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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Da deutet sich faktisch schon die nächste Dieselkrise bis zur Euro6C an. Genau die Kisten die heute Heilsbringer sein sollen...
OLG Frankfurt - 25 U 17/18 ist die Berufung von LG Kassel, 01.02.2018 - 9 O 789/17
Djure hat einen Tippfehler 117 statt 17.
Zitat:
@Flaherty schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:19:17 Uhr:
Zitat:
@mozartschwarz schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:10:15 Uhr:
Jup, genau da kommen wir nähmlich in die Richtung der Unzulässigkeit von Themperaturfenstern im großen Rahmen. Spätestens im Bereich von jahreszeitlich bedingten, völlig normalen Temperaturen, ist wohl auch von einem normalen Betrieb auszugehen.
So isses! Noch hat Super-Andy seine schützende Hand drüber ... noch ... doch das kann sich ändern!
Das Problem wird erst richtig bescheuert, wenn die Kriterien die zu dem Dieselmalheur geführt haben auch urplötzlich die Benziner betreffen, deren Schadstoffausstoss bis zu 25% höher als bei den Dieselfahrzeugen ist ...........
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:49:18 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:19:17 Uhr:
So isses! Noch hat Super-Andy seine schützende Hand drüber ... noch ... doch das kann sich ändern!
Das Problem wird erst richtig bescheuert, wenn die Kriterien die zu dem Dieselmalheur geführt haben auch urplötzlich die Benziner betreffen, deren Schadstoffausstoss bis zu 25% höher als bei den Dieselfahrzeugen ist ...........
Bezogen auf welche Schadstoffe?
Bei NOX nicht. Bei Feinstaub beträfe es "ältere" DI. CO2 sind keine 25% und CO wirds auch nicht sein...
Zitat:
@mozartschwarz schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:51:14 Uhr:
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:49:18 Uhr:
Das Problem wird erst richtig bescheuert, wenn die Kriterien die zu dem Dieselmalheur geführt haben auch urplötzlich die Benziner betreffen, deren Schadstoffausstoss bis zu 25% höher als bei den Dieselfahrzeugen ist ...........
Bezogen auf welche Schadstoffe?
Siehe Vergleich des BDI zu den Emissionen der beiden Antrirbsarten, der u.a. aus dem höheren Verbrauch der Benziiner resultiert
https://bdi.eu/artikel/news/die-verbrennungstechnologien-im-vergleich/
Fragt sich ob die Flotte und deren Leistung überhaupt so bleiben soll oder muss. Die reinen Zahlen zweifel ich auch nachhaltig an. Moderne Benziner haben keinen 15% oder noch höheren CO2 Mehrausstoss. Höhere Effiziens erzielt man beim Benziner nicht zwangsläufig durch höher Verbrennungstemperatur. Wobei NOX im 3 Wege Kat eh relativ leicht und ohne Zusätze umgesetzt werden kann. Die Feinstaubgrenzwerte sind gleichauf mit denen der Diesel, zumindest seit September. Der Otto kann aber sowieso mit weit umweltfreundlicheren Gaskraftstoffen betrieben werden.
Tipp:
Gebt mal in der Googlesuche ein: Hausfeld Klage des Herrn
Leider ohne Anlagen.
Zitat:
Klagewelle
Diesel-Fahrer ziehen in Gießen verstärkt vor Gericht
Vielen Diesel-Fahrern stinkt es gewaltig. Deshalb ziehen sie vor Gericht und klagen gegen Autokonzerne. Das Landgericht Gießen verzeichnet eine klare Zunahme an Prozessen.
Das Landgericht Gießen schickt den heimischen Medien täglich die Prozessvorschau für den folgenden Tag zu. Auffällig: Beinahe an jedem Tag gibt es mindestens einen, aber in der Regel mehrere Prozesse vor allem gegen Automobilkonzerne, aber auch gegen -verkäufer. ...
...
Außerdem geht es um Schadensersatz – wobei hier die geforderten Beträge in der Regel offen bleiben.
...
Die meisten Klagen am Landgericht Gießen gegen VW sind erfolgreich – im Gegensatz zu den Klagen gegen Autoverkäufer. Aber nicht endgültig. Denn fast immer gehen die Hersteller in Berufung. Die Fälle werden dann vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt verhandelt, bestätigt deren Sprecherin Dr. Gundula Fehns-Böer. Entscheidungen für oder gegen eine der Streitparteien seien jedoch noch nicht erlassen worden – »trotz zahlreicher Erledigungen auf anderem Weg«. Sie nennt Vergleiche, Berufungs- oder Klagerücknahmen. Auch sie sagt: Am Oberlandesgericht Frankfurt steigt die Zahl der Verfahren. Und ein Ende ist nicht abzusehen.
https://www.giessener-allgemeine.de/.../...kt-vor-Gericht;art71,512612
Frage:
Wie kann denn die Höhe des Schadens unbeziffert bleiben? Als reinen Feststellungpunkt verstehe ich das, aber der Punkt taucht doch immer neben der Hauptforderung (Betrag x = Kaufpreis zzgl. Zinsen abzgl. Nutzungsersatz) auf. Und wenn VW (Händler und/oder Konzern) verurteilt werden, diesen Betrag Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeugs zu erstatten, wie kann dann nebenher noch ein unbezifferter Schadenersatz gefordert werden? Geht's da immer um evtl. zukünftige Schäden wie z.B. Kfz-Steuer-Nachforderungen o.ä.?
.
Nochmal auf dem o.g. Artikel, allerdings zum LG Braunschweig:
Zitat:
Meistens geht es in Berufung
Ganz andere Erfahrungen macht diesbezüglich das Landgericht Braunschweig – wohl wegen der örtlichen Nähe zum VW-Standort in Wolfsburg. Hier gibt es zum Beispiel eine Pressesprecherin, die alleine für dieses Thema zuständig ist. Jessica Henrichs sagt, 2017 seien am Landgericht Braunschweig 700 Verbraucherklagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik eingegangen – bei insgesamt 3375 erstinstanzliche Zivilverfahren.
Zitat:
14. November 2018 um 20:21 Uhr
Neuruppin statt Neubrandenburg: Anwalt verwechselt Gericht - Prozesstermin platzt
Neuruppin statt Neubrandenburg: Anwalt verwechselt Gericht bei Klage gegen VW
Der Irrtum kam erst heraus, als der Anwalt auf dem Handy seines Mandanten im Gericht anrief.
Neubrandenburg/Berlin
Ein Rechtsanwalt hat einen Prozesstermin am Landgericht Neubrandenburg platzen lassen, weil er zwei Städte verwechselt hat. Eigentlich sollte er Mandanten im Diesel-Skandal gegen VW vertreten.
...
https://rp-online.de/.../...lt-gericht-bei-klage-gegen-vw_aid-34494637
Zitat:
@jheinz11 schrieb am 3. Dezember 2018 um 23:59:26 Uhr:
Tipp:
Gebt mal in der Googlesuche ein: Hausfeld Klage des Herrn
Leider ohne Anlagen.
Hübsch! Die wohl üblichen knapp 100 Seiten Klageschrift in einem Verfahren von vielen ... ein Steinbruch für jeden, der keine eigene Klageschrift hat, aber auch zur Überprüfung der eigenen ... ;)
Schon die Gliederung ist nett, dient sie doch der besseren Übersicht. ;)
.
Zitat:
Dieselauto-Besitzer klagen in Neubrandenburg erfolgreich gegen VW
...
In Mecklenburg-Vorpommern klagen derzeit mehr als 300 Besitzer manipulierter Dieselautos gegen VW, davon knapp 40 in Neubrandenburg, rund 100 in Schwerin und jeweils mehr als 80 in Stralsund und Rostock. Bundesweit sollen es rund 6000 Klagen sein. Beim Rostocker Oberlandesgericht (OLG) waren bereits 25 Klagen anhängig, von denen nur noch 13 Fälle übrig sind.
In den anderen Fällen hatten die Kläger oder die Gegenseite ihre Anträge wieder zurückgezogen, wie eine Sprecherin sagte. Beobachter vermuten, dass außergerichtlich Vergleiche geschlossen wurden. Über die Höhe der Zahlungen werde Stillschweigen vereinbart.
Das OLG will vor der Entscheidung in Rostock eine richtungsweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten, die für den 9. Januar angekündigt ist. Wie Weidlich erklärte, verjähren mögliche Ansprüche aus dem Diesel-Skandal gegen den VW-Konzern vom kommenden Jahr an.
http://m.ostsee-zeitung.de/.../...-Neubrandenburg-erfolgreich-gegen-VW
Auch in Traunstein waren wieder Kläger erfolgreich:
Zitat:
...
Sie können ihre Fahrzeuge an den VW-Konzern zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet. Eine moderate Nutzungsentschädigung mussten sich die Halter zwar anrechnen lassen. Jedoch liegt der dadurch erzielte Betrag weit über dem, den der Gebrauchtwagenmarkt derzeit für Dieselfahrzeuge hergibt.
...
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/.../...en-statt-_arid,454820.html
.
Das Leiden der VW-Fahrer
https://www.svz.de/.../...tzer-aus-MV-gegen-Volkswagen-id21582717.html
Eiertanz beendet: LG Augsburg sieht Abgasmanipulation als Betrug / Nutzungsersatz widerspricht dem Gedanken des § 826 BGB
Zitat:
Anmerkung:
Inwieweit das Urteil in einem Berufungsverfahren standhält, bleibt abzuwarten. Auf das Urteil des LG Augsburg und den Nichtabzug einer Nutzungsentschädigung sollte jedoch in der mündlichen Verhandlung bei laufenden Schadenersatzklagen mit Diesel-Fahrzeugen, bei welchen die Abschaltvorrichtung nachgewiesen wurde, geachtet werden.
https://www.haufe.de/.../...e-schaedigung-des-kaeufers_208_479190.html
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 4. Dezember 2018 um 09:15:52 Uhr:
Eiertanz beendet: LG Augsburg sieht Abgasmanipulation als Betrug / Nutzungsersatz widerspricht dem Gedanken des § 826 BGB
Zitat:
Anmerkung:
Inwieweit das Urteil in einem Berufungsverfahren standhält, bleibt abzuwarten. Auf das Urteil des LG Augsburg und den Nichtabzug einer Nutzungsentschädigung sollte jedoch in der mündlichen Verhandlung bei laufenden Schadenersatzklagen mit Diesel-Fahrzeugen, bei welchen die Abschaltvorrichtung nachgewiesen wurde, geachtet werden.
https://www.haufe.de/.../...e-schaedigung-des-kaeufers_208_479190.html
Aus meiner Sicht das bisher einzige gerechte Urteil.
Die Abschalteinrichtung ist kein klassischer Sachmangel, sondern eine bewusste Betrugshandlung zur Erlangung eines widerrechtlichen Vermögensvorteil.
Leider ist die Gefahr groß, dass das Urteil vom OLG kassiert wird...
Ich stimme Dir zu, befürchte aber etwas anderes: dass es dazu gar keine weitere Entscheidung mehr geben wird. VW wird dies verhindern, weil sie befürchten müssen, dass das OLG evtl. gegen VW entscheidet. Naja, warten wir's ab...
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 04. Dez. 2018 um 09:7:43 Uhr:
Auch in Traunstein waren wieder Kläger erfolgreich:
...
Sie können ihre Fahrzeuge an den VW-Konzern zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet. Eine moderate Nutzungsentschädigung mussten sich die Halter zwar anrechnen lassen. Jedoch liegt der dadurch erzielte Betrag weit über dem, den der Gebrauchtwagenmarkt derzeit für Dieselfahrzeuge hergibt.
...
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/.../...en-statt-_arid,454820.html
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Wichtige Ergänzung aus dem Artikel:
Zitat:
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Die Besonderheit in beiden Fällen: Die Richter nahmen ein Vertragsverhältnis zwischen den Klägern und dem VW-Konzern an, obwohl die Fahrzeuge bei Autohäusern gekauft worden waren. Dieses Vertragsverhältnis ergebe sich durch die Inanspruchnahme eines besonderen Vertrauens, das die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss auf Seiten der Kläger erheblich beeinflusst habe.
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Weiterlesen im Artikel lohnt sich!
Und auch hier stellt sich die Frage, wie das OLG das sehen würde, aber auch hier wird VW ein Angebot zur Beendigung des Verfahrens abgeben.