- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
Ähnliche Themen
15458 Antworten
Das hat jetzt mit "Rechtliche Schritte" nichts mehr zu tun. Bitte BTT. Danke.
.
OLG Hamm, Beschluss vom 26.10.2018 - 32 SA 30/18:
Zitat:
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 2 O 362/17
Schlagworte:
Gerichtsstandbestimmung, Abgasskandal, Klage gegen Hersteller, unerlaubte Handlung, Verweisung, unverbindlich
Normen:
§§ 32, 36 I Nr. 6 ZPO, 823, 826 BGB, 263 StGB
Leitsätze:
Macht der Käufer eines vom sog. Abgasskandal betroffenen und bei einem Händler erworbenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 263 StGB, 826 BGB) allein gegen den Hersteller geltend, kann ein Gerichtstand gem. § 32 ZPO an dem Ort begründet sein, an dem der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, und an dem Ort, an dem die Erfüllungshandlungen zu dem Vertrag vorgenommen wurden. Ein Gerichtsstand an den genannten Orten setzt einen schlüssigen Klagevortrag zu einer beim Abschluss des Kaufvertrages und/oder seiner Erfüllung begangenen unerlaubten Handlung voraus. Wird die Zuständigkeit von einem verweisenden Gericht rechtsfehlerhaft und mit einer den vorgetragenen Tatsachen nicht Rechnung tragenden Prüfung des § 32 ZPO verneint, kann der Verweisungsbeschluss grob fehlerhaft und damit unverbindlich sein.
...
Ein solcher Verbraucher kann und muss nicht davon ausgehen, dass die gesetzlich vorgegebenen und im technischen Datenblatt aufgenommenen Abgaswerte nur deshalb als eingehalten attestiert werden, weil eine Software installiert worden ist, die dafür sorgt, dass der Lauf des Prüfstands erkannt und über eine entsprechende Programmierung der Motorsteuerung deswegen - in gesetzlich unzulässiger Weise - insbesondere der Stickoxidausstoß reduziert wird (vgl. LG Paderborn , Urt. v. 07.04.2017 - 2 O 118/16, juris, Rn. 38; ebenso LG Krefeld , Urt. v. 04.10.2017 - 2 O 19/17 - juris , Rn. 25; Urt. v. 28.02.2018 - 7 O 10/17 - juris , Rn. 34).
...
https://www.justiz.nrw.de/.../32_SA_30_18_Beschluss_20181026.html
Holla, wieder sehr deutliche Worte eines OLGs. Ich würde sagen, das könnte man vorteilhaft erwähnen.
Unmittelbar vor dem oben zitierten Text steht folgendes im Beschluss:
Zitat:
Dass die Beklagte nach dem Vortrag des Klägers den Einsatz einer mit einer sog. Prüfstandentdeckungssoftware ausgestatteten Vorschalteinrichtung verschwiegen hat, kann einen Eingehungsbetrug i.S.v. § 263 Abs. 1 StGB begründen, der darin liegt, dass der Käufer einen für ihn wirtschaftlich nachteiligen Vertrag mit dem Verkäufer des Fahrzeugs abgeschlossen hat. Infolge dieses Vertragsschlusses ist sein Vermögen mit einer ungewollten Verpflichtung negativ belastet worden. Dies folgt daraus, dass bei verständiger Würdigung und unter lebensnaher Betrachtung kein durchschnittlich informierter und wirtschaftlich vernünftig denkender Verbraucher ein Fahrzeug erwerben würde, welches mit einer gesetzeswidrigen Software ausgestattet ist.
Zitat:
WiWo: Tausende VW-Verfahren enden ohne Urteil
...
Volkswagen selbst bestätigt die Größenordnung der Verfahrenszahl. Auf Anfrage teilte der Konzern mit, dass 4678 Verfahren zum Abgasskandal an Oberlandesgerichten anhängig sind.
Volkswagen nannte auf Anfrage 21 OLG-Verfahren, die mit einem ein Urteil endeten – alle gingen zugunsten von Volkswagen oder betroffener Autohändler aus.
...
Volkswagen beziffert die Zahl der beendeten Verfahren an Oberlandesgerichten auf 3981. Zieht man 40 Beschlüsse und 21 Urteile ab, bleiben 3920 zurückgenommene Verfahren.
... Endet eine Berufung oder ein Revisionsverfahren vorzeitig, deutet das aber darauf hin, dass sich die Parteien mit einem Vergleich außergerichtlich geeinigt haben.
...
In Karlsruhe sollte am 8. Januar 2019 erstmals zum Abgasskandal verhandelt werden. Das Verfahren (VIII ZR 78/18) wurde kurz vor dem Termin aber zurückgenommen.
Nun bestätigte der Bundesgerichtshof auf Anfrage der WirtschaftsWoche, dass auch ein zweites Verfahren bereits im September 2018 zurückgenommen wurde (VIII ZR 149/18).
Beim Bundesgerichtshof ist somit aktuell nur noch ein Verfahren mit Bezug zum Dieselskandal anhängig (VIII ZR 225/17). Es soll am 27. Februar verhandelt werden.
...
Danke! Schade, vom Fall mit Meister Götze (VIII ZR 149/18) hatte ich mir noch etwas erhofft:
https://www.sueddeutsche.de/.../...-kaempft-gegen-volkswagen-1.4083208
https://www.hna.de/.../...raucherklage-gegen-vw-beim-bgh-10108526.html
Zitat:
Mit zwei Zivilklagen – gegen einen Händler und gegen die Volkswagen AG – brachte der Schwabe seine Forderung nach Rücknahme des Autos bis in die dritte und letzte Instanz. Er lehnte laut SZ mehrere Versuche von VW ab, sich außergerichtlich zu einigen. Über das jüngste Angebot denke der Mann noch nach, hieß es. Die Begründung zur Revision im Verfahren VIII ZR 149/18 liege aber in Karlsruhe.
Ich vermute, dass das Abwarten und weitere Verhandeln für den Kläger sehr lukrativ war.
Der WiWo Artikel zeigt, dass die Strategie von VW ja weitestgehend aufgeht.
Es gibt prozentual auf die Masse der verkaufen Autos gesehen, relativ wenig Kläger. Diejenigen mit professioneller Rechtsberatung und gutem Durchhaltewillen, haben eine Erfolgschance. Wer zum OLG kommt und beides beachtet hat, erhält einen Vergleich, der nur schwer abzuschlagen ist.
Sehr lesenswert: Bericht des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags zum Abgas-Skandal und(!) vor allem das Plenarprotokoll* bzw. die stenografische Mitschrift aus der Rede des Auschuss-Vorsitzenden Behrens vor dem Deutschen Bundestag. Das ist wirklich krass (und findet sich so deutlich natürlich nicht im Bericht, weil einige daran mitwirkende Parteien andere Interessen hatten).
*Tagesordnungspunkt 31 - Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des 5. Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes Drucksache 18/12900
Quelle: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18244.pdf#P.25172
Aus dem Plenarprotokoll, Rede von Herrn Behrens:
Zitat:
2011 gab es einen sogenannten Feldtest der Bundesanstalt für Straßenwesen, abgekürzt: BASt. In dem vom Bundesumweltministerium initiierten und damals vom Verkehrsministerium immer wieder gebremsten Projekt wurden auch mehrere VW-Motoren getestet, unter anderem der Betrugsmotor EA189. Einem Mitarbeiter fiel zunächst ein erhöhter CO2-Wert auf. Der BASt-Mitarbeiter wollte klären, woher dieser Wert komme, wurde dann aber von einem Mitarbeiter des KBA ausgebremst. Ich zitiere:
Zitat:
"Da die CO2-Ermittlung nicht direkter Bestandteil des Projekts ist..., ist meine Empfehlung, derzeit keine weitere Klärung von VW abzuverlangen."
Die Devise war: Nichts hören.
Als dann am gleichen Motor auch erhöhte Stickoxidwerte gemessen wurden, hieß es ebenfalls, es handele sich um einen Einzelfall. Zitat:
Zitat:
"Für mich ergibt sich hieraus nicht die Notwendigkeit weiterer Fragestellungen an die VW AG."
Das damalige Verkehrsministerium hatte Kenntnis von dieser Angelegenheit. Die Devise war: Nichts sehen, nichts sagen.
Hätte man die Ereignisse damals hinterfragt und auch das umfassende Testprogramm des Umweltbundesamtes angewendet, so hätte man den Dieselskandal möglicherweise bereits im Jahre 2011 aufdecken können, und es hätte nicht die schweren Verwerfungen, beispielsweise bei VW, gegeben.
Das ist ein weiterer Hinweis darauf, dass mindestens bereits seit dem Jahr 2011 zumindest der Anfangsverdacht vorhanden war für Manipulationen an der Abgasreinigung der EA189-Motoren vom VW-Konzern. Entsprechende Meldungen, welche zeitlich dazu passen, gab es ja bereits in den Medien, wo ein VW-Mitarbeiter bei seinem Chef diesbzgl. vorsprach, der es aber ignorierte.
Unbedingt lesen (ab Seite 67 von 155):
Z.B.:
Zitat:
Vorsitzender Herbert Behrens: Dann möchte ich Sie, Herr Zielke, noch mal auf die BASt-Studie ansprechen und deren Wirkung in die Untersuchungskommission hinein. Wir haben in den Akten eine Vorlage zur Information von Staatssekretär Odenwald, von Herrn Dr. Holdig erstellt und von Ihnen abgezeichnet. Und da heißt es unter der Überschrift „Zusammenhang mit aktueller VW-Problematik“ - Zitat -:
Zitat:
Das Kraftfahrt-Bundesamt … hat mittlerweile bestätigt, dass sowohl bei den untersuchten VW Golf als auch bei den Audi A4 Dieselmotoren eingebaut sind, bei denen VW aktuell Manipulationen eingeräumt hat. Das KBA hat daraufhin die Ergebnisse aus dieser Studie in die laufenden Untersuchungen mit eingebunden. Der BASt-Bericht war zur Veröffentlichung vorgesehen, wurde aber, aufgrund der laufenden Untersuchungen des KBA, vorläufig zurück gestellt.
Das ist die Fundstelle BMVI-2-1, Aktenzeichen LA 27-7357.1-3, Ordner 5, Seite 302.
Aktenzeichen LA 27-... gehören übrigens zur BMVI-Unterabteilung Kraftfahrzeugtechnik (Umweltschutz) mit Sitz in Bonn laut diesem Diagramm (wo man übrigens auch den o.g. Zeugen - jedoch heute Chef der Unterabteilung LA 2 Straßenverkehr - wiederfindet).
Wer auf die Schnelle weitere relevante Text-Passagen auffinden möchte, dem sei die Suche z.B. nach den Stichworten "Straßenwesen" und "BASt" empfohlen.
Da geht's schon auf Seite 66 zur Sache. Unglaublich, wie damals mit Zahlen herumjongliert wurde, damit es passt. Da wurden 3 Gruppen von Fahrzeugmodellen gebildet etc. pp., alles m.E. halbgar begründet (wie man an den Fragen einiger kritischer Kommissionsmitglieder merkt), da fällt mir nichts mehr ein.
Es ist einfach unerträglich, wie aalglatt einige Zeugen die guten Fragen der Kommission "beantworten". Ich mutmaße, dass damals sehr viel gemauschelt bzw. unter den Teppich gekehrt werden sollte. Das begann alles immerhin bereits 2011 (oder sogar noch früher - 2007, wenn man Aussagen von Bosch glauben will, wobei gegen diese Firma inzwischen ja wohl auch ermittelt wird).
Alle Reden zum Tagesordnungspunkt 31 - Bericht des 5. Untersuchungsausschusses (Abgas) - im Deutschen Bundestag (Sitzung 244 am 30.06.2017) findet Ihr auch dort.
Es ist hilfreich, selbst bei gefestigter parteipolitischer Prägung auch regelmäßig den Blick über den Tellerrand zu wagen. Man muss nicht alles mögen, aber es ist trotzdem auch immer mal wieder aufschlussreich. Ich finde die Aussagen von Herrn Behrens (für den ich hier explizit keine Werbung mache, aber er war immerhin der Vorsitzende des Ausschusses) noch am gehaltvollsten, was Hinweise auf Behörden und deren Tun bzw. Nichtstun anbelangt. So wurde ich z.B. zum ersten mal auf die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aufmerksam, die selbst sehr viele Messungen an Diesel-Fahrzeugen im realen Feldtest betrieb, und es ist höchst interessant, dass deren Bedenken auf taube Ohren stießen.
Die o.g. Punkte habe ich hier aufgeführt, weil ich (laienhaft) glaube, man könnte daraus vor Gericht etwas Sinnvolles vortragen. Was haltet Ihr davon?
@AlphaOmega Ja, im Grunde läuft es darauf hinaus, dass keiner der später geschädigten Käufer geschädigt worden wäre, wenn man damals schon der Sache nachgegangen wäre. Auch Richtung Staatshaftung wegen Anfangsverdacht der Beihilfe lässt sich m.E. argumentieren.
Wussten die VW-Vorstände früher Bescheid als zugegeben?
Zitat:
Kapitalanleger-Musterverfahren: weitere Termine aufgehoben
CELLE. In dem vor dem 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts geführten Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW sind auch die Termine zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 07. und 08. Februar 2019 aufgehoben worden. An den genannten Tagen findet deshalb in dieser Sache keine Verhandlung statt.
Hintergrund der Terminsaufhebung ist ein gegen die drei Mitglieder des Senats angebrachtes Befangenheitsgesuch eines Verfahrensbeteiligten, über das zu entscheiden ist. Sollte das Befangenheitsgesuch begründet sein, müsste das Verfahren mit einer geänderten Senatsbesetzung fortgesetzt werden.
Wäre das Befangenheitsgesuch unbegründet, würde die mündliche Verhandlung vorbehaltlich etwaiger Änderungen am 26. März 2019, 10:00 Uhr, in Saal 127 des Landgerichts Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover fortgesetzt werden.
Die weiteren Termine zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung können der Pressemitteilung vom 02. Januar 2019 entnommen werden
http://...cht-celle.niedersachsen.de/.../...dem-olg-celle-172608.html.
Quelle: http://...cht-celle.niedersachsen.de/.../...ine-aufgehoben-173617.html
Hintergrund-Infos:
Zitat:
Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW
OLG Celle bestimmt Musterkläger
CELLE. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2016 (13 Kap 1/16) in einem Musterverfahren gem. § 9 Abs. 2 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG - einen Musterkläger bestimmt.
Das Landgericht Hannover hat mit dem im elektronischen Klageregister (www.bundesanzeiger.de) öffentlich bekanntgemachten Vorlagenbeschluss vom 13. April 2014 vor dem Oberlandesgericht Celle ein Musterverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren werden verschiedene Feststellungsziele von 42 Klägern beim Landgericht Hannover anhängiger und zwischenzeitlich ausgesetzter Klageverfahren (18 O 159/13, 18 O 333/14, 18 O 89/15, 18 O 96/15, 18 O 174/15 und 18 O 175/15) zum Zweck der Herbeiführung eines Musterentscheids gebündelt.
Die Kläger der Ausgangsverfahren begehren von der Porsche Automobil Holding SE und der Volkswagen AG aus eigenem und abgetretenem Recht Zahlung von Schadensersatz wegen falscher und irreführender Kapitalmarktinformationen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der Volkswagen AG. Die Kläger haben in den Ausgangsverfahren geltend gemacht, wegen der Veröffentlichung von nach Darstellung der Kläger unrichtigen und irreführenden Presseerklärungen bzw. einer Ad-Hoc-Mitteilung, wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung sowie wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der Volkswagen AG sei ihnen ein Schaden entstanden. Verfahrensgegenstand ist u.a. eine Pressemitteilung der Porsche Automobil Holding SE vom 10. März 2008, mit der die Porsche Automobil Holding SE Medienberichte zurückwies, wonach das Unternehmen beabsichtige, seinen Anteil an der Volkswagen AG auf 75 % aufzustocken.
Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle hat dem jetzt bestimmten Musterkläger bis zum 1. März 2017 Gelegenheit gegeben, zu den Feststellungszielen des Vorlagenbeschlusses des Landgerichts Hannover vorzutragen. Zur Vorbereitung des Verhandlungstermins können die die übrigen Kläger der Ausgangsverfahren nach § 12 Abs. 1 KapMuG die Ausführungen des Musterklägers noch ergänzen. Die beiden Musterbeklagten Porsche Automobil Holding SE und Volkswagen AG werden im Anschluss Gelegenheit erhalten, auf den Schriftsatz des Musterklägers und die Ergänzungen der weiteren Kläger zu erwidern.
Der Beginn der mündlichen Verhandlung im Musterverfahren ist für Juli 2017 geplant. Der Senat hat beginnend mit Donnerstag, den 27. Juli 2017 Verhandlungstermine bis zum 6. Oktober 2017 bestimmt.
Das Musterverfahren endet mit einem Musterentscheid. Er bindet die Prozessgerichte in allen nach § 8 Absatz 1 KapMuG ausgesetzten Verfahren und wirkt grds. für und gegen alle Beteiligten des Musterverfahrens.
Wegen der Vielzahl der an dem Musterverfahren Beteiligten wird die Verhandlung nicht im Oberlandesgericht Celle, sondern in den Räumlichkeiten des Landgerichts Hannover durchgeführt.
Ein eventuelles Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Quelle: https://...ht-celle.niedersachsen.de/.../...orsche-und-vw--149362.html
Verfahrensgang dieses KapMuG-Verfahrens bisher:
- LG Hannover, 13.03.2016 - 18 OH 2/16
- LG Hannover, 13.04.2016 - 18 OH 2/16
- OLG Celle, 05.12.2016 - 13 Kap 1/16
- LG Hannover, 08.02.2017 - 18 OH 2/16
- OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17
- OLG Celle, 23.10.2017 - 13 Kap 1/16
- OLG Celle, 24.10.2017 - 13 Kap 1/16
- OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16
- OLG Celle, 28.11.2017 - 13 Kap 1/16
- OLG Celle, 09.02.2018 - 13 Kap 1/16
- OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16
- OLG Celle, 22.03.2018 - 13 Kap 1/16
- BGH, 17.07.2018 - II ZB 5/18
- BGH, 27.08.2018 - II ZB 5/18
- OLG Celle, 10.09.2018 - 13 Kap 1/16
- OLG Celle, 11.09.2018 - 13 Kap 1/16
- OLG Celle, 04.10.2018 - 13 Kap 1/16
- OLG Celle, 08.10.2018 - 13 Kap 1/16
- OLG Celle, 29.10.2018 - 13 Kap 1/16
- OLG Celle, 19.11.2018 - 13 Kap 1/16
- OLG Celle, 18.12.2018 - 13 Kap 1/16
- OLG Celle - 13 Kap 1/16 (anhängig)
VW-Gruppe in Österreich wegen Manipulation bei großen Motoren angezeigt
https://diepresse.com/.../...ch-wegen-Manipulation-bei-grossen-Motoren
"Klagen gegen die VW-Gruppe wegen Manipulation der Abgaswerte gibt es schon mehrere. Anwalt Michael Poduschka hat nun im Namen eines Mandanten wegen Manipulation beim 3,0-Liter-Motor der Gruppe eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Ziel ist ein Verfahren in Österreich, für dessen Dauer die Ansprüche derjenigen, die sich dem Strafverfahren angeschlossen haben, nicht verjähren können."
Zitat:
Abgasskandal: Keine Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen VW vor Ende 2019
... Vielmehr ließ Volkswagen noch in seiner Pressemitteilung vom 02.03.2016 verlautbaren, dass die Untersuchungen bezüglich der Vorgänge und Verantwortlichen rund um die Diesel-Problematik fortgeführt werden und sich nach bisherigem Erkenntnisstand eine "Gruppe von Personen", die aktuell noch ermittelt würden, auf Ebenen unterhalb des Konzern-Vorstands dazu entschlossen habe, die Motorsteuerungssoftware zu verändern. Dr. Hoffmann meint: "Wenn also schon Volkswagen im Jahr 2016 noch nichts wusste, kann man einem Kunden erst recht keine Kenntnis unterstellen." ...
M.E. eine schlüssige Argumentation dieser Kanzlei.
https://www.finanzen.net/.../...ruechen-gegen-vw-vor-ende-2019-7098355
Habe ich es richtig verstanden, dass man in Österreich so clever ist, dass Zivilkläger sich an die Strafverfahren "anhängen" können? Wieso macht das hierzulande niemand? (oder weiß ich nur nichts davon)
Im anderen Zusammenhang (Körperverletzung) habe ich mitbekommen, dass ein durch Körperverletzung Geschädigter sich an das Strafverfahren gegen den beschuldigten Täter anschließen kann und somit kein eigenes (zivilrechtliches) Verfahren gegen diesen mutmaßlichen Täter anstrengen muss. Was dabei der Vorteil ist, weiß ich nicht - außer vielleicht die oben erwähnte Hemmung der Verjährung. Sonst noch etwas?
.
Was meint Ihr zu meinen Beiträgen bzgl. des BASt und den Anzeichen, dass beim KBA zwar ein gewisser Anfangsverdacht für Manipulationen im VW-Konzern bestanden hatte, aber nichts weiter unternommen wurde? Könnte man das nicht als Indiz/Argument dafür vor Gericht anführen, dass schon die sog. "Freigabe" des VW-Updates durch das KBA unzumutbar ist, weil zu befürchten ist, dass man dort (vermutlich nicht nur fachlich nicht in der Lage war, das Update zu prüfen) bereits früh vermutlich keine Notwendigkeit der Kontrolle sah? Oder ist das zu weit hergeholt? Ich sehe das eher in diesem Zusammenhang als die Staatshaftungsfrage.
Eine andere Idee wäre:
Das das KBA seinem Prüf- und Kontrollauftrag nicht nachgekommen ist, versucht es durch die Nebenbestimmung von eigenen Versäumnissen abzulenken. So hätte die Entziehung der Typzulassungen mit großer Wahrscheinlichkeit viele Staatshaftungsklagen zur Folge gehabt, insbesondere wenn VW in seiner Substanz gefährdet würde. Die Nebenbestimmung war somit auch im eigenem Interesse des KBA.