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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Ich erhielt von einer Kanzlei, die über eine große Plattform beauftragt wurde, die Info, dass in meinem Fall die absolute Verjährung greife, da das streitgegenständige Fahrzeug schon 11/2008 erworben wurde.

Allerdings bestehe die Möglichkeit den Fall vor Gericht zu bringen, vorausgesetzt die Gegenseite erhebt nicht aktiv den Verjährungseinwand. Sollte die Gegenseite diesen Einwand erheben, könne man nichts in dem Fall tun.

Was kann ich jetzt noch anstreben? Und ich wollte den Dicken noch fahren, bis AUDI den Schaden ersetzt. Letzte Woche ließ ich noch ZMS und Kupplung austauschen.

Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 13. August 2019 um 16:29:17 Uhr:

Seid bloß zurückhaltend mit voreiligen Vergleichen. VW schlägt schon seit einiger Zeit die Taktik an, mit mehr oder weniger Druck in den mündlichen Verhandlungen Abfindungsvergleiche anzubieten. Oft mit Vorwürfen gegen die Klägeranwälte. Einige Richter meinen dann, dass der Vergleich nicht auf Widerruf geschlossen werden "darf", wenn die klagende Partei persönlich geladen wurde und anwesend ist. Das ist der Versuch einer Überrumpelung und eine echte Frechheit!

Da sagt man einfach "nein" zum Vergleichsangebot der Beklagten, und gut iss.

Gilt diese Handlungsweise für LG und OLG ?

am 15. August 2019 um 15:18

Zitat:

@tilothilo schrieb am 15. August 2019 um 12:27:54 Uhr:

 

Gilt diese Handlungsweise für LG und OLG ?

Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Das Ergebnis muss stimmen. Es sollte nicht zu weit entfernt sein vom ursprünglichen Klageziel.

https://www.wallstreet-online.de/.../...vw-software-update-manipuliert

Knaller-Urteil im Diesel-Skandal: Auch VW Software Update ist manipuliert

15.08.2019, 16:22

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 16. August 2019 um 07:15:37 Uhr:

https://www.wallstreet-online.de/.../...vw-software-update-manipuliert

Knaller-Urteil im Diesel-Skandal: Auch VW Software Update ist manipuliert

15.08.2019, 16:22

Sag ich doch! :D

Das ist natürlich ganz Krass, für das Verbrecher Syndikat :D

 

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 16. August 2019 um 07:15:37 Uhr:

https://www.wallstreet-online.de/.../...vw-software-update-manipuliert

Knaller-Urteil im Diesel-Skandal: Auch VW Software Update ist manipuliert

15.08.2019, 16:22

Urteil noch nicht rechstkräftig.

Ich habe mein Urteil vom LG Freiburg erhalten.

Keine Deliktzinsen, Nutzungsersatz auf 250TKM (14 TEur), ich würde für meinen Q5 , Bj 4/2012 ca 100TKM gefahren bin ich 90TKM dann inklusive Zinsen noch 25.500 Euro zurück bekommen. (gehandelt werden die Fahrzeuge bei ca. 16-17 TEUR) Händlereinkaufswert ca 13TEur

Bei der Berufung sehe ich eigentlich schlechte Chancen das das OLG Karlsruhe ja diesen Hinweisbeschluss gemacht hat, daran hat sich das LG auch gehalten.

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/4996.htm

Was denkt ihr darüber?

Gruss Turi

am 16. August 2019 um 10:06

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 16. August 2019 um 07:15:37 Uhr:

https://www.wallstreet-online.de/.../...vw-software-update-manipuliert

Knaller-Urteil im Diesel-Skandal: Auch VW Software Update ist manipuliert

15.08.2019, 16:22

Meine persönliche Freude darüber ist sehr gedämpft. Wenn das KBA auf Geheiß des Bundesverkehrsministers nichts mehr unternimmt, haben wir eine ganz andere Sach- und Rechtslage, als beim "ersten Mal".

Zitat:

ich würde für meinen Q5 , Bj 4/2012 ca 100TKM gefahren bin ich 90TKM dann inklusive Zinsen noch 25.500 Euro zurück bekommen. (gehandelt werden die Fahrzeuge bei ca. 16-17 TEUR) Händlereinkaufswert ca 13TEur

Ich würde das sofort machen.

Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende.

Gruss

Lutz

Zitat:

Urteil noch nicht rechstkräftig.

 

Ich habe mein Urteil vom LG Freiburg erhalten.

Keine Deliktzinsen, Nutzungsersatz auf 250TKM (14 TEur), ich würde für meinen Q5 , Bj 4/2012 ca 100TKM gefahren bin ich 90TKM dann inklusive Zinsen noch 25.500 Euro zurück bekommen. (gehandelt werden die Fahrzeuge bei ca. 16-17 TEUR) Händlereinkaufswert ca 13TEur

Bei der Berufung sehe ich eigentlich schlechte Chancen das das OLG Karlsruhe ja diesen Hinweisbeschluss gemacht hat, daran hat sich das LG auch gehalten.

 

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/4996.htm

 

Was denkt ihr darüber?

Gruss Turi

Welchen Zinssatz hat man angesetzt?

Gefordert war Deliktzins ab Kauf.

Geurteilt wurde 5 Prozent ab Klageerhebung

Zitat:

@turisport schrieb am 17. August 2019 um 14:28:01 Uhr:

Gefordert war Deliktzins ab Kauf.

Geurteilt wurde 5 Prozent ab Klageerhebung

Vermutlich 5% über Basiszins; ist nahezu identisch mit 4 %

Wurde evtl. nicht ab Zahldatum gefordert?

Schönes WE

Dann wären ja 2 % ab Kaufdatum eigentlich nicht so schlecht.

Zitat:

@enzo59 schrieb am 17. August 2019 um 16:30:56 Uhr:

Dann wären ja 2 % ab Kaufdatum eigentlich nicht so schlecht.

Eigentlich: 4% sind 100% mehr! Frage der Zeiträume: wenn Zahldatum bis Klagerhebung und Klageerhebung bis Abrechnung identisch sind Ja!!

Ansonsten genaues rechnen. Vielleicht kommst Du dann auf 2,5 % oder auch auf 1,5%

Gruss

KBA hält Bescheid zurück, der Dieselklägern zum Durchbruch verhelfen kann.

Schaut euch das Video an. Dem ist zu entnehmen, dass ein neues Urteil des OLG Koblenz besagt, dass laut diesem noch geheimen Bescheid die Abschalteinrichtungen der abgasreinigung unzulässig sind. Die Schwierigkeit scheint in der Geheimhaltung seitens des KBA zu liegen, die mit Betriebsgeheimnissen begründet wird. Das betrifft Millionen Kunden. Konsequenz für die Hersteller: Die Klagewelle "bekommt einen zusätzlichen Schub".

Laut Video stehen die Dokumente auf der Website des Handelsblattes. Ich werde gleich mal nachschauen.

Mannomann, was ist nur los mit unseren Behörden? :confused:

 

Edit:

Im Handelsblatt gibt es dazu bezahlpflichtige Links, die hier laut Anweisung der Moderation nicht gepostet werden dürfen. Daher die Bitte an die User, selbst nachzuschauen.

Ich gehe davon aus, dass bald kostenfreie Quellen zur Verfügung stehen werden. Suchen lohnt. ;)

 

Edit II:

Diese frei verfügbare Quelle erhält weitere Infos

"KBA-Bescheide könnten vor Gericht helfen

Rechtsexperten gehen derweil davon aus, dass die Bescheide in Zukunft vor Gericht für viele Autofahrer eine große Hilfe sein werden. Schließlich handelt es sich um offizielle Dokumente einer deutschen Behörde, die sich mit der Zulassung von Fahrzeugen beschäftigt. Auf handelsblatt.com/dieselpapiere können Verbraucher herausfinden, ob es auch für ihr Fahrzeug einen KBA-Bescheid gibt, der eine unzulässige Abschalteinrichtung bestätigt. Es betrifft neben den oben genannten Modellen den Audi A4, A5, A6, A7, Q5 und Q7.

Warum das Kraftfahrt-Bundesamt die anderen Unterlagen unter Verschluss hält und selbst auf Nachfrage von Rechtsanwälten nicht herausgibt, lässt sich nicht nachvollziehen. Und auch dass das Bundesverkehrsministerium dieses Vorgehen deckt und die Abschalteinrichtungen wie Betriebsgeheimnisse behandelt, hilft nur den Autoherstellern, nicht aber den Verbrauchern. Was ist bei den unveröffentlichten Bescheiden anders als beim EA189?

Einsicht in die Unterlagen verweigert

Das Ministerium verweist darauf, dass jeder über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Akteneinsicht beim KBA beantragen könne. Das ist in vielen Fällen bereits geschehen. Doch nach monatelangem Warten folgte stets eine Ablehnung durch die Behörde. Anders dürfte es aussehen, wenn Gerichte die Herausgabe der Dokumente verlangen würden. Doch von dieser Möglichkeit wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Die vom Handelsblatt veröffentlichten Bescheide offenbaren, dass die Autohersteller gleich mehrere Tricks einsetzen, um die Abschalteinrichtung zu manipulieren. Allein beim VW Touareg sind es fünf Strategien - von der Katalysator-Aufheizung über eine Software bis hin zur Einspritzung von AdBlue. Alle Maßnahmen senken den Stickstoffausstoß. Die Software manipuliert den Prozess so, dass die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden - und nur dort. So erkennt das System, ob sich das Fahrzeug mit einer konstanten Testgeschwindigkeit bewegt oder unter normalen Umständen auf der Straße unterwegs ist. Entsprechend greift sie mittels Katalysator-Aufheizung und Adblue-Einspritzung ein oder eben nicht.

Stickoxid-Grenzwerte 18-fach überschritten

Dass die Modelle des VW-Konzerns im Alltag die Grenzwerte um ein Vielfaches überschreiten, hatte die Deutsche Umwelthilfe bereits durch Tests belegt (wir berichteten). Statt der geforderten 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer waren es beim Audi A8 4.2 mit Euro-6-Norm durchschnittlich 1.422 Milligramm. (...)

Das Unternehmen rechtfertigt die Maßnahmen als essentiell für den Schutz des Motors. (...)"

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