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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 21. März 2019 um 20:16:13 Uhr:

Zitat:

Laut Anwalt der RSV gibt es ein Urteil vom LG Hamburg, wonach die Nutzungsentschädigung eh nur bis zum Zeitpunkt der Klageerhebung anrechenbar ist.

Welche Nutzungsentschädigung? VW => Kläger oder umgekehrt?

Die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen km.

Aktenzeichen dazu habe ich nicht - Telefon-Akku war mitten im Gespräch leer und ich bin nicht nochmal mit dem gleichen Gesprächspartner verbunden worden

Das ist interessant! Denn es würde bedeuten, dass VW durch Verzögerungen die Nutzungsentschädigung nicht weiter erhöhen könnte, welche die Kläger VW schulden. Das habe ich aber bisher anders verstanden, nämlich dass bei weiter gefahrenen km auch die Nutzungsentschädigung weiter steigt, also auch durch alle Instanzen.

 

Ist das etwa nicht so?

 

War das, was der Anwalt meinte, eher dessen Wunsch bzw. Einzelmeinung?

 

Ist es nicht so, dass z.B. myRight meint, sie könnten es durchsetzen, dass ihre Kläger gar keine Nutzungsentschädigung schulden? Es gibt m.E. vom LG Augsburg 2 Urteile, welche das bestätigen, aber werden die jemals bestätigt? Also bleibt auch das nur ein Wunsch?

 

Nicht alles, was einige Anwälte andenken, wird sich später bestätigen. Man sollte seine Chancen realistisch einschätzen.

 

Viel Erfolg!

am 21. März 2019 um 20:45

Hmm, beim ersten Termin am LG muss man ja sehr glaubhaft den aktuellen Kilometerstand nachweisen (Foto mit Tageszeitung o.ä.). Demnach scheint dies vielleicht doch eine entscheidende Rolle zu spielen? Ich bin bisher auch davon ausgegangen das der Kilometerstand beim tatsächlichen Rückgabetermim zählt. Und es sich so für VW lohnt auf Zeit spielen.

Den Gesprächen mit meiner Kanzlei habe ich das auch so ähnlich entnommen. Wobei ich allerdings nicht explizit danach gefragt habe. Aber es kam so rüber das eine Verzögerung des Ganzen eher vorteilhaft für VW ist (wegen der höheren Kilometerleistung). Oder möchte man mir damit vielleicht nur gerne den schnellen Abschluss eines Vergleichs schmackhaft machen?

Allerdings habe ich Zeit. Und Geduld. Das Fahrzeug wird zudem nicht mehr bewegt.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 20. März 2019 um 19:52:32 Uhr:

@AlphaOmega Es gibt auch einen hier einschlägig bekannten Kniff, das Verfahren auszusetzen, bis es weiteres Bahnbrechendes gibt ... womöglich trägt man selbst dann dazu bei ... ;)

Da ich danach gefragt wurde, welcher Kniff das ist, für alle, Volkswagen weiß es eh ... :D

Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV bzgl. Zulässigkeit der sogenannten Software-Updates (s. meine Sig) oder bzgl. des Garantiecharakters der Übereinstimmungsbescheinigung CoC für den Käufer, s.

https://www.ra-helmig.de/.../

oder was einem noch so zu unionsrechtlichen Fragestellungen einfällt ...

15 Monate roundabout dauert ein solches Verfahren wohl ... Und Volkswagen fährt ja gerne mal Schlitten mit ihren Kunden, da kann man als Kunde auch mal die Piste bestimmen ... ;)

BGH Beschluss wirkt: Urteil auf Neulieferung eines Audi Q3 rechtskräftig, Kläger bekommt neues Fahrzeug ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen

https://www.finanznachrichten.de/.../...hne-eine-nutzungsentsc-007.htm

Ist das bereits bekannt?

Danke, kannte ich nicht.

 

Mich ärgert, dass laut Gesetz bei Ersatzlieferung keine Nutzungsentschädigung fällig wird, sehr wohl aber bei Rückabwicklung. Das ist ungerecht und verzerrt das Bild:

 

Ein Kläger bekommt ein nagelneues Fahrzeug gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs, und der Kläger muss nichts dafür zahlen.

 

Ein anderer Kläger bekommt den Kaufpreis zurück erstattet gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs, muss aber einen Abzug hinnehmen für einen Nutzungsersatz.

 

Gut, im 2. Fall hat der Kläger die Freiheit, ein vernünftiges Fahrzeug von einem anderen Hersteller zu kaufen, der nicht betrogen hat. Vielleicht ist das dann die ausgleichende Gerechtigkeit?

 

Egal, ich klage auf Rückabwicklung...

 

 

.

@Flaherty

Aber eine Verzögerung von z.B. weiteren 15 Monaten wäre mir persönlich zu lang, trotz Zinsen. Irgendwann ist das Thema "VW" für mich langweilig geworden. ;)

 

Vita brevis - und es gibt noch so viele schöne Dinge zu entdecken und zu erleben. M.E. sollte man sich seine Zeit nicht von VW stehlen lassen. Aber wer geduldig ist und das Thema bis dahin einfach ruhen und seinen Anwalt machen lassen kann, hat's gut. Mir fällt das schwer. ;)

am 22. März 2019 um 6:35

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 22. März 2019 um 05:55:03 Uhr:

Gut, im 2. Fall hat der Kläger die Freiheit, ein vernünftiges Fahrzeug von einem anderen Hersteller zu kaufen, der nicht betrogen hat. Vielleicht ist das dann die ausgleichende Gerechtigkeit?

Diese Freiheit ist es mir wert.

Zitat:

@AutoFank schrieb am 22. März 2019 um 07:35:25 Uhr:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 22. März 2019 um 05:55:03 Uhr:

Gut, im 2. Fall hat der Kläger die Freiheit, ein vernünftiges Fahrzeug von einem anderen Hersteller zu kaufen, der nicht betrogen hat. Vielleicht ist das dann die ausgleichende Gerechtigkeit?

Diese Freiheit ist es mir wert.

Naja, zwingt einem ja niemand, das nachgelieferte Fahrzeug auch zu fahren, kann ja in Zahlung gegeben werden.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 21. März 2019 um 22:07:39 Uhr:

Zitat:

@Flaherty schrieb am 20. März 2019 um 19:52:32 Uhr:

@AlphaOmega Es gibt auch einen hier einschlägig bekannten Kniff, das Verfahren auszusetzen, bis es weiteres Bahnbrechendes gibt ... womöglich trägt man selbst dann dazu bei ... ;)

Da ich danach gefragt wurde, welcher Kniff das ist, für alle, Volkswagen weiß es eh ... :D

Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV bzgl. Zulässigkeit der sogenannten Software-Updates (s. meine Sig) oder bzgl. des Garantiecharakters der Übereinstimmungsbescheinigung CoC für den Käufer, s.

https://www.ra-helmig.de/.../

oder was einem noch so zu unionsrechtlichen Fragestellungen einfällt ...

15 Monate roundabout dauert ein solches Verfahren wohl ... Und Volkswagen fährt ja gerne mal Schlitten mit ihren Kunden, da kann man als Kunde auch mal die Piste bestimmen ... ;)

In Ergänzung mein Hinweis auf den von RA Helmig zitierten Artikel in der NJW:

https://www.jurion.de/.../

Yep, Artz und Harke wurden nach meiner Erinnerung bereits in einigen Urteilen zitiert. ;)

 

 

.

Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem OLG Celle

- Fortsetzungstermine im Jahr 2019 -

http://...cht-celle.niedersachsen.de/.../...-dem-olg-celle-172608.html

Betrifft die Mercedes-Bank, ist hier aber analog zur VW-Bank von Interesse:

 

Zitat:

Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Mercedes Benz Bank AG als unzulässig abgewiesen

 

Datum: 20.03.2019

 

Kurzbeschreibung:

 

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz von Dr. Oliver Mosthaf hat heute in dem am 25. Januar 2019 mündlich verhandelten Musterfeststellungsverfahren die Klage als unzulässig abgewiesen und die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

...

http://www.olg-stuttgart.de/.../...+Bank+AG+als+unzulaessig+abgewiesen

 

Hoffen wir, dass das Verfahren bald an den BGH kommt, denn es gibt auch tausende Kläger gegen die VW-Bank, soweit ich das richtig beurteile.

Zitat:

Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt erstmalig im Kapitalanleger-Muster(KapMuG)-Verfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE (PSE)

 

Datum: 06.02.2019

...

Aktenzeichen:

LG Stuttgart: 22 AR 1/17

OLG Stuttgart: 20 Kap 2/17 sowie 20 Kap 3/17 und 20 Kap 4/17

...

http://www.olg-stuttgart.de/.../

LG Magdeburg:

Zitat:

...

Seit Mai 2017 sind sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Verwendung einer Software zur Steuerung des Motors und/oder der Abgaswerte von Kraftfahrzeugen in der 10. Zivilkammer konzentriert. Bislang sind rund 280 Verfahren beim Landgericht eingegangen. Ca. 1/3 der Verfahren wurden meist durch Urteil beendet. Soweit der Hersteller VW verklagt wurde, sind bislang sämtliche Klagen aus unterschiedlichen Rechtsgründen abgewiesen worden. Vereinzelte Klagen gegen Audi, Skoda und Mercedes wurden ebenfalls abgewiesen. Die Klagen gegen Händler wurden ebenfalls weit überwiegend abgewiesen. Klagen gegen den Händler hatten aber immer dann Erfolg, wenn der Kunde vom Kaufvertrag bereits zu einem Zeitpunkt zurückgetreten ist, zu dem das vom Hersteller entwickelte Update noch nicht zur Verfügung stand.

...

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?...

Was heißt "noch nicht zur Verfügung stand"?

1. Noch nicht entwickelt?

2. Noch nicht vom KBA/VCA/etc. freigegeben?

3. Noch nicht dem Kläger mitgeteilt?

4. Noch keinen Termin angeboten?

Wieso spielt das - in Magdeburg - überhaupt eine Rolle?

 

.

OLG Dresden - Pressemitteilungen der letzten 3 Jahre:

https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/284.htm

Tolle Wurst - ich sehe dort keine Einträge.

Dafür kann man dort nach Entscheidungen recherchieren:

https://www.justiz.sachsen.de/esamosplus/pages/index.aspx

am 22. März 2019 um 9:42

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 22. März 2019 um 10:39:37 Uhr:

LG Magdeburg:

Zitat:

Soweit der Hersteller VW verklagt wurde, sind bislang sämtliche Klagen aus unterschiedlichen Rechtsgründen abgewiesen worden.

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?...

Interessant ...

OLG Köln:

http://www.olg-koeln.nrw.de/.../index.php

 

25.01.2019:

http://www.olg-koeln.nrw.de/.../...etzliche-Schaedigung-des-Kunden.pdf

 

11.06.2018:

http://www.olg-koeln.nrw.de/.../...auchten-VW-Diesel-zuruecknehmen.pdf

 

29.03.2018:

http://www.olg-koeln.nrw.de/.../014_PM_2018_03_29_Abgasskandal.pdf

 

14.02.2018:

http://www.olg-koeln.nrw.de/.../..._14-02-2018---VW-Abgasskandal-2.pdf

 

11.01.2018:

http://www.olg-koeln.nrw.de/.../...PM_11-01-2018---VW-Abgasskandal.pdf

 

 

.

OLG Hamm:

http://www.olg-hamm.nrw.de/.../index.php

 

Details hatte ich hier erst kürzlich gepostet.

 

 

.

OLG Düsseldorf:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/.../index.php

 

Mit Stand 22.03.2019 habe ich dort keine Pressemitteilungen zum VW Diesel Abgas-Skandal gefunden.

 

 

.

So, und jetzt habe ich erstmal keine Lust mehr, weitere OLGs nach relevanten Pressemitteilungen aufzurufen. ;)

 

Wer mag, findet eine Übersicht dort:

https://de.wikipedia.org/wiki/Oberlandesgericht

 

Unter "Weblinks" findet man dann auch die jeweilige Adresse der Webseite. Viel Spaß! :)

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