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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@Udoh_2 schrieb am 20. November 2018 um 22:31:19 Uhr:

Zitat:

@Flaherty schrieb am 20. November 2018 um 19:49:14 Uhr:

Nötigung und Rechtsbeugung ist das alles. Die bekämen von mir was zu hören bzw. zu lesen!

Ja, dann mach doch einfach mal etwas dagegen; vielleicht eine richtig knackige Mustersammelanzeige gegen den KBA Zinke, gegen DOBRINDT u s w.

Hier sind doch überwiegend Betroffene, lässt uns starten. Eine Strafanzeige kostet nichts, bringt jedoch in vielfacher Ausfertigung zumindest die Staatsanwaltschaften dazu, in Schweiss zu kommen.

Vielleicht besteht die Möglichkeit hier eine Umfrage zu generieren, die die Bereitschaft feststellt, ob und wie viele Betroffene sich daran beteiligen wollen.

Gruss

Beim KBA hat die Androhung schon gereicht, dass sie mich zumindest bisher in Ruhe lassen. Sollte sich das ändern - Strafantrag!

Zitat:

@katalysator001 schrieb am 20. November 2018 um 21:58:20 Uhr:

Weiß jemand, ob eine bayerische Zulassungsstelle schon die bayerische Polizeiflotte stillgelegt hat? Immerhin haben die ja auch das Update verweigert...

https://www.rbb-online.de/kontraste/ueber_den_tag_hinaus/wirtschaft/freistaat-bayern-gegen-vw-konzern.html

Es gab angeblich wohl einen Vergleich zwischen dem VW-Konzern und dem Land Bayern. Zumindest hatte das Herr Herrmann, Redakteur bei test.de, auf Nachfrage in einem Kommentar geäußert. Wenn Du dort mal nach den älteren Kommentaren blätterst oder eine Internetsuche auf die test.de Domäne beschränkst, wirst Du fündig.

 

@Micha112233

Vielen Dank, dass Du das Urteil des LG Heilbronn nochmal hervorgeholt hast. Die Argumentation ist nicht nur im Streit mit den Zulassungsstellen und Landratsämtern gut, sondern eben auch im Streit mit dem VW-Konzern.

 

.

Hier noch eine Antwort auf meine Frage bzgl. der Ausrampung, kompletten Abschaltung und sonstiger Bedingungen, unter denen die Abgas-Reinigung beeinflusst wird. Die Dokumente kannte ich teils schon, einige Quellen sind hier aber vielleicht gerade auch für Quereinsteiger hilfreich. Bedankt Euch bitte bei @Lutz317 im anderen Thread dafür. ;)

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 20. November 2018 um 18:42:23 Uhr:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 20. November 2018 um 13:24:30 Uhr:

 

:cool: Wenn Du noch eine gerichtlich belastbare Quelle für diese Angaben hast (also, wann die Abgas-Behandlung bei den VW EA189 Motoren nicht oder nur sehr eingeschränkt läuft), bist Du mein Held des Tages. ;) Danke!

Hallo,

das findest du in diesem pdf Dokument, welches man beim ZDF downloaden konnte.

www.zdf.de/assets/vw-122~original?cb=1502709339987

Seite 4: Applikationsbedingungen

Einschalten:

Start-Umgebungstemperatur: das Thermofenster Lufttemperatur 15° -33°

Kühlwassertemperatur: Das Thermostat muss geöffnet sein

Fahrzeug ( Luftdruck) unter 1000 m Höhe

Bei grosser Kälte { 15° muessen eine Mindestanzahl von Motorumdrehungen gezählt werden bevor die Freigabe erfolgt.

Ausschalten:

Höhe über 1000m ausrampen = schleichend abschalten

die Lufttemperatur fällt unter 15°: ausrampen = schleichend abschalten

die Lufttemperatur steigt über 33°: ausrampen = schleichend abschalten

Dem Diagramm kannst du entnehmen, daß wenn die Belastung des Motors

grob 75% der Vollast erreicht, daß AGR abgeschaltet wird.

Auf gut deutsch: Die Schiessbudentechnik arbeitet nur wirklich in dem Bereich, welcher für den Prüfstandslauf vorgeschrieben ist.

---

Zusätzlich noch:

https://kurier.at/.../281.314.833

https://www.sn.at/.../...-belegt-wirkung-der-schummelsoftware-22847767

https://www.ots.at/.../...auern-ist-der-motor-wichtiger-als-der-mensch (Vermutung, daß das Update nur 2% Verbesserung bringt)

Vielleicht den Dr. Werner Tober von der TU Wien als Zeugen laden.

Gruss

Lutz

Beschwerden von Fahrzeugbesitzern gegen vorinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten (bzgl. Zwangsstilllegungen) abgewiesen:

OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18

Nichts Neues im Westen - Klage abgewiesen:

LG Braunschweig, 16.11.2018 - 11 O 899/18

am 21. November 2018 um 10:29

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 21. November 2018 um 11:03:27 Uhr:

Beschwerden von Fahrzeugbesitzern gegen vorinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten (bzgl. Zwangsstilllegungen) abgewiesen:

OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18

Zitat:

Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Reinhaltung der Luft zum frühestmöglichen Zeitpunkt, um die Gesundheit der Allgemeinheit sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen

Hier sollte man ansetzen!

Moin,

zu den OVG Beschlüssen.

Ich beziehe mich auf die Zusammenfassung im Burhoff-Blog.

Ich denke, die Antragsteller habe wesentliche Fehler gemacht:

* Begründung, dass das einzelne Fahrzeug nur unwesentlich zur NOx-Belastung beträgt

* Begründung, dass ein Aufspielen des SW-Updates einer Beweismittelvernichtung gleichkäme.

Die Gründe, weshalb das OVG die Anträge ablehnte, sind nachvollziehbar.

* Grenzwerte gelten für alle Fahrzeuge

* Beweisvernichtung kann durch selbständiges Beweisverfahren vorgebeugt werden.

Insofern muss man etwas geschickter/anders beim VG/OVG argumentieren, was aber möglich sein sollte... Nach dem OVG kommt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 21. November 2018 um 11:29:58 Uhr:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 21. November 2018 um 11:03:27 Uhr:

Beschwerden von Fahrzeugbesitzern gegen vorinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten (bzgl. Zwangsstilllegungen) abgewiesen:

OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 21. November 2018 um 11:29:58 Uhr:

Zitat:

Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Reinhaltung der Luft zum frühestmöglichen Zeitpunkt, um die Gesundheit der Allgemeinheit sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen

Hier sollte man ansetzen!

Mich würde mal interessieren: Hat einer von euch das Auto schon stillgelegt bekommen oder die HU verweigert bekommen wegen fehlenden Software-Updates? Man liest hier immer wieder von Androhungen und dann ist still. Fakten her!

Moin,

bisher noch nicht, aber die Frist läuft in der ersten Dezember-Woche ab. Dann gehts los.. ich bin gespannt. Momentan bin ich der Meinung, ich werde alle Mittel/Instanzen ausschöpfen. Die erste Instanz werde ich noch selbst bestreiten.

Ich warte nur auf die Kündigung meines Arbeitgebers, wenn ich kein fahrfähiges Auto mehr habe.

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 21. November 2018 um 11:29:58 Uhr:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 21. November 2018 um 11:03:27 Uhr:

Beschwerden von Fahrzeugbesitzern gegen vorinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten (bzgl. Zwangsstilllegungen) abgewiesen:

OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18

Hier sollte man ansetzen!

Was genau meinst Du?

am 21. November 2018 um 13:05

Siehe das Zitat aus dem ersten Beschluss. Im zweiten Beschluss wird sogar auf die Wirksamkeit der Abgasreinigung unter normalen Betriebsbedingungen Bezug genommen.

Es sollte daher dezidiert unter Verweis auf die Akten des KBA vorgetragen werden, dass das Update nicht der Verbesserung der Abgaswerte im Realbetrieb nützt! Insideout und die Messungen der DUH und die oben genannten österreichischen Seiten können hier helfen. Dass Ziel muss sein das Update als nicht zulässig und weitgehend wirkungslos zu enttarnen.

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 21. November 2018 um 14:05:00 Uhr:

Siehe das Zitat aus dem ersten Beschluss. Im zweiten Beschluss wird sogar auf die Wirksamkeit der Abgasreinigung unter normalen Betriebsbedingungen Bezug genommen.

Es sollte daher dezidiert unter Verweis auf die Akten des KBA vorgetragen werden, dass das Update nicht der Verbesserung der Abgaswerte im Realbetrieb nützt! Insideout und die Messungen der DUH und die oben genannten österreichischen Seiten können hier helfen. Dass Ziel muss sein das Update als nicht zulässig und weitgehend wirkungslos zu enttarnen.

Mit Verweis auf die unionsrechtlichen Regularien kann man da schon für Angstschweiß in deutschen Amtsstuben sorgen! :D

Moin,

nicht nur die weitgehende Wirkungslosigkeit des Updates, sondern auch der Umstand, dass VW zwar eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt hat, aber trotzdem noch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind.

Das Update sorgt also in mehrfacher Hinsicht gerade nicht für einen regelkonformen Zustand des Fahrzeuges.

Das Update ist eine (vorläufig) politische wirksame Maßnahme, jedoch nie und nimmer eine technisch wirksame Maßnahme, die einen regelkonformen Zustand des Fahrzeuges erreicht.

am 21. November 2018 um 14:29

Du hast vollkommen Recht. Die Argumentation sollte so vielschichtig wie möglich erfolgen. Gerade im einstweilen Rechtschutz muss die summarische Prüfung ja schon die Unzumutbarkeit und Unangemessenheit des Updates bzw. der Stilllegung ergeben.

Dennoch werden die Zulassungsstellen Bezug auf die ergangen Entscheidungen nehmen. Daher sollten auch die dort genannten Argumente "umgedreht" werden, so dass der Weg zu neuen Bewertungen frei ist, ohne sich "gegen" dieses Entscheidungen zu stellen.

Vielmehr: "Wie das OVG NRW im Beschluss ... richtig dargestellt hat, hat der Hersteller Sorge dafür zu tragen, dass die Abgasreinigung auch unter Normalbedingungen funktioniert. Gerade das ist aber bei dem geforderten Update nicht der Fall. Dies belegen ... . Dem KBA fehlt auch die nötige Unabhängigkeit, ..."

moin,

nicht zu vergessen die Unverhältnismäßigkeit (Quasi-Enteignung)...

Angeblich soll lt. Zulassungsstelle eine Gefahr von meinem Fahrzeug ausgehen, nicht nur ein Mangel.

Ja mei. Rein intellektuell geht von meiner Zulassungsstelle zumindest keine Gefahr aus.

Zitat:

@katalysator001 schrieb am 21. November 2018 um 15:41:55 Uhr:

moin,

nicht zu vergessen die Unverhältnismäßigkeit (Quasi-Enteignung)...

Angeblich soll lt. Zulassungsstelle eine Gefahr von meinem Fahrzeug ausgehen, nicht nur ein Mangel.

Ja mei. Rein intellektuell geht von meiner Zulassungsstelle zumindest keine Gefahr aus.

Intelektuell hast du es dort dann aber eher mit erheblichen Mängeln zu tun! :D

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