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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Ich vermute, Sie haben die Frage des Thermofensters nicht eingebracht. Vermutlich wurde die Klage zu früh erhoben und dies stand nicht im Fokus. Schade, sonst hätte der EuGH eine Vorabentscheidung treffen können.
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 2. März 2019 um 10:26:10 Uhr:
zum Abschluß noch ein Vergleich
Na, der hat's dem Konzern aber mal so richtig gezeigt. VW Tiguan zurück gegeben und Skoda Karoq genommen *ROFL*
Was daran ein "Vergleich" sein soll ist mir schleierhaft, das war ne banale Inzahlungnahme zu günstigen Konditionen.
Zitat:
@affentwiner schrieb am 01. März 2019 um 09:29:24 Uhr:
Diesel-Emissionen: Software-Update bringt praktisch nichts
Danke! :)
Zitat:
@Witter2009 schrieb am 1. März 2019 um 14:57:41 Uhr:
"(...) Manche RichterInnen befragen die KlägerInnen eindringlich, warum sie sich einen Diesel gekauft haben. „Wenn sich dann herausstellt, dass sie gar nicht die Absicht hatten, die Umwelt zu schonen, wird ihnen daraus auch mal ein Strick gedreht“, sagt Wietbrok.(...)"
Vielleicht ganz hilfreich... ;)
Danke für den Hinweis! Ja, davon hörte ich auch schon.
M.E. (aber völlig laienhaft) ist es völlig Wurst, ob man damals mit dem Autokauf die Umwelt besonders schonen wollte*, denn die Abschalteinrichtung ist wie bekannt vom KBA als unzulässig eingestuft worden. Alles weitere Geschwafel dient nur der Vernebelung und Ablenkung vom Wesentlichen.
*Anmerkung: Dann hätte man besser ein Fahrrad erworben. :rolleyes:
.
Vergleichsverhandlungen können auch stattfinden, wenn seitens des Gerichts bisher eher gegen den Kläger geurteilt bzw. geäußert wurde (z.B. mittels Hinweis).
Nach dem BGH-Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 stehen die Chancen für Kläger m.E. sehr gut, zu einem befriedigenden Ergebnis zu kommen. Man kann schon erahnen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Einzelklagen mittels Vergleich "erledigt" wurde, und ich vermute, dass dies wohl meist besser für die Kläger war als gar nichts zu tun. Die MFK - so fürchte ich - dient vor allem dazu, möglichst viele (500.000?) Klagen möglichst günstig "abzuwickeln": Bei weiterer Nutzung der Fahrzeuge wird u.U. nach Abzug des steigenden Nutzungsersatzes vom Kaufpreis bzw. den Forderungen nicht mehr viel übrig bleiben. Einzig die Verzinsung kann das "retten", wobei es nach meinem laienhaften Verständnis wohl darauf ankommt, seit wann die Zinsen gewährt werden, in welcher Höhe, und natürlich auch davon, wie groß der Nutzungsersatz ist (wiederum abhängig vom Kaufpreis, von den gefahrenen km und der vom Gericht geschätzten zu erwartenden Gesamtlaufleistung). Andererseits ist die Teilnahme an der MFK ggf. besser als gar nichts zu tun (s.o.). Aber das muss eben jeder selbst entscheiden. ;)
Übrigens: Aus taktischen Gründen werde ich persönlich hier nichts zu erkennen geben, was darauf schließen ließe, wo genau ich stehe bzw. wann und wie mein Verfahren "abgeschlossen" wurde. Wenn VW-Fans trotzdem gerne Kaffeesatz lesen, wünsche ich ihnen dabei viel Erfolg und Fantasie. :)
Neues in der Chronik am 26.02.2019:
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/
Zitat:
26.02.2019 Dr. Stoll und Sauer Rechtsanwälte haben die Begründung zum Beschluss des Bundesgerichtshofs veröffentlicht, mit der das höchste deutsche Zivilgericht Anfang Januar zu den Rechten von Skandalauto-Käufern Stellung genommen hat. Wie von den Verfahrensregeln vorgeschrieben haben den fast 19 Seiten langen Beschluss fünf der sieben Richter unterzeichnet.
Klare Ansage der fünf Richter: Nach den EU-Regeln für die Typzulassung darf die Abgasreinigung nur ausnahmsweise und aus bestimmten Gründen abgeschaltet werden. Dagegen verstoße die Motorsteuerung der Skandalautos. Entscheidend für die Rechte von Käufern: Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann Autos mit illegaler Abschaltung der Abgasreinigung jederzeit stilllegen. Das sei eine Einschränkung der Nutzbarkeit, auch wenn die Behörde noch gar nichts unternommen habe.
Soweit, so klar. Skandalauto-Käufer können vom Händler zumindest Nachbesserung verlangen. Fest steht nach der Argumentation der Bundesrichter aber auch: Sobald Autos später eine legale Motorsteuerung bekommen, hat der Käufer keine Rechte mehr. Ob dafür die tatsächlich von VW entwickelte und vom Kraftfahrtbundesamt genehmigte neue Motorsteuerung ausreicht, bleibt zunächst offen.
Naheliegend wäre gewesen: VW entfernt bloß die Abschaltung der Abgasreinigung und ändert sonst nichts. Dabei hätten die Autos allerdings etwas Leistung verloren und der Kraftstoffverbrauch wäre gestiegen. Vermutlich hätte außerdem die Haltbarkeit gelitten. Stattdessen hat VW für alle betroffenen Modelle jeweils mit großem Aufwand eine komplett neue Motorsteuerung mit tiefen Eingriffen in die Funktionsweise der Motoren entwickelt. Das nährt den Verdacht: Die Motoren waren so wie geliefert gar nicht geeignet, die EU-Schadstoffgrenzwerte bei gleichbleibender Leistung und Verbrauch auf Dauer einzuhalten und mussten deshalb bei Entwicklung der neuen Motorsteuerung alle Möglichkeiten genutzt werden, um in den vorgeschriebenen Prüfstandversuchen die Grenzwerte vor allem für den Stickoxid-Ausstoß einzuhalten – möglicherweise auf Kosten der Haltbarkeit.
Sollte der Bundesgerichtshof die vom Kraftfahrtbundesamt genehmigte Motorsteuerung akzeptieren, ist noch eine wichtige Frage offen: Wie viel Zeit mussten Skandalauto-Käufer dem Händler geben, eine legale Motorsteuerung zu beschaffen, bis sie berechtigt waren, vom Vertrag zurückzutreten?
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kommt in einem Artikel auf ihrer Homepage zum Ergebnis: Die Ansagen des Bundesgerichtshofs zu Sachmangelrechten lassen auch die Erfolgsaussichten der Musterfeststellungsklage des vzbv und von Schadenersatzklagen direkt gegen VW noch einmal erheblich besser als bisher schon erscheinen. Tatsächlich: Der Bundesgerichtshof sieht einen Verstoß gegen die EU-Zulassungsregeln. Dass er mit Absicht geschah, lässt sich nicht bestreiten. Bisher ist es VW auch nicht gelungen, Gerichte davon zu überzeugen, dass für die illegale Abschaltung der Abgasreinigung einzelne Ingenieure verantwortlich sind und hinter dem Rücken der Unternehmensführung handelten.
Möglich erscheint allerdings: Nach Entwicklung und Installation einer neuen Motorsteuerung gibt es keinen Schaden mehr. Besitzer mit nachgerüsteten Skandalautos würden dann leer ausgehen. Bisher haben die meisten Gerichte allerdings angenommen: Die Skandalautos sind auch nach der Nachrüstung nicht völlig in Ordnung und lassen sich nur für geringe Preise wieder verkaufen.
Ob Schadenersatz fällig ist, hängt schließlich noch davon ab, ob die EU-Zulassungsregeln zumindest auch dazu gedacht sind, Autobesitzer zu schützen oder ob sie nur der Umwelt und der Allgemeinheit dienen. Zuständiges Gericht für diese Frage ist der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Dort muss der Bundesgerichtshof nachfragen, wenn er Zweifel an der Auslegung der EU-Regeln hat. Der geeignete Fall dafür ist bereits da: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat eine von Verbraucherinkassounternehmen Myright.de finanzierte Pilotklage abgewiesen und die Revision zugelassen.
Bundesgerichtshof, (Hinweis-)Beschluss vom 08.01.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 225/17
Klägervertreter: Rechtsanwalt Dr. Sven Jürgens, Berlin
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5038098/
Zitat:
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 01.06.2018
Aktenzeichen: 1 O 258/17
Klägervertreter: Lutz Rechtsanwälte, Stuttgart
Besonderheit: Es ging um einen im September 2014 gebraucht gekauften VW Polo 1.6 TDI. Das Gericht stellte fest, dass der Autohersteller alle durch die Manipulation des Wagens entstehenden Schäden zu ersetzen hat, weil er den Kläger durch den Einbau der illegalen Motorsteuerung vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt habe. Das Urteil ist seit einigen Tagen rechtskräftig. Genaueres teilten die Anwälte des Klägers dazu nicht mit. Vermutlich hatte VW zunächst Berufung eingelegt und nahm sie später wieder zurück. Meist enden Berufungsverfahren dadurch, dass der Kläger die Klage auf der Grundlage eines für ihn günstigen Vergleichs zurücknimmt. Das Landgerichts-Urteil in der Sache wird dann gegenstandslos. Wieso es hier anders lief, ist unklar.
Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen gekauft hatte. Mehr dazu unten unter „Urteile gegen Händler“.
[eingefügt am 23.02.2019]
...
Besonderheit: Es ging um einen im September 2014 gebraucht gekauften VW Polo 1.6 TDI. Auf den Rücktritt des Klägers hin hat der Händler den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten. Im Gegenzug erhält er den Wagen zurück.
Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass VW zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist. Mehr dazu oben unter „Urteile gegen Volkswagen“.
Das Urteil ist seit einigen Tagen rechtskräftig. Genaueres teilten die Anwälte des Klägers dazu nicht mit. Vermutlich hatte VW zunächst Berufung eingelegt und nahm sie später wieder zurück. Meist enden Berufungsverfahren dadurch, dass der Kläger die Klage auf der Grundlage eines für ihn günstigen Vergleichs zurücknimmt. Das Landgerichts-Urteil in der Sache wird dann gegenstandslos. Wieso es hier anders lief, ist unklar.
[eingefügt am 23.02.2019]
.
Zitat:
Landgericht Bochum, Urteil vom 08.02.2019
Aktenzeichen: I-4 O 101/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Roger & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen Porsche Macan. Das Gericht verurteilte den Hersteller zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Die Richter sprachen dem Kläger nicht nur die Erstattung des Kaufpreises, sondern auch vier Prozent Zinsen darauf zu, so dass er jetzt mehr Geld erhält, als er ursprünglich gezahlt hat. Das Gericht in Lüneburg gab der Klage eines Porsche Touareg-Fahrers statt. Weitere Einzelheiten in der Pressemitteilung der Kanzlei.
[eingefügt am 15.02.2019]
.
Zitat:
Landgericht Krefeld, Urteil vom 13.02.2019
Aktenzeichen: 2 O 313/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Hausfeld Rechtsanwälte, Berlin, finanziert von: myright.de
Besonderheit: Erfolg für Myright.de: Das Inkassounternehmen, dass die Schadenersatzansprüche der Besitzer von rund 40 000 Skandalautos aus dem VW-Konzern durchsetzt, gewann vor dem Landgericht Krefeld gegen VW. Auf die Pilotklage hin verurteilte das Gericht VW zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Details zum Fall im Bericht der Legal Tribune Online. Bei anderen in Braunschweig anhängigen Klagen gegen VW hatte das Unternehmen bisher den Kürzeren gezogen.
[eingefügt am 15.02.2019]
.
Zitat:
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 12.02.2019
Aktenzeichen: 9 O 140/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Roger & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Touareg mit Euro 6-TDI-Motor. Das Gericht verurteilte den Hersteller zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Weitere Einzelheiten in der Pressemitteilung der Kanzlei.
[eingefügt am 15.02.2019]
Nochmal aus LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18:
Zitat:
So ist Harke der Auffassung, die Entscheidung des EuGH vom 17. April 2008, in welcher dieser zu dem Schluss kam, Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie) erlaube keine Nutzungsersatzpflicht des Käufers für die im Rahmen einer Nachlieferung nach § 439 BGB ausgetauschte mangelhafte Sache (Rs. C-404/06, Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, NJW 2008, 1433) stelle einen "Parallelfall" dar, weshalb das dortige "Wertungsprinzip" auch Geltung für die hiesige Fallkonstellation "erheische" (VuR 2017, 83, 90 f.; siehe auch LG Augsburg, Urteil vom 14.11.2018, 21 O 4310/16, BeckRS 2018, 33801, Rn 13, wo für die Auffassung, ein Nutzungsersatz widerspreche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung, auf diese Entscheidung verwiesen wird).
...
Der EuGH lässt in der Entscheidung vielmehr erkennen, dass im Fall einer Vertragsauflösung - welcher der hiesigen Konstellation deutlich näher ist als eine Nachlieferung - der 15. Erwägungsgrund der Richtlinie heranzuziehen sei (siehe EuGH, NJW 2008, 1433 Rn 38 f.).
Also auch beim Widerruf kein Nutzungsersatz?! Der Harke gefällt mir, ebenso dieses Urteil. ;)
Gast-Beitrag bei LTO zu BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17:
"Für die meisten Diesel-Kläger ändert sich nichts"
Achtung:
Zitat:
Die Autorin Alexandra Watzlawek ist Partnerin bei Eversheds Sutherland (Germany) LLP mit Beratungsschwerpunkt in der Automobilbranche. Sie berät dabei regelmäßig auch eine Tochtergesellschaft des VW-Konzerns (Transparenzhinweis auf Leserhinweis nachträglich eingefügt am Tag der Veröffentlichung, 20:05 Uhr). Levin Fischer ist Associate bei Eversheds Sutherland (Germany) LLP. Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind das nationale und internationale Handels- und Vertriebsrecht einschließlich vertraglicher Gestaltung.
LG Landau/Pfalz, 20.12.2018 - 2 O 127/18:
Zitat:
bb) Soweit in der Rechtsprechung (zuletzt: OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019, Az.7 U 134/17) die Auffassung vertreten wird, eine Haftung nach § 826 BGB scheide schon deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen die die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diene und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen (vgl. LG Köln, Urteil vom 07.10.2016 - 7 O 138/16 LG Ellwangen, Urteil vom 10.06.2016 - 5 O 385/15 LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 juris), vermag sich das erkennende Gericht dieser Ansicht nicht anzuschließen.
Die Entscheidungen und Urteile des LG Braunschweig kommen wohl nicht nur manchen Klägern, etwas merkwürdig vor.
Zitat:
@bobbymotsch schrieb am 3. März 2019 um 08:23:50 Uhr:
Die Entscheidungen und Urteile des LG Braunschweig kommen wohl nicht nur manchen Klägern, etwas merkwürdig vor.
Warum so zaghaft; m.M. nach ist dies als ganz simple Unterstützung und Beihilfe zum Betrug anzusehen!
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 4. März 2019 um 13:02:40 Uhr:
Zitat:
@bobbymotsch schrieb am 3. März 2019 um 08:23:50 Uhr:
Die Entscheidungen und Urteile des LG Braunschweig kommen wohl nicht nur manchen Klägern, etwas merkwürdig vor.
Warum so zaghaft; m.M. nach ist dies als ganz simple Unterstützung und Beihilfe zum Betrug anzusehen!
So weit würde ich nicht gehen, aber Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt wären mMn diskussionswürdig.
Ein weiteres Indiz dafür, dass jegliche Nachbesserungen seitens VW für deren Kunden unzumutbar sind:
Zitat:
@bobbymotsch schrieb am 4. März 2019 um 10:11:01 Uhr:
https://www.wallstreet-online.de/.../...bschalteinrichtung-manipuliert
Zitat:
Bisher war beim Abgas-Skandal im Wesentlichen vom Volkwagen-Motor EA 189 die Rede. Doch nun scheint auch der Nachfolge-Motor EA 288 betroffen zu sein. Für Diesel-Besitzer ergeben sich somit ganz neue Möglichkeiten.
...
In einem Verfahren vor dem LG Wuppertal (2 O 273/18) hat Volkswagen demnach zugegeben, dass in diesen Motoren ein sogenanntes Thermofenster benutzt wurde. Dieses Thermofenster steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Bei kalten und sehr warmen Temperaturen wird die Reinigung ausgeschaltet oder reduziert – mit der Folge, dass die Abgase nicht mehr gereinigt werden. Es handelt sich somit eine Manipulation, wie sie von deutschen Gerichten bereits in vielen Fällen geahndet wurde.
Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-723/17
Craeynest u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2008/50/EG - Qualität der Umgebungsluft - Grenzwerte - Standorte von Probenahmestellen - Ermessen - Gerichtliche Kontrolle - Kriterien für die Feststellung einer Überschreitung von Grenzwerten
Zitat:
2 Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris u. a./Kommission (T-339/16, T-352/16 und T-391/16, EU:T:2018:927).
=> EuGH - C-723/17 (anhängig)
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 4. März 2019 um 16:11:14 Uhr:
Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-723/17
Craeynest u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2008/50/EG - Qualität der Umgebungsluft - Grenzwerte - Standorte von Probenahmestellen - Ermessen - Gerichtliche Kontrolle - Kriterien für die Feststellung einer Überschreitung von Grenzwerten
Zitat:
2 Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris u. a./Kommission (T-339/16, T-352/16 und T-391/16, EU:T:2018:927).
=> EuGH - C-723/17 (anhängig)
Wo findet sich genau das Zitat? Irgenwie habe ich es nicht gefunden.