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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Wie ist der Stand der Dinge?

Die schlechte Nachricht: Unklar ist, wie die Kunden an ihr Geld kommen. Was bisher bekannt ist.

https://www.tagesschau.de/.../vw-diesel-entschaedigungen-faq-101.html

Zitat:

@transarena schrieb am 15. Februar 2020 um 17:05:21 Uhr:

Wie ist der Stand der Dinge?

Die schlechte Nachricht: Unklar ist, wie die Kunden an ihr Geld kommen. Was bisher bekannt ist.

https://www.tagesschau.de/.../vw-diesel-entschaedigungen-faq-101.html

Lies einmal hier nach

Zitat Auszug aus Interview mit Prof. Dr. Hees vom 30.09.19

Für den Jura-Professor hat VW die Käufer vorsätzlich geschädigt.

Düsseldorf : Der Jura-Professor Michael Heese von der Universität Regensburg befasst sich systematisch mit den Dieselklagen. Im Interview spricht er über die Erfolgsaussichten des Verfahrens gegen Volkswagen.

Herr Heese, der Prozess gegen VW hat begonnen. Ist die Musterfeststellungsklage ein Durchbruch für den Verbraucherschutz?

Nein. Die Musterfeststellungsklage kann längst nicht das leisten, was sie leisten sollte. Das neue Verfahren hat viele Defizite.

Wo sehen Sie das größte Problem?

Der entscheidende Webfehler besteht darin, dass sich das Verfahren nur mit den Grundfragen der Haftung beschäftigt und nur darüber Feststellungen treffen kann. Es kommt hier nicht zu einem für die einzelnen Beteiligten vollstreckbaren Leistungsurteil. Im VW-Fall müssten die Käufer anschließend immer noch ihren individuellen Schaden einklagen, und zwar jeder für sich, ohne die Unterstützung durch den Verbraucherverband.

Mit welcher Verfahrensdauer müssen Teilnehmer der Musterklage rechnen, bis sie am Ende Schadensersatz erhalten?

Das ist schwer vorauszusehen. Wenn wir nur das Musterfeststellungsverfahren isoliert betrachten, wäre durchaus insgesamt mit einer sehr langen Verfahrensdauer zu rechnen, vielleicht vier bis fünf Jahre oder sogar länger.

Auch hier interessante Infos https://www.uni-regensburg.de/.../index.html

Gtuß und schönes WE

Hallo liebe Community,

nachden ich lange Zeit nur mitgelesen habe und mich von Kommentaren ausreichencd vertreten fühlte, nutze ich jetzt doch mal die Gelegenheit...

Ich fahre seit 06/17 meinen Sharan II mit der großen 2,0 TDI AdBlue-Maschine, also EA288.

Noch in 2017 habe ich Kontakt zu einer der großen Sozietäten aufgenommen, da ich mich betrogen gefühlt habe und kein Auto fahren wollte, dass mehr Emissionen erzeugt, als ich es für die Mobilität unserer großen Familie für vertretbar halte. Mir wurde bestätigt, dass mein Auto vom Dieselskandal betroffen sei und ich darauf basierend die Möglichkeut hätte, mein Auto mit Entschädigung zurück zu geben.

Seit Februar 2018 klage ich jetzt solo, ohne Rechtschutzversicherung gegen Volkswagen und habe schon gute 8.000 € in dieses Verfahren investiert. Ich erzähle das nicht, um Mitleid zu erwecken, sondern um Menschen in der gleichen Situation eine realistische Einschätzung zu geben.

Meine Kanzlei kämpft nach meiner Meinung mit hoher Kompetenz, tiefgreifender Recherche und beeindruckender Eloquenz am LG Hamburg für mich. Nun soll nach Entscheidung des Richters ein Sachverständigengutachten erstellt werden und das Gericht verlangt eine Vorauszahlung von 20.000 E von mir. Sollte ich das nicht zahlen, ist Schluss und ich muss meine Anwälte, die VW-Anwälte und die noch offenen Gerichtskosten zahlen.

Mir erscheinen die 20.000 € sehr hoch, ich habe aber weder hier, noch sonst irgendwo etwas gefunden, was mir eine Orientierung gibt.

Diese Summe können wir als Familie natürlich nur mit einem Kredit aufbringen, den wir gott sei Dank auch bekommen würden, aber eine Erfolgsgarantie gibt es ja nie...

Ich würde mich über Eure Meinungen sehr freuen...

Viele Grüße und schönen Sonntag noch

Was soll denn bei dem Sachverständigengutachten herausgefunden werden?

Bin nicht sicher, inwieweit Du bisher gut beraten wurdest. Ohne Rechtschutzversicherung sind die Risiken erheblich.

Den EA288ern wird zum Beispiel seitens der ams in RDE-Tests ein relativ geringer NOx-Ausstoß bescheinigt (Sharan ist nicht dabei, aber mehrere EA288). Mit SCR-Anlage hast Du ja eine relativ gute Hardware, anders als bei den EA189ern, deren Abgasreinigung unterirdisch ist. Insofern hätte ich da eher von einer Klage abgesehen, denn das Verhältnis zwischen Risiko und Nutzen ist nicht sonderlich gut.

Angesichts der hohen Kosten würde ich mir künftige Schritte gut überlegen, denn das Risiko liegt erst einmal bei dir. Ich weiß aber zu wenig, um dir einen wirklich sicheren Tipp geben zu können.

Hier der Wortlaut aus dem Beschluss des LG Hamburg als Bild

Snipimage1

Zitat:

@Steam24 schrieb am 16. Februar 2020 um 15:36:11 Uhr:

Was soll denn bei dem Sachverständigengutachten herausgefunden werden?

Bin nicht sicher, inwieweit Du bisher gut beraten wurdest. Ohne Rechtschutzversicherung sind die Risiken erheblich.

Den EA288ern wird zum Beispiel seitens der ams in RDE-Tests ein relativ geringer NOx-Ausstoß bescheinigt (Sharan ist nicht dabei, aber mehrere EA288). Mit SCR-Anlage hast Du ja eine relativ gute Hardware, anders als bei den EA189ern, deren Abgasreinigung unterirdisch ist.

Angesichts der hohen Kosten würde ich mir künftige Schritte gut überlegen, denn das Risiko liegt erst einmal bei dir. Ich weiß aber zu wenig, um dir einen wirklich sicheren Tipp geben zu können.

Hallo, ich habe selbig gelagerten Fall mit einem T6 aus 03/2017, jedoch das Glück mit RSV alles zu bestreiten. Wir sind bisher auch bei dem Sachverständigen-Gutachten angekommen (4000€ musste vorgestreckt werden, wieviel VW ... keinen Schimmer). Leider können durch die hohe Auslastung der Prüfzentren, vorerst nicht alle gerügten Mängel geprüft werden und laut Gericht soll erst mal begutachtet werden was möglich ist ... ob dies vorzeitig zum Ende führt (wenn die geprüften Mängel ausreichend sind, ohne Prüfzentrum)... nicht bekannt.

Bei mir dauert es mittlerweile seit 09/2018.

Zitat:

@st.efanky schrieb am 16. Februar 2020 um 15:13:22 Uhr:

...... Nun soll nach Entscheidung des Richters ein Sachverständigengutachten erstellt werden und das Gericht verlangt eine Vorauszahlung von 20.000 E von mir.

Wie hoch ist denn der Anteil für die Gegenseite?

Zitat:

@st.efanky schrieb am 16. Februar 2020 um 15:54:17 Uhr:

Hier der Wortlaut aus dem Beschluss des LG Hamburg als Bild

Laut DUH-Test emittiert der Sharan 2.0 TDI Baujahr 2017 lediglich 67 mg/km NOx.

RDE-getestet von einer Organisation, die nun wirklich nicht im Verdacht steht, der Autolobby anzugehören!

Ich hänge auch noch den KBA-Untersuchungsbericht zum Abgasskandal an. Du findest dort Emissionswerte von Euro 5ern und Euro 6ern. Letztere liegen im Falle VW RDE-getestet relativ gut. Nicht immer unterhalb der Grenze, aber auch nicht so hoch, dass ich da Rechtssicherheit für einen Kläger erkennen würde.

Wie Du weißt ist es selbst bei den wirklich dreckigen EU5ern (die im KBA-Bericht miserabel abschneiden) schwierig, zu seinem Recht zu kommen. VW's EU6er liegen im Konkurrenzumfeld relativ gut (siehe Quellen). Da ohne Rechtsschutzversicherung zu klagen halte ich für sehr mutig, vor allem bei Vorleistungen um die 30k Euro.

 

Zu deinem Bild:

Ich weiß nicht, woher die Werte stammen, die dort angegeben werden. Eine Quelle würde helfen. Die hier gelieferten Quellen beinhalten wesentlich niedrigere Emissionswerte.

Zitat:

@st.efanky schrieb am 16. Februar 2020 um 15:13:22 Uhr:

Hallo liebe Community,

nachden ich lange Zeit nur mitgelesen habe und mich von Kommentaren ausreichencd vertreten fühlte, nutze ich jetzt doch mal die Gelegenheit...

Ich fahre seit 06/17 meinen Sharan II mit der großen 2,0 TDI AdBlue-Maschine, also EA288.

(...)

Noch eine Frage:

Hier sprichst Du davon, den Sharan im Juni 2017 erworben zu haben.

In diesem Beitrag hast du ein Bild angehängt, demzufolge Du den Sharan im Juli 2016 erworben hast.

Ich will nicht kleinlich sein, aber wenn 2016 stimmen sollte, ist möglicherweise der von mir verlinkte DUH-Test nicht aussagekräftig, weil die Hardware in der Zwischenzeit verändert worden sein könnte.

Bitte das nicht als kleinkariert auslegen, aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. ;)

 

Edit:

Das scheint dein Sharan zu sein.

Also EZ 2/16, damit wäre ein drittes Datum im Spiel. Der wurde also deutlich früher zugelassen, als aus deinen bisherigen Beiträgen ersichtlich. Bitte diesen Sachverhalt aufklären.

Anfang 2016 steckte Euro 6 noch quasi in den Kinderschuhen. Der Dieselgate war erst fünf Monate zuvor bekanntgeworden.

Zitat:

@st.efanky schrieb am 16. Februar 2020 um 15:13:22 Uhr:

Hallo liebe Community,

nachden ich lange Zeit nur mitgelesen habe und mich von Kommentaren ausreichencd vertreten fühlte, nutze ich jetzt doch mal die Gelegenheit.......................

Diese Summe können wir als Familie natürlich nur mit einem Kredit aufbringen, den wir gott sei Dank auch bekommen würden, aber eine Erfolgsgarantie gibt es ja nie...

Ich würde mich über Eure Meinungen sehr freuen...

Viele Grüße und schönen Sonntag noch

Die Nummer mit dem Kredit ist aber heftig. Ob Du die Sachverständigenkosten je wieder siehst ist nach Deiner Schilderung ungewiss. Versuch einmal bei Deinem zuständigen Amtsgericht Prozesskostenhilfe zu beantragen oder laß das Deinen Anwalt, nachdem Du Dich informiert hast, beantragen. Die PKH musst Du im Falle des Unterliegens wieder zurückzahlen.

Hol Dir vom Amtsgericht einen Beratungstermin beim zuständigen Rechtspfleger. Erhälst Du keine PKH musst Du die Kosten auf jeden Fall alleine tragen. Also denk dran, ein Kredit kann Dir wirtschaftlich das Genick brechen.

Hast Du denn vor Mandatsvergabe an Hand der FIN GEPRÜFT ob Dein Fahrzeug überhaupt betroffen ist und bist Du zu einem Software-Update aufgefordert worden?

Wenn Dir die Fragestellung, für die das Gutachten erstellt werden soll, bekannt ist, kannst Du jeden vereidigten Sachverständigen und jede Prüforganisation danach fragen wie hoch die Kosten für ein entsprechendes Gutachten zur Beantwortung der Fragestellung sein werden.

Das ist zunächst zu klären. Kontrolle ist allemal angesagt!!

Viel Glück und Gruß

@steam24: das 2016er-Datum ist die Erstzulassung auf den Händler als Vorführfahrzeug und das 2017er-Datum der Abschlußtag des Leasingvertrages auf meinen Namen.

@udoh_2: Die Kanzlei hat ein Online-Prüftool mit Eingabe der Fahrgestellnummer bereitgestellt und mir im folgenden Schriftverkehr bestätigt, das mein Auto betroffen sei.

@udoh_2: Achso, entschuldige, Rückrufaktion nicht, seit ich den Wagen habe, vorausgesetzt ich hätte auf jeden Fall informiert werden müssen, bei den Inspektionen, die stattgefunden haben.

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