- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
Ähnliche Themen
15458 Antworten
Übrigens:
"VW übernimmt Anwaltskosten - wenn Kunde Vergleich zustimmt
Bei dem nun geschlossenen Vergleich tritt RUSS von der Abwicklung zurück. Verbraucher können ihren Anwalt frei wählen, VW zahlt jedem Anwalt pro Mandat 190 Euro. Da von den mehr als 430.000 VW-Kunden der Musterklage nicht alle anspruchsberechtigt sind, rechnet VW wiederum ziemlich genau mit 50 Millionen Euro Anwaltskosten.
Allerdings übernimmt VW diese Kosten offenbar nur dann, wenn der betroffene Kunde dem Vergleich zustimmt. Wer die Schadensersatzklage gegen VW weiterverfolgen will, muss die Anwaltskosten selbst tragen."
https://www.spiegel.de/.../...n-a-d439a1a5-6120-4686-ae37-b645fca518e0
Na, da bin ich ja mal gespannt, ob Anwalt um die Ecke sich für EUR 190, übrigens Erstberatungsgebühr nach 34 RVG, den Stress gibt ...
Demnach muss sich also jeder einzelne Teilnehmer der MFK nun einen Anwalt nehmen wenn er dem Vergleich zustimmen möchte. Ist das lediglich eine reine Formsache oder lauern da vielleicht noch weitere Fallstricke?
Wenn ich jetzt nichts übersehe, scheint mir die erste Hürde, einen Anwalt zu finden, der es für das Geld abwickelt und eben nicht doch noch etwas mehr verlangt, was dann von der Vergleichssumme abgeht ... allein das doch wieder individuelle Vorgehen ist m.E. Fallstrick Nummer eins ...
Edit: Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, bleibt es bei der Plattform bei Volkswagen und angeblich einfacher Abwicklung und die EUR 190 gibt es für anwaltliche Beratung on top, was allerdings seltsam ist, erhält man sie doch nur, wenn man dem Vergleich zustimmt ... :confused:
https://www.sueddeutsche.de/.../dieselaffaere-vw-vergleich-1.4824904
Zitat:
Die Musterfeststellungsklage werde nun beendet, teilten die Verbraucherschützer am Freitag mit.
Wer mit dem Vergleich nicht einverstanden ist muss demnach einzeln weiterklagen ...
Würde in diesem Fall nicht die Verkehrsrechtschutz einspringen.
Nebenbei hat meine Freundin auch bei diesem Vergleich das Nachsehen (4/2016 gekauft). :-(
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 28. Februar 2020 um 13:58:24 Uhr:
https://www.sueddeutsche.de/.../dieselaffaere-vw-vergleich-1.4824904
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 28. Februar 2020 um 13:58:24 Uhr:
Zitat:
Die Musterfeststellungsklage werde nun beendet, teilten die Verbraucherschützer am Freitag mit.
Wer dem Vergleich nicht zustimmt muss demnach einzeln weiterklagen ...
Sind das die nun verbliebene Ausschlusskriterien? Das waren doch beim ersten Abbruch der MFK durch VW, glaube ich mindestens 4 Optionen! Hat dazu schon jemand etwas genaueres?
Zitat:
Kein Vergleichsangebot werden Dieselbesitzer bekommen, die ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 gekauft haben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten. "Wir finden zwar, dass auch diese Menschen Ansprüche haben", sagte Müller. Die Grundlagen seien aber so individuell, dass sie im Rahmen einer Musterklage nicht geklärt werden könnten.
Was ist eigentlich mit grundsätzlicher Zustimmung der MFK-Teilnehmer?
https://www.bundesjustizamt.de/.../Angaben_607_ZPO.html?nn=11994364
Nur bei weniger als 30 Prozent MFK-Teilnehmer, die nicht mitmachen ... 70 Prozent müssen also zustimmen ...
Zitat:
@Flaherty schrieb am 28. Februar 2020 um 14:02:29 Uhr:
Was ist eigentlich mit grundsätzlicher Zustimmung der MFK-Teilnehmer?
https://www.bundesjustizamt.de/.../Angaben_607_ZPO.html?nn=11994364
Nur bei weniger als 30 Prozent MFK-Teilnehmer, die nicht mitmachen ... 70 Prozent müssen also zustimmen ...
Japp, dass auch noch...
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 28. Februar 2020 um 14:04:48 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 28. Februar 2020 um 14:02:29 Uhr:
Was ist eigentlich mit grundsätzlicher Zustimmung der MFK-Teilnehmer?
https://www.bundesjustizamt.de/.../Angaben_607_ZPO.html?nn=11994364
Nur bei weniger als 30 Prozent MFK-Teilnehmer, die nicht mitmachen ... 70 Prozent müssen also zustimmen ...
Japp, dass auch noch...
Da werden sich wohl die Kanzleien gründlich verkalkuliert haben !!
Schönes WE
Clever clever von VW ... jetzt doch noch dem Vergleich zuzustimmen.
Ziel war und ist es, soviel MF-Kläger, wie möglich, ins kalkulierbare VW Billig Lösungs Ufer herüber zu retten.
Vor dem BGH Urteil hat VW große Angst, nicht zuletzt auch deswegen, nachdem VW dem BGH so viele Urteile "weggekauft" hat.
Insgesamt muss man festhalten, dass dies alles ein mords Theater war und ist, bei dem die Dieselfahrer,
Dank der Politik, das Nachsehen haben.
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 28. Februar 2020 um 14:27:41 Uhr:
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 28. Februar 2020 um 14:04:48 Uhr:
Japp, dass auch noch...
Da werden sich wohl die Kanzleien gründlich verkalkuliert haben !!
Schönes WE
"3. Mögliche Verfahrensbeendigung durch Vergleich
Das Verfahren der Musterfeststellungsklage kann durch einen gerichtlichen Vergleich mit Wirkung für und gegen die angemeldeten Verbraucher beendet werden. Der Vergleich bedarf der Genehmigung durch das Gericht. Das Gericht übermittelt den Verbrauchern, die zum Zeitpunkt der Genehmigung im Klageregister angemeldet sind, den genehmigten Vergleich mit einer Belehrung über dessen Wirkung, über ihr Recht zum Austritt aus dem Vergleich sowie über die hierfür einzuhaltende Form und Frist. Jeder Verbraucher kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Zustellung des genehmigten Vergleichs den Austritt aus dem Vergleich erklären. Der Austritt muss bei dem Gericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Durch den Austritt wird die Wirksamkeit der Anmeldung zum Klageregister nicht berührt. Der vom Gericht genehmigte Vergleich wird wirksam, wenn weniger als 30 Prozent der angemeldeten Verbraucher ihren Austritt aus dem Vergleich erklärt haben. Das Gericht stellt durch unanfechtbaren Beschluss den Inhalt und die Wirksamkeit des genehmigten Vergleichs fest und veranlasst die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses im Klageregister. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses wirkt der Vergleich für und gegen diejenigen angemeldeten Verbraucher, die nicht ihren Austritt erklärt haben."
https://www.bundesjustizamt.de/.../Angaben_607_ZPO.html?nn=11994364
Nicht vergessen!!!
Na da bin ich mal gespannt, was angeboten wird!
Anscheinend sind die gefahrenen Kilometer ja egal und nur BJ und Typ zählen.
Auf Focus ist dazu ein kleiner Hinweis, inwiefern das bereits belastbar ist, keine Ahnung.
https://www.focus.de/.../...as-entschaedigungs-modell_id_11715602.html
Hat schon jemand etwas dazu gelesen, was mit den (Ex) Kunden ist,
die ihre Fahrzeuge schon verkauft haben?
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 28. Februar 2020 um 19:06:45 Uhr:
Hat schon jemand etwas dazu gelesen, was mit den (Ex) Kunden ist,
die ihre Fahrzeuge schon verkauft haben?
Die Seite vergleich.volkswagen.de wurde aktualisiert. Der Punkt "Sind Sie aktuell privater Eigentümer des Fahrzeugs?" ist dort noch immer aufgeführt. Wenn sich der vzbv darauf wirklich eingelassen hat, fällt mir wirklich nichts mehr zu dieser MFK-Krücke ein.
Kann aber durchaus sein, dass VW "vergessen" hat diesen Punkt von der Seite zu entfernen. ;)
Beste Grüße vom Sven