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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@Witter2009 schrieb am 31. Januar 2019 um 11:25:57 Uhr:

 

Rund 515 betroffene VW-Dieselauto-Besitzer hatten sich der VKI-Klage in Niederösterreich angeschlossen. Das Landesgericht Korneuburg verweist die Kläger jedoch an den Gerichtsstandort Deutschland, wo der Autokonzern Volkswagen seinen Hauptsitz hat."

Gerichtsstandort Deutschland!? Schwer nachvollziehbar... Wie sollen das die österreichischen Verbraucherschützer den Geschädigten in Österreich vermitteln? Man stelle sich mal vor, die US-amerikanischen Gerichte hätten es damals ähnlich gesehen... :D

Wäre VW sicherlich recht gewesen ... :D

Am besten alle Prozesse nach Braunschweig! Wird dann im Golfclub alles geregelt. :p

Zu folgendem Kommentar sehe ich rechtliche Aspekte:

Zitat:

@Steam24 schrieb am 31. Jan. 2019 um 12:33:17 Uhr:

Das bekam unter anderem der ehemalige Markenchef Bernhard zu spüren, der frühzeitig für SCR-Kats plädiert hatte und Ende 2006, exakt während der Finalisierung der EA 189er, gehen musste.

Evtl. ist das nützlich als weiterer Beleg dafür, dass die SCR-Technik bereits damals vorhanden war und von VW dann auch in den USA eingesetzt wurde, nicht aber konsequent in der EU. Stattdessen begründet VW die Temperatur-Fenster mit Motor-Schutz. Das passt nicht zusammen und widerspricht der VO (EG) 715/2007.

 

@Steam24

Hast Du für Bernhard etc. die Quellen parat? Ganz herzlichen Dank!

 

Vielleicht sollte man Bernhard als Zeugen laden? Oder bekam er eine großzügige Abfindung dafür, dass er geht und schweigt?

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 31. Januar 2019 um 14:04:13 Uhr:

 

Evtl. ist das nützlich als weiterer Beleg dafür, dass die SCR-Technik bereits damals vorhanden war und von VW dann auch in den USA eingesetzt wurde, nicht aber konsequent in der EU. Stattdessen begründet VW die Temperatur-Fenster mit Motor-Schutz. Das passt nicht zusammen und widerspricht der VO (EG) 715/2007.

@Steam24

Hast Du für Bernhard etc. die Quellen parat? Ganz herzlichen Dank!

Vielleicht sollte man Bernhard als Zeugen laden? Oder bekam er eine großzügige Abfindung dafür, dass er geht und schweigt?

Quellen dazu:

KLICK 1

KLICK 2

KLICK 3

Und ein wenig Querdenken ist angesagt.

Danke! :)

 

.

Zitat:

Verlegung des Verkündungstermins vom 05. Februar 2019 im Zusammenhang mit der Abgasthematik

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 31. Januar 2019

Der auf den 05. Februar 2019 anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Verfahren 7 U 134/17 (mündliche Verhandlung vom 18. Dezember 2018) wird verschoben auf Dienstag, den 19. Februar 2019, 9.00 Uhr im Saal A 107 des Amtsgerichts Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.

Grund dafür sind der Umfang der Sache sowie der sich aus nach der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsätzen der Parteivertreter ergebende weitere Beratungsbedarf.

:D

http://...unschweig.niedersachsen.de/.../...-abgasthematik-173532.html

Nicht schön, aber wissenswert: OLG Naumburg, 22.11.2018 - 1 U 57/18

Folgendes für Daimler (Quelle: test.de, siehe auch "Chronik" dort vom 31.01.2019) gilt m.E. erst recht für VW, wo ein Temperatur-Fenster bereits ab 15°C abwärts beginnt.

Dass das Temperatur-Fenster bei Daimler "erst" ab 7°C beginnt (trotzdem unzulässig), also bei 8K kälterer Umgebungstemperatur als bei VW (15°C), ist für mein laienhaftes Verständnis ein Zeichen, dass VW die Technik der Abgas-Behandlung noch schlechter beherrscht als Daimler. Jedenfalls hätten beide konsequent schon seit vielen Jahren auf SCR-Kats mit AdBlue setzen können und hätten sich somit diesen dubiosen "Motor-Schutz" mittels unzulässiger Temperatur-Fenster sparen können. "Sparen" ist vielleicht der falsche Ausdruck, denn das wäre teurer gewesen, aber dafür wären die Fahrzeuge konform gewesen mit der VO (EG) 715/2007 und Umwelt sowie Gesundheit wären weit weniger belastet worden.

Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 17.01.2019

Aktenzeichen: 23 O 172/18 (nicht rechts­kräftig)

Kläger­vertreter: Werdermann von Rüden Rechtsanwälte, Berlin

Besonderheit: Es ging um einen Mercedes C 250 d mit der Abgasnorm Euro 5 und einem Motor vom Typ OM. Die Daimler AG gestand ein, dass die Abgasrück­führung bei Außen­temperaturen unter 7° Celsius reduziert wird („Thermo­fenster“). Das Gericht stellte fest, dass die Verwendung solcher Thermo­fenster unzu­lässig ist und verurteilte die Daimler AG wegen sittenwid­riger Schädigung dazu, den Kauf­preis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung plus Zinsen gegen Rück­gabe des Fahr­zeuges zu erstatten. Nach Auffassung des Gerichts ist das Thermo­fenster als Abschalt­vorrichtung nicht ausnahms­weise zulässig, insbesondere weil deren Verwendung durch anderweitige Lösungen tech­nisch vermeid­bar wäre. Die Daimler AG habe durch ein System zur plan­mäßigen Verschleierung die Zulassung erschlichen, weshalb dem Kläger ein nach­träglicher Entzug der Zulassung drohe. Bezüglich der Kennt­nis des Vorstandes wurde eine sekundäre Darlegungs­last der Daimler AG angenommen.

[einge­fügt am 31.01.2019]

Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 17.01.2019

Aktenzeichen: 23 O 178/18 (nicht rechts­kräftig)

Kläger­vertreter: Werdermann von Rüden Rechtsanwälte, Berlin

Besonderheit: Es ging um einen Mercedes E 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 6 und einem Motor vom Typ OM. Die Daimler AG gestand ein, dass in den Fahr­zeugen die Abgasrück­führung bei Außen­temperaturen unter 7° Celsius reduziert wird (sog. „Thermo­fenster“). Das Gericht stellte fest, dass die Verwendung solcher Thermo­fenster unzu­lässig ist und verurteilte die Daimler AG wegen sittenwid­riger Schädigung dazu, den Klägern den Kauf­preis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung plus Zinsen gegen Rück­gabe des Fahr­zeuges zu erstatten. Nach Auffassung des Gerichts ist ein solches Thermo­fenster als Abschalt­vorrichtung nicht ausnahms­weise zulässig, insbesondere weil deren Verwendung durch anderweitige Lösungen tech­nisch vermeid­bar wäre. Die Daimler AG habe durch ein System zur plan­mäßigen Verschleierung die Zulassung erschlichen, weshalb dem Kläger ein nach­träglicher Entzug der Zulassung drohe. Bezüglich der Kennt­nis des Vorstandes wurde eine sekundäre Darlegungs­last der Daimler AG angenommen.

[einge­fügt am 31.01.2019]

Porsche 911 -

VW erstattet Selbstanzeige wegen zu hoher Verbrauchswerte

 

Neuer Ärger für Volkswagen: Der Wolfsburger Autokonzern hat nach SPIEGEL-Informationen Selbstanzeige erstattet. Grund sind zu hohe CO2-Ausstöße beim Porsche 911.

...

 

http://m.spiegel.de/.../...oss-beim-porsche-911-zu-hoch-a-1251034.html

 

Das kann man ggf. auch bei Klagen wegen der EA189 Motoren nutzen, oder was meint Ihr?

Siehe auch dort:

 

Zu hohe Verbrauchswerte VW zeigt sich wegen Porsche 911 selbst an [inzwischen auch beim KBA!]

 

https://www.n-tv.de/.../...-Porsche-911-selbst-an-article20837878.html

 

Kontroll-Versagen auf der ganzen Linie, oder wie konnte es dazu kommen?

 

Und ich dachte, CO2-Emissionen würden am Endrohr gemessen und überprüft. Dass dem wohl nicht so ist, ahnt man hier:

Zitat:

Porsche hat bei internen Untersuchungen Themen im Zusammenhang mit einzelnen, sogenannten Ausrolltests festgestellt, welche angewandt werden, um fahrzeugspezifische Werte für Rollenprüfstandstests zu ermitteln", sagte ein Sprecher des Unternehmens.

 

"Im konkreten Fall geht es um Abweichungen bei der Ermittlung von Windwiderstandswerten und entsprechende Berichte, die den zuständigen Behörden übermittelt wurden".

Alles also nur auf dem Papier?

 

Das soll nichts mit der Manipulation an der Software der Abgas-Behandlung zu tun haben. Mag sein. Aber das Ziel der neuen "Irrungen" (Absicht oder nicht?) ist m.E. wieder die Beschönigung von Fahrzeug-Werten. Schlecht für Mitbewerber, Kunden und vor allem wieder für Umwelt und Gesundheit (CO2 ist auch nicht gut).

 

Das könnte man alles vortragen vor Gericht, aber wahrscheinlich ist das zu viel des Guten, und die Gerichte haben eh keine Zeit mehr, das alles zu lesen.

 

Was meint Ihr?

 

400 000 VW-Käufer beteiligen sich an Sammelklage

https://m.bild.de/.../...egen-abgaswerten-59885834.bildMobile.html?...

"Die Anwälte des vzbv wollen für den Prozess unter anderem Unterlagen und Beweismittel aus den USA heranziehen. Hier hatte Volkswagen 2017 ein Schuldeingeständnis abgegeben und Straftaten wie Verschwörung zum Verstoß gegen Umweltgesetze und Behinderung der Justizbehörden eingeräumt. Mit dem US-Justizministerium schloss der Konzern einen milliardenschweren Vergleich zur Beilegung strafrechtlicher Ermittlungen."

am 1. Februar 2019 um 7:17

1.Stastshaftungsprozess im Dieselskandal:

http://va.newsrepublic.net/.../i6652625000043905541?...

Ich drücke dem Kläger fest die Daumen!

Danke! Alternativer Link:

https://www.finanznachrichten.de/.../...gericht-freiburg-statt-007.htm

 

Aber ist es nicht so, dass bereits jetzt eine Strafe gegen den Hersteller iHv 5.000€ je Fahrzeug mit unzulässiger Abschaltvorrichtung verhängt werden kann, ohne dass es dazu noch eines Gesetzes bedarf? Oder erinnere ich das falsch?

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 1. Februar 2019 um 09:24:32 Uhr:

Danke! Alternativer Link:

https://www.finanznachrichten.de/.../...gericht-freiburg-statt-007.htm

Aber ist es nicht so, dass bereits jetzt eine Strafe gegen den Hersteller iHv 5.000€ je Fahrzeug mit unzulässiger Abschaltvorrichtung verhängt werden kann, ohne dass es dazu noch eines Gesetzes bedarf? Oder erinnere ich das falsch?

Die unionsrechtliche Regelung dazu ist klar, aber wohl Kann-Vorschrift m.E. Und dann lässt man es lieber und schont die Industrie, obwohl eine Strafzahlung ja nur Umverteilung wäre und so neue Mobilitätskonzepte gefördert werden könnten. Gegenfrage: Ist das nach dem Bußgeld aber nicht ohnehin durch?

Danke. Ich habe mich auch gefragt, ob das nach den Bußgeldern gegen VW und Audi "erledigt" ist, aber mangels Sachkenntnis kann ich nichts weiter dazu sagen. Wie auch immer, es ist gut, dass jemand den Mumm zur Staatshaftungsklage hat. Was dabei herauskommt, steht in den Sternen, aber vielleicht zeigt es wenigstens, dass man sich als Bürger nicht alles bieten lassen muss und noch mehr Rechte hat als nur alle paar Jahre zur Wahl zu gehen.

Ich denke, dass Neuigkeiten aus dieser Klage - sofern sie öffentlich werden - evtl. auch für Klagen von Fahrzeug-Besitzern gegen VW bzgl. der unzulässigen Abschaltvorrichtung nützlich werden könnten.

Noch spannender in diesem Zusammenhang finde ich die nun von Porsche eingeräumten CO2-"Auffälligkeiten" sowie die bereits Ende 2018 ebenfalls publik gewordenen "Auffälligkeiten" bei der Update-Software für die 1.2 L Motoren. Ich wiederhole mich, wenn ich schreibe, dass das für mich und ggf. auch vor Gericht doch ganz nützliche Indizien dafür sind, dass im gesamten VW-Konzern Misstrauen seitens der Kunden nicht "ins Blaue hinein" zu sein scheint. Ob das letzten Endes etwas nützt, muss man abwarten. Es gibt ja Gott sei Dank viele Gerichte, wo man gar nicht so weit ausholen muss. Diesen Klägern sind meine letzten Beiträge daher evtl. weniger wichtig (ist ja gut so), aber ich habe weniger "Glück" bisher. Es steht noch auf der Kippe am OLG...

So wie ich das sehe geht es bei dem Prozess generell um die Zulassung von Fahrzeugen bzw. die Überwachung/Feststellung des Schadstoffausstosses. Hier hat man ja den Herstellern viel Freiraum eingeräumt mit dem Ergebnis, mit Abschaltvorrichtungen, Thermofenster etc. die wahren Verbrauchs- und Schadstoffwerte besser darzustellen. Die Frage ist, ob hier der Staat hätte nicht besser überwachen und kontrollieren müssen.

am 1. Februar 2019 um 16:30

Klage gegeb BRD wurde bereits im Sommer 2017 beim LG Freiburg eingereicht. Keine Ahnung warum es so lange dauert.

Zitat:

Zum einen wird der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen, die Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG nicht hinreichend umgesetzt zu haben. Nach Art. 46 der Richtlinie war die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die Richtlinie vorzusehen. Nach Ansicht der Kanzlei hat die Bundesrepublik Deutschland solche Sanktionen nicht geregelt. Bestätigt wird die Kanzlei durch zwei Rechtsgutachten, die für den 5. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages (VW Untersuchungsausschuss) erstellt wurden. Die Gutachter Prof. Dr. Führ und Prof. Dr. Klinger vertreten in ihren Gutachten ebenfalls die Auffassung, dass die Typengenehmigungsrichtlinie in Deutschland nicht hinreichend umgesetzt wurde.

Zum anderen wirft die Kanzlei der Bundesrepublik Deutschland und dabei insbesondere dem Bundesverkehrsministerium, vertreten durch Herrn Dobrindt und dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) vor, die Automobilindustrie nicht hinreichend überwacht zu haben. Im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens war das KBA verpflichtet, hinreichende Prüfungen und Überwachungen vorzunehmen. Obwohl es seitens des Umweltbundesamtes bereits früh Anzeichen für überhöhte Emissionen gab, stellte das KBA zu keinem Zeitpunkt eine illegale Abschalteinrichtung fest. Erst nachdem die Volkswagen AG im September 2015 die Manipulationen einräumte, will das Kraftfahrtbundesamt von den illegalen Abschalteinrichtungen erfahren haben. Dies erscheint wenig glaubwürdig. Die Kanzlei wirft dem KBA vor, viel zu spät gehandelt zu haben. Hätte das Kraftfahrtbundesamt frühzeitig erkannt, dass es Manipulationen gibt, hätte der Kläger das Fahrzeug nie erworben. Nunmehr besitzt er ein mangelhaftes Fahrzeug und bleibt auf seinem Schaden sitzen. Diesen Schaden möchte er von der Bundesrepublik Deutschland ersetzt erhalten. Er möchte seinen Kaufpreis zurück und der Bundesrepublik dafür das mangelhafte Fahrzeug übergeben.

https://www.vw-schaden.de/.../...satz-gegen-bundesrepublik-deutschland

Hoffentlich lehnt der Kläger jedliche Art von Vergleich ab und besteht auf ein Urteil!

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