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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
https://vgmz.justiz.rlp.de/.../...8_MZ_Beschluss_vom_16-11-2018_Rn.pdf
Zitat:
Rz. 8
Zwar hatte das Kraftfahrt-Bundesamt ursprünglich den Herstellern der Fahrzeuge
mit dem Motor EA 189 (EU 5) für den jeweiligen abstrakten Fahrzeugtyp jeweils
eine EG-Typgenehmigung nach §§ 4 ff. EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
– EG-FGV – (in Gestalt einer Gesamtfahrzeug- bzw. einer Systemgenehmigung)
erteilt. ...
Für SEAT dürfte dies nicht zutreffen oder ist der Alhambra nur ein umgelabelter Sharan mit deutscher Typgenehmigung? Kennt jemand, jemanden, der einen Alhambra mit EA 189 hat und kann dies prüfen???
Zitat:
Rz. 9 ... Die für Seat und Skoda zuständigen Typgenehmigungsbehörden in Spanien und Großbritannien haben die Unvorschriftsmäßigkeit der betroffenen Fahrzeugtypen, für die sie die jeweiligen EG-Typgenehmigungen erteilt haben, ebenfalls bestätigt. Aufgrund dessen hat das Kraftfahrt-Bundesamt als Typgenehmigungsbehörde gegenüber den Herstellern Volkswagen, Audi und zum Teil Seat gemäß § 25 Abs. 1 bzw. Abs. 2 EG-FGV die Verpflichtung auferlegt, durch geeignete Maßnahmen wie z.B. der Durchführung von entsprechenden Rückrufaktionen mit dem Ziel des Entfernens der verbauten unzulässigen Abschalteinrichtungen die Wiederherstellung der Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ sicherzustellen (vgl. Schreiben das Kraftfahrt-Bundesamtes
vom 16. August 2018).
Skoda wird hier nicht genannt. Vermutlich hat der Alhambra ein e1* - Zulassung. Allen Skoda- und "zum Teil" anderen SEAT-Haltern kann dies Urteil aber als Argumentationshilfe dienen!
SEAT Alhamba ist vom KBA zugelassen: e1*2007/46*0402* lt. Gutachten für Anhängelasterhöhung https://www.sk-handels-gmbh.de/shop/gutachten-fuer-seat-alhambra/11888
Eine vollständige Auflistung aller SEAT - Modelle gibt es hier:
https://media.seat.de/.../SEAT_Serienreifenkatalog.pdf?var=service
@freeclimbersp @Flaherty
Fragt Eure Anwälte, ob bei dem Schreiben des KBA bzgl. Umtausch-Prämie deutscher Hersteller nicht ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt (Wieso darf das KBA Euch unaufgefordert Werbung schicken und dazu Eure Daten verwenden?) und ein Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht (Wieso darf das KBA nur die deutschen Hersteller nennen?). Ggf. könnte man hier gegen das KBA vorgehen. Persönlich hat man davon wohl wenig, aber trotzdem hätte ich es gemacht - aus reiner persönlicher Befriedigung. ;) Doch leider habe ich kein solches Schreiben erhalten, da meine Karre bereits abgemeldet ist. Schade.
Danke @Flaherty für die Erinnerung bzgl. LG Linz - hatte ich vergessen. ;)
@Micha112233
Danke für Deine Hinweise zu Möglichkeiten der Zulassung in der EU - war mir nicht so bewusst. Aber es gibt in der Tat Fallstricke, und ich bezweifle, dass sich der Aufwand wirklich lohnt. Im kleinen Grenzverkehr wäre es evtl. eine Überlegung wert.
Zum Seat Alhambra weiß ich leider nichts, sorry.
Die Frage zum Alhambra könnte ich selbst klären. Siehe oben in meinem Betrag.
Mit der Ummeldung in der EU müsst vermutlich alle 6 Monate das Zulassungsland gewechselt werden.
Habe mir im Mai für 850 € einen gebrauchten 125er Motorroller zugelegt. Keine Kfz-Steuer, 3,9 / 100km, beim Ölwechsel 0,7 l einfüllen und keine Parkgebühren. Bin damit bisher 4.500 km - überwiegend beruflich - gefahren. Die Fahrverbote können kommen, ich bin gut auf sie vorbereitet. :D
Zitat:
@freeclimbersp schrieb am 21. November 2018 um 19:28:16 Uhr:
Heute habe ich Post vom Kraftfahrzeugbundesamt erhalten.
Darin wurde ich gebeten doch mit den Auto Herstellern Kontakt aufzunehmen,
so dass mir ein Angebot für einen Umtausch gemacht wird.
Ich kann es kaum fassen, dass Sie sich jetzt noch von den Herstellern vor den
Karren spannen lassen und solch eine Aufforderung versenden.
Auf den Brief wird ja hier schön eingegangen....
Ab Minute 3:17
Werbung vom KBA
Zitat:
@68000a schrieb am 22. November 2018 um 11:32:37 Uhr:
Noch was interessantes:
Zitat aus dem Artikel:
Zitat:
Volkswagen behauptet nach wie vor, dass seine nachweislich illegale Abschalteinrichtung nicht illegal war - obwohl das Kraftfahrtbundesamt den Betrug offiziell festgestellt hat und VW sogar eine Milliarde Euro Strafe zahlen musste. Stattdessen spricht man immer noch von einer "Umschaltlogik". VW ist also nach wie vor der Auffassung, man habe nicht gegen Gesetze verstoßen, daher hätten die betrogenen Diesel-Besitzer auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Das muss man sich wirklich an der Zunge zergehen lassen. Wie dreist, wie arrogant, wie verlogen kann VW in dieser Situation noch sein? Die haben nichts anderes verdient, als Pleite zu gehen.
Zitat:
@schleich-kaefer schrieb am 22. November 2018 um 11:56:49 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 22. November 2018 um 11:32:37 Uhr:
Noch was interessantes:
Zitat aus dem Artikel:
Zitat:
@schleich-kaefer schrieb am 22. November 2018 um 11:56:49 Uhr:
Zitat:
Volkswagen behauptet nach wie vor, dass seine nachweislich illegale Abschalteinrichtung nicht illegal war - obwohl das Kraftfahrtbundesamt den Betrug offiziell festgestellt hat und VW sogar eine Milliarde Euro Strafe zahlen musste. Stattdessen spricht man immer noch von einer "Umschaltlogik". VW ist also nach wie vor der Auffassung, man habe nicht gegen Gesetze verstoßen, daher hätten die betrogenen Diesel-Besitzer auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Das muss man sich wirklich an der Zunge zergehen lassen. Wie dreist, wie arrogant, wie verlogen kann VW in dieser Situation noch sein? Die haben nichts anderes verdient, als Pleite zu gehen.
Würden geltende Sanktionsmöglichkeiten (5.000 Euro Strafzahlung pro manipuliertem Fahrzeug) ausgenutzt, wäre Volkswagen vermutlich bereits pleite. Insofern liegt hier m.E. also sogar der Anfachtsverdacht der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung nahe, bei dem was unsere Bundesreigierung treibt.
Also Staatshaftungsklage wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung? :cool:
Leider wurde im Focus-Artikel zu diesem Urteil des LG Augsburg mal wieder weder ein Datum, noch ein Aktenzeichen genannt. Die dort genannte Kanzlei KMP3G aus München tauch etliche Male in der Liste von test.de auf, aber leider nicht zum LG Augsburg.
.
Jedoch stieß ich dabei auf folgenden, schon älteren Eintrag, der aber doch bemerkenswert und vielleicht auch für Quereinsteiger lesenswert ist:
Oberlandesgericht Naumburg, Einstellung des Verfahrens wegen Erledigung
Aktenzeichen: 1 U 115/17
Klägerinvertreter: KMP3G-Rechtsanwälte Klamert + Partner, München
Besonderheit: Es ging um ein nicht näher bezeichnetes Skandalauto. Die Klägerin forderte von VW Schadenersatz. In erster Instanz hatte sie verloren. Das Oberlandesgericht Naumburg ließ erkennen: Es hält die Klage für begründet. Es reiche nicht aus, wenn VW einfach bestreitet, dass die Unternehmensverantwortlichen Bescheid wissen. VW müsse genau erklären, wer den Skandal zu verantworten habe. So lange der Konzern das nicht tue, sei davon auszugehen, dass der Vorstand Bescheid wusste und hafte der Konzern auf Schadenersatz, argumentierten die Richter – wie schon zahlreiche Landgerichte. Nach Darstellung von
rechtecheck.de machte VW der Klägerin daraufhin ein großzügiges Vergleichsangebot. Doch die lehnte ab. Sie wollte eine Entscheidung des Gerichts erzwingen, um auch für andere vom Abgasskandal betroffene Diesel-Besitzer rechtliche Klarheit zu schaffen. Dem ist der Konzern nun zuvorgekommen, indem der Händler den geforderten Kaufpreis von genau 32 214,99 Euro sowie alle außergerichtlichen Anwaltskosten überwies. Dadurch ist das Klageverfahren erledigt. Ein Urteil wird es nicht mehr geben. Außerdem kann die Klägerin jetzt vorerst jedenfalls ihren Wagen behalten. Den hätte sie abgeben müssen, wenn ein Urteil gefallen wäre. Weitere Einzelheiten zum Verfahren in der
Pressemitteilung von rechtecheck.de.
[eingefügt am 09.02.2018]
Vielleicht auch hier interessant?
Zitat:
@Steam24 schrieb am 22. November 2018 um 12:33:29 Uhr:
Für VW läuft in den USA was schief:
Kampagne gegen Volkswagen - „Käufer aufgepasst“
"Neuer Ärger für Volkswagen in den USA: Verbraucherschützer wettern in einer groß angelegten Anzeigenkampagne gegen den Plan des Autoherstellers, zurückgenommene „Schummel-Dieselfahrzeuge“ wieder auf den Markt zu bringen.
Volkswagen hatte im Rahmen des Dieselgate-Vergleichs mit den amerikanischen Behörden im vergangenen Jahr akzeptieren müssen, dass bestimmte, mit der Schummel-Software ausgestattete Modelle des Konzerns aus dem Verkehr gezogen werden müssen.
In diesem Jahr allerdings hat VW mit den US-Behörden ausgehandelt, dass diese Fahrzeuge nach einem Software-Update wieder auf den Markt gebracht werden dürfen. Es geht um insgesamt rund 300.000 Fahrzeuge, die derzeit auf mehr als 30 Parkplätzen kreuz und quer über die Staaten verstreut stehen.
Verbraucherschützer laufen gegen der Abverkauf der Fahrzeuge Sturm. Sie bezweifeln, dass das Software-Update ausreicht, die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte zu erfüllen. Mit einer Kampagne warnen sie davor, die Fahrzeuge zu kaufen.
Dazu schalten sie ganzseitige Anzeigen in etlichen Publikationen, etwa der „New York Times“, der „Washington Post“, dem „Wall Street Journal“ und der „Los Angeles Times“.
Eine Anzeige ist übertitelt mit dem Aufruf „Käufer aufgepasst“. Darin schreiben die Initiatoren, VW weigere sich weiterhin, eine Garantie zu geben, dass solche Betrügereien nicht mehr vorkämen. Wenn VW nun erlaubt werde, diese Fahrzeuge wieder in den Markt zu drücken, käme das einer Belohnung des Konzerns dafür gleich, nicht umfassend mit dem Kongress kooperiert zu haben und nicht die volle Verantwortung übernommen zu haben.
„Moralisch bankrott“
In einer weiteren Anzeige, überschrieben mit „Betrug, Korruption, Verschwörung“ werden genüsslich Schlagzeilen internationaler Medien über den Konzern und sein Management zitiert: von „Moralisch bankrott“ („Der Spiegel“) bis „Ein Unternehmen mit einer erschreckend schwachen Governance“ („Financial Times“).
Aufgebracht sind die Verbraucherschützer, weil die betreffenden Fahrzeuge auch nach dem Software-Update – auf eine Nachrüstung bei der Hardware hat VW verzichtet – in Europa wegen Nichteinhaltung der Emissionsstandards nicht verkehrsfähig seien. Und ausgerechnet diese Fahrzeuge sollten nun möglicherweise auch noch zu Dumpingpreisen in den amerikanischen Markt gedrückt werden.
In der Kampagne schwingt aber auch der Vorwurf mit, die US-Behörden hätten sich nach dem milliardenschweren Vergleich des vergangenen Jahres nun von den Deutschen über den Tisch ziehen lassen.
VW kommt die Kampagne der Konsumenten sicher ungelegen. Ein Wolfsburger Manager vermutet, ein verprellter Geschäftspartner könne womöglich hinter der Aktion stecken, zum Beispiel ein ägyptischer Skoda-Importeur. Auszuschließen ist das nicht, aber verprellte Geschäftspartner bei VW gibt es einige.
VW-Chef Herbert Diess (60) hat schon bald Gelegenheit, den neuen Ärger mit Uncle Sam auszuräumen. US-Präsident Donald Trump hat Diess und dessen Kollegen von Daimler und BMW kurzfristig ins Weiße Haus eingeladen."
Mein Mitleid hält sich in Grenzen; VW hätte sich doch lieber gleich Nachhilfe von Baumot geben lassen sollen ... :p
Ich sehe immer noch starke Zusammenhänge zwischen den Vorgängen in den USA und in Europa. Wir hatten hier vor einigen Wochen Berichte über VW's "Diesel-Fix" für die US-Haldenfahrzeuge, die allgemein für Verwunderung sorgten, weil die US-Behörden offenbar eine Lösung ohne SCR-KAts abnickten.
Aus meiner Sicht sieht es immer noch danach aus, dass VW in den USA einen Präzedenzfall mit SCR-Nachrüstungen vermeiden wollte, um sich nicht auch in Europa in Zugzwang zu bringen. Mittlerweile gibt es Anzeichen dafür, dass VW zu kurz gedacht hat.
Wann beginnt er denn endlich, der Kulturwandel?
Edit: Hier noch ein Link zu der Organisation.
Es sieht so aus, dass dort viele Informationen zu finden sind, die uns hierzulande vorenthalten werden. Konnte es noch nicht im Detail lesen, denn die Arbeit ruft.
Dito:
Zitat:
@katylemon schrieb am 22. November 2018 um 09:47:26 Uhr:
OT:
Die erste Musterfeststellungsklage wurde am 20.11.2018 im Klageregister öffentlich bekannt gemacht. Es geht um den sog. "Wiederrufsjoker" bei Fahrzeugfinanzierungen über die Mercedes Benz Bank AG.
Mal sehen, wie weit Braunschweig die Frist für die Klage gegen VW tatsächlich ausreizen wird.
https://www.bundesjustizamt.de/.../Klagen_node.html
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 22. November 2018 um 08:20:15 Uhr:
Habe mir im Mai für 850 € einen gebrauchten 125er Motorroller zugelegt. Keine Kfz-Steuer, 3,9 / 100km, beim Ölwechsel 0,7 l einfüllen und keine Parkgebühren. Bin damit bisher 4.500 km - überwiegend beruflich - gefahren. Die Fahrverbote können kommen, ich bin gut auf sie vorbereitet. :D
und ich besitze seit Februar einen E-Roller, das macht einfach Spaß und kostet noch weniger. ;)
Allerdings ging es mir nicht um die Fahrverbote, sondern um die Ruhezeiten im Hafen. :D
Weniger OT als man denken könnte ...
Abstimmung
Bundestag wählt Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter
Er soll die Nachfolge von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle antreten: CDU-Politiker Stephan Harbarth wird neuer Richter am Bundesverfassungsgericht. Seine Wahl ist nicht unumstritten.
http://m.spiegel.de/.../...-harbarth-wird-neuer-richter-a-1239852.html
Zitat:
@Flaherty schrieb am 22. November 2018 um 16:08:56 Uhr:
Weniger OT als man denken könnte ...
Abstimmung
Bundestag wählt Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter
Er soll die Nachfolge von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle antreten: CDU-Politiker Stephan Harbarth wird neuer Richter am Bundesverfassungsgericht. Seine Wahl ist nicht unumstritten.
http://m.spiegel.de/.../...-harbarth-wird-neuer-richter-a-1239852.html
Sehr bedenklich, weil Harbarth für das unzureichende Gesetz zur MFK mitverantwortlich und gleichzeitig in einer Kanzlei tätig ist, die VW in Prozessen wegen des Abgasskandals vertritt:
https://www.motor-talk.de/.../...um-den-abgasskandal-t5444904.html?...
Ausnahmsweise auch nochmal hier:
Stephan Harbarth soll Nachfolger von Kirchhof werden
SZA-Anwalt Harbarth im Interessenskonflikt?
Aus dem 2. Artikel aus dem Jahr 2015(!):
Zitat:
Dr. Stephan Harbarth ist nicht nur Partner bei SZA Schilling Zutt & Anschütz in Mannheim, sondern auch Obmann der CDU im Rechts- und Verbraucher-Ausschuss des Bundestages. Da von der VW-Abgasaffäre auch deutsche Verbraucher betroffen sind, hatte auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung vom 11. November der Punkt "Bericht der Bundesregierung zu den verbraucherrechtlichen Auswirkungen und den zivilrechtlichen Ansprüchen des aktuellen VW-Skandals" gestanden.
Allerdings beantragte eine Vertreterin der Union, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Die Abgeordneten der Koalition nahmen das Thema VW daraufhin von der Tagesordnung – unter anderem stimmte auch Harbarth diesem Antrag zu.
...
... während SZA mit der Abwehr möglicher kapitalmarktrechtlicher Ansprüche betraut ist.
Siehe auch SZ-Artikel vom 19.15.2015:
https://www.sueddeutsche.de/.../...rschutz-mandat-vs-mandant-1.2697251