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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@Micha112233 schrieb am 4. März 2019 um 16:32:27 Uhr:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 4. März 2019 um 16:11:14 Uhr:

Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-723/17

https://dejure.org/2019,3692

Craeynest u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2008/50/EG - Qualität der Umgebungsluft - Grenzwerte - Standorte von Probenahmestellen - Ermessen - Gerichtliche Kontrolle - Kriterien für die Feststellung einer Überschreitung von Grenzwerten

Zitat:

2 Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris u. a./Kommission (T-339/16, T-352/16 und T-391/16, EU:T:2018:927).

=> EuGH - C-723/17 (anhängig)

https://dejure.org/9999,14956

Wo findet sich genau das Zitat? Irgenwie habe ich es nicht gefunden.

Schätze, @AlphaOmega hat hier nur Schlagworte zusammengefasst.

Sie werden so bei Dejure in der "Wird zitiert von ..." Funktion dargestellt. Weiter kam ich noch gar nicht.

am 5. März 2019 um 17:50

Danke, habe es jetzt gefunden. Es ist die Fußnote 2

Zitat:

I. Einleitung

1. Die Stadt Brüssel hat zwar jüngst gemeinsam mit der Stadt Paris eine Lanze für die Luftqualität gebrochen, indem sie ein Urteil des Gerichts erwirkte, das die von der Kommission festgelegten Stickoxid-Emissionsgrenzwerte für die neuen Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen für ungültig erklärte.(2) Dennoch wenden sich im vorliegenden Verfahren mehrere Einwohner und eine Umweltorganisation wegen der Beurteilung der Luftqualität gegen die Region Brüssel Hauptstadt.


Zitat:

2 Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris u. a./Kommission (T?339/16, T?352/16 und T?391/16, EU:T:2018:927).

Prima, dass die Generalanwältin schon hier die Urteile postiv bewertet !!!

Jetzt fehlt nur noch ein Verfahren von Klägern gegen VW und andere Hersteller vor dem EuGH zur Klärung, ob die von ihnen eingesetzten Temperatur-Fenster mit der VO 715/2007 vereinbar sind. ;)

 

 

.

Betriebsuntersagung wegen illegaler Abschaltautomatik bei Diesel-Kfz:

 

VG Gießen, 23.01.2019 - 6 L 5550/18

https://dejure.org/2019,842

 

VG Gießen, 23.01.2019 - 6 L 5936/18

https://dejure.org/2019,931

 

VG Oldenburg, 19.02.2019 - 7 A 4277/18

https://dejure.org/2019,3025

 

 

.

Und es gibt zig neue Einträge bei Dejure bzgl. des KapMuG-Verfahrens gegen Porsche, aber ich komme kaum noch hinterher, sorry.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 5. März 2019 um 19:05:23 Uhr:

Jetzt fehlt nur noch ein Verfahren von Klägern gegen VW und andere Hersteller vor dem EuGH zur Klärung, ob die von ihnen eingesetzten Temperatur-Fenster mit der VO 715/2007 vereinbar sind. ;)

Für das KBA und BVMI war dies alles sonnenklar.

Irren ist männlich! :p

Das wird noch sehr spannend! Ich schätze, den von @Steam24 gerne zitierten Höhepunkt des Dieselgate sehen wir am EuGH!

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 5. März 2019 um 19:07:24 Uhr:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 5. März 2019 um 19:05:23 Uhr:

Jetzt fehlt nur noch ein Verfahren von Klägern gegen VW und andere Hersteller vor dem EuGH zur Klärung, ob die von ihnen eingesetzten Temperatur-Fenster mit der VO 715/2007 vereinbar sind. ;)

Für das KBA und BVMI war dies alles sonnenklar.

Wenn man den BGH-Beschluss VIII ZR 225/17 aufmerksam liest, gibt es bereits dort erste Signale, dass dies weniger sonnenklar ist! :D

Der BGH ging jüngst auch auf einige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten ein:

 

BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

https://dejure.org/2019,3075

 

Ist der unten erwähnte Führ etwa Professor Führ? Siehe NVwZ 2017, 265, 266!

Zitat:

(b) Ausgehend von diesen weitgefassten Bestimmungen dürfte es sich auch bei der im Fahrzeug des Klägers installierten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG handeln (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 27 U 13/17, juris Rn. 2; OLG Koblenz, NJW-RR 2018, 376 Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18, juris Rn. 1; Führ, NVwZ 2017, 265, 266; Legner, VuR 2018, 251, 253; Harriehausen, NJW 2018, 3137, 3140).

...

Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sind Fahrzeuge, die mit einer nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, auch dann "nicht vorschriftsmäßig" im Sinne von § 5 Abs. 1 FZV, wenn der Halter einer Aufforderung zur Entfernung der Abschalteinrichtung mittels eines von der zuständigen Typgenehmigungsbehörde zugelassenen Software-Updates nicht Folge leistet, da ein solches Fahrzeug entgegen den in § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV normierten Zulassungsvoraussetzungen keinem genehmigten Typ (mehr) entspricht (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18, aaO Rn. 24 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 K 12341/17, juris Rn. 269 ff., 347 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 12 K 16702/17, juris Rn. 22; VG Sigmaringen, Beschluss vom 4. April 2018 - 5 K 1476/18, juris Rn. 20; VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18, juris Rn. 10 ff.; VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 18 L 854/18, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18, juris Rn. 7 ff.).

...

Denn der Käufer eines solchen Fahrzeugs muss jederzeit damit rechnen, es aufgrund behördlicher Anordnung - unter Umständen sogar unter Anordnung der sofortigen Vollziehung (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18, aaO Rn. 1) - nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

Bei Dejure gibt es im zitieren Text Links zu weiteren Entscheidungen. (konnte ich hier nicht kopieren)

Zitat:

@Flaherty schrieb am 5. März 2019 um 19:15:32 Uhr:

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 5. März 2019 um 19:07:24 Uhr:

 

Für das KBA und BVMI war dies alles sonnenklar.

Wenn man den BGH-Beschluss VIII ZR 225/17 aufmerksam liest, gibt es bereits dort erste Signale, dass dies weniger sonnenklar ist! :D

Ich behaupte das/der BVMI ist immun dagegen.

https://www.autohaus.de/.../...ine-unterlagen-herausgeben-2269307.html

Zitat:

Der Zulieferer darf sich im Abgas-Skandal auf sein Verweigerungsrecht berufen, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag und kippte somit ein Urteil der Vorinstanz.

Zur Frage der Wertersatzpflicht nach § 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB bei Zulassung und anschließendem Gebrauch eines gekauften PKW - verbundenes Geschäft - Widerruf eines Kreditvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs:

 

LG Heidelberg, 09.01.2019 - 1 S 34/18

https://dejure.org/2019,468

 

Das ist m.E. für einige Betroffene eine elegante Möglichkeit, das mangelhafte Fahrzeug loszuwerden - ebenso den unnützen Ratenkredit, der häufig mit hohen Prämien für eine zusätzliche Ratenausfallversicherung (z.B. durch Arbeitsunfähigkeit, Todesfall) verbunden ist. Voraussetzung dabei ist m.E. eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung; am besten einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht fragen.

Schade:

 

Robert Bosch GmbH weigert sich berechtigt, in Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart Unterlagen vorzulegen

 

OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 41/18

https://dejure.org/2019,4089

 

OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18

https://dejure.org/2019,4079

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