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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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am 24. November 2018 um 16:39

Naja, etwas mehr Begründung durch den Richter wäre schon gut gewesen. Ich denke, dass das OLG dies schon deutlicher begründen müßte. Wäre ja prima.

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 24. November 2018 um 14:29:30 Uhr:

OLG München ist zuständig

Danke, ich wollte schon fragen. ;) Gibt es nicht vom OLG München bereits verbraucherfreundliche Beschlüsse? Und war es das OLG oder LG München, welches zu 5 ähnlichen Verfahren ein Gutachten haben wollte? Neulich berichtete Herr Herrmann bei test.de in den Kommentaren dazu.

 

Zum Verfahren des LG Augsburg und die Berufung bald am OLG München: VW wird alles tun, ein für sie ungünstiges Urteil zu vermeiden - auch wenn VW dem Kläger dafür eine staatliche Summe zahlen müsste. Aber das würde m.E. auch passieren, wenn der Nutzungsersatz VW zugesprochen wäre.

 

Zu den 9000 Verfahren und der verdeckten Andeutung von VW, dass Kläger keine Chance haben:

 

Das ist völliger Unsinn, und es bestehen m.E. sehr gute Chancen, seinen Schaden im Rahmen einer Klage gegen VW zu mindern. Aber Ende 2018 werden alle Ansprüche gegen VW m.E. verjähren. Wer noch etwas tun will, muss sich wohl beeilen, denn die Kanzleien sind schon jetzt ziemlich überlastet.

 

Geeignet für einen Vortrag vor Gericht?

Zitat:

@Steam24 schrieb am 24. November 2018 um 13:15:02 Uhr:

War das hier schon drin?

Ermittlungen gegen Aufsichtsratschef Pötsch gewinnen an Brisanz

"(...) Pötsch wäre nach früherer Sicht der Ermittler spätestens im Nachgang eines VW-Meetings am 28. August 2015 dazu verpflichtet gewesen, die Kapitalmärkte über die drohenden Kosten zu informieren, Winterkorn und Diess sogar schon früher, und zwar nach einem Treffen des sogenannten Schadenstisches, am 27. Juli 2015. Jetzt gehen die Strafverfolger allerdings offenbar davon aus, dass Pötsch bereits im Juni 2015 von Ganninger genügend Informationen erhielt, um die Aktionäre in Kenntnis zu setzen.

Legt man gar die jüngste Einschätzung der 22. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart zugrunde, hätten die Anleger sogar noch weit früher informiert sein können. Nach Ansicht des Gerichts hätte Martin Winterkorn schon aufgrund zweier Memoranden aus der Abteilung für Qualitätssicherung und Produktsicherheit aus dem Mai 2014 Anlass gehabt, die Kapitalmärkte zu informieren. Allerdings maß Winterkorn diesen Memoranden offenbar keine weitere Bedeutung bei. (...)

Volkswagen schaltete Ende Mai 2015 seine Rechtsabteilung ein, nachdem Mitarbeiter der für Fahrzeugzulassungen zuständigen Abteilung stutzig geworden waren. Die US-Behörden stellten ohne Ende Fragen zu Abgaswerten von Dieselmotoren.

Obwohl die Ingenieure ihre Kollegen beschwichtigten, überlegte die Rechtsabteilung, welche Folgen illegale Praktiken haben könnten. Dabei waren auch mögliche Strafzahlungen ein Thema. Rechtschef Ganninger soll daraufhin Pötsch Ende Mai über die Probleme in den USA berichtet und ihn zudem gebeten haben, Winterkorn zu informieren."

 

Die berühmte Geschichte mit dem Bock als Gärtner. ;)

Schon älter und einen anderen Skandal bei VW betreffend, aber trotzdem interessant als Hintergrund-Info, was in diesem Konzern so los war (und ist):

Zitat:

@Witter2009 schrieb am 24. November 2018 um 16:39:30 Uhr:

In der damaligen Affäre um Lustreisen und Blankobelege für Betriebsräte bei Volkswagen hat Anwalt Wolfgang Kubicki einige interessante Details über das "System VW" bekannt gegeben:

http://www.hans-joachim-selenz.de/.../...et-unter-justiz-aufsicht.html

"Im Gespräch mit den VW-Managern glaubt er, seinen Ohren nicht zu trauen. Man erklärt ihm in aller Seelenruhe: 

,,Die hiesige Staatsanwaltschaft macht was wir wollen. Die haben wir im Griff. Wir sind hier 

Platzhirsch."

In seinem ganzen Leben habe er noch nie ein solches Gespräch geführt, so Kubicki. Und bei den Staatsanwälten muss er hören: ,,Wo sollen wir da überhaupt suchen? Der Konzern ist ja so groß wie eine Stadt". Kubicki: ,,Da mussten wir dann mal selber Beweise sammeln".

"Am 16. Januar 2008 warf Kubicki diesen Staatsanwälten dann in Braunschweig sogar öffentlich Strafvereitlung im Amt vor. Niemand stoppte den kecken Anwalt. Die Anwälte des Staates veränderten lediglich ihre Gesichtsfarbe und schwiegen be- bzw. getreten."

Der Fisch stinkt vom Kopf her...

Und hier ein Hinweis zu einem neueren Artikel (vom 21.04.2018) mit dem Titel:

 

VW-Klagen: Erfolg nur am "richtigen" Wohnort?

Zitat:

@Witter2009 schrieb am 24. November 2018 um 18:01:18 Uhr:

Man wird den Eindruck nicht los, dass die Staatsanwälte (in Braunschweig) zum "Jagen" getragen werden müssen...

https://www.ndr.de/.../...-Erfolg-nur-am-richtigen-Wohnort,vw4250.html

Das ist aber noch nicht das Schlimmste. Anscheinend sind für die politische Elite Abgasnormen nichts als bürokratischer Schwachsinn. Wenn es gegen die Interessen der Konzerne geht, spielt für die Bundesregierung Umwelt- und Gesundheitsschutz keine Rolle mehr. Für Alle, die immer noch glauben wir würden in einer funktionierenden Demokratie leben empfehle ich "Die Teletubbies", "Grimms Märchen" oder "Pippi Langstrumpf".

Ein Kommentar unter dem oben verlinkten Artikel:

 

Buceka schrieb am 30.04.2018 22:25 Uhr:

Zitat:

Wir klagen auch in Braunschweig wegen Betrug gegen VW. Ein Antrag auf Befangenheit wurde genehmigt, weil der betreffende Richter selbst einen Betrugsdiesel fährt und Aktien des Konzerns besitzt. Es wurde ein neuer Richter benannt mit dem Hinweis, dass auch dieser Richter ein Fahrzeug des VW-Konzerns besitzt. Das spricht Bände!!

Die Klage wurde soeben abgewiesen; wir gehen in die Berufung und werden die Sache durchziehen!!!!

Ohne Worte!

 

 

 

Die Anmeldung zur MFK scheint nicht ganz einfach zu sein - siehe Kommentar bei test.de:

montenegra schrieb am 24.11.2018 um 17:32 Uhr:

Zitat:

1. Klageregister online - Das Ende aller Hoffnung!

Das habe ich nicht im Traum so schlimm erwartet: Der Eintrag ins Klageregister erfolgt durch das Ausfüllen von nur 2 Eingabefeldern: (1) max. 2500 Zeichen freie Prosa (2) einen konkreten Schadensbetrag. Die Anleitung zur freien Prosa: "Beschreiben Sie hier genau und eindeutig den Sachverhalt, der Ihrem Anspruch zugrunde liegt. Erklären Sie dabei, inwiefern Ihr Anspruch oder Rechtsverhältnis von den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage abhängt." Das wird ja wohl jeder Laie locker nach intensivem Studium der 240 Seiten-Klage rechtssicher ausfüllen können! Und es wird noch besser: "Beschreiben Sie das tatsächliche Geschehen, z. B.: Welcher Gegenstand ist betroffen? Welcher Vertrag liegt zugrunde? Was ist passiert? Durch Ihre konkrete Darlegung des Sachverhalts soll Ihr Anspruch individualisiert werden." Damit mein individualisierter Anspruch nachher von VW im Einzelverfahren mit Genuss auseinandergenommen werden kann? Fazit: Gerechtigkeitsverhinderungsmusterveranstaltung …

@AlphaOmega

Das hört sich aber gewaltig nach der Krönung aller Frechheiten im seit Jahren dauernden Verfahren der Rechtsbeugung seitens der Befehlsempfänger der Autoindustrie (auch Regierung genannt) an!

Nachtrag: Ich selbst bin ja auch per Einzelklage gegen Händler/VW unterwegs, komme aber - nicht zuletzt auch wegen der Umsetzung der MFK (wenn auch hier erst einmal nur gegen Mercedes) - aus dem Kopf schütteln gar nicht mehr heraus.

Zitat:

@pctelco schrieb am 26. November 2018 um 12:35:36 Uhr:

@AlphaOmega

Das hört sich aber gewaltig nach der Krönung aller Frechheiten im seit Jahren dauernden Verfahren der Rechtsbeugung seitens der Befehlsempfänger der Autoindustrie (auch Regierung genannt) an!

Keine Beratung und ohne Gewähr, aber ich schätze, man kann im Formular

(für die Darlehens-MFK gegen die Mercedes Benz Bank AG: https://www.bundesjustizamt.de/.../...geregister_KlagRE_1_2018.pdf?...)

individualisieren, was in der Öffentlichen Bekanntmachung unter 5. Kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts und in Teilen in 4. Feststellungsziele enthalten ist, übernehmen. Oder irre ich?

Da ich mich nicht an der MFK beteilige, habe ich selbst nicht nachgeschaut, ob/wie kompliziert es ist (und werde es auch nicht tun). Aber mein Anwalt meinte auch schon, dass die MFK keineswegs das "Wundermittel" sei, für welches es viele Betroffene (ohne RSV) wohl halten mögen.

Für an der MFK Interessierte ist es vermutlich sinnvoll, die Anmeldung möglichst bald anzugehen, damit zur Vorbereitung und Klärung offener Fragen noch ausreichend Zeit ist. Ich kenne die Fristen zur Anmeldung an der MFK nicht.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 26. November 2018 um 12:56:30 Uhr:

Da ich mich nicht an der MFK beteilige, habe ich selbst nicht nachgeschaut, ob/wie kompliziert es ist (und werde es auch nicht tun). Aber mein Anwalt meinte auch schon, dass die MFK keineswegs das "Wundermittel" sei, für welches es viele Betroffene (ohne RSV) wohl halten mögen.

Für an der MFK Interessierte ist es vermutlich sinnvoll, die Anmeldung möglichst bald anzugehen, damit zur Vorbereitung und Klärung offener Fragen noch ausreichend Zeit ist. Ich kenne die Fristen zur Anmeldung an der MFK nicht.

Bisher ist das Klageregister nur für die MFK gegen die Mercedes Benz Bank wegen Darlehensverträge mit Widerrufsjoker eröffnet, für Volkswagen wegen Abgasbetruges noch nicht.

Bin selbst aber auch mit ner Einzelklage unterwegs ... :D

Sicher ist die MFK mehr ein Wattebäuschchen-Werfen, aber sie hemmt immerhin die Verjährung!

Zitat:

@Flaherty schrieb am 26. November 2018 um 13:14:51 Uhr:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 26. November 2018 um 12:56:30 Uhr:

Da ich mich nicht an der MFK beteilige, habe ich selbst nicht nachgeschaut, ob/wie kompliziert es ist (und werde es auch nicht tun). Aber mein Anwalt meinte auch schon, dass die MFK keineswegs das "Wundermittel" sei, für welches es viele Betroffene (ohne RSV) wohl halten mögen.

Für an der MFK Interessierte ist es vermutlich sinnvoll, die Anmeldung möglichst bald anzugehen, damit zur Vorbereitung und Klärung offener Fragen noch ausreichend Zeit ist. Ich kenne die Fristen zur Anmeldung an der MFK nicht.

Bisher ist das Klageregister nur für die MFK gegen die Mercedes Benz Bank wegen Darlehensverträge mit Widerrufsjoker eröffnet, für Volkswagen wegen Abgasbetruges noch nicht.

Bin selbst aber auch mit ner Einzelklage unterwegs ... :D

Sicher ist die MFK mehr ein Wattebäuschchen-Werfen, aber sie hemmt immerhin die Verjährung!

Zitat:

@Udoh_2 schrieb am 26. November 2018 um 14:58:40 Uhr:

Zitat:

@Flaherty schrieb am 26. November 2018 um 13:14:51 Uhr:

 

Bisher ist das Klageregister nur für die MFK gegen die Mercedes Benz Bank wegen Darlehensverträge mit Widerrufsjoker eröffnet, für Volkswagen wegen Abgasbetruges noch nicht.

Bin selbst aber auch mit ner Einzelklage unterwegs ... :D

Sicher ist die MFK mehr ein Wattebäuschchen-Werfen, aber sie hemmt immerhin die Verjährung!

Nochmal, hatte mich vertippt.

Bin zwar auch als Einzelkläger unterwegs, es würde mir jedoch im Traum nicht einfallen ohne Kenntnis der cpl. MFK irgendwelche Begründungen abzugeben und mich selbst an das Messer zu liefern.

Allein die ggf. sonst möglichen Differenzen würden bei Wahrnehmung der aus der MFK heraus geltend zu machenden Einzelklage die Erfolgsaussichten meiner Ansicht nach gegen Null tendieren lassen.

Einzig die Variante der Beteiligung mit der Aussage "Begründung folgt" wäre für mich hinnehmbar. Damit sollte möglicherweise die Verjährungsfrist gehemmt sein.

Da diese Klageform brandneu wäre, ist vermutlich noch Klärungsbedarf für eine Handhabung erforderlich.

Ein abermaliges Versagen der politischen Gremien zeichnet sich für mich jetzt schon ab, zumal ich jetzt bereits die Wattebäuschchen plumpsen höre.

Viel Glück

Volle Zustimmung - danke! :)

Mich wundert, wie der User montenegra bei test.de zu so einer niederschmetternden Einschätzung zum Ausfüll-Formular der MFK (gegen VW) kommen konnte, wenn das Register noch gar nicht eröffnet ist. Aber vielleicht habe ich es falsch verstanden.

 

.

Auch Du, mein Freund Hagen? LG Hagen, 15.11.2017 - 3 O 27/17

Die Entscheidungsgründe (Klage zulässig, aber unbegründet) verstehe ich teils leider überhaupt nicht.

Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers abgewiesen: OLG Hamm, 26.03.2018 - 7 U 9/18

Grund: versäumte Berufungsfrist!

Das muss man sich mal vorstellen...

 

.

Nochmal zur Musterfeststellungsklage:

Zitat:

Die Musterklage ist kein Allheilmittel, warnt der Hamburger Fachanwalt für Kapitalmarktrecht, Peter Hahn, vor übertriebenen Hoffnungen. Er sagt, das Verfahren könne nach den Erfahrungen mit dem Kapitalmusterschutzgesetz-Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG allein mehr als fünf Jahre dauern. Bis dahin seien die Ansprüche der VW-Dieselinhaber „abgefahren“. „Das heißt, wegen des für gefahrene Kilometer in Abzug zu bringenden Nutzungswertersatzes sind sie nichts mehr wert“, so Hahn.

Quelle: http://www.haz.de/.../...ung-richtet-sich-auf-die-Eine-fuer-Alle-Klage

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 26. November 2018 um 16:32:47 Uhr:

Volle Zustimmung - danke! :)

Mich wundert, wie der User montenegra bei test.de zu so einer niederschmetternden Einschätzung zum Ausfüll-Formular der MFK (gegen VW) kommen konnte, wenn das Register noch gar nicht eröffnet ist. Aber vielleicht habe ich es falsch verstanden.

 

.

Auch Du, mein Freund Hagen? LG Hagen, 15.11.2017 - 3 O 27/17

Die Entscheidungsgründe (Klage zulässig, aber unbegründet) verstehe ich teils leider überhaupt nicht.

Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers abgewiesen: OLG Hamm, 26.03.2018 - 7 U 9/18

Grund: versäumte Berufungsfrist!

Das muss man sich mal vorstellen...

 

.

Nochmal zur Musterfeststellungsklage:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 26. November 2018 um 16:32:47 Uhr:

Zitat:

Die Musterklage ist kein Allheilmittel, warnt der Hamburger Fachanwalt für Kapitalmarktrecht, Peter Hahn, vor übertriebenen Hoffnungen. Er sagt, das Verfahren könne nach den Erfahrungen mit dem Kapitalmusterschutzgesetz-Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG allein mehr als fünf Jahre dauern. Bis dahin seien die Ansprüche der VW-Dieselinhaber „abgefahren“. „Das heißt, wegen des für gefahrene Kilometer in Abzug zu bringenden Nutzungswertersatzes sind sie nichts mehr wert“, so Hah

Quelle: http://www.haz.de/.../...ung-richtet-sich-auf-die-Eine-fuer-Alle-Klage

Der Herr Hahn hat offensichtlich die ggf. gegenzurechnenden Zinsen aus der Nutzung des Kapitals vergessen! Diese sind nicht unerheblich und können in Abhängigkeit von Kaufpreis, KM-Leistung und Zeit (Alter des Fahrzeuges) sowie Lebensdauer des Fahrzeuges Überraschungen in sich bergen.

Ganz simpel gerechnet z.B. nach 5 Jahren 25% des Kaufpreises. Bei 20.000,00 je Jahr dann 1.000,00 Eur. Lässt sich natürlich genauer errechnen. Wenn die Laufleistung z.B. 250.000 km nach 5 Jahren erreicht ist, dürfte keine Nutzungsentschädigung mehr fällig (anzurechnen) sein; die Zinsen laufen jedoch bis zum Ende des Verfahrens weiter, da sie ja aus dem zur Verfügung gestelltem Kapital entstehen.

Meine unmaßgebliche Einschätzung der Situation.

Gruss

Mag sein, aber auch diese Forderungen muss nachher jeder Kläger noch einmal selbst durchsetzen vor seinem Gericht. Das dauert Jahre. Wenn es klappt, ist die Verzinsung sicherlich gut, aber wenn nicht?

 

.

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https://www.mz-web.de/.../...trug-auf-und-erhaelt-morddrohung-29524658

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