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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Vielen Dank! :)

 

LG Heilbronn, 15.08.2017 - 9 O 111/16

https://dejure.org/2017,30403

 

Aus dem Urteil (mit dem von @Micha112233 erwähnten Bezug zum Spiegel-Artikel):

Zitat:

Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall, wie ein einfaches Gedankenexperiment zeigt:

 

Die Ingenieure der Motorenentwicklung hätten, wenn sie durch das jetzige Update die Möglichkeit gesehen hätten, die zugesagten Abgaswerte zu erreichen, dieses Update gleich bei der Produktion des Motors eingebaut - sie hätten sich also die Entwicklung und Programmierung des Modus 0 schlicht erspart und die Fahrzeuge im Modus 1 hergestellt und ausgeliefert. Dass jemand zusätzlichen Aufwand betreibt um das zu erreichen, was er ohne vorherigen Aufwand bereits hatte, ist in der auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Automobilbranche nicht vorstellbar. Es wurde vielmehr „geschummelt“, um den Test zu bestehen, sodann das Fahrzeug mit den bei einem korrekten Test nicht erreichbaren Abgaswerten beworben und damit auch mit dieser - nicht erreichbaren - Beschaffenheit verkauft. Um diese Unkorrektheit bei Nachprüfungen zu verheimlichen, wurde weiter entschieden, diese „Schummel-Software“ in alle Fahrzeuge einzubauen und nicht nur in die Fahrzeuge, die offiziell getestet wurden. Genau dieses System kann nur als flächendeckendes Betrugssystem bewertet werden, das zu einem so erheblichen Vertrauensverlust gegenüber Dieselmotoren des Herstellers VW führt, dass ein nicht nachbesserbarer merkantiler Minderwert nach den Gesetzen des freien Marktes offensichtlich gegeben ist. Die betroffenen Fahrzeuge sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichem Abschlag zu veräußern. Das tief sitzende Misstrauen der Kunden zeigt sich insbesondere in den rückläufigen Zulassungszahlen für neue Dieselfahrzeuge, obwohl diese der EURO-6-Norm entsprechen sollen. Dieses hat negative Auswirkung auf die Preisentwicklung der gebrauchten EURO-5-Diesel, wie dem streitgegenständlichen. Nach einem Bericht der Zeitschrift „Der Spiegel“ in der Ausgabe vom 05.08.2017 (dort Seite 15) sind die Preise für gebrauchte Dieselfahrzeuge um bis zu 25 % gefallen und sind die Zulassungszahlen für Dieselfahrzeuge im Vergleich zum Vorjahresmonat um 13 % gesunken. Ergänzend wird auf die umfangreichen und im Internet zugänglichen Untersuchungen des CAR-Instituts der Universität Duisburg-Essen zu diesem Thema verwiesen.

Leider gibt's Gerichte, welche Hinweise der Kläger auf Medienberichte bzgl. eines merkantilen Wertverlusts explizit nicht akzeptieren. Wie wohl der BGH diesbzgl. entscheiden wird?

Aus den geleakten Dokumenten geht m.E. noch sehr viel besser hervor, weshalb eine Nachbesserung unmöglich ist. So stellt Volkswagen selbst z.B. auf die Dauerhaltbarkeit der AGR-Strecke ab. Eigentlich ein Offenbarungseid ... :D

In welchem der Dokumente? (Dateiname reicht)

 

 

.

Zitat:

Ergänzend wird auf die umfangreichen und im Internet zugänglichen Untersuchungen des CAR-Instituts der Universität Duisburg-Essen zu diesem Thema verwiesen.

=> https://www.uni-due.de/car

 

Dort kommt Herr Dudenhöffer, Leiter des CAR-Instituts, u.a. bzgl. eines Wertverlustes von 2000€ bei Diesel-Fahrzeugen zu Wort:

https://www.zeit.de/.../...ranche-wertverlust-dieselautos-car-institut

 

Schön, dass das LG Heilbronn sich auf den SPON-Artikel berief und den Wertverlust bestätigte - und auch, dass dieser durch ein Update nicht korrigiert werden könne. Würden das nur alle so sehen...

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 13. Oktober 2018 um 16:39:42 Uhr:

In welchem der Dokumente? (Dateiname reicht)

 

.

Zitat:

Ergänzend wird auf die umfangreichen und im Internet zugänglichen Untersuchungen des CAR-Instituts der Universität Duisburg-Essen zu diesem Thema verwiesen.

=> https://www.uni-due.de/car

KBA-Schreiben zur Nebenbestimmung, Zitat darin.

Danke! :)

[Link aus Sicherheitsgründen von Motor-Talk entfernt]

Zitat:

Das Kraftfahrtbundesamt erklärt in dieser Nebenbestimmung, dass VW eine Abschalteinrichtung verwendet hat, die beseitigt werden muss.

Das KBA bezieht sich auf eine bestimmte Abschalteinrichung, bekannt unter dem Namen „Akkustikfunktion“ – ein Integral aus Zeit und Distanz, welches den offiziellen Labortest NEFZ beschreibt. Ist das Auto innerhalb des Integrals, ist es sauber. Verlässt es das Integral, schaltet es auf schmutzig. Diese „Akkustikfunktion“ ist nur eine von vielen Abschalteinrichtungen, die Volkswagen nutzte – aber die einzige, welche das KBA für illegal erklärte.

VW selbst behauptet in Gerichtsprozessen keine Abschalteinrichtung verwendet zu haben, sondern eine „Umschaltlogik“, was amüsant wäre, würde es sich nicht um einen Konzern handeln, der von Erwachsenen geleitet wird.

An das Dokument angehängt ist eine Liste der Dinge, die zur Beseitigung der Abschalteinrichtung erledigt werden müssen – unter anderem eine Offenlegung von legalen Abschalteinrichtungen, was den gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, aber VW zu Gute kommt. Denn VW darf nun all seine anderen Abschalteinrichtungen als „zulässig“ deklarieren lassen und kann somit auf die eigentlich nötige Hardware-Nachrüstung verzichten.

Die Angelegenheit lässt sich mit einem billigen Software-Update erledigen, das rund 50 Euro pro Auto kostet – eine Hardwarenachrüstung kostete mindestens 1.000 Euro und hätte massenhafte Klagen von Kunden zur Folge.

Die Deklarierung einer Vielzahl von Abschalteinrichtungen als „zulässig“ in Millionen Dieselautos durch das KBA ist ein offenkundiger Akt der Rechtsbeugung (siehe „Rules and Laws“)

Aus dem verlinkten Dokument geht also hervor (danke @Flaherty ), weshalb eine Nachbesserung unmöglich ist. So stellt Volkswagen selbst z.B. auf die Dauerhaltbarkeit der AGR-Strecke ab.

Außerdem lese ich folgendes auf Seite 8, was ich merkwürdig finde:

Zitat:

Entgegen der Darstellung der Kanzlei ... hat die Volkswagen AG eindeutig ausgeführt, dass sich die AGR bei jedem Motorstart zunächst immer im Modus 1 befindet und erst in den Modus 0 schaltet, wenn die Toleranzschwellen zum synthetischen Fahrzyklus des NEFZ überschritten werden.

Das ist doch auch nicht legal, oder darf es eine Reduzierung, Ausrampung oder Abschaltung der AGR bei jedem Motorstart geben, also z.B. auch, wenn er warm ist?

Was wohl die Gerichte davon halten?

Und auch hier zur Sicherheit nochmal, damit keine Verwirrung entsteht: Das KBA-Dokument zur Nebenbestimmung beschreibt den Ist-Zustand vor dem sogenannten Software-Update. Wegen der "Umschaltlogik" konnte man zwar unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen auf der Straße im sauberen Modus 1 bleiben, wenn man innerhalb des hinterlegten Fahrprofils unterwegs war. Kurzstreckenfahrzeuge konnten theoretisch immer "sauber" fahren ...

Dass Volkswagen gegenüber dem KBA erklärt hat, dass mit Modus 0 die Dauerhaltbarkeit des DPF gewährleistet werden sollte (s. S. 10 des oben genannten Dokuments), dürfte den meisten hier als Vermutung nicht neu sein, spricht aber so offenbart Bände ... :D

am 13. Oktober 2018 um 18:28

Zitat:

@Flaherty schrieb am 13. Oktober 2018 um 19:41:24 Uhr:

Und auch hier zur Sicherheit nochmal, damit keine Verwirrung entsteht: Das KBA-Dokument zur Nebenbestimmung beschreibt den Ist-Zustand vor dem sogenannten Software-Update. Wegen der "Umschaltlogik" konnte man zwar unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen auf der Straße im sauberen Modus 1 bleiben, wenn man innerhalb des hinterlegten Fahrprofils unterwegs war. Kurzstreckenfahrzeuge konnten theoretisch immer "sauber" fahren ...

Dass Volkswagen gegenüber dem KBA erklärt hat, dass mit Modus 0 die Dauerhaltbarkeit des DPF gewährleistet werden sollte (s. S. 10 des oben genannten Dokuments), dürfte den meisten hier als Vermutung nicht neu sein, spricht aber so offenbart Bände ... :D

Dem widerspricht das KBA, da die Toleranzen zum NEFZ sehr gering sind (1-2% Abweichung).

Zitat:

@Flaherty schrieb am 13. Okt. 2018 um 19:41:24 Uhr:

Und auch hier zur Sicherheit nochmal, damit keine Verwirrung entsteht: Das KBA-Dokument zur Nebenbestimmung beschreibt den Ist-Zustand vor dem sogenannten Software-Update.

Aber was ist nach dem Update? Wissen wir das genau? Es ist doch möglich, dass nach wie vor bei jedem Motorstart die AGR abgeschaltet ist, selbst wenn der Motor warm ist. Und das wäre m.E. illegal. Aber das wird wohl nur ein Gutachter klären können. Wobei ich mich schon frage, weshalb das nicht von ICCT, vom CAR-Institut, vom ADAC oder von Prüfdiensten am Endrohr überprüft wurde. Oder doch? Was kam dabei heraus?

am 14. Oktober 2018 um 8:37

Zitat:

@Flaherty schrieb am 13. Oktober 2018 um 20:38:03 Uhr:

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 13. Oktober 2018 um 20:28:17 Uhr:

 

Dem widerspricht das KBA, da die Toleranzen zum NEFZ sehr gering sind (1-2% Abweichung).

Ich schrieb ja "theoretisch" ... in den USA ist das vorgekommen und führte zu "erhebliche[n] Feldschäden und Kundenbeanstandungen" und in Europa m.W. selten auch ...

Das ist übrigens das beste Papier:

http://insideout.site/wp-content/uploads/2018/04/vw_praesentation.pdf

Bei diesem Schreiben scheinen Seiten zu fehlen. Zumindest findet sich keine Grußformel. Darüber hinaus habe ich den Eindruck, dass die ggü. dem KBA gemachten Angaben vor dem Nebenbestimmungsbescheid relativiert werden. (z.B. DPF- Problem nur in Nordamerika)

Zitat:

@Flaherty schrieb am 13. Oktober 2018 um 16:32:43 Uhr:

Aus den geleakten Dokumenten geht m.E. noch sehr viel besser hervor, weshalb eine Nachbesserung unmöglich ist. So stellt Volkswagen selbst z.B. auf die Dauerhaltbarkeit der AGR-Strecke ab. Eigentlich ein Offenbarungseid ... :D

Das ist doch aber das Grundübel seit anbeginn. Alle Dieselhersteller benutzen doch Abschalteinrichtungen mit der Begründung des Motorschutzes gemäß Ausnahmeregel Art. 5 Satz 2a (EG) 715/2007.

Die bis heute ungeklärte Frage ist doch was hier legal und was illegal ist, da ja genau so der Satz 1 gilt, wonach das Auto so gebaut sein muss dass die AGR normalerweise funktioniert und nicht zu Motorschäden führt!

Damit beschäftigt sich ein eher unbekanntes Dokument der EU Kommission:

http://www.europarl.europa.eu/.../C_2017_352_DE.pdf

Zitat:

@cn3boj00 schrieb am 14. Oktober 2018 um 13:16:54 Uhr:

 

Damit beschäftigt sich ein eher unbekanntes Dokument der EU Kommission:

http://www.europarl.europa.eu/.../C_2017_352_DE.pdf

Mir ist dieses Dokument bekannt, es beschäftigt sich aber leider nur mit zukünftigen Typzulassungen. Genau dieser Leitfaden hätte eigentlich schon vorher existieren müssen.

 

Zur Frage der Illegalität von Thermofenstern schließe ich mich mittlerweile auch der Einschätzung an, dass sie es nicht sind.

 

Dreh- und Angelpunkt ist nämlich, dass die Ausnahme eine Notwendigkeit bedingt. Mit anderen Worten: Ist das Problem durch aufwendigere oder bessere Technik lösbar, ist die Ausnahme nicht anwendbar. Man hätte zum Beispiel auch bei Euro5-Diesel schon SCR einsetzen können, dann gäbe es mit AGR und RPF keine Probleme und damit keine Notwendigkeit für die Thermofenster.

 

Die Hersteller berufen sich zwar stets auf ihre "Feldausfälle", die können aber genau so gut dem Umstand geschuldet sein, dass man einfach die billigsten Lösungen eingebaut hat...

Zitat:

@touranfaq schrieb am 14. Oktober 2018 um 13:24:47 Uhr:

Zitat:

@cn3boj00 schrieb am 14. Oktober 2018 um 13:16:54 Uhr:

 

Damit beschäftigt sich ein eher unbekanntes Dokument der EU Kommission:

http://www.europarl.europa.eu/.../C_2017_352_DE.pdf

Mir ist dieses Dokument bekannt, es beschäftigt sich aber leider nur mit zukünftigen Typzulassungen. Genau dieser Leitfaden hätte eigentlich schon vorher existieren müssen.

Zur Frage der Illegalität von Thermofenstern schließe ich mich mittlerweile auch der Einschätzung an, dass sie es nicht sind.

Dreh- und Angelpunkt ist nämlich, dass die Ausnahme eine Notwendigkeit bedingt. Mit anderen Worten: Ist das Problem durch aufwendigere oder bessere Technik lösbar, ist die Ausnahme nicht anwendbar.

Die Hersteller berufen sich zwar stets auf ihre "Feldausfälle", die können aber genau so gut dem Umstand geschuldet sein, dass man einfach die billigsten Lösungen eingebaut hat...

Nicht legal oder nicht illegal? Tja, manchen sch...egal ... :D

Also, eigentlich schon klar: Die Ausnahme wird zur Regel gemacht, das ist aber nicht erlaubt, ergo: illegal!

Zitat:

@Flaherty schrieb am 14. Oktober 2018 um 13:27:01 Uhr:

 

 

Nicht legal oder nicht illegal? Tja, manchen sch...egal ... :D

Nicht legal meinte ich natürlich ;)

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