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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@Meat-Puppets schrieb am 20. Februar 2020 um 08:26:16 Uhr:

Zitat:

@affentwiner schrieb am 20. Februar 2020 um 08:14:04 Uhr:

ich stell nochmal hier die frage,

wenn die duh mit ihrer klage erfolg haben sollte beim eugh und thermofenster wären eine illegale abschalteinrichtung,

von welcher größenordnung sprechen wir dann hier? bzw. ab welchem baujahr ist dies auffällig und betrifft es auch benziner?

das wäre ja der todesstoß für einige unternehmen?

Es wäre vor allem der Todesstoß für den VW-Konzern. Der hat mit seinen Tochterunternehmen die mit Abstand meisten Dieselfahrzeuge im Markt. Deshalb wird es meiner Ansicht nach ein solches Urteil nicht geben. Deutschland ist ein wichtiger Beitragszahler der EU, und hat ein veritables Interesse daran seinen größten Autohersteller zu schützen.

Überlegen wir mal realistisch: Wenn die Thermofenster für illegal erklärt werden, kommt es wie so oft auch auf die Dosis an. Sprich auf die Frage, in welchem Maße bzw. ab welchem Grad man diese erlaubt oder verbietet. Es liegen bekanntlich fundierte Gutachten wie das von Prof. Martin Führ vor, dem ich inhaltlich voll zustimme.

Wenn sich der europäische Gerichtshof dem anschließt, gibt das ein Erdbeben von nicht absehbaren Ausmaß, denn außer VW haben ja auch noch fast alle anderen Hersteller die Thermofenster derart exzessiv eingesetzt, dass man diese im Grunde als Defeat Device 2.0 betrachten muss. Denn der Effekt ist derselbe wie beim Defeat Device: Auf dem Prüfstand sauber und auf der Straße dreckig.

Die Folgen wären so dramatisch, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass die Richter so mutig ins Wespennest stechen, wie das eigentlich sein müsste. Irgend einen faulen Deal wird man schon finden nach dem Motto lieber unter den Teppich kehren. In der Haut der Richter, die das zu entscheiden haben, möchte ich nicht wirklich stecken. Denn die Autoindustrie würde bei einem strengen Urteil unter den Belastungen massiv zu leiden haben und es stellt sich die Frage, inwieweit es Sinn macht, unsere industrielle Basis so stark zu belasten. Anders ausgedrückt: Ohne Rechtsbeugung wird es nicht laufen.

Zitat:

@Steam24 schrieb am 20. Februar 2020 um 13:14:12 Uhr:

Zitat:

@Meat-Puppets schrieb am 20. Februar 2020 um 08:26:16 Uhr:

 

Es wäre vor allem der Todesstoß für den VW-Konzern. Der hat mit seinen Tochterunternehmen die mit Abstand meisten Dieselfahrzeuge im Markt. Deshalb wird es meiner Ansicht nach ein solches Urteil nicht geben. Deutschland ist ein wichtiger Beitragszahler der EU, und hat ein veritables Interesse daran seinen größten Autohersteller zu schützen.

Überlegen wir mal realistisch: Wenn die Thermofenster für illegal erklärt werden, kommt es wie so oft auch auf die Dosis an. Sprich auf die Frage, in welchem Maße bzw. ab welchem Grad man diese erlaubt oder verbietet. Es liegen bekanntlich fundierte Gutachten wie das von Prof. Martin Führ vor, dem ich inhaltlich voll zustimme.

Wenn sich der europäische Gerichtshof dem anschließt, gibt das ein Erdbeben von nicht absehbaren Ausmaß, denn außer VW haben ja auch noch fast alle anderen Hersteller die Thermofenster derart exzessiv eingesetzt, dass man diese im Grunde als Defeat Device 2.0 betrachten muss. Denn der Effekt ist derselbe wie beim Defeat Device: Auf dem Prüfstand sauber und auf der Straße dreckig.

Die Folgen wären so dramatisch, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass die Richter so mutig ins Wespennest stechen, wie das eigentlich sein müsste. Irgend einen faulen Deal wird man schon finden nach dem Motto lieber unter den Teppich kehren. In der Haut der Richter, die das zu entscheiden haben, möchte ich nicht wirklich stecken. Denn die Autoindustrie würde bei einem strengen Urteil unter den Belastungen massiv zu leiden haben und es stellt sich die Frage, inwieweit es Sinn macht, unsere industrielle Basis so stark zu belasten. Anders ausgedrückt: Ohne Rechtsbeugung wird es nicht gehen.

Zu 100% richtig erfasst. Es wird das Recht gebeugt werden, zum Schutz einer wichtigen Industrie. Das muss man nicht gut heißen. Aber genau so wird es kommen.

Da wird m.E. schlicht eine Art Bestandsschutz bis zu einem Stichtag gewährt und die sind raus.

https://www.manager-magazin.de/.../...raucherschuetzern-a-1304903.html

> Vielleicht reden die Parteien jetzt über "normale" Honorare und der alte Vergleich könnte wieder stehen.

Das kann es ja auch nicht sein.

Ich muss also nur eine relevante Firma mit vielen Angestellten haben und einen riesigen Umsatz machen.

Dann kann ich die Kunden betrügen und mich über geltende Gesetze hinwegsetzen?

Wenn es so weit ist in unserem Staat, dann gute Nacht.....

Zitat:

@xinnam schrieb am 20. Februar 2020 um 14:38:48 Uhr:

Das kann es ja auch nicht sein.

Ich muss also nur eine relevante Firma mit vielen Angestellten haben und einen riesigen Umsatz machen.

Dann kann ich die Kunden betrügen und mich über geltende Gesetze hinwegsetzen?

Wenn es so weit ist in unserem Staat, dann gute Nacht.....

Schaun mer mal, was sich ergibt. Niemand kann es zurzeit sicher wissen.

Zitat:

 

Überlegen wir mal realistisch: Wenn die Thermofenster für illegal erklärt werden, kommt es wie so oft auch auf die Dosis an.

Hallo,

Wo ist das Problem, dann kommt halt wieder ein Softwarepflaesterchen aufs Auto.

Abschaltung erst bei unter 0°.

In den anderen Fällen: duenne Luft, Hitze wird dann einfach die Motorleistung reduziert.

Da wird dann die Autoindustrie nach Tempolimit 120 schreien, damit nicht so eine grosse Versottung stattfindet.

Voila, habe fertig.

Gruss

Lutz

Zitat:

@eisdealer-0783 schrieb am 20. Februar 2020 um 09:17:37 Uhr:

Bei mir soll auch ein Sachverständiger nachschauen, jedoch kann dieser für den Moment nicht alles prüfen. Bis 08.04. soll das erledigt sein. Abzuwarten bleibt, ob die Mängel (nach Prüfung) schon ausreichend sind ein Urteil (vor BGH) zu sprechen!?

auch @samou

Wenn Eure Gutachter ein solches Gutachten wie bei mir abgeben müssen, dann werden sie das Fahrzeug gar nicht sehen müssen und nur beauftragt festzustellen, ob der "Dieselskandal" zu einer spürbaren Wertminderung geführt hat und damit zur Schädigung meiner Person geführt hat.

Der Gutachter der GTÜ, der vom Landgericht (auf Verlangen der VW-Advokaten) beauftragt wurde, hat lediglich festgestellt, dass in der Liste der DAT-Schwacke keine Wertminderung seit bekannt werden des Skandals zu vermerken sei und somit keine Schädigung vorliegen würde. :confused:

Hat aber zumindest nicht dazu geführt, dass das LG gar keine Schädigung anerkannt hat, aber unter dem Strich hat mir das Urteil, aber vor allen Dingen die Verteilung der Kosten zwischen mir als Kläger und der Gegenseite, hat dazu geführt, dass ich Berufung habe eingelegt und kurz vor dem OLG-Termin stehe. Meine Anwälte sind aber durch mich angewiesen, diesen Termin bis nach dem 02.05.2020 (BGH-Termin) heraus zu zögern und haben dies als sinnvoll erachtet und mir dies auch zugesagt.

Zitat:

@pctelco schrieb am 20. Februar 2020 um 16:52:41 Uhr:

Zitat:

@eisdealer-0783 schrieb am 20. Februar 2020 um 09:17:37 Uhr:

Bei mir soll auch ein Sachverständiger nachschauen, jedoch kann dieser für den Moment nicht alles prüfen. Bis 08.04. soll das erledigt sein. Abzuwarten bleibt, ob die Mängel (nach Prüfung) schon ausreichend sind ein Urteil (vor BGH) zu sprechen!?

auch @samou

Wenn Eure Gutachter ein solches Gutachten wie bei mir abgeben müssen, dann werden sie das Fahrzeug gar nicht sehen müssen und nur beauftragt festzustellen, ob der "Dieselskandal" zu einer spürbaren Wertminderung geführt hat und damit zur Schädigung meiner Person geführt hat.

Der Gutachter der GTÜ, der vom Landgericht (auf Verlangen der VW-Advokaten) beauftragt wurde, hat lediglich festgestellt, dass in der Liste der DAT-Schwacke keine Wertminderung seit bekannt werden des Skandals zu vermerken sei und somit keine Schädigung vorliegen würde. :confused:

Hat aber zumindest nicht dazu geführt, dass das LG gar keine Schädigung anerkannt hat, aber unter dem Strich hat mir das Urteil, aber vor allen Dingen die Verteilung der Kosten zwischen mir als Kläger und der Gegenseite, hat dazu geführt, dass ich Berufung habe eingelegt und kurz vor dem OLG-Termin stehe. Meine Anwälte sind aber durch mich angewiesen, diesen Termin bis nach dem 02.05.2020 (BGH-Termin) heraus zu zögern und haben dies als sinnvoll erachtet und mir dies auch zugesagt.

Was sollte das Gutachten bei Dir feststellen ?

Zitat:

@eisdealer-0783 schrieb am 20. Februar 2020 um 17:16:06 Uhr:

Zitat:

@pctelco schrieb am 20. Februar 2020 um 16:52:41 Uhr:

 

auch @samou

Wenn Eure Gutachter ein solches Gutachten wie bei mir abgeben müssen, dann werden sie das Fahrzeug gar nicht sehen müssen und nur beauftragt festzustellen, ob der "Dieselskandal" zu einer spürbaren Wertminderung geführt hat und damit zur Schädigung meiner Person geführt hat.

 

Der Gutachter der GTÜ, der vom Landgericht (auf Verlangen der VW-Advokaten) beauftragt wurde, hat lediglich festgestellt, dass in der Liste der DAT-Schwacke keine Wertminderung seit bekannt werden des Skandals zu vermerken sei und somit keine Schädigung vorliegen würde. :confused:

Hat aber zumindest nicht dazu geführt, dass das LG gar keine Schädigung anerkannt hat, aber unter dem Strich hat mir das Urteil, aber vor allen Dingen die Verteilung der Kosten zwischen mir als Kläger und der Gegenseite, hat dazu geführt, dass ich Berufung habe eingelegt und kurz vor dem OLG-Termin stehe. Meine Anwälte sind aber durch mich angewiesen, diesen Termin bis nach dem 02.05.2020 (BGH-Termin) heraus zu zögern und haben dies als sinnvoll erachtet und mir dies auch zugesagt.

Was sollte das Gutachten bei Dir feststellen ?

Ich habe es in meinem zitierten Post nochmals fett markiert, ebenso seine Feststellung!

BTW: Natürlich war laut DAT-Schwacke keine solche Entwicklung festzustellen, auf dem Markt jedoch schon sehr stark. Dieses Argument hat das LG dann jedoch scheinbar akzeptiert!

Gericht holt Verbraucherschützer und VW wieder an einen Tisch

www.manager-magazin.de

Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) verhandeln im Dieselskandal nun doch wieder über einen Vergleich für zur Musterklage angemeldete Kunden. Beide Parteien hätten sich auf Anraten des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig entschlossen, die Gespräche wieder aufzunehmen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Verhandlungen führen werde OLG-Präsident Wolfgang Scheibel.

 

Da hat wohl jemand den von langer Hand geplanten Abbruch durch VW durchschaut!? ;)

 

Beste Grüße vom Sven

Zitat:

@pctelco schrieb am 20. Februar 2020 um 17:24:49 Uhr:

Zitat:

@eisdealer-0783 schrieb am 20. Februar 2020 um 17:16:06 Uhr:

 

Was sollte das Gutachten bei Dir feststellen ?

Ich habe es in meinem zitierten Post nochmals fett markiert, ebenso seine Feststellung!

BTW: Natürlich war laut DAT-Schwacke keine solche Entwicklung festzustellen, auf dem Markt jedoch schon sehr stark. Dieses Argument hat das LG dann jedoch scheinbar akzeptiert!

Ach du je, also nicht mal iwas technisch geprüft zwecks NoX oder ähnlichem ?

Ist der „entstandende Schaden“ wirklich so einfach vollumfänglich zu ermitteln? Für mich geht das irgendwie in die falsche Richtung.

Fakt ist doch: Wäre bekannt gewesen, dass das Fahrzeug illegale Vorrichtungen (Abschalteinrichtung) enthält, wäre ein Kaufvertrag doch erst gar nicht zustande gekommen! Also Rückabwicklung ohne Diskussionen. Zumindest meiner Meinung nach.

Dass der Schaden bereits bei Kauf entstanden ist, ist bereits auch der Tenor des BGH-Hinweisbeschlusses vom 8.1.2019 (sic!) ... siehe meine Signatur!

Zitat:

@eisdealer-0783 schrieb am 20. Februar 2020 um 18:22:41 Uhr:

 

Ach du je, also nicht mal iwas technisch geprüft zwecks NoX oder ähnlichem ?

Leider ist es so, dafür sind dem Gutachter jedoch rund 800 Euro an Vergütung zugekommen, dafür dass er festgestellt hat, dass mein Fahrzeug, als ich es in Zahlung gegeben habe, nach Schwacke hätte 25% mehr bringen müssen. Schön dass die Liste das sagt, aber niemand der Händler die ich angefragt hatte, war bereit den Schwacke-Preis für einen VW-Diesel EA189 zahlen zu wollen! Das zum Thema: Theorie und Praxis!

@MaxiMobil

100% Zustimmung meinerseits, aber die Gerichte sind wohl da nicht unserer Meinung!

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