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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
MFK ist online! Für alle ohne Einzelklage und RSV - los geht's!
https://www.bundesjustizamt.de/.../KlagRE_2_2018.html?nn=11632480
Zitat:
@Flaherty schrieb am 27. November 2018 um 05:12:07 Uhr:
MFK ist online! Für alle ohne Einzelklage und RSV - los geht's!
https://www.bundesjustizamt.de/.../KlagRE_2_2018.html?nn=11632480
Danke!
Kleine Ergänzung: Jeder sollte dort mal reinschauen. ;)
5. Kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts
"Der Musterkläger als Dachorganisation der deutschen Verbraucherzentralen und von Verbraucherverbänden begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage die Klärung, ob Verbrauchern, die Fahrzeuge erworben haben, die vom ‚VW-Abgasskandal‘ betroffen sind, Schadensersatzansprüche gegen die Musterbeklagte zustehen. Auch soll der Umfang der Schadensersatzansprüche festgestellt werden. Dabei geht es um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat, die einen Motor der Baureihe EA189 und die eine von dem Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa als unerlaubt eingestufte Abschalteinrichtung verbaut haben. Hintergrund ist, dass die Musterbeklagte Abgastests zur Messung des Schadstoffausstoßes durch den Einsatz einer Abschalteinrichtung manipuliert hat, was am 18.09.2015 bekannt wurde. Dies führt in der Folge dazu, dass Fahrzeuge, in denen die Motorbaureihe EA189 verbaut wurde, zurückgerufen wurden, um sie zwangsweise einem Softwareupdate zu unterziehen."
(Klageschrift vom 1. November 2018, S. 45 f. [„III. Kurzdarstellung Lebenssachverhalt“])"
Unter Punkt 4 stehen die Feststellungsziele. Also alles was beide Seiten dazu klären lassen wollen.
VG myinfo
Ist es denn wirklich so kompliziert wie von einem Betroffenen bei test.de geschildert?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 27. November 2018 um 06:17:07 Uhr:
Ist es denn wirklich so kompliziert wie von einem Betroffenen bei test.de geschildert?
Ja, es ist äußerst schwierig ein Formuluar mit 10 Pflichtfeldern auszufüllen von denen 8 persönliche Angaben sind. Die größte Hürde ist das Feld "Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben."
Für
"IV. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses"
kann gerne unter Ausfüllhilfe (Seite 2) nachgelesen und kopiert werden.
Vielleicht wird es so etwas auch noch von den anderen Klagepartnern geben (Verbraucherzentrale).
Also ran an die Formulare.
Dass Du als nach meiner Erinnerung Verteidiger von VW diese Äußerungen abgibst - Hut ab!
Möchtest Du wirklich, dass möglichst viele Kläger gegen VW Erfolg haben?
Man sollte beim Ausfüllen sehr sorgfältig sein.
Gute Aussichten für das Saarland:
https://www.sr.de/.../klagen_von_dieselfahrern100.html
Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zur Musterfeststellungsklage von heute:
Der vzbv stellt einen Klage-Check bereit, mit dem Sie einschätzen können, ob Ihr Fall zu dieser Klage passt.
Auch der ADAC hat einige Infos dazu:
Zitat:
@flyingwolfi schrieb am 27. November 2018 um 09:21:32 Uhr:
Gute Aussichten für das Saarland:
https://www.sr.de/.../klagen_von_dieselfahrern100.html
Aus dem Artikel:
Zitat:
Seit der Aufdeckung des Abgasskandals sind beim Landgericht Saarbrücken mehr als 400 Klagen von betroffenen Autofahrern eingegangen.
Wie viele Landgerichte gibt es in Deutschland? Laut dieser Quelle sind es 116:
https://www.ortsdienst.de/.../
Unter der sehr groben Annahme, dass seit der Aufdeckung des Abgasskandals bei allen 116 Landgerichten 200 Klagen (ich wähle bewusst nur 200) von betroffenen Autofahrern eingegangen sind, macht das über 23.000 Klagen. Die Zahl erscheint plausibel, wenn man alleine an die 15.000 Klagen denkt, welche myRight am LG Braunschweig eingereicht hat.
Wieso behauptet VW in den Medien regelmäßig, es seien 7.500 Klagen? (so meine Erinnerung) Und dann behaupten sie auch noch, die überwiegende Mehrzahl der Verfahren gewonnen zu haben. Die Liste des ADAC zeigt aber ein ganz anderes Verhältnis:
https://www.adac.de/.../...c-rechtssprechungsuebersicht-ea-motoren.pdf
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 27. November 2018 um 12:07:37 Uhr:
Wieso behauptet VW in den Medien regelmäßig, es seien 7.500 Klagen? (so meine Erinnerung) Und dann behaupten sie auch noch, die überwiegende Mehrzahl der Verfahren gewonnen zu haben. Die Liste des ADAC zeigt aber ein ganz anderes Verhältnis:
https://www.adac.de/.../...c-rechtssprechungsuebersicht-ea-motoren.pdf
Weil sie lügen?
Zitat:
@touranfaq schrieb am 27. November 2018 um 12:14:03 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 27. November 2018 um 12:07:37 Uhr:
Wieso behauptet VW in den Medien regelmäßig, es seien 7.500 Klagen? (so meine Erinnerung) Und dann behaupten sie auch noch, die überwiegende Mehrzahl der Verfahren gewonnen zu haben. Die Liste des ADAC zeigt aber ein ganz anderes Verhältnis:
https://www.adac.de/.../...c-rechtssprechungsuebersicht-ea-motoren.pdf
Weil sie lügen?
Und die Statistik einseitig verfälschen. M.E. kann eine Klage zulässig oder unzulässig sein, sie kann begründet sein oder nicht begründet, man kann sie in Teilen gewinnen und sie kann in Teilen aber auch abgewiesen werden. Für den Kläger ist dann so ein Teilerfolg zumindest nach außen gewonnen, für die Beklagte aber auch, weil "im Übrigen abgewiesen" ... und so schafft sich jeder seine eigene Wirklichkeit ... :D
"im Übrigen abgewiesen" kann z.B. auch bedeuten, dass der Kläger die Kosten für seinen Anwalt selbst zahlen muss - und trotzdem seine Hauptforderung auf Rückzahlung des Kaufpreises erfüllt wurde. ;)
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 27. November 2018 um 12:32:53 Uhr:
"im Übrigen abgewiesen" kann z.B. auch bedeuten, dass der Kläger die Kosten für seinen Anwalt selbst zahlen muss - und trotzdem seine Hauptforderung auf Rückzahlung des Kaufpreises erfüllt wurde. ;)
So ist es! Volkswagen wird es m.E. als verlorene Klage darstellen. Im Grunde ist sie aber gewonnen.
Zitat:
@Flaherty schrieb am 27. November 2018 um 12:20:50 Uhr:
Zitat:
@touranfaq schrieb am 27. November 2018 um 12:14:03 Uhr:
Weil sie lügen?
Und die Statistik einseitig verfälschen. M.E. kann eine Klage zulässig oder unzulässig sein, sie kann begründet sein oder nicht begründet, man kann sie in Teilen gewinnen und sie kann in Teilen aber auch abgewiesen werden. Für den Kläger ist dann so ein Teilerfolg zumindest nach außen gewonnen, für die Beklagte aber auch, weil "im Übrigen abgewiesen" ... und so schafft sich jeder seine eigene Wirklichkeit ... :D
Glaube keiner Statistik die Du nicht selbst gefälscht hast!!!
Wenn ich ein ganzes Hähnchen esse, haben wir statischtisch gesehen jeder 1/2 Hähnchen gegessen.
Jetzt frag Dich mal wer satt ist. Wahrscheinlich Du, aber nicht vom Hähnchen.
VW lügt nicht, die leben nur in einer anderen Welt und haben eine eigene Realität. Diese besteht in der Hauptsache aus Verdehungen von Tatsachen und eingebildeten Rechten.
Was solls, solange sich die Betrogenen das gefallen lassen geht das Kalkül doch auf.
Gruss
So jetzt ist es auch bei mir soweit. Zulassungsstelle droht Zwangsstilllegung an.
Was mich aber wundert, ich habe einen Diesel mit Euro4 (e1 2001/116x0349x09) Bj. 2008 - VW Eos 2,0 TDI
Also in Deutschland geprüft.
Was steht da bei Dieselfahrzeugen mit Euro5?
Ist das bei mir ein ganz andere Typengenehmigung?
KBA beruft sich ja immer auf EA 189EU5.
Oder bin ich da auf einem Holzweg?
Hallo zusammen,
ich habe mir im August 2015 einen Golf 6 Cabrio TDI gekauft. Bisher habe ich mich kaum mit der Thematik beschäftigt. Aber durch die Fahrverbote in Köln ab September 2019 mache ich mir langsam doch Sorgen, deswegen hoffe ich hier einmal kurz auf eure Hilfe.
Ich versuche gerade Informationen zu sammeln, was der sinnvollste Weg für mich wäre. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.
Macht dadurch die Teilnahme an der MFK aus eurer Sicht den meisten Sinn? Ich habe auch eine Email von check24 bekommen, die dies für mich übernehmen wollen und bis zu 10 TSD € versprechen. Zudem gibt es noch Internetseiten wie VW-verhandlung.de
Vielen Dank für eure Hilfe