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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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am 8. Juni 2017 um 19:18

Habt Ihr Euch die 4 Dateien (Hintergründe zur Doku) zur Sendung ZDFzoom von gestern Abend schon heruntergeladen und angeschaut? Irre...

https://www.zdf.de/.../zdfzoom-geheimakte-vw-100.html

 

Und zieht Euch das rein:

http://www.deutschlandfunk.de/...in-falsche-abgasdaten.697.de.html?...

 

Zitat:

Ein ganzer Datenträger voll von internen Emails, Dokumenten und Aktennotizen liegt offenbar dem ZDF vor. Und dieser Berg von Informationen lässt eigentlich nur eine Schlussfolgerung zu: Das stinkt. ...

 

"Es ist auch unglaublich, dass den Verweigerern der Umrüstung, die für sich beschlossen haben, der nicht nachzukommen, dass denen die Betriebsuntersagung für ihre Fahrzeuge droht, obwohl bekannt ist, dass die Maßnahme nicht dazu führt, dass die Autos tatsächlich sauberer auf der Straße unterwegs werden."

 

..., obwohl Messdaten eindeutig zeigen, dass die Stickoxidgrenzwerte nur im Testbetrieb, nicht jedoch auf der Straße eingehalten werden.

 

"Juristisch ist das eine Auslegung, die keinen Bestand hat."

Ich will das jetzt gerne glauben, aber wie wird das begründet?

 

http://www.deutschlandfunk.de/...in-falsche-abgasdaten.697.de.html?...

 

 

Falls jemand konkrete Hinweise hat, dass das Update tatsächlich illegal ist (mir ist es Wurscht, aus welchem Grund - Hauptsache, die Gerichte kaufen es ab), dann bitte hier beschreiben. Danke!

am 9. Juni 2017 um 11:30

LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16:

Zitat:

6. Der Kläger schuldet der Beklagten für die Nutzung des mangelhaften Pkw ŠKODA Octavia Combi keinen Wertersatz.

Nach dem unbestrittenen Vortrag des Klägers handelte es sich bei dem Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 I BGB. Nach Art. 229 § 32 I EGBGB gilt für den im Jahr 2010 geschlossenen Kaufvertrag die Vorschrift des § 474 BGB in ihrer bis zum 12.06.2014 geltenden Fassung. Bei richtlinienkonformer Auslegung dieser Vorschrift ist § 439 IV BGB – auf den § 474 II BGB a.F. verweist – dahin gehend anzuwenden, dass bei einer Ersatzlieferung i. S. des § 439 I Fall 2 BGB ein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für Nutzungen gegenüber dem Käufer nicht besteht (BGH, Urt. v. 26.11.2008 – VIII ZR 200/05, NJW 2009, 427 Rn. 13 ff.; LG Regensburg, Urt. v. 04.01.2017 – 7 O 967/16, juris).

Damit aber hat der Kläger den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen des Fahrzeugs nicht zu ersetzen.

http://www.volksfreund.de/.../...-Software-zurueckgeben;art754,4656198

Urteil in Trier: VW-Fahrer darf Auto mit Schummel-Software zurückgeben

(Trier) Das Trierer Landgericht verurteilt einen VW-Händler, weil er ein Auto mit Schummel-Software verkauft hat. Der Besitzer darf den Wagen zurückgeben.

Gibts eigentlich auch irgendein rechtskräftiges Urteil in der Sache?

am 10. Juni 2017 um 6:39

Nein, und das wird noch lange dauern, weil VW die Urteile vor OLGs oder spätestens vor dem BGH "abkaufen" wird, d.h. es wird ein lukratives Angebot unter Vereinbarung von Stillschweigen und Rücknahme der Klage vereinbart, damit möglichst kein rechtskräftiges Urteil fällt (und publik wird). So geschah es regelmäßig beim Widerrufsjoker, bis der Damm letzten Endes doch brach. Aber solche Vergleiche gibt es immer wieder - kann ja auch für die Kläger Sinn machen, der keine Lust hat, jahrelang zu prozessieren mit der Gefahr (ein Rest besteht), am Ende doch zu unterliegen. Vor allem für die ohne RSV ist das wohl der bessere Weg, nehme ich an.

Besser nicht umrüsten! Lecks in Kraftstoffleitungen nach Umrüstung:

http://www.automobilwoche.de/.../...wagen-weitet-diesel-umruestung-aus

 

Aber klar - die Umrüstung hat keinerlei Nachteile oder unerwünschten Nebenwirkungen. :rolleyes:

Das mit den Schwingungsdämpfer gehört doch seit Anfang an mit zur Rückrufaktion.......

 

Mfg sven

Zitat:

@sk75 schrieb am 10. Juni 2017 um 21:40:30 Uhr:

Das mit den Schwingungsdämpfer gehört doch seit Anfang an mit zur Rückrufaktion.......

 

Mfg sven

Nicht alle Motoren, 1.6 TDI und in Einzelfällen 1.2 TDI.

Wer jetzt immer noch glaubt die Updates tragen keine möglich en Folgeschäden mit sich, den ist nicht zu helfen.

Nach meinem Kenntnisstand, sind die "Schwingungsdämpfer", die einen Kraftstoffverlust (abfackeln der Karre) verhindern soll, beim 2.0 TDI hier im Forum noch nicht erwähnt worden. Hoffentlich wurde das größtenteils einfach mit erledigt, sonst müssen die Fahrzeuge ja alle noch einmal in die Werkstatt...

Und wieso schwingen jetzt die Kraftstoffleitungen nach dem Update?

Zitat:

@Webwebs schrieb am 10. Juni 2017 um 23:52:27 Uhr:

Und wieso schwingen jetzt die Kraftstoffleitungen nach dem Update?

Vermutlich schwankende Drehzahlen im Standgas und unrunder Motorlauf mit Ruckeln und Aussetzern. Die Verbrennungsgeräusche sollen lauter und "härter" sein, haben hier auch schon User geschrieben. Viele schildern das mit "läuft wie ein Sack voll Nüsse".

Die Motorlager und alle Hardware Komponenten sind für die neue Zaubersoftware von VW nicht geeignet. Hat VW im KBA-Bericht durch die "Blume" ja selbst bestätigt,

Tja, wenn ein Update die Karre schneller kaputt macht,

ist das Dieselgate auch schneller vom Tisch. ;)

am 11. Juni 2017 um 5:50

Zitat:

Die Motorlager und alle Hardware Komponenten sind für die neue Zaubersoftware von VW nicht geeignet. Hat VW im KBA-Bericht durch die "Blume" ja selbst bestätigt,

Wo finde ich den KBA-Bericht?

Welche Seite(n) sind gemeint?

 

Zitat:

@gruru schrieb am 11. Juni 2017 um 06:12:13 Uhr:

Tja, wenn ein Update die Karre schneller kaputt macht,

ist das Dieselgate auch schneller vom Tisch. ;)

Zunächst mal bringt es die Autos ja schneller wieder in die Werkstatt. Dies kurbelt die Umsätze an.

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