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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@eisdealer-0783 schrieb am 30. Dezember 2019 um 13:54:35 Uhr:

Hallo, an alle. Hatte heute Post, dass mein T6 auf in ein Kraftstoffverbrauchmess-zentrum auf den Rollenprüfstand soll. (Wartezeit bis 1 Jahr :/). Hat jmd damit Erfahrungen ?

:confused: Hat dein RA einen extrem hohen Mehrverbrauch in seiner Klageschrift behauptet?

Welches Gericht ist denn auf die Idee gekommen? Klarer Fall von Prozeßverzögerung.

Ein Test auf Schadstoffausstoß im Realbetrieb hätte doch einen viel durchschlagenderen Erfolg.

Das kann VW überhaupt nicht gebrauchen.

Es ist schon erschreckend, wie viele Betroffene in den Vergleichen die Stillschweige-Klausel akzeptieren. :(

Zitat:

@xinnam schrieb am 30. Dezember 2019 um 21:02:32 Uhr:

Zitat:

@eisdealer-0783 schrieb am 30. Dezember 2019 um 13:54:35 Uhr:

Hallo, an alle. Hatte heute Post, dass mein T6 auf in ein Kraftstoffverbrauchmess-zentrum auf den Rollenprüfstand soll. (Wartezeit bis 1 Jahr :/). Hat jmd damit Erfahrungen ?

:confused: Hat dein RA einen extrem hohen Mehrverbrauch in seiner Klageschrift behauptet?

Welches Gericht ist denn auf die Idee gekommen? Klarer Fall von Prozeßverzögerung.

Ein Test auf Schadstoffausstoß im Realbetrieb hätte doch einen viel durchschlagenderen Erfolg.

Das kann VW überhaupt nicht gebrauchen.

Mein RA hat nicht nur das gerügt sondern auch Abschaltung der Harnstoffeinspritzung während der Regenerationsphase des Rußpartikelfilters usw.

Dementsprechend Beweisbeschluss mit Sachverständigen-Gutachten...

Ohne Stillschweigeklausel gibt es keinen Vergleich, haben meine RA mir gesagt.

VW besteht darauf.

Also gibt es keinen Vergleich, habe ich gesagt :D

Zitat:

@eisdealer-0783 schrieb am 30. Dezember 2019 um 22:35:29 Uhr:

 

Mein RA hat nicht nur das gerügt sondern auch Abschaltung der Harnstoffeinspritzung während der Regenerationsphase des Rußpartikelfilters usw.

Dementsprechend Beweisbeschluss mit Sachverständigen-Gutachten...

Mit Auslagenvorschuss?

Ja, mit Auslagenvorschuss

Wer zahlt wie viel % der Gesamtsumme?

Ob es heute wohl noch zu einer Pressemitteilung kommt?

https://www.verbraucherzentrale.de/.../...t-auf-schnelle-loesung-29738

Musterklage gegen VW – Gericht drängt auf schnelle Lösung - Stand: 18.11.2019

Zweite Runde im Verfahren gegen die Volkswagen AG: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat VW am 18. November 2019 eine enge Frist dafür gesetzt, über die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist für solche Verhandlungen offen.

 

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat am zweiten Verhandlungstag zeitlichen Druck auf die Volkswagen AG aufgebaut. Das Gericht will von VW eine schnelle Entscheidung darüber, ob das Unternehmen über einen Vergleich verhandelt. Dafür hat der Senat am 18. November 2019 eine Frist bis zum Ende des Jahres, also bis zum 31. Dezember 2019, gesetzt.

Das OLG hat mit Nachdruck deutlich gemacht, dass keine Zeit zu verlieren sei und eine schnelle Lösung für die betroffenen Verbraucher die Zielmarke sein muss. Komme kein zeitnaher Vergleich zustande, würde entsprechend zügig ein dritter Verhandlungstermin anberaumt.

https://www.test.de/.../

12.12.2019

Muster­fest­stellungs­klage

Was für Verbraucher drin ist

Muster­fest­stellungs­klage gegen VW

VW soll Käufer von Skandal­autos mit illegaler Motorsteuerung entschädigen, fordert der vzbv. Die Klage liegt beim Ober­landes­gericht Braun­schweig. Fast 500 000 Opfer des Abgas­skandals haben sich angemeldet. Das Ober­landes­gericht Braun­schweig drängte am zweiten Verhand­lungs­tag auf einen Vergleich. Viele Beob­achter denken: VW wird wohl zahlen müssen. test.de liefert Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die zentrale Klage im Diesel­skandal.

Zitat:

@eisdealer-0783 schrieb am 30. Dezember 2019 um 13:54:35 Uhr:

Hallo, an alle. Hatte heute Post, dass mein T6 auf in ein Kraftstoffverbrauchmess-zentrum auf den Rollenprüfstand soll. (Wartezeit bis 1 Jahr :/). Hat jmd damit Erfahrungen ?

Hallo,

auf den Rollenprüfstand?

in Deutschland?

gegen VW?

in nur einem Jahr?

:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D

Hatten wir schon mal: damals gab es keine Chance in D auf eine Rolle zu kommen.

Hast du die Wahl des Gutachters?. Ich würde Dr. Tober TU Wien nehmen.

Gruss

Lutz

 

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 31. Dezember 2019 um 10:10:50 Uhr:

Zitat:

@eisdealer-0783 schrieb am 30. Dezember 2019 um 13:54:35 Uhr:

Hallo, an alle. Hatte heute Post, dass mein T6 auf in ein Kraftstoffverbrauchmess-zentrum auf den Rollenprüfstand soll. (Wartezeit bis 1 Jahr :/). Hat jmd damit Erfahrungen ?

Hallo,

auf den Rollenprüfstand?

in Deutschland?

gegen VW?

in nur einem Jahr?

:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D

Hatten wir schon mal: damals gab es keine Chance in D auf eine Rolle zu kommen.

Hast du die Wahl des Gutachters?. Ich würde Dr. Tober TU Wien nehmen.

Gruss

Lutz

Ja in Deutschland. Und Sachverständiger wurde durch das Gericht bestimmt (kommt aus Berlin).

Zitat:

@eisdealer-0783 schrieb am 31. Dezember 2019 um 14:17:43 Uhr:

Zitat:

 

Ja in Deutschland. Und Sachverständiger wurde durch das Gericht bestimmt (kommt aus Berlin).

............ Damit ist die "sittenwidrige Schädigung" wohl kaum vom Tisch, denn diese kann auch kein

"Rollen Gutachter" wegdiskutieren!!

Bring Deinen Anwalt mal ein wenig in die Spur; dieser muss m.E. das Gericht darauf hinweisen und nicht darauf warten, dass die Zeit gegen Dich arbeiten kann.

Dazu auch die Frage nach dem Sinn des Vortrages über die Verbräuche und fehlerhafte Technik, die ja letzendlich ein Teil der "Sittenwidrigkeit" sind, stellen. (Streitwerterhöhung?)

Siehe auch BGH-Hinweisbeschluss vom 08.01.19 (Sittenwidrigkeit und Schadensersatzverpflichtung)

Was die sogenannten Vergleichsvereinbarungen betrifft, ist es sehr wohl möglich die Passagen derselben zu beeinflussen.

Frag den RA mal was er bei einem Vergleich erhält und was bei einem Urteil. Dies muss er bereits bei Mandatsannahme offenlegen. Es wird Dir dann wohl einiges klarer.

Ein Vergleich kann nur zustande kommen, wenn sich die Partner einigen und nicht wenn einer versucht den anderen zu übervorteilen!

Wer will sich denn vergleichen; dann soll er Dir auch entgegenkommen.

Jede Instanz kostet den Gegner zusätzlich und zeigt die Unfähigkeit der gegnerischen Anwälte auf, vernünftige Vergleiche anzubieten und mit Gewalt Ihre Vorstellungen durchbringen zu wollen.

Hängt wohl auch mit der Entlohnung der gegnerischen Anwälte durch VW zusammen.

Je weniger von VW zu zahlen ist, desto höher das Honorar der Anwälte!

Ein Schelm, der böses dabei denkt!

Viel Erfolg und guten Rutsch

Allen betrogenen, aber streitbaren VW-(Ex-)Kunden alles Gute für 2020!

Zitat:

@Flaherty schrieb am 31. Dezember 2019 um 23:06:08 Uhr:

Allen betrogenen, aber streitbaren VW-(Ex-)Kunden alles Gute für 2020!

Dito :)

Die "Neue Westfälische" teilt heute mit, dass die Stadt Bielefeld, kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist, Klage gegen VW (12 Fahrzeuge) eingereicht hat (200000 € Schadensersatz)

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