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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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am 20. November 2018 um 8:49

Die Drohung wird wenig beeindrucken, da Schwarzer Peter gespielt wird. Jeder ist nur für einen kleinen Teil verantwortlich, aber keiner fürs große Ganze.

Wie wär's eine Garantieerklärung zu verlangen, dass das KBA jedliche Schäden am Fahrzeug durch das Update, sowie einen Mehrverbrauch, erhöhte Ölverdünnung, ... , ausschließt. Es dürfen ja keine Nachteile entstehen. Mit einer solchen Erklärung rückt die Staatshaftung in realistischere Nähe.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 19. November 2018 um 21:22:18 Uhr:

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 19. November 2018 um 20:58:37 Uhr:

Wieder? Waren sie denn je in Übereinstimmung mit der Typgenehmigung?

Und genau da kann man u.a. einhaken! ;)

Genau. Das Fahrzeug hatte, bedingt durch den Betrug des Herstellers, nie eine gültige Typgenehmigung und wurde trotzdem zugelassen. Damit hat es eine gültige Betriebserlaubnis erhalten und kann deshalb legal im Straßenverkehr bewegt werden.

Gründe für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO treffen nicht zu, so würde ich argumentieren.

Moin,

so ähnlich hatte ich mir das auch zurecht gelegt in meiner Antwort an die Zulassungsstelle.

Sofern der Betrüger (also VW) mir gegenüber den Quellcode der Software vor und nach Update offenlegt, so dass ich dies überprüfen kann und darüber hinaus eine bedingungslose Garantie für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Update entstehen können (nicht müssen aber können), was insbesondere Einspritzanlage, AGR und DPF betrifft, abgibt, werde ich mich bereit erklären, das Update von VW aufspielen zu lassen. Die sog. "vertrauensbildende Maßnahme" ist nicht ansatzweise eine Garantie. Ich darf im Falle des Falles darum betteln, dass VW etwas übernimmt, insbesondere wenn man seit Beginn des Abgasskandals kein Kunde mehr beim Betrüger ist.

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 20. November 2018 um 08:25:25 Uhr:

Ein Punkt sollte noch sein, dass VW ein wirtschaftliches an vorzeitigem Verschleiß hat, da es zum Verkauf von Ersatzteilen führt und durch Weigerung die Details und konkrete Folgen offenzulegen ein Schadensersatzanspruch nicht durchsetzbar ist. Die Händler treten auch nur als Vermittler einer Leistung aus Kulanz auf und können auf Grund der Gratis-Leitung die gesetzliche Sachmängel-Haftung verweigern

Vor einigen Tagen hatten wir dies Thema hier schon diskutiert und rin mögliches Vorgehen (Bestätigung einfordern, bei Verweigerung Zulassungsstelle auffordern Servicebetrieb zu benennen und Verweis auf die Pflicht von Volkswagen die Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Stand zu bringen) eruiert.

Vielleicht lässt sich dies noch ausbauen. (Einfordern einer Garantieerklärung durch VW und/oder KBA)

Ein Betroffener aus dem Bekanntenkreis hatte den VW-Händler aufgefordert, vor und nach dem Zwangs-Update Messungen diverser Parameter durchzuführen und zu dokumentieren. Der Händler habe ihm mitgeteilt, dass er das nicht könne und im übrigen auf die bereits bekannten Floskeln des Herstellers verwiesen, nach denen ja alles ok und vom KBA abgesegnet sei etc. Der Betroffene führte konsequenterweise das Update nicht durch und gehört inzwischen auch zum erlauchten Kreis der "Selbst-Abmelder" und Kläger.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 20. November 2018 um 09:56:30 Uhr:

Zitat:

@Flaherty schrieb am 19. November 2018 um 21:22:18 Uhr:

 

Und genau da kann man u.a. einhaken! ;)

Genau. Das Fahrzeug hatte, bedingt durch den Betrug des Herstellers, nie eine gültige Typgenehmigung und wurde trotzdem zugelassen. Damit hat es eine gültige Betriebserlaubnis erhalten und kann deshalb legal im Straßenverkehr bewegt werden.

Gründe für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO treffen nicht zu, so würde ich argumentieren.

So ist es! Und besonders spannend könnte es werden, wenn man eine frische HU vorlegen kann, welche ja belegt, dass das Fahrzeug ohne Mängel ist.

Hinweise, wann die VW Abgas-Behandlung gar nicht läuft:

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 19. November 2018 um 19:57:32 Uhr:

Zitat:

@speedy9831 schrieb am 19. November 2018 um 16:16:17 Uhr:

während ca. 20% der ausländischen LKW mit AdBlue Emulatoren unterwegs sind und ca. 10% der deutschen Diesel PKW deaktivierte AGR Ventile und ausgebaute DPF haben.

Wo ist das Problem bei den deaktivierten AGR?

bei VW: ausgerampt unter 15° und ausgeschaltet ab 33°

Beim Start erst ab warmen Kühlkreislauf aktiv, ergo die ersten 10 km tot.

Dann bei höheren Motorlasten abschalten bis 0 bei Vollast.

Abschaltung bei Höhe über 1000m, manche schon ab 250m

Ergo läuft die VW technik doch sowie so maximal 20% der gefahrenen Kilometer bei Otto Normalverbraucher, ist aber teuer und defektanfällig.

Die, vom KBA, durchgewunkenen Thermofenster bewirken genau das.

Da fragt man sich wirklich, ob diese Schiessbudentechnik es wert ist, am Laufen gehalten zu werden.

Bei den Adblue simulatoren: einfach vor Ort für 2 Wochen stillegen, das hilft.

Gruss

Lutz

Leider ohne Quellenangabe, aber vielleicht findet sich die noch. ;)

.

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 20. November 2018 um 08:54:29 Uhr:

Zitat:

@speedy9831 schrieb am 19. November 2018 um 21:22:07 Uhr:

 

Gerade im Stop and Go Betrieb und innerorts reduziert die Abgasrückführung die Stickoxide trotzdem erheblich. Ich sage mal mindestens 50%, wenn Updates schon bis 30% Verbesserung bringen sollen.

Mit AGR: 500mg/km

Ohne AGR: >1000mg/km

Fazit: Mit AGR können mind. doppelt so viele Autos fahren, ohne dass die Gerichte Fahrverbote anordnen werden.

Das stimmt so nicht:

Du hast die Thermofenster vergessen. Deine Aussage ist ziemlich deckungsgleich wie die von den beiden Autoexperten Diess und Scheuer.

Damit AGR startet muss die Lufttemperatur min. 15° betragen. (Wird in Deutschland im Schnitt 9 Monate im Jahr nicht erreicht)

Der Motor muss auf Betriebstemperatur sein. (Dauert lange im städtischen Stop and go)

Das darfst du nicht mit den RDE Messungen zur Bestimmung der Wirksamkeit des Updates verwechseln. Diese Messungen kannst du nur bei Lufttemperaturen über 15° und warmen Motor durchführen.

Dort ergeben sich bis zu 30% Verbesserung, aber nur bei den Bedingungen.

Meine persönliche Meinung: Insgesamt ergibt sich eine Verminderung des NOX bei VW dank Update von deutlich unter 5% bezogen auf die betroffenen Fahrzeuge.

Gruss

Lutz

Fahrzeug-Rückgabe nach Widerruf des mit dem Kaufvertrag verbundenen Kreditvertrags bei der VW-Bank:

https://www.ndr.de/.../...n-sein-Auto-zurueckgeben,volkswagen1730.html

Zitat:

Zurzeit laufen 1.000 gerichtliche Verfahren wegen der Widerrufsklausel gegen die Bank.

...

Bank kontert mit Gegenklage

Zurzeit laufen 1.000 gerichtliche Verfahren wegen der Widerrufsklausel gegen die Bank. Wenn der Kläger in der ersten Instanz gewinnt, kontert die Volkswagen-Bank routinemäßig sofort mit einer Gegenklage auf Erstattung des Wertverlusts. Dieser entstehe nicht nur aus den Folgen der gefahrenen Kilometer, sondern schon bei der Inbetriebnahme des Wagens - also in dem Moment, in dem der Wagen vom Hof fahre. Nach eigenen Angaben gewinnt die Volkswagen-Bank auch diese Klagen fast immer - mit dem Ergebnis, dass der Kunde seinen Wagen zwar zurückgeben kann, aber keinen besonderen finanziellen Vorteil davon hat. Denn der Wertverlust fällt auch bei jedem Gebrauchtwagenverkauf an.

Das ist derselbe (miese) Trick, den diverse Banken beim üblichen "Widerrufsjoker" gezogen haben und m.E. immer noch ziehen. Vor allem bei kostspieligen Immobilienkrediten kann es da schonmal an die Existenz gehen. Ob das auch bei Klagen gegen die VW-Bank so heftig wird, kommt wohl auch darauf an, ob eine RSV im Boot ist, die auch Deckung gibt. Am besten klärt man das vorher gründlich mit seinem Anwalt.

Man könnte dem OLG Braunschweig Absicht unterstellen:

Zitat:

@myinfo schrieb am 19. November 2018 um 23:13:15 Uhr:

welt.de, 19.11.18, WIRTSCHAFT, DAS VOLK GEGEN VOLKSWAGEN

Peinliche Panne bringt Millionen Diesel-Fahrer in Zeitnot - von Karsten Seibel

 

"Das Oberlandesgericht Braunschweig schickte die Klageschrift gegen VW mit einer Woche Verspätung nach Hamburg. Dadurch steigt der Zeitdruck auf Kunden, die sich der Musterklage der Verbraucherschützer anschließen wollen.

(...)

Schuld soll nicht die Deutsche Post gewesen sein, sondern ein Software-Update in der Registratur des Gerichts, dort wo Akten vermerkt und verschickt werden. Laut einer Gerichtssprecherin führten die Probleme zu einer Verzögerung von einigen Tagen. Durch die Panne erhöht sich der Zeitdruck auf alle Diesel-Fahrer, die sich der Musterklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen vzbv gegen Volkswagen (VW) anschließen wollen.

(...)

Das Register wird zwar beim Bundesamt für Justiz geführt, allerdings muss das OLG Braunschweig für die Öffnung grünes Licht geben. Dort ging die Klageschrift am 1. November, als das neue Gesetz in Kraft trat, per Fax ein. Doch die im Gesetz vorgesehene zweiwöchige Prüffrist begann erst, als die Klage durch das Gericht auch Volkswagen zugestellt war.

Da das Paket erst am 8. November das Gericht verließ, landete es erst am 12. November bei den VW-Anwälten – ein Wochenende dazwischen verzögerte die Sache zusätzlich. Der Vorsitzende Richter des 4. Zivilsenats hat nun also bis zum 26. November Zeit, die Veröffentlichung zu veranlassen. Er wird diese Frist wahrscheinlich ausschöpfen, teilte das OLG mit.

(...)"

 

 

VG myinfo

Vielleicht auch hier von Interesse:

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 20. November 2018 um 12:22:58 Uhr:

https://www.finanznachrichten.de/.../...pe-i-zum-dieselskandal-007.htm

Pressekonferenz: Deutsche Umwelthilfe präsentiert neue Fakten zu Fahrverboten in Berlin und zieht Fazit zur Expertengruppe I zum Dieselskandal

19.11.2018 | 17:52

Berlin (ots) - Schriftliches Urteil des VG Berlin liegt vor und zeigt: Auch auf Stadtautobahn A100 drohen Diesel-Fahrverbote - Richter machen klar: NO2-Grenzwerthochsetzung auf 50 µg /m³ durch die Bundesregierung im Bundes-Immissionsschutzgesetz ist EU-rechtswidrig - DUH Geschäftsführer Jürgen Resch äußert sich außerdem zu den intransparenten und manipulativen Abläufen innerhalb der Expertengruppe I zum Dieselskandal -Treffen für den 20. November nach elf Monaten Zwangspause angesetzt

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat das Land am 9. Oktober 2018 verurteilt, bis Ende März 2019 einen Luftreinhalteplan aufzustellen, der die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Stickstoffdioxid (NO2)- Grenzwerts von 40 µg/m³ im gesamten Stadtgebiet enthält. Im Rahmen einer Pressekonferenz möchte Ihnen DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch gemeinsam mit Rechtsanwalt Peter Kremer die Urteilsgründe und die sich daraus ableitenden Konsequenzen vorstellen. Dazu zählt die mögliche Ausweitung des Diesel-Fahrverbots auf Teile der Stadtautobahn A100 sowie die mögliche Einbeziehung von LKW und Euro 6-Pkw.
Gerne erläutern wir außerdem, wie konkret das VG Berlin den jüngsten Versuch der Bundesregierung bewertet, mit einer Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und einer Hochsetzung des NO2-Grenzwerts auf 50 µg /m³ als Toleranzmage, Diesel-Fahrverbote zu vermeiden.

Der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich und Jürgen Resch werden Ihnen zudem aus der für morgen Vormittag angesetzten 5. Sitzung der Expertengruppe I im Bundesverkehrsministerium zur technischen Beurteilung der Diesel-Nachrüstung berichten.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Pressekonferenz und bitten um Anmeldung presse@duh.de.

Datum: Dienstag, 20. November von 13 bis 14 Uhr Ort: Deutsche Umwelthilfe, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Dachgeschoss

Zitat:

 

Gründe für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO treffen nicht zu, so würde ich argumentieren.

Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt, wenn

die in der BE genehmigte Fahrzeugart geändert wird

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

das Abgas- und/oder Geräuschverhalten negativ verändert wird

wenn gegen Auflagen (z.B. Durchführung der unverzüglichen Änderungsabnahme, Einschränkungen, Einbauanweisungen) verstoßen wird

Die Punkte 1 bis 3 ergeben sich aus §19 Absatz 2 StVZO. Punkt 4 ist der Umkehrschluss aus §19 Absatz 3 StVZO (siehe hierzu auch weiter unten „§19 Absatz 2 StVZO vs. §19 Absatz 3 StVZO“).

Ist die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erloschen, ist dieses gemäß §5 FZV, 17 StVZO nicht mehr vorschriftsmäßig. Die zuständige Behörde kann dann den Betrieb untersagen oder beschränken.

Ist die Betriebserlaubnis erloschen, lebt diese durch die Behebung des Mangels nicht automatisch wieder auf. Sie muss also theoretisch neu erteilt werden. In der Regel sehen die Zulassungsbehörden hiervon jedoch ab, wenn es sich bei den baulichen Veränderungen um sog. „heilbare Mängel“ handelt. Wird bei einer Kontrolle zum Beispiel ein nicht eingetragener, offener Sportluftfilter beanstandet und kann dieser unverzüglich und ohne größeren technischen Aufwand wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, muss das Fahrzeug also nicht zwangsweise entstempelt bzw. Kennzeichen und ZB1 an die zuständige Zulassungsbehörde gesandt werden.

Änderung der Fahrzeugart

Die Änderung der Fahrzeugart ist dann gegeben, wenn durch bauliche Veränderungen das Fahrzeug so geändert wird, dass die für die ursprünglich festgelegte Fahrzeugart ausschlaggebenden Kriterien nicht mehr vorliegen. Wird nur die Aufbauart, nicht aber die Fahrzeugart geändert, so kann die Betriebserlaubnis auch erlöschen, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Gefährdung von Verkehrsteilnehmern

Nach wie vor ist hierfür keine konkrete Gefährdung erforderlich. Es muss aber immer im Einzelfall geprüft werden, ob die bauliche Veränderung des Fahrzeuges die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt. Die alleinige Möglichkeit der Gefährdung ist nicht (mehr) ausreichend!

Negative Veränderung von Abgas- und/oder Geräuschverhalten

Eine negative Veränderung von Abgas- und/oder Geräuschverhalten liegt dann vor, wenn aufgrund einer baulichen Veränderung die in der Betriebserlaubnis festgelegten Emissionen nicht mehr eingehalten werden.

Das Geräuschverhalten wird z.B. durch Manipulationen an der Abgasanlage oder dem Tausch der Anlage oder deren Teile verschlechtert. Das Abgasverhalten wird z.B. durch den Einbau von Renn-Kats oder Änderungen an der Motorsteuerung verschlechtert.

Laut einem Beschluss vom AG Viechtach ist hierzu nicht immer eine entsprechende Messung erforderlich. Im Sinne einer aussagekräftigen Beweisführung ist z.B. eine Standgeräuschmessung immer von Vorteil und daher empfehlenswert.

Verstoß gegen Auflagen

Der klassische Auflagenverstoß liegt in der Regel dann vor, wenn in einem Teilegutachten die unverzügliche Durchführung einer Änderungsabnahme gefordert wird.

„Unverzüglich“ heißt dabei „ohne schuldhafte Verzögerung“. Das bedeutet, nach dem Einbau eines solchen Teiles muss direkt der Weg zur Prüfstelle erfolgen, da grundsätzlich nur eine Fahrt zur Prüfstelle zulässig ist.

In der Praxis toleriert werden kann aber z.B. eine Fahrt zur Prüfung des eingebauten Teiles. Es würde für den Halter ja wenig Sinn machen, mit einem zu tief eingestellten Gewindefahrwerk zur Prüfstelle zu fahren. Somit sollte ihm eine Fahrt zur Prüfung der Freigängigket der Räder zugestanden werden. Ganz klar nicht zulässig ist hingegen die nächtliche Fahrt zur Diskothek oder zu einem Tuning-Treffen.

Zitat:

 

Sie sind als Halter/in für den vorschriftsmäßigen Zustand ihres Fahrzeugs verantwortlich (§ 31 StVZO).

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein.

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.

was hat das mit §31 zu tun???

selbst mit update ist ja der vorschriftsmäßige zustand nicht !!! erreicht!

Nötigung und Rechtsbeugung ist das alles. Die bekämen von mir was zu hören bzw. zu lesen!

am 20. November 2018 um 20:30

auch wenn wir es vor längere Zeit schon hatten, dass Zitat dürfte auch ggü der Zulassungsstelle bedeutsam sein:

Landgericht Heilbronn Urteil v. 15.8.2017, Az. 9 0 111/16

Zitat:

Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall, wie ein einfaches Gedankenexperiment zeigt:

Die Ingenieure der Motorenentwicklung hätten, wenn sie durch das jetzige Update die Möglichkeit gesehen hätten, die zugesagten Abgaswerte zu erreichen, dieses Update gleich bei der Produktion des Motors eingebaut - sie hätten sich also die Entwicklung und Programmierung des Modus 0 schlicht erspart und die Fahrzeuge im Modus 1 hergestellt und ausgeliefert. Dass jemand zusätzlichen Aufwand betreibt um das zu erreichen, was er ohne vorherigen Aufwand bereits hatte, ist in der auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Automobilbranche nicht vorstellbar. Es wurde vielmehr "geschummelt", um den Test zu bestehen, sodann das Fahrzeug mit den bei einem korrekten Test nicht erreichbaren Abgaswerten beworben und damit auch mit dieser - nicht erreichbaren - Beschaffenheit verkauft. Um diese Unkorrektheit bei Nachprüfungen zu verheimlichen, wurde weiter entschieden, diese "Schummel-Software" in alle Fahrzeuge einzubauen und nicht nur in die Fahrzeuge, die offiziell getestet wurden. Genau dieses System kann nur als flächendeckendes Betrugssystem bewertet werden, das zu einem so erheblichen Vertrauensverlust gegenüber Dieselmotoren des Herstellers VW führt, dass ein nicht nachbesserbarer merkantiler Minderwert nach den Gesetzen des freien Marktes offensichtlich gegeben ist.

Weiß jemand, ob eine bayerische Zulassungsstelle schon die bayerische Polizeiflotte stillgelegt hat? Immerhin haben die ja auch das Update verweigert...

https://www.rbb-online.de/kontraste/ueber_den_tag_hinaus/wirtschaft/freistaat-bayern-gegen-vw-konzern.html

Zitat:

@Flaherty schrieb am 20. November 2018 um 19:49:14 Uhr:

Nötigung und Rechtsbeugung ist das alles. Die bekämen von mir was zu hören bzw. zu lesen!

Ja, dann mach doch einfach mal etwas dagegen; vielleicht eine richtig knackige Mustersammelanzeige gegen den KBA Zinke, gegen DOBRINDT u s w.

Hier sind doch überwiegend Betroffene, lässt uns starten. Eine Strafanzeige kostet nichts, bringt jedoch in vielfacher Ausfertigung zumindest die Staatsanwaltschaften dazu, in Schweiss zu kommen.

Vielleicht besteht die Möglichkeit hier eine Umfrage zu generieren, die die Bereitschaft feststellt, ob und wie viele Betroffene sich daran beteiligen wollen.

Gruss

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