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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Das ist das, was ich gerne als das große Spiel bezeichne. ;)
Beste Grüße vom Sven
Es ist immer von 260.000 Klägern die Rede, die entschädigt werden sollen. Wie kommt man denn auf die Zahl?
Diese Einschränkung war für die Teilnehmer an der MFK nicht bekannt.
Eigentlich müsste man gegen die MFK klagen.
Zitat:
Ein paar Details direkt aus erster Hand!
Alleine schon, dass jetzt nur noch 260000 betrogene Fahrzeughalter eine Entschädigungszahlung erhalten sollen, ist aus meiner persönlichen Sicht, eine Unverschämtheit und eine totale Blamage für die Musterfeststellungsklage und der führenden Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
https://www.presseportal.de/pm/105254/4533709
28.02.2020 – 15:02
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Diesel-Abgasskandal: VW zahlt Teilnehmer der Musterfeststellungsklage insgesamt 830 Millionen
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Beratung an
Woher hat man die Daten, um anhand der offiziellen Ausschlußkriterien auf diese Angabe zu kommen ?
Offiziell will man immer noch nicht genau wissen, wieviel Anmeldungen nun gültig sind und wieviel nicht.
Das Bundesamt für Justiz und VW arbeiten wohl sehr sehr eng zusammen ....
Wer weiß, was hinter den MF-Kulissen gelaufen ist und läuft.
Das sieht jedenfalls alles nach einer unter hohem Zeitdruck gefundenen Schummel-Lösung aus.
Zitat:
@Bernddasbrot2008 schrieb am 29. Februar 2020 um 00:08:05 Uhr:
Es ist immer von 260.000 Klägern die Rede, die entschädigt werden sollen. Wie kommt man denn auf die Zahl?
Anders kann man es nicht ausdrücken ... ;-)
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 28. Februar 2020 um 23:29:07 Uhr:
Das ist das, was ich gerne als das große Spiel bezeichne. ;)
Beste Grüße vom Sven
Zitat:
@Flaherty schrieb am 28. Februar 2020 um 22:51:35 Uhr:
Nach 607 ZPO muss im Klageregister die Wirkung eines Vergleichs öffentlich bekannt gemacht werden.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/607.html
Das ist auch der Fall.
https://www.bundesjustizamt.de/.../Angaben_607_ZPO.html?nn=11994364
Allerdings ist dort nur von einem gerichtlichen Vergleich die Rede:
"3. Mögliche Verfahrensbeendigung durch Vergleich
Das Verfahren der Musterfeststellungsklage kann durch einen gerichtlichen Vergleich mit Wirkung für und gegen die angemeldeten Verbraucher beendet werden. Der Vergleich bedarf der Genehmigung durch das Gericht. Das Gericht übermittelt den Verbrauchern, die zum Zeitpunkt der Genehmigung im Klageregister angemeldet sind, den genehmigten Vergleich mit einer Belehrung über dessen Wirkung, über ihr Recht zum Austritt aus dem Vergleich sowie über die hierfür einzuhaltende Form und Frist. Jeder Verbraucher kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Zustellung des genehmigten Vergleichs den Austritt aus dem Vergleich erklären. Der Austritt muss bei dem Gericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Durch den Austritt wird die Wirksamkeit der Anmeldung zum Klageregister nicht berührt. Der vom Gericht genehmigte Vergleich wird wirksam, wenn weniger als 30 Prozent der angemeldeten Verbraucher ihren Austritt aus dem Vergleich erklärt haben. Das Gericht stellt durch unanfechtbaren Beschluss den Inhalt und die Wirksamkeit des genehmigten Vergleichs fest und veranlasst die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses im Klageregister. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses wirkt der Vergleich für und gegen diejenigen angemeldeten Verbraucher, die nicht ihren Austritt erklärt haben."
Von einer Möglichkeit des außergerichtlichen Vergleichs steht da nichts, nada, niente!
Wo bitte nimmt man also das Recht her, das außergerichtlich zu beenden? :confused:
Bitte ernsthaft um ZPO-Fundstelle!
Im Prinzip geht außergerichtlich immer. Es ist dann eine Art Vertrag durch den die Schuld erlischt und somit das Verfahren. (Vgl 397 BGB).
In der MFK ist aber genau dies nicht geregelt, s. oben!
Zitat:
@Flaherty schrieb am 29. Februar 2020 um 08:05:51 Uhr:
In der MFK ist aber genau dies nicht geregelt, s. oben!
Nochmals: Hoffentlich lehnen genug MFK-"Kläger" den Vergleich, da sonst das perfide Spiel, wie auch bei dem Einbau der unzulässigen Software betrieben wurde, ab und zeigen damit an, dass ein korrektes Urteil als die einzig realistische Lösung zur Klarstellung des Betruges und der Behandlung der Betrüger erwartet wird.
Wie der VZBV seine Entscheidung rechtfertigen wird, wenn am 05.05.2020 der BGH seine ohne Zweifel an dem Hinweisbeschluss vom 08.01.19 orientierte Begründung abgibt und die Einzelkläger ein vielfaches der MFK-Vergleichsquote erhalten, darauf bin ich sehr neugierig.
Alles unabhängoig von den soooo positiven Darstellungen der beteiligten Kanzleien.
Auf jeden Fall trotz allem ein schönes WE
Bin gespannt wie das jetzt mit denen (mir) weitergeht, die sich ausschließlich bei Myright angemeldet haben.
Wird wohl in den nächsten Tagen Post dazu geben....
Werde die dann hier mitteilen.
Und daß die Mehrheit der MFK-Kläger den Vergleich ablehnt, glaube ich nicht (leider)
Wie sagt man so schön...
Besser den Spatz in der Hand,als die Taube auf dem dach.....
Sieht sehr nach einem Deal aus und ich befürchte, dass auch BGH bzw. EUGH Teil davon sind. Das lehrt die Erfahrung aus der bisherigen Art und Weise, wie der Skandal "brutalstmöglich" aufgeklärt wurde.
SW-Updates waren Deal - schöner Schein, nichts dahinter.
"Garantien" zu den Updates existieren nicht, dabei haben die USA vorgemacht, wie es geht.
Regelung der HW-Nachrüstung (einzig seriöse Lösung) ist viel zu lax und verbraucherfeindlich wegen der Kostenbeteiligung.
Urteile der Braunschweiger Gerichtsbarkeit haben eine sehr spezielle Note, das werden wir auch noch bei den Prozessen gegen die verantwortlichen Manager sehen.
Die MFK ist scheinbar genauso eine Pseudoaktion wie das Softwareupdate. Also Softwareupdate 2.0. Nur mit dem Unterschied das diesmal selbst die Klägerkanzleien sich nicht dafür zu schade sind diese Farce mitzumachen und kräftig dabei helfen das VW billigst davon kommt.
Hallo,
Ich habe da eine differenzierte Meinung: Wer hat sich der MFK angeschlossen? Leute, welche keine Zeit und oder kein Geld hatten, um die Einzelklage einzutüten. Desweiteren Leute, wo das Auto schon sehr hohe Laufleistungen hat. Das angeblich nur 260000 entschädigt werden liegt wohl daran, daß der Wohnsitz nicht in D liegt, das Fahrzeug erst nach 2016 gekauft wurde. Einige haben bestimmt auch ihre Rechte an Dienstleister abgetreten, welche mit ordentlichen Sofortzahlungen geködert haben.
Mir erschienen die 830 Mio etwas wenig, ich hätte da auf über eine Milliarde getippt,
Aber vermutlich sind dort viele Fahrzeuge dabei mit km Stand über 200000, so das man im Prinzip versteht, warum der km Stand keine Rolle spielen sollen.
Ich sehe es positiv: somit braucht VW keinesfalls mehr vortragen, mit dem Softwarepflästerchen ist alles in Ordnung. Das sollte auch die letzten verbliebenen Gerichte, welche bislang pro VW geurteilt haben, zum Umdenken bewegen.
Und für VW und Kunden hat man doch schon mal einen Schlachtplan für den Abgasskandal 2.0, sollte der EA 288 auch verseucht sein.
Das gleiche gilt dann auch für Schmedes, wobei deren Kundschaft tendenziell sicher eher zu Einzelklagen greifen wird. bei hohen Laufleistungen dann die Alternative MFK.
Also muessten jetzt die Gerichte immer mit Nutzungsentschädigung urteilen, damit die MFK lukrativer wird.
Gruss
Lutz
Zitat:
@Flaherty schrieb am 29. Februar 2020 um 08:05:51 Uhr:
In der MFK ist aber genau dies nicht geregelt, s. oben!
Es ist und bleibt aber ein Prozess auf Betreiben der Parteien. Im Prinzip ist das Gericht nur der Vermittler. Daher ist auch eine Rücknahme (hier Vergleich) jederzeit möglich. Die Dinge die du aufgezählt hast , sind die gerichtlichen Beendigungen.
Genau darauf baut VW: Das möglichst viele Kunden keine Lust, Zeit, Geduld, Geld bzw. RV haben. Und sich diese u.a. mit der MFK billig abspeisen lassen. Somit hat sich der Betrug für sie unterm Strich trotz allem immer noch voll gelohnt. Und man ist motiviert für die Zukunft. Denn bei Betrug passiert ihnen ja kaum etwas. Wir wollen es ja (fast) alle so.
Im Grunde genommen, ist das ja auch wieder nur eine weitere "Mauschelei", die die Volkswagen AG mit dem vzbv hinter verschlossenen Türen "abgestimmt" hat. Das viel größere Problem ist, dass viele durchschnittliche Bundesbürger den Glauben an Recht und Ordnung verlieren und dadurch die gesellschaftliche Ordnung ins wanken gerät. Schaut euch nur die Ergebnisse der zurückliegenden Wahlen an.
https://www.finanznachrichten.de/.../...ellungsverfahren-wirkt-007.htm
Luczak/Steineke: Vergleich zwischen Verbraucherzentrale und VW ist ein wichtiges Signal - Musterfeststellungsverfahren wirkt - 28.02.2020 | 15:23