Zitat:
@hoc777 schrieb am 4. März 2020 um 11:27:57 Uhr:
Nur reicht die Zeit nicht denn das VW "Angebot" endet am 20. April :(
Genau das ist die Taktik von VW dabei ...