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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Zitat:
@Steam24 schrieb am 29. Februar 2020 um 09:06:22 Uhr:
Sieht sehr nach einem Deal aus und ich befürchte, dass auch BGH bzw. EUGH Teil davon sind. Das lehrt die Erfahrung aus der bisherigen Art und Weise, wie der Skandal "brutalstmöglich" aufgeklärt wurde.
(...)
Ich vervollständige meine Aufstellung:
- SW-Updates waren Deal - schöner Schein, nichts dahinter.
- "Garantien" zu den Updates existieren nicht, dabei haben die USA vorgemacht, wie es geht.
- Regelung der HW-Nachrüstung (einzig seriöse Lösung) ist viel zu lax, spät und verbraucherfeindlich wegen der Kostenbeteiligung.
- Urteile der Braunschweiger Gerichtsbarkeit haben eine sehr spezielle Note, das werden wir auch noch bei den Prozessen gegen die verantwortlichen Manager sehen.
- Unvergessen sind die industriefreundlichen Grüße des KBA-Chefs.
- Die Behörden sind auf deutscher und europäischer Ebene Hinweisen auf den Prüfstandsbetrug nicht nachgegangen, die schon lange vor 2015 auf dem Tisch lagen.
- Die Heiligsprechung der Thermofenster spricht Bände.
- Das (verbraucherfeindliche) Gesetz zur MFK wurde von einem Anwalt einer VW-Kanzlei mitgeschrieben, der demnächst fünfter Mann im Staat werden soll.
Die Erfahrung zeigt, wo der Hase läuft und weshalb soll er plötzlich seinen Kurs ändern? "Karma is a bitch" könnte sich allerdings trotzdem bewahrheiten.
Ob diese Liste unserem Rechtsstaat ein gutes Zeugnis ausstellt? Ich bin da völlig bei, was @Broesel13 geschrieben hat. Mir ist klar, dass es sich um eine Liste des Schreckens handelt, aber die Punkte verraten deutlichst die Handschrift.
Wenn es sich wie weiter oben beschrieben bei der MFK vorwiegend um ältere Fahrzeuge mit hoher Laufleistung handelt sollte man bedenken das es für diese auch nur einen geringen Schadensersatz gibt!
Da reichen die 2000€ für einen 10 Jahre alten Golf gerade mal für die nächste AGR-Reparatur. Die Dank Softwareupdate ganz schnell kommt. Also unterm Strich nichts gewonnen da billig abgespeist.
Und weitere Ansprüche gegen VW hat man ja nicht mehr. Denn auf diese hat man mit Annahme des Vergleichs ausdrücklich verzichtet.
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 29. Februar 2020 um 10:11:21 Uhr:
Genau darauf baut VW: Das möglichst viele Kunden keine Lust, Zeit, Geduld, Geld bzw. RV haben. Und sich diese u.a. mit der MFK billig abspeisen lassen. Somit hat sich der Betrug für sie unterm Strich trotz allem immer noch voll gelohnt. Und man ist motiviert für die Zukunft. Denn bei Betrug passiert ihnen ja kaum etwas. Wir wollen es ja (fast) alle so.
Da kann VW aber nicht drauf bauen. Sollte auch das BGH den Fahrzeugtausch, bzw Rückabwicklung als angemessen ansehen, wobei Nutzungsentschädigung anzurechnen ist, dann ist in vielen Fällen die MFK doch die rettende Insel für die Kunden., denn
bei der MFK gibt es Geld auch für komplett ausgeglühte Öfen.
Somit wuerde in der nächsten Runde einer MFK deutlich mehr Kunden teilnehmen.
Gruss
Lutz
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 29. Februar 2020 um 10:43:04 Uhr:
Da reichen die 2000€ für einen 10 Jahre alten Golf gerade mal für die nächste AGR-Reparatur. Die Dank Softwareupdate ganz schnell kommt. Also unterm Strich nichts gewonnen da billig abgespeist.
Irgendwas ist halt immer.
Bei km Stand 250000 bzw 300000 bekommst du vor Gericht nichts mehr. Die Karre hat ausgedient.
Wenn es dann 2000 € für den ausgeglühten Ofen gibt, ist das besser als ein Einzelgerichtsurteil.
Und wenn ein 10 jahre alter Diesel nicht ungefähr 200000 runter hat, ist sowieso nicht alles richtig gelaufen.
Gruss
Lutz
Dennoch befremdet mich das Vorgehen von vzbv/RUSS Litigation ... gewiss ist das ein Jetzt-oder-nie-wieder-Vergleichsangebot gewesen ... vermutlich wäre nach dem 5. Mai aber mehr drin gewesen und die Beklagte hätte es sich nochmal überlegt ... ;)
Da hat wohl auch wer (verständlicherweise) kalte Füße bekommen ... tja, wer mit den ganz Großen spielt ...
https://www.juve.de/.../...ionen-verguetung-fuer-eher-knapp-kalkuliert
Genaue Liste mit den Entschädigungsbeträgen beim ADAC:
Zitat:
@wb747 schrieb am 29. Februar 2020 um 12:04:33 Uhr:
Genaue Liste mit den Entschädigungsbeträgen beim ADAC:
Wichtig für alle, die hadern:
"Die Verbraucher haben jetzt die Wahl: Sie können den Vergleich annehmen und erhalten so schnell und sicher Geld. Sie können das Vergleichsangebot auch ablehnen. Da der vzbv die Musterfeststellungsklage beendet, können Betroffene dann wiederum bis mindestens Oktober eigene Klagen erheben."
Das liegt an der Hemmnis der Verjährung durch die MFK-Teilnahme ... Und der 5. Mai ist früher ... und geht hoffentlich ohne Tricksereien über die Bühne ... ;)
https://www.rnz.de/.../...f-einen-vergleich-geeinigt-_arid,502091.html
VW-Diesel-Deal- 29.02.2020, 06:00 Uhr
Volkswagen und Verbraucherschützer haben sich auf einen Vergleich geeinigt
Aufatmen bei vielen deutschen VW-Dieselkunden: Die meisten Teilnehmer des Braunschweiger Musterverfahrens bekommen Schadenersatz für den Wertverlust ihrer Autos.
Zitat:
Wie sollen die Dieselfahrer konkret an ihr Geld kommen? Alle Teilnehmer der Musterfeststellungsklage am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig sollen Mitte März Post von VW bekommen. Darin werden sie informiert, ob sie Entschädigungen bekommen können oder nicht. Diejenigen, die das Vergleichsangebot annehmen, sollen ihre Ansprüche über eine digitale Plattform im Internet oder über ein Call-Center abwickeln können.
Welcher Betrag ihnen angeboten wird, erfahren die Dieselbesitzer, wenn sie die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Kaufdatum angegeben haben. Nehmen sie den Vergleich an, müssen sie noch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugbrief) oder eine Kopie des Kaufvertrags an VW schicken. Das Geld soll dann innerhalb von drei Monaten fließen.
Warum sind nicht alle rund 440.000 Teilnehmer der Musterklage dabei? Die 262.500 Dieselbesitzer sind nur eine Teilmenge der rund 440.000 Einträge für das Musterverfahren. Erst mussten Doppel- und Spaßeinträge abgezogen werden – dann alle, die zum Kaufzeitpunkt im Ausland lebten oder ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 kauften.
Auf die Abwicklung bin ich gespannt ...
Berichtet hier mal! Ne Verschwiegenheitserklärung scheint es ja nicht zu geben ... ;)
Zitat:
@wb747 schrieb am 29. Februar 2020 um 12:04:33 Uhr:
Genaue Liste mit den Entschädigungsbeträgen beim ADAC:
Wer hat sich denn diese Liste ausgedacht? Ein 2011er Audi A4 wird zB mit fast 1000€ mehr entschädigt als ein gleich alter und quasi baugleicher und fast gleich teurer Seat Exeo.
Zitat:
@judyclt schrieb am 29. Februar 2020 um 13:09:07 Uhr:
Zitat:
@wb747 schrieb am 29. Februar 2020 um 12:04:33 Uhr:
Genaue Liste mit den Entschädigungsbeträgen beim ADAC:
Wer hat sich denn diese Liste ausgedacht? Ein 2011er Audi A4 wird zB mit fast 1000€ mehr entschädigt als ein gleich alter und quasi baugleicher und fast gleich teurer Seat Exeo.
Da bin ich aber froh, dass ich mich diesem Kasperletheater nicht angeschlossen habe.
Das Entschädigung für meinen Tiguan ist ja nicht einmal halb so hoch wie das erste Entschädigungsangebot von VW. Und das habe ich auch schon als Beleidigung empfunden.
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 29. Februar 2020 um 10:43:04 Uhr:
Wenn es sich wie weiter oben beschrieben bei der MFK vorwiegend um ältere Fahrzeuge mit hoher Laufleistung handelt sollte man bedenken das es für diese auch nur einen geringen Schadensersatz gibt!
Da reichen die 2000€ für einen 10 Jahre alten Golf gerade mal für die nächste AGR-Reparatur. Die Dank Softwareupdate ganz schnell kommt. Also unterm Strich nichts gewonnen da billig abgespeist.
Und weitere Ansprüche gegen VW hat man ja nicht mehr. Denn auf diese hat man mit Annahme des Vergleichs ausdrücklich verzichtet.
So sieht es aus. Unser Golf hat 175.000 runter. Einziger Defekt bisher das AGR. Da der Wagen im Ausland bewegt wird und damit der äußerliche Zustand egal ist, investiere ich die Entschädigung komplett in den Wagen. Meine Einzelklage wurde vom LG abgewiesen in 2019. Deshalb hatten wir uns dann bei der MFK angeschlossen. Habe keine RSV und der erste Spaß hat mich schon 800 Euro gekostet.
Ich werde annehmen und eben mit dem Thema VAG komplett in meinem Leben abschließen.
Zitat:
@judyclt schrieb am 29. Februar 2020 um 13:09:07 Uhr:
Wer hat sich denn diese Liste ausgedacht? Ein 2011er Audi A4 wird zB mit fast 1000€ mehr entschädigt als ein gleich alter und quasi baugleicher und fast gleich teurer Seat Exeo.
Hallo,
wieviel weniger hat der Seat im Vergleich zum DKW gekostet?
Und wurde der Seat nicht mit den alten Werkzeugen des DKW Vorgängermodells gepresst?
Gruss
Lutz
Zitat:
@Bernddasbrot2008 schrieb am 29. Februar 2020 um 13:52:00 Uhr:
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 29. Februar 2020 um 10:43:04 Uhr:
Wenn es sich wie weiter oben beschrieben bei der MFK vorwiegend um ältere Fahrzeuge mit hoher Laufleistung handelt sollte man bedenken das es für diese auch nur einen geringen Schadensersatz gibt!
Da reichen die 2000€ für einen 10 Jahre alten Golf gerade mal für die nächste AGR-Reparatur. Die Dank Softwareupdate ganz schnell kommt. Also unterm Strich nichts gewonnen da billig abgespeist.
Und weitere Ansprüche gegen VW hat man ja nicht mehr. Denn auf diese hat man mit Annahme des Vergleichs ausdrücklich verzichtet.
So sieht es aus. Unser Golf hat 175.000 runter. Einziger Defekt bisher das AGR. Da der Wagen im Ausland bewegt wird und damit der äußerliche Zustand egal ist, investiere ich die Entschädigung komplett in den Wagen. Meine Einzelklage wurde vom LG abgewiesen in 2019. Deshalb hatten wir uns dann bei der MFK angeschlossen. Habe keine RSV und der erste Spaß hat mich schon 800 Euro gekostet.
Ich werde annehmen und eben mit dem Thema VAG komplett in meinem Leben abschließen.
Der endgültige Abschluss mit VW ist schon einmal super, aber leider musst du erst einmal abwarten, ob dir Ansprüche zustehen. Denn darüber entscheidet leider ganz allein VW.