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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 26. Februar 2020 um 19:24:54 Uhr:

So sehen also „Vertrauensbildende Maßnahmen“ aus ...

Die bisherigen Versuche in dieser Richtung sind alle gescheitert.

@transarena

Hallo und danke für die Info.

Bin nur etwas verwundert weil mir Anfang der Woche schon einer erzählt hat das er um 2200 € bekommt für ein Fahrzeug was keine 3000€ gebraucht gekostet hat. Das wäre ja schon gar nicht mal so schlecht dann, wenn es stimmen sollte.

Das klingt aber eher nach dem Vorserienmodelle-Rückruf ...

Ist ein 2010 Passat soweit ich weiß

Meine Freundin hat einen Golf 6.

Sie erfüllt alle Kriterien die vorgegben sind bis ! auf die Anfordung das Fahrzeug vor dem 1.1 2010 erworben zu haben.

Sie hat den Wagen 4/2016 gekauft

Damit dürfte für Sie dieses Angebot nicht gelten und Sie wird noch Jahre warten.

Zitat:

@Steven2000 schrieb am 26. Februar 2020 um 21:22:04 Uhr:

[...] vor dem 1.1 2010 erworben zu haben. [...]

Du meinst sicher den 1.1.2016

 

Beste Grüße vom Sven

VW ist, mal abgesehen von den Zahlungen in den USA, bisher spottbillig davongekommen.

Die MFK wäre fast mit 1 Milliarde verglichen worden.

Das ist für VW eine lächerliche Summe.

Zitat:

@Udoh_2 schrieb am 26. Februar 2020 um 09:23:05 Uhr:

Zitat:

@boomer68 schrieb am 26. Februar 2020 um 09:09:24 Uhr:

MaxiMobils Frage war, wie das berechnet wird und nicht, ob überhaupt Nutzungsentschädigung zu zahlen ist.

Wenn aber Nutzungsentschädigung zu zahlen ist, dann gibt es diese interne Saldierung (zum Beispiel OLG Düsseldorf, Seite 29).

Warum verschiedene Gerichte unterschiedlich urteilen? Ich denke mal, es ist mittlerweile jedem hier klar, dass Rechtssprechung nicht schwarz-weiß funktioniert, sondern es verschiedene Meinungen und Strömungen gibt ;-)

Die Problematik an der ganzen Sache ist, dass hier Zivilrecht und Strafrecht greifen müssten.

Lt. Strafrecht soll der Schädiger aus seiner Straftat keinen Vorteil ziehen; im Gegenteil soll in einem solchen Fall nicht nur kein Vorteil entstehen, sondern bei der Anzahl der Betrügereien von dem Betrüger je Fall ein Bussgeld von 5.000,- € erhoben werden.

Mit der Zahlung von 950 Mio und 50 Mio Verwaltungskosten hat VW die noch fehlenden 11,5 Mrd Bussgeld für rd 2,5 Mio Betrügereien "geschenkt" bekommen.

Gruß

Plus die 1Mrd. € Strafzahlung, die ein Gericht in Braunschweig verhängt hat. VW hat die Summe vermutlich am gleichen Tag aus der Portokasse bezahlt.

Für mich immernoch ein Skandal, denn VW kann sich nun jederzeit auf diese Strafzahlung berufen ! Das Urteil war ein Geschenk an VW.

In den USA musste VW glaube ich knapp 350.000 Fahrzeuge zurückrufen und musste dafür gut 19Mrd. $ Strafe abdrücken. In Deutschland sind gut 8mal so viele betroffene Fahrzeuge unterwegs, also hätte die Strafzahlung im Prinzip 8mal so hoch ausfallen müssen. Es wäre schon ein Zeichen gewesen, wenn VW das als Strafe hätte zahlen müssen, was mit den Fahrzeugen an Umsatz erwirtschaftet wurde (schätze in DE 70-80Mrd. €)

1Mrd. € sagt so viel aus wie "Macht nur weiter so"

Nach allem wie es ausschaut, werden sie mehrfach auf die Nase fallen ... abwarten ...

VW setzt zumindest aktuell auf Eskalation und ist zu keinen Zugeständnissen bereit.

Zitat:

Die Volkswagen AG steht derzeit unter großem Druck und möchte offenbar noch vor der angekündigten Entscheidung des Bundesgerichtshofes am 5. Mai 2020 eine Einigung für die in der Musterfeststellungsklage registrierten Geschädigten erzielen.

Damit die Einzelklage für die in der Musterfeststellungsklage befindlichen Geschädigten keine reizvolle Alternative darstellt, versucht die Volkswagen AG nun, die Bedingungen für einen Vergleich innerhalb der Einzelklage auf ein Minimum zu drücken

Zum Glück steht unserer OLG Termin, welcher nach dem 5. Mai 2020 stattfindet.

Hat jemand schon mal von folgender Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht?

#Vollstreckung aus dem Urteil des Gerichts in erster Instanz

Zitat:

Sollten Sie das vorliegende Vergleichsangebot von VW nicht akzeptieren, empfehlen wir Ihnen, die Entscheidung des Gerichts in 1. Instanz zumindest vorläufig zu vollstrecken.

Damit können Sie einer weiteren Wertminderung an Ihrem Fahrzeug, die durch eine Weiterbenutzung zwangsläufig entsteht, entgegentreten. Zudem wird durch eine vorläufige Vollstreckung des Urteils der Druck auf VW nochmals erhöht.

Für die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gegenseite muss jedoch vorab eine Sicherheitsleistung erbracht werden: Als Sicherheitsleistung müssen Sie entweder den zu vollstreckenden Betrag bei Gericht hinterlegen oder diesen als Bankbürgschaft beibringen.

Sollte das Berufungsgericht eine positive Entscheidung der Vorinstanz wider Erwarten zu Ihrem Nachteil aufheben, so müsste der vollstreckte Betrag zurückgezahlt werden oder die Sicherheitsleistung würde verwertet werden...

 

Zitat:

@Flaherty schrieb am 28. Februar 2020 um 05:41:46 Uhr:

Nach allem wie es ausschaut, werden sie mehrfach auf die Nase fallen ... abwarten ...

https://www.n-tv.de/.../...-noch-Diesel-Vergleich-article21608044.html

Freitag, 28. Februar 2020

Breaking News VW und Verbraucherschützer vereinbaren doch noch Diesel-Vergleich

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 28. Februar 2020 um 10:29:39 Uhr:

https://www.n-tv.de/.../...-noch-Diesel-Vergleich-article21608044.html

Freitag, 28. Februar 2020

Breaking News VW und Verbraucherschützer vereinbaren doch noch Diesel-Vergleich

Ergebnis sollen gegen 13.00 Uhr bekannt gegeben werden. ..........

Auch bei Tagesschau.de

https://www.tagesschau.de/.../vw-diesel-entschaedigungen-105.html

Soll es nicht auch in Kürze ein Grundsatzurteil geben? Glaube Mai oder so.

VW wird dies ja sicher vermeiden wollen bzw. bis dahin so viele Kläger wie möglich günstig abgespeist haben.

Zitat:

@Stancer schrieb am 28. Februar 2020 um 11:58:28 Uhr:

Soll es nicht auch in Kürze ein Grundsatzurteil geben? Glaube Mai oder so.

VW wird dies ja sicher vermeiden wollen bzw. bis dahin so viele Kläger wie möglich günstig abgespeist haben.

Daher hätte ich von Seiten der MFK-Teilnehmer und deren rechtlicher Vertretung den VW-Konzern eiskalt abblitzen lassen. VW hat ewig lange auf Zeit gespielt, warum hat die MFK-Seite es jetzt so eilig? Das ist doch zum eigenen Nachteil. Ein Grundsatzurteil vom BGH hätte Gewicht und würde den Druck auf VW in Sachen hoher Entschädigungszahlungen immens erhöhen. Daher verstehe ich die plötzliche Einigung nicht. Ich hätte VW jetzt schön zappeln und schwitzen lassen, für das was die über Jahre mit den betrogenen Kunden abgezogen haben wäre das nur die gerechte Strafe gewesen. Da kommt man in absehbarer Zeit in eine stärkere Verhandlungsposition und verzichtet drauf. Unverständlich.

Zitat:

@Stancer schrieb am 28. Februar 2020 um 11:58:28 Uhr:

Soll es nicht auch in Kürze ein Grundsatzurteil geben? Glaube Mai oder so.

VW wird dies ja sicher vermeiden wollen bzw. bis dahin so viele Kläger wie möglich günstig abgespeist haben.

Für mich stellt sich das Verhalten von VW als weiterer Übervorteilungsversuch dar

Schönes Wochenende

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