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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:32:11 Uhr:
OLG Frankfurt - 25 U 17/18 ist die Berufung von LG Kassel, 01.02.2018 - 9 O 789/17
Djure hat einen Tippfehler 117 statt 17.
Das verstehe ich anders, d.h. folgendes ist korrekt:
LG Kassel, 01.02.2018 - 9 O 789/17 =>
OLG Frankfurt - 25 U 117/18 (anhängig)
Siehe Urteil des LG Kassel:
Zitat:
Verfahrensgang:
nachgehend:
OLG Frankfurt am Main - AZ: 25 U 117/18
Aber vielleicht hat sich auf der Seite von Justiz Hessen ein Fehler eingeschlichen?
Jedenfalls scheinen beide Verfahren am OLG Frankfurt (25 U 17/18 und 25 U 117/18) sich mit dem VW-Dieselskandal zu beschäftigen, oder?
.
Es gibt nicht nur die eine Musterfeststellungsklage - siehe neue FAQ-Seite von test.de:
Musterfeststellungsklage: So profitieren Verbraucher von der Musterklage
Es ist das Berufungsverfahren! Inhaltlich passt es. Erst auf Ersatzlieferung geklagt, dann auf Rückabwicklung verändert. Schäden an SCR-System befürchtet.
Im SUV Skoda. Forum war gerade zu lesen,
dass die EA189 Motoren in den VW T5 die Abschaltsoftware nicht nutzen, da hier die Abgaswerte Dank der anderen Fahrzeugklasse ohnehin höher lagen.
Dies beweist m.E. den Vorsatz von VW. So kann sich die Abschaltsoftware nicht ohne Kenntnis in "alle" Motoren eingeschlichen hat und nur den wenigen Entwicklern bekannt gewesen sein, wenn in einer anderen Fahrzeugklasse der selbe Motor ohne dieses Programm verwendet wird.
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:22:07 Uhr:
Im SUV Skoda. Forum war gerade zu lesen,
dass die EA189 Motoren in den VW T5 die Abschaltsoftware nicht nutzen, da hier die Abgaswerte Dank der anderen Fahrzeugklasse ohnehin höher lagen.
Dies beweist m.E. den Vorsatz von VW. So kann sich die Abschaltsoftware nicht ohne Kenntnis in "alle" Motoren eingeschlichen hat und nur den wenigen Entwicklern bekannt gewesen sein, wenn in einer anderen Fahrzeugklasse der selbe Motor ohne dieses Programm verwendet wird.
Danke! Sehr guter Gedanke. Du bist ein Fuchs, @Micha112233
Kleine Ergänzung: Es gibt für T5 und Crafter sowohl Nutzfahrzeug-(N1)-Typgenehmigungen als auch Pkw-(M1)-Typgenehmigungen, das hängt mit den unterschiedlichen Nutzungsvarianten auf gleicher Basis zusammen, m.E. auch beim Caddy. Und die haben unterschiedliche NOx-Grenzwerte. Die Sache ploppte auch im Zusammenhang mit den T6 hoch, die vor Monaten nicht ausgeliefert werden konnten. Und ja, das könnte m.E. tatsächlich den Beweis des Vorsatzes liefern!
Gibt es Dokumente die belegen, daß ein T5 (N1) nicht betroffen, der T5 (M1) hingegen schon?
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:42:24 Uhr:
Gibt es Dokumente die belegen, daß ein T5 (N1) nicht betroffen, der T5 (M1) hingegen schon?
Idee dazu per PN! :D
https://logistra.de/.../...tzfahrzeugen-nur-caddy-betroffen-11579.html
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:55:15 Uhr:
https://logistra.de/.../...tzfahrzeugen-nur-caddy-betroffen-11579.html
Das ist natürlich noch besser!
Edit: Zweite Quelle
https://www.automobilwoche.de/.../...-skandal-vw-beruhigt-kurierfahrer
Zitat:
Wie Volkswagen Nutzfahrzeuge auf Anfrage von LOGISTRA mitteilte, sind von den Abgasmanipulationen beim VW-Konzern nur die Modelle Caddy mit 1,6- und 2,0-Liter-TDI sowie ein Modell des Amarok (120 kW bis 2012) der Norm Euro 5 betroffen. Das Volumenmodell VW T5 Transporter sowie der VW Crafter in Abgasnorm Euro 5 sollen laut VWN nicht mit der Manipulationssoftware ausgerüstet sein.
.
Zitat:
In dem vom Leiter Vertrieb Europa sowie dem Leiter Vertrieb International unterzeichneten Brief heißt es weiter, dass "bei Volkswagen Nutzfahrzeuge nur der Caddy mit den EA 189 EU 5 Motoren 1.6 TDI und 2.0 TDI sowie Amarok EA 189 EU 5 TDI mit 90/ 120 kW bis 2012 betroffen" sind. Alle anderen Fahrzeuge seien von den Manipulationen nicht tangiert. "Die erteilte Typgenehmigung für sämtliche Fahrzeuge ist uneingeschränkt gültig", schließt die Mitteilung.
Ja, das ist interessant - danke Euch! :)
Jetzt noch eine eher juristische Frage:
Reicht das aus, dem VW-Vorstand Vorsatz nachzuweisen oder reicht es nur, um Vorsatz einiger Einzelner nachzuweisen - oder kommt es gar nicht an darauf an, ob es der Vorstand oder Einzelne waren, weil der Vorstand als Kontroll-Instanz sowieso verantwortlich ist? Dann bleieb "nur" der Nachweis des Vorsatzes an sich - aber der dürfte ja mit den o.g. Informationen durchaus vor Gericht nachvollziehbar zu führen sein. Korrekt?
Nachtrag bei test.de:
Landgericht Heilbronn, Urteil vom 09.08.2018
Aktenzeichen: Sp 2 O 278/17
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen VW Beetle Cabrio 2.0 TDI. Das Landgericht stellte fest, dass VW der Klägerin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist. Das Urteil sorgte nachträglich noch für Irritationen. Nach einem Bericht der Legal Tribune Online (lto.de) intervenierte nach Darstellung der Redaktion VW. Das Urteil sei nicht rechtskräftig geworden. Tatsächlich hatte die Klägerin ihre Klage – wohl auf der Grundlage eines für sie günstigen Vergleichs – zurückgenommen. Allerdings: Nachdem der Fall mündlich verhandelt war, ist die Rückname nur mit Zustimmung der Beklagten – hier also VW – wirksam. Eine solche Zustimmung fehlte nach Darstellung des Online-Dienstes. VW könne jetzt aber nachträglich noch beantragen, das Urteil für wirkungslos zu erklären.
Weitere Einzelheiten direkt bei lto.de.
test.de hat nachgefragt: VW hat nicht beantragt, dass Urteil für wirkungslos zu erklären. VW ist in diesem Fall also weiterhin rechtskräftig verurteilt.
In einem Punkt war die Berichterstattung der LTO allerdings schlicht falsch: Laut lto.de wurde das Urteil erst am vergangenen Mittwoch bekannt. Tatsächlich nahm test.de es bereits über fünf Wochen vor Erscheinen des LTO-Berichts hier in die Urteilsliste auf.
[eingefügt am 03.09.2018 ergänzt 12.10.2018 und 03.12.2018]
Naja, beweisen werden wir es ohnehin nicht können. Aber je größer der Kreis und so unterschiedlichlicher die "Einsatzbedingungen" werden, um so wahrscheinlicher ist das die Software strategisch und somit gezielt eingesetzt wurde.
Eine Frage welche seit 2015 noch offen ist, ist wie Delphi (1.2 l) und Continental (1.6 l) die von Bosch entwickelte Abschaltvorrichtungen in ihre Produkte implementiert haben. Wußten Sie es oder nicht? Wenn nicht, wie kam der Code in die Steuergeräte?
Hat sich Bosch nicht zu einer vollumfänglichen Mitarbeit mit den ermittelnden Staatsanwälten bereit erklärt? Die wissen sicherlich mehr darüber, aber es wird nichts/kaum etwas publik.
Aber Deine Gedankengänge sind durchaus überzeugend:
In den Motoren, welche in Nutzfahrzeuge (N1) eingebaut wurden, für die weniger strikte NOx-Grenzwerte gelten, wurde keine Abschaltsoftware/Umschaltlogik gefunden, aber dafür in den Motoren, welche in Pkw (M1) eingebaut wurden, für die striktere NOx-Grenzwerte gelten. Habe ich das so richtig wiedergegeben? Das kann ja kein Zufall sein.
Hilft das hier (M1) weiter? Oder ist der Stand zu neu in Bezug auf den VW-Dieselskandal?
https://www.kba.de/.../sv221_m1_schad_pdf.pdf?...
Hier etwas zu N1 (ich nehme an, dass es hier um N1 geht, korrekt?) vom UBA:
https://www.umweltbundesamt.de/.../5_tab_grenzwerte-lkw.pdf
"Lkw" EURO V Diesel (Typprüfung ab 01.10.2008; Serienprüfung ab 01.10.2009):
NOx-Grenzwert 2 (also das ca. 11-Fache des Grenzwertes bei Pkw - s.u.)
Und hier zu M1 (Pkw) vom UBA:
https://www.umweltbundesamt.de/.../...schadstoffemissionen_von_pkw.pdf
"Pkw" Euro 5 Diesel (Typprüfung ab 01.09.2009; Serienprüfung ab 01.01.2011):
NOx-Grenzwert 0,18
Könnt Ihr das bitte verifizieren, was ich den Tabellen entnommen habe?
Mir geht es darum, zu verstehen und zu zeigen, dass die NOx-Grenzwerte bei den "Lkw" (meinetwegen N1) deutlich höher waren als die NOx-Grenzwerte bei den "Pkw" (meinetwegen M1) im ungefähr gleichen Zeitraum (also EURO V/Lkw vs. Euro 5/Pkw). Dann fiele das Argument leichter, VW habe sich bei EURO V/Lkw keine Mühe machen müssen, eine Abschaltsoftware bzw. Umschaltlogik zu verwenden, weil die strengeren EURO V NOx-Grenzwerte mit dieser Maßnahme nicht zu erreichen gewesen wären.
Stattdessen kommen m.E. ja SCR-Kats mit AdBlue bei den EURO V/Lkw-Fahrzeugen schon seit damals zur Anwendung. Korrekt?
Danke für Eure Rückmeldung.
Etwas unübersichtlich, aber von einem RiLG a.D. ("Seit 2015 befaßt mit VW-Fällen") mit vielen Hinweisen: https://ra-schmidt.jimdo.com
Zitat:
@mozartschwarz schrieb am 3. Dezember 2018 um 22:20:19 Uhr:
Fragt sich ob die Flotte und deren Leistung überhaupt so bleiben soll oder muss. Die reinen Zahlen zweifel ich auch nachhaltig an. Moderne Benziner haben keinen 15% oder noch höheren CO2 Mehrausstoss. Höhere Effiziens erzielt man beim Benziner nicht zwangsläufig durch höher Verbrennungstemperatur. Wobei NOX im 3 Wege Kat eh relativ leicht und ohne Zusätze umgesetzt werden kann. Die Feinstaubgrenzwerte sind gleichauf mit denen der Diesel, zumindest seit September. Der Otto kann aber sowieso mit weit umweltfreundlicheren Gaskraftstoffen betrieben werden.
Allein die Tatsache, dass ein Benziner mehr verbraucht in Ltr. implementiert bereits den höheren Schadstoffausstoss.
da CO/ CO2 extrem klimaschädlich und auch ein Benziner Feinstaubverursacher ist, wird diesbezüglich über kurz oder lang von den behördlichen Mitarbeitern irgendein Unfug veranstaltet.
Siehe auch
https://www.co2online.de/klima-schuetzen/klimawandel/was-ist-co2/
Gruss
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 5. Dezember 2018 um 11:37:31 Uhr:
Allein die Tatsache, dass ein Benziner mehr verbraucht in Ltr. implementiert bereits den höheren Schadstoffausstoss.
Falsch! Gerade der Verbrauch in Ltr. ist unerheblich. Benzin und Diesel haben unterschiedliche Dichten und Heizwerte.
Eigentlich müsste die Angabe in MJ/km erfolgen. Anders ist es nicht vergleichbar.
Diesel hat einen 5% höheren Heizwert (pro kg). Die Dichte von Diesel ist auch ca. 12% höher. Also hat Diesel auf den Liter gerechnet den selben Energieinhalt wie 1,25l Ottokraftstoff.
Ein Diesel der 7l braucht entspricht also einem Benziner mit fast 9l Verbrauch ... klingt realistisch oder? Die Physik kann man nicht übertölpeln.
Otto und Diesel untescheiden sich nur durch einen (von 4) Vorgängen im Carnotprozess. Beim Benziner erfolgt die Expansion Isotherm - beim Diesel Isobar (langsamere Verbrennung). Dies gibt dem Diesel einen kleinen (aber wirklich kleinen) Vorteil beim Wirkungsgrad.