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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@C70Cabrio schrieb am 27. November 2018 um 15:34:16 Uhr:

So jetzt ist es auch bei mir soweit. Zulassungsstelle droht Zwangsstilllegung an.

Was mich aber wundert, ich habe einen Diesel mit Euro4 (e1 2001/116x0349x09) Bj. 2008 - VW Eos 2,0 TDI

Also in Deutschland geprüft.

Was steht da bei Dieselfahrzeugen mit Euro5?

Ist das bei mir ein ganz andere Typengenehmigung?

KBA beruft sich ja immer auf EA 189EU5.

Oder bin ich da auf einem Holzweg?

Es gibt die Möglichkeit mit Eingabe der FIN auf entsprechenden Seiten im Netz festzustellen ob das Fahrzeug tatsächlich vom Rückruf betroffen ist. Dann sollten aber auch bereits mehrere Aufforderungen zur Durchführung des Updates zugesandt worden sein.

Gruss

Zitat:

@Witter2009 schrieb am 27. November 2018 um 15:32:50 Uhr:

Auch das Arbeitsgericht in Braunschweig ist aktuell gut ausgelastet:

http://www.waz-online.de/.../...ngenieurin-klagt-gegen-ihre-Kuendigung

"Im Streit um ihre Kündigung im Diesel-Skandal haben sich Volkswagen und eine ehemalige Ingenieurin zunächst nicht einigen können. Eine Güteverhandlung scheiterte am Montag vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig.

VW hatte die leitende Mitarbeiterin und fünf weitere Manager wegen ihrer angeblichen Verstrickung in die Abgas-Affäre Mitte August fristlos entlassen. Die 52 Jahre alte Wolfsburgerin war seit August 1995 bei Volkswagen beschäftigt und machte Karriere bei dem Autobauer: Von November 2005 bis Ende Februar 2016 war sie Leiterin der Abteilung Funktions- und Softwareentwicklung, anschließend stieg sie zur Projektleiterin Antrieb der Golf-Baureihe auf. Seit April 2017 bis zu ihrer Kündigung leitete die Klägerin die Einheit Qualitätssicherung Produktentwicklung, vergleichbar mit der Position einer Hauptabteilungsleiterin und mit einem Brutto-Monatsgehalt von 15.555 Euro.

Über den Einsatz einer Manipulations-Software bei Diesel-Motoren, deren Wurzeln bei VW bis ins Jahr 2006 zurückreichen, war die Ingenieurin nach eigener Aussage frühzeitig informiert. Das habe seine Mandantin sowohl bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig als auch gegenüber den internen Ermittlern von Volkswagen eingeräumt, erklärte ihr Rechtsanwalt Till Hoffmann-Remy. Die Verantwortung für den Betrug habe aber auf höheren Ebenen bei VW gelegen, die Klägerin habe nur begrenzte Einflussmöglichkeiten gehabt. „Da muss man sich die Frage stellen, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird“, sagte Hoffmann-Remy – schließlich habe VW die Pflichtverletzungen höherer Manager bislang nicht in dieser Form bestraft."

Tippe mal auf hohe Abfindungen fürs loyale Schweigen der ausgewählten Sündenböcke...

Zitat:

@steff1312 schrieb am 27. November 2018 um 15:55:50 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe mir im August 2015 einen Golf 6 Cabrio TDI gekauft. Bisher habe ich mich kaum mit der Thematik beschäftigt. Aber durch die Fahrverbote in Köln ab September 2019 mache ich mir langsam doch Sorgen, deswegen hoffe ich hier einmal kurz auf eure Hilfe.

Ich versuche gerade Informationen zu sammeln, was der sinnvollste Weg für mich wäre. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

Macht dadurch die Teilnahme an der MFK aus eurer Sicht den meisten Sinn? Ich habe auch eine Email von check24 bekommen, die dies für mich übernehmen wollen und bis zu 10 TSD € versprechen. Zudem gibt es noch Internetseiten wie VW-verhandlung.de

Vielen Dank für eure Hilfe

Ich habe unseren VW Golf 6 Cabrio TDI auch im August 2015 gekauft.

Dann sind wir praktisch Leidensgenossen.

Vom LG Augsburg gibt es offenbar zu demselben Verfahren mit dem sensationellen Urteil vom 14.11. (keine Nutzungsentschädigung) eine weitere Entscheidung:

 

LG Augsburg, 14.11.2018 - 21 O 4310/16

https://dejure.org/2018,38512

 

=>

 

LG Augsburg, 23.11.2018 - 21 O 4310/16

https://dejure.org/2018,38821

 

Mehr dazu auch dort:

https://www.unfallzeitung.de/.../

 

Weshalb es eine 2. Entscheidung gab, weiß ich nicht. Ggf. eine Korrektur? Wir werden in Kürze sicherlich mehr wissen. ;)

Heute Post bekommen

 

Es wird jetzt ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt

 

VW hat jetzt 2 Wochen Notfrist die Absicht der Verteidigung anzuzeigen

 

Bin gespannt wie es weitergeht

mir stellt sich jezt konkret die Frage was mann genau alles bei Punkt 4 beim Anmeldungsformular angeben soll?

link zur Anmeldung:

https://www.bundesjustizamt.de/.../Anmeldung_Volkswagen.pdf?...

 

Gibts da eventuell ein Muster!? Ich weiß nicht recht wie ich dort argumentieren soll ?

Ich wäre über jeden Hilfe dankbar

SuperMaxe

 

Bitte keine Doppelpost's

 

Bitte löschen

 

Danke!

Zitat:

@SuperMaxe schrieb am 27. November 2018 um 20:50:36 Uhr:

mir stellt sich jezt konkret die Frage was mann genau alles bei Punkt 4 beim Anmeldungsformular angeben soll?

link zur Anmeldung:

https://www.bundesjustizamt.de/.../Anmeldung_Volkswagen.pdf?...

 

Gibts da eventuell ein Muster!? Ich weiß nicht recht wie ich dort argumentieren soll ?

Ich wäre über jeden Hilfe dankbar

Mach dir bitte die Mühe, im Thread zu lesen, was ich aaO schon gepostet hatte: https://www.adac.de/.../

Zitat:

@steff1312 schrieb am 27. November 2018 um 15:55:50 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe mir im August 2015 einen Golf 6 Cabrio TDI gekauft. Bisher habe ich mich kaum mit der Thematik beschäftigt. Aber durch die Fahrverbote in Köln ab September 2019 mache ich mir langsam doch Sorgen, deswegen hoffe ich hier einmal kurz auf eure Hilfe.

Ich versuche gerade Informationen zu sammeln, was der sinnvollste Weg für mich wäre. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

Macht dadurch die Teilnahme an der MFK aus eurer Sicht den meisten Sinn? Ich habe auch eine Email von check24 bekommen, die dies für mich übernehmen wollen und bis zu 10 TSD € versprechen. Zudem gibt es noch Internetseiten wie VW-verhandlung.de

Vielen Dank für eure Hilfe

Was der richtige Weg für dich ist, hängt wohl von deinen Lebensumständen ab. Wenn du gegen die Fahrverbote vorgehen willst, mußt du dich an die zuständigen Verwaltungsgerichte wenden. Dafür gibt es leider noch keine Musterfeststellungsklage.

An der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen kannst du dich anmelden. Aber soviel wie bei check24 wirst du dort nicht erhalten. Das ist doch mal ein Topangebot - alles wird für dich erledigt und oben drauf gibt es noch jede Menge Geld. Da sagt sicher keiner Nein.

Da träumt so mancher hier bald nicht mehr vom goldenen geheimen Vergleich sondern von check24.

Ich ergänze für CanteA hier mal den Ironiemodus ... :D

Zitat:

@CanteA schrieb am 27. November 2018 um 21:03:13 Uhr:

Zitat:

@steff1312 schrieb am 27. November 2018 um 15:55:50 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe mir im August 2015 einen Golf 6 Cabrio TDI gekauft. Bisher habe ich mich kaum mit der Thematik beschäftigt. Aber durch die Fahrverbote in Köln ab September 2019 mache ich mir langsam doch Sorgen, deswegen hoffe ich hier einmal kurz auf eure Hilfe.

Ich versuche gerade Informationen zu sammeln, was der sinnvollste Weg für mich wäre. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

Macht dadurch die Teilnahme an der MFK aus eurer Sicht den meisten Sinn? Ich habe auch eine Email von check24 bekommen, die dies für mich übernehmen wollen und bis zu 10 TSD € versprechen. Zudem gibt es noch Internetseiten wie VW-verhandlung.de

Vielen Dank für eure Hilfe

Was der richtige Weg für dich ist, hängt wohl von deinen Lebensumständen ab. Wenn du gegen die Fahrverbote vorgehen willst, mußt du dich an die zuständigen Verwaltungsgerichte wenden. Dafür gibt es leider noch keine Musterfeststellungsklage.

An der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen kannst du dich anmelden. Aber soviel wie bei check24 wirst du dort nicht erhalten. Das ist doch mal ein Topangebot - alles wird für dich erledigt und oben drauf gibt es noch jede Menge Geld. Da sagt sicher keiner Nein.

Da träumt so mancher hier bald nicht mehr vom goldenen geheimen Vergleich sondern von check24.

Warum auch die Ursache bekämpfen, wofür ja nurnoch Tage bleiben und die Erfolgschance hoch ist, wenn man, ohne gr0ße Chance auf Erfolg und noch recht lang, gegen die Wirkung klagen könnte.. Lustig...

Zitat:

@C70Cabrio schrieb am 27. November 2018 um 15:34:16 Uhr:

So jetzt ist es auch bei mir soweit. Zulassungsstelle droht Zwangsstilllegung an.

Was mich aber wundert, ich habe einen Diesel mit Euro4 (e1 2001/116x0349x09) Bj. 2008 - VW Eos 2,0 TDI

Also in Deutschland geprüft.

Was steht da bei Dieselfahrzeugen mit Euro5?

Ist das bei mir ein ganz andere Typengenehmigung?

KBA beruft sich ja immer auf EA 189EU5.

Oder bin ich da auf einem Holzweg?

Weswegen drohen sie mit Zwangsstillegung? (Grund)

Wegen Updateverweigerung oder warum ?

Hattest du schon Anschreiben von VW bekommen?

Euro 4 sind doch garnicht vom Zwangsupdate betroffen.

Gebe deine FIN hier ein

https://www.volkswagen.de/.../massnahme-fuer-stickoxid.html

und sehe nach warum und ob überhaupt ein Rückruf für dein Fahrzeug vorliegt.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 27. Nov. 2018 um 20:57:42 Uhr:

Ich wäre über jeden Hilfe dankbar

Bitte blätter 14 Beiträge zurück. ;)

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 28. November 2018 um 07:19:27 Uhr:

Zitat:

@Flaherty schrieb am 27. Nov. 2018 um 20:57:42 Uhr:

Ich wäre über jeden Hilfe dankbar

Bitte blätter 14 Beiträge zurück. ;)

Bitte editieren, das kam nicht von mir!

Natürlich nicht! Ich meinte den anderen User. Du hast doch selbst (auch im anderen Thread) darauf verwiesen. Ich dachte, das sei klar. ;)

 

Die Zitier-Funktion der App ist für mich etwas tückisch, sorry.

 

Gemeint ist also:

 

Zitat:

@SuperMaxe schrieb am 27. November 2018 um 20:50:36 Uhr:

...

Ich wäre über jeden Hilfe dankbar

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