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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Das wäre der Oberhammer...
Es besteht ja für die Teilnehmer der MFK immer noch die Möglichkeit, für jedes eingetragene Fahrzeug, seperst zu klagen. Der Schadenseintritt war zu dem Zeitpunkt, als die Kunden den Vertrag mit der VW AG unterschrieben haben.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 28. Februar 2020 um 20:02:44 Uhr:
Es besteht ja für die Teilnehmer der MFK immer noch die Möglichkeit, für jedes eingetragene Fahrzeug, seperst zu klagen. Der Schadenseintritt war zu dem Zeitpunkt, als die Kunden den Vertrag mit der VW AG unterschrieben haben.
Bleibt nur zu hoffen, dass der MFK - Vergleich nicht wirksam wird und die ganze Angelegenheit dann per Urteil entschieden wird und vor dem BGH weitergeführt werden muss.
Gruß
Die Chancen dafür stehen ja angesichts der mikrigen Vergleichssumme nicht schlecht.
Mich würde einmal interessieren, wie ihr die Berichterstattung heute in den Medien, Print, Hörfunk, TV und Online, dazu empfunden habt. Wurde klar gemacht, dass der Vergleich erst wirksam wird, wenn ihn mindestens 70 Prozent annehmen?
Zitat:
@Flaherty schrieb am 28. Februar 2020 um 20:44:41 Uhr:
Mich würde einmal interessieren, wie ihr die Berichterstattung heute in den Medien, Print, Hörfunk, TV und Online, dazu empfunden habt. Wurde klar gemacht, dass der Vergleich erst wirksam wird, wenn ihn mindestens 70 Prozent annehmen?
In weiten Teilen der Presse Fehlanzeige bei dem Punkt.
*Qualitäts-Journalismus*
Zitat:
Mich würde einmal interessieren, wie ihr die Berichterstattung heute in den Medien, Print, Hörfunk, TV und Online, dazu empfunden habt. Wurde klar gemacht, dass der Vergleich erst wirksam wird, wenn ihn mindestens 70 Prozent annehmen?
Es wurde so dargestellt, als wäre dieser Vergleich nun das Ende der VW MFK.
Immer wenn man über das gut informiert ist, worüber berichtet wird, erkennt man,
wie oberflächlich und zum Teil falsch die Berichterstattung ist.
Wenn es um politische Themen geht, wird es ganz mau.
Ist das jetzt ein außergerichtlicher Vergleich? Mir ist so, als wäre über den geplatzten Vergleich vor 2 Wochen sowas berichtet worden. Der vzbv würde in diesem Fall die Klage dann wohl zurückziehen und die 70 % wären nicht mehr erforderlich!?
Alles nur Vermutungen. Wir werden es noch erfahren.
Beste Grüße vom Sven
Wie sollen denn 70% Zustimmung zusammenkommen, wenn von 470.000 Angemeldeten nur 260.000 (lt. dem o.g. Fokusartikel), also ca. 55%, ein Angebot erhalten? Da waren die anderen 45% alles Glücksritter....
Wenn man die Zeit sieht, die gebraucht wurde um die Anzahl der Kläger in der MFK zu ermitteln wird das garantiert nichts bis Mai die notwendigen 70% auszuzählen.
.... andernfalls ginge das für VW viel zu glatt über die Bühne....
Dieser Vergleich ist doch eine Farce.
Nein, das muss richtig weh tun.....
VW muss härter bestraft werden, viel härter.
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 28. Februar 2020 um 20:40:28 Uhr:
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 28. Februar 2020 um 20:02:44 Uhr:
Es besteht ja für die Teilnehmer der MFK immer noch die Möglichkeit, für jedes eingetragene Fahrzeug, seperst zu klagen. Der Schadenseintritt war zu dem Zeitpunkt, als die Kunden den Vertrag mit der VW AG unterschrieben haben.
Bleibt nur zu hoffen, dass der MFK - Vergleich nicht wirksam wird und die ganze Angelegenheit dann per Urteil entschieden wird und vor dem BGH weitergeführt werden muss.
Gruß
Ein paar Details direkt aus erster Hand!
Alleine schon, dass jetzt nur noch 260000 betrogene Fahrzeughalter eine Entschädigungszahlung erhalten sollen, ist aus meiner persönlichen Sicht, eine Unverschämtheit und eine totale Blamage für die Musterfeststellungsklage und der führenden Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
https://www.presseportal.de/pm/105254/4533709
28.02.2020 – 15:02
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Diesel-Abgasskandal: VW zahlt Teilnehmer der Musterfeststellungsklage insgesamt 830 Millionen
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Beratung an
Veröffentlicht am 28. Februar 2020
VW-Musterfeststellungsklage: Der Vergleich aus rechtsökonomischer Sicht
Aus einem Interview mit vzbv-Chef Klaus Müller vom 16.02. auf Handelsblatt:
Frage: Zur Klarstellung: Wenn Sie sich mit VW geeinigt hätten, dann wäre das wegen der Mängel der Musterfeststellungsklage ein außergerichtlicher Vergleich gewesen?
Antwort: Vor Gericht wäre ein Vergleich in der Zeit nicht möglich gewesen. Wir hätten uns nur sehr stark am gerichtlichen Verfahren orientiert. Es wäre auch vollkommen klar gewesen, dass wir unsere Klage bei einem außergerichtlichen Vergleich zurückgezogen hätten. Trotz des engen Zeitrahmens hätte es klappen können.
Der heutige Vergleich wird also mit ziemlicher Sicherheit ein außergerichtlicher sein. Bleibt zu klären, ob die 70 % Zustimmung nun überhaupt noch erforderlich sind. Ich gehe mal davon aus, dass das nicht der Fall sein wird. Haben sie wieder clever gelöst. ;)
Beste Grüße vom Sven
Seht interressant und man kann nur hoffen, dass das kein Kläger annimmt!!
Einigung in der Abgasskandal-Klage Was VW sich die Abwicklungshoheit kosten lässt
von Pia Lorenz - 28.02.2020
Nun übernimmt doch VW die Abwicklung des Vergleichs mit den Geschädigten des Abgasskandals. Nichts aus der Hand zu geben, lässt der Autobauer sich einiges kosten, auch in Bezug auf Anwaltskosten. Allerdings ganz anders als bisher geplant.
Zitat:
Dem vzbv wurden aber nach LTO-Informationen gar nicht alle Parameter der komplexen Matrix offen gelegt, nach denen VW die im Einzelfall für angemessen erachtete Vergleichssumme festlegt. So erklärt VW zum Beispiel die Fahrzeugs-Identifikationsnummern zum Geschäftsgeheimnis, bestimmte VW-Käufer wurden per se aussortiert und nur relativ wenige Kaufpreise führten in der Auswertung schließlich zur kolportierten durchschnittlichen Vergleichssumme von 14,9 Prozent des Kaufpreises. Die impliziert zum Beispiel auch eine Einschätzung, ob viele eher geringwertige oder hochwertige, gebrauchte oder neue Kfz entschädigt werden müssen.
Nun werden alle Daten bei VW verbleiben. Auch die technische Plattform, über welche die Abwicklung erfolgen soll, wird nun von VW betrieben werden.
Nun hat man sich geeinigt, die Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig allerdings muss noch beendet werden. Das geschieht nicht automatisch durch den am Freitag geschlossenen Vergleich.
Ich hab die Berichterstattung so empfunden, das VW nun der "Gute" sei und jeder Kunde doch dankbar sein soll. Mit 830mio € sei VW mehr als hart bestraft.
Es wurde auch gesagt, das VW die Anwaltskosten übernimmt, das da aber nur 190€ gezahlt werden wurde nicht erwähnt.
Grottenschlechter Journalismus oder wieder gute Lobbyarbeit von VW.