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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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moin,

Feld K: e1*2001/116*0307*30

habe keine RSV... bin nur in der Musterfeststellungsklage.

Zitat:

@katalysator001 schrieb am 19. November 2018 um 09:45:10 Uhr:

moin,

Feld K: e1*2001/116*0307*30

habe keine RSV... bin nur in der Musterfeststellungsklage.

Mit ner e1-Typgenehmigung ist das KBA berechtigt, Rückrufe auszusprechen, allerdings steht der ja auf tönernen Füßen wegen der legalisierten, unionsrechtlich aber illegalen neuen Abschalteinrichtung. Deshalb Vorgehen wie Micha112233 beschreibt https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...

Interessant wäre m.E. noch, von wann die jüngste HU deines Fahrzeugs ist, belegt sie doch u.U., dass das Fahrzeug technisch mitnichten unsicher, weil ohne Mängel ist.

Moin,

letzte HU war 05/2017, ich muss wieder im Mai 2019.

Aber das ist eine gute Idee. Das Fahrzeug kann weder einen Mangel aufweisen noch eine Gefahr darstellen (wie die Zulassungsstelle behauptet), da es eine gültige Plakette hat.

Zitat:

@katalysator001 schrieb am 19. November 2018 um 11:02:21 Uhr:

Moin,

letzte HU war 05/2017, ich muss wieder im Mai 2019.

Aber das ist eine gute Idee. Das Fahrzeug kann weder einen Mangel aufweisen noch eine Gefahr darstellen (wie die Zulassungsstelle behauptet), da es eine gültige Plakette hat.

Nicht ganz ohne Risiko (und deshalb ohne Gewähr) könntest du die HU auch ein halbes Jahr vorziehen. Es ist nicht so, wie hier oft gerne behauptet wird, dass die Plakette ohne Software-Update überall verweigert wird. In einer freien Werkstatt deines Vertrauens mit einer Prüforganisation außer TÜV sollte es m.W. keine Probleme geben. Werkstatt macht AU ohne abgasrelevante Fehler, Endrohrmessung misst nur Trübung und (noch) kein NOx, was nach dem Software-Update aber ohnehin fast unverändert schlecht ist, und der Prüfer schaut nicht unbedingt nach lustigen Aufklebern in der Reserveradmulde ... Das einzige, was sich ja tatsächlich "verändert" bzgl. HU und AU ist - der Aufkleber! :D Und natürlich der neue Murks am MSG ...

Und mit ner frischen HU gehen der Zulassungsstelle ja echt die Argumente aus ...

am 19. November 2018 um 10:52

Ohne RSV mit e1* und keiner individuellen Klage wäre mir das Kostenrisiko vermutlich zu hoch. Vielleicht besteht aber Anspruch auf Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe. Onlinerechner gibt es.

meine Argumentation zielt darauf ab, dass ich mein Auto nicht demjenigen, der mich betrogen hat (=VW), nochmals anvertrauen kann. Juristen würden mir da sicherlich Vorsatz vorwerfen, denn man lässt sich einmal betrügen, aber nicht zweimal vom selben. Also habe ich keine Möglichkeit, das Update aufspielen zu lassen.

Wahrscheinlich aber ist das der Zulassungsstelle egal. Gut, meld ich mich halt arbeitslos, wenn sie mir die Dreckskarre stilllegen, denn mit öffentlichen Verkehrsmitteln brauch ich 3h zu meinen Arbeitsplatz und 3h zurück (wenn alles glatt läuft). Unabhängig davon, dass ich während der Arbeitszeit mein Pkw auch brauche.

am 19. November 2018 um 15:12

Du hast inhaltlich voll meine Unterstützung. Lese die OVG Beschlüsse zur Stilllegung und überlege Dir Deine Gegenargumente. Zum OVG Düsseldorf hatte ich vor längerem schon eine Anmerkung zu den "Grenzwerten im Realbetrieb" gepostet.

Die Unabhängigkeit des KBA sollte auch angezweifelt werden insideout ist hier ganz hilfreich.

Die Verhältnismäßigkeit kann durch die Sondergenehmigung für die Fiat-Wohnmobile und die Messungen der DUH (auch Verschlechterungen durch Update möglich) angezweifelt werden.

Für die erste Instanz vorm VG braucht man keinen Anwalt. Für die Berufung schon (enge Frist von einem Monat)

Viel Erfolg!

Zur Abhängigkeit bzw. Parteilichkeit des KBA findet man ggf. auch dort Munition:

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 19. November 2018 um 16:05:57 Uhr:

http://www.duh.de/.../

Zitat:

Es ist ein Skandal, dass eine Behörde im Interesse der Autohersteller personalisierte Werbung macht und Druck auf die Fahrzeughalter ausübt, irgendein neues Auto zu kaufen. Wir werfen Bundesverkehrsminister Scheuer erneuten Amtsmissbrauch vor und prüfen rechtliche Schritte.

+++++++

Cool. :D

Kann man sich der DUH bzgl. rechtlicher Schritte gegen das KBA wegen unerwünschter Werbung anschließen?

Ich habe heute von meiner Zulassungsstelle nachfolgendes Schreiben bekommen.

Dabei hatte ich schon gehofft, die hätten mich vergessen.

Zitat:

Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs

Hier: Rückrufaktion durch Fahrzeughersteller

Abgas-Rückrufaktion, Code 23R7: Fahrzeuge mit den Motor-Aggregaten EA 189 entsprechen im

Hinblick auf ihre Stickoxidemissionen nicht den zugrunde liegenden EG-Typengenehmigungen. Es

wurden unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Dieser Rückruf dient dazu die Fahrzeuge wieder

in Übereinstimmung mit dem ursprünglich genehmigten Typ zu bringen.

Alle Fahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind müssen den Vorschriften

der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

entsprechen.

Sie sind als Halter/in für den vorschriftsmäßigen Zustand ihres Fahrzeugs verantwortlich (§ 31 StVZO).

Sie werden gebeten, mir bis zum 30.11.2018 einen Nachweis über die Beseitigung des/r Mangels/Mängel vorzulegen.

Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, müssen Sie mit der Betriebsuntersagung des

Fahrzeugs rechnen (§ 5 FZV). Die Kosten dieses Verfahrens müssen Sie dann tragen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Klage vor dem

Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover schriftlich oder.........

erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wieder? Waren sie denn je in Übereinstimmung mit der Typgenehmigung?

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 19. November 2018 um 20:58:37 Uhr:

Wieder? Waren sie denn je in Übereinstimmung mit der Typgenehmigung?

Und genau da kann man u.a. einhaken! ;)

Zitat:

@Flaherty schrieb am 19. November 2018 um 21:22:18 Uhr:

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 19. November 2018 um 20:58:37 Uhr:

Wieder? Waren sie denn je in Übereinstimmung mit der Typgenehmigung?

Und genau da kann man u.a. einhaken! ;)

Dacht ich mir. Kann kaum glauben das die so schreiben...

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 19. November 2018 um 21:24:08 Uhr:

Zitat:

@Flaherty schrieb am 19. November 2018 um 21:22:18 Uhr:

 

Und genau da kann man u.a. einhaken! ;)

Dacht ich mir. Kann kaum glauben das die so schreiben...

Siehe auch den Hinweis von micha112233

https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...

am 20. November 2018 um 7:25

Ein Punkt sollte noch sein, dass VW ein wirtschaftliches an vorzeitigem Verschleiß hat, da es zum Verkauf von Ersatzteilen führt und durch Weigerung die Details und konkrete Folgen offenzulegen ein Schadensersatzanspruch nicht durchsetzbar ist. Die Händler treten auch nur als Vermittler einer Leistung aus Kulanz auf und können auf Grund der Gratis-Leitung die gesetzliche Sachmängel-Haftung verweigern

Vor einigen Tagen hatten wir dies Thema hier schon diskutiert und rin mögliches Vorgehen (Bestätigung einfordern, bei Verweigerung Zulassungsstelle auffordern Servicebetrieb zu benennen und Verweis auf die Pflicht von Volkswagen die Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Stand zu bringen) eruiert.

Vielleicht lässt sich dies noch ausbauen. (Einfordern einer Garantieerklärung durch VW und/oder KBA)

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 20. November 2018 um 08:25:25 Uhr:

Ein Punkt sollte noch sein, dass VW ein wirtschaftliches an vorzeitigem Verschleiß hat, da es zum Verkauf von Ersatzteilen führt und durch Weigerung die Details und konkrete Folgen offenzulegen ein Schadensersatzanspruch nicht durchsetzbar ist. Die Händler treten auch nur als Vermittler einer Leistung aus Kulanz auf und können auf Grund der Gratis-Leitung die gesetzliche Sachmängel-Haftung verweigern

Vor einigen Tagen hatten wir dies Thema hier schon diskutiert und rin mögliches Vorgehen (Bestätigung einfordern, bei Verweigerung Zulassungsstelle auffordern Servicebetrieb zu benennen und Verweis auf die Pflicht von Volkswagen die Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Stand zu bringen) eruiert.

Vielleicht lässt sich dies noch ausbauen. (Einfordern einer Garantieerklärung durch VW und/oder KBA)

... und Androhung von Staatshaftung!

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