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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@flyingwolfi schrieb am 8. Oktober 2018 um 09:02:13 Uhr:

Neues aus Österreich:

http://www.heute.at/.../...-gegen-VW-nach-Zu-wenig-Drehmoment-58179609

Zitat:

Nach den Software-Updates von VW-Dieselmotoren soll es zu einem Drehmomentverlust, einem höheren Kraftstoffverbrauch und einem "Ruckeln" kommen.

Genau das mit dem Drehmomentverlust und dem Verbrauch kann ich so bestätigen.

Das mit dem Ruckeln nicht.

(1,6TDI)

Zitat:

@transarena schrieb am 8. Oktober 2018 um 10:33:55 Uhr:

Zitat:

@flyingwolfi schrieb am 8. Oktober 2018 um 09:02:13 Uhr:

Neues aus Österreich:

http://www.heute.at/.../...-gegen-VW-nach-Zu-wenig-Drehmoment-58179609

Zitat:

@transarena schrieb am 8. Oktober 2018 um 10:33:55 Uhr:

Zitat:

Nach den Software-Updates von VW-Dieselmotoren soll es zu einem Drehmomentverlust, einem höheren Kraftstoffverbrauch und einem "Ruckeln" kommen.

Genau das mit dem Drehmomentverlust und dem Verbrauch kann ich so bestätigen.

Das mit dem Ruckeln nicht.

(1,6TDI)

Bezug genommen wird übrigens auf einen Artikel aus dem schwedischen Teknikens Värld. Wer des Schwedischen nicht mächtig ist, kann das aber auch auf Englisch nachlesen unter:

https://teknikensvarld.se/.../

Ha kul!

@cn3boj00

In der Liste findest Du weitere Urteile gegen RS-Versicherer in Sachen Abgas-Skandal:

https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5038098/

 

 

.

An alle:

Vielen Dank wieder einmal für die vielen nützlichen Hinweise! :)

 

Dass der Blick in die ausländischen Medien lohnt, hat sich auch einmal wieder gezeigt.

 

Und dass AUDI auch an anderen Stellen "herumgeschraubt" hat (um nicht zu sagen, "betrogen"), zeigt, dass man dem ganzen VW-Konzern m.E. nicht trauen kann - auch dem Update nicht. Das sollte doch bald allen Gerichten hoffentlich klar werden.

Das alles sind doch weitere gute Hinweise vor Gericht...

 

 

Das VW-Update führt zu einem verminderten Drehmoment:

https://teknikensvarld.se/.../

 

Der VKI (Österreich) beruft sich auf diese Feststellungen schwedischer Techniker und legt bei den Klagen gegen VW nach:

http://m.heute.at/life/motor/story/58179609

 

Dass weite Teile des VW-Konzerns ohne jegliche Kontrolle waren und vermutlich immer noch ohne eine solche sind, belegen folgende neuen Enthüllungen bei AUDI, oder etwa nicht?

 

Audi soll sich Auto-Zulassungen erschlichen haben:

https://www.sueddeutsche.de/.../...gen-erschlichen-haben-1.4159325!amp

 

Doppelte Fahrgestellnummern in Südkorea – drei Audi-Mitarbeiter im Visier der Ermittler:

https://app.handelsblatt.com/.../23159230.html

 

Hat Audi Fahrgestellnummern manipuliert?

https://mobil.n-tv.de/.../...lnummern-manipuliert-article20658974.html

 

Dito:

https://m.bild.de/.../...puliert-und-betrogen-57705902.bildMobile.html

 

(kleine Zusammenfassung der jüngsten Neuigkeiten ;))

Noch mehr Futter für's Gericht:

Zitat:

@transarena schrieb am 8. Oktober 2018 um 17:27:04 Uhr:

Der Audi Beschiß jetzt auch auf Tagesschau.de

 

Zitat:

DieErgebnisse der Prüfberichte besagten, Mitarbeiter der Audi-Werke in Ingolstadt und Neckarsulm hätten seit 2013 Messergebnissse des Schadstoffausstoßes und Kraftstoffverbrauchs gezielt manipuliert. Auch Testdaten und Kilometerzahlen der betreffenden Autos seien manipuliert worden.

Quelle:

https://www.tagesschau.de/.../audi-zulassungen-suedkorea-101.html

Kommentar dazu von User @Dabblijuh:

beruhigend!

man kann den Ruf von VW und Audi nicht mehr ruinieren. Sie können jetzt voll ihre kriminelle Energie ausschöpfen.

Und:

Zitat:

@speedy9831 schrieb am 08. Okt. 2018 um 17:54:36 Uhr:

Das Problem [Anm: Untersuchung in Schweden], welches beschrieben wird, ist eine Beschleunigung aus z.B. 1300 U/min von 35 auf 50 km/h, was in der Stadt dauernd vorkommt. Scheinbar ist in dem Bereich der Drehmomentaufbau viel langsamer, oder es fehlt dauerhaft Drehmoment. In beiden Fällen ist das Auto für Fahrten in Ballungsgebieten deutlich unbrauchbarer geworden und es liegt ein Mangel nach dem Update vor.

.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 08. Okt. 2018 um 18:14:08 Uhr:

Hört sich so an als wäre die AGR-Rate im Teillastbereich erhöht worden, ergibt Sinn im Aspekt der Nox Reduktion, mindert aber in diesem Bereich offensichtlich die Leistung.

.

Zitat:

@speedy9831 schrieb am 08. Okt. 2018 um 18:25:16 Uhr:

Eben, das hat VW ja offiziell bestätigt, dass die AGR-Rate erhöht wurde. Wenn man sich technisch auskennt, ergibt das alles Sinn. Dass das Update komplett mängelfrei abläuft ist daher ausgeschlossen. Selbst Prof. Koch hat die Nachteile von SW Updates erläutert, obwohl man ihn als Industrie-Lobbyist ansehen kann.

 

Eine Frage an die Juristen hier: Ist es eigentlich möglich eine Verleumdungsklage gegen VW einzubringen, weil entgegen der Tatsachen fortlaufend behauptet wird, das Update ist 100% mängelfrei?

Es handelt sich ja schließlich um Täuschung der Kunden und Öffentlichkeit.

Was meint Ihr dazu?

 

Es gibt m.E. die Möglichkeit der Unterlassungsklage, so dass VW eine bestimmte Äußerung nicht mehr tätigen darf.

 

Wer ist klagebefugt? Jeder? Verbände wie die DUH oder der VZBV?

 

Eine ähnliche Klage von VW gegen die DUH war ja letzten Endes vom OLG Düsseldorf abgewiesen worden, so dass die DUH weiterhin öffentlich behaupten darf, ... (den Inhalt erinnere ich nicht mehr, aber es war m.E. auch im Sinne der betrogenen VW-Besitzer).

am 8. Oktober 2018 um 18:17

Der NEFZ wird auch im Teillastbereich gefahren, allerdings wird kaum Leistungen dem Motor abgefordert. Daher ist für VW auch die einzige Möglichkeit im Teillastbereich die Leistung zu reduzieren um keinen Mehrverbrauch zu bekommen (höhere AGR-Rate = mehr Russ durch schlechtere Verbrennung = Leistungsverlust oder Mehrverbrauch).

Das KBA hat wenn überhaupt nur die Max-Werte (kW und Drehmoment) geprüft. Hier bleibt ja alles beim Alten, die Drehmomente über die unterschiedlichen Drehzahlen sind m.E. für die Zulassung nicht relevant. Für den täglichen Gebrauch hingegen sehr.

Spannend wird die Frage sein, ob die Veränderung der Motorcharakteristik einen Sachmangel darstellt, da bspw. die im Prospekt genannten Drehmomente von ... bis ... nicht mehr erreicht werden.

Guten Tag,

möchte mich auf die anstehende Verhandlung gegen VW vorbereiten. Kann mir jemand über seine Erfahrungen die er als Kläger vor dem Landgericht gemacht hat berichten?

Gruß tilothilo

Die Klageschrift deines Anwalts liegt dir ja vor. Darin stehen ja deine Klagegründe.

Es kann sein, dass du dem Richter erläutern musst, dass ökologische Gründe bei der Wahl des Fahrzeugs wichtig waren. Dies geht gut mit einer VW Broschüre, in der der Hersteller sich rühmt, besonders umweltfreundlich zu sein. Ansonsten halt schildern, dass du ein modernes, schadstoffarmes Fahrzeug wolltest.

Ich gehe mal bei den meisten Käufern davon aus, das diese keine Dreckschleuder kaufen wollten...

Danke für deine Antwort,

Die Klageschrift habe ich schon sehr gut studiert, auf Werbebroschüren des Konzerns bin ich gut aufgestellt, zumal an unserem Auto auch noch die Blue Motion Technology Modellbezeichnung angebracht ist. Es geht mir eher um etwaige taktische Fragen der gegnerischen Anwälte.

Nette Grüße tilothilo

Ein Anwalt meinte mal, es sei evtl. sinnvoll, wenn man als Kläger nicht persönlich bei der Verhandlung ist - damit man "unangenehme Fragen" nicht beantworten muss. Vor Gericht muss man nämlich stets die Wahrheit sagen, wenn ich das korrekt wiedergebe. Und bei der Aufregung können einem dabei Fehler unterlaufen.

 

Ich würde mich mit meinem Anwalt gründlich abstimmen, bevor ich zur Verhandlung gehe.

 

Außerdem erinnere ich eine Äußerung, dass man sich besser nicht nur auf die Einhaltung der Euro 5 Norm beruft (weil die zumindest gemäß einiger Gerichte nach dem Update eingehalten werde - man mag das ja anders sehen), sondern (wenn möglich) auch darauf hinweist, dass bei den Verkaufsgesprächen bestimmte Werte von NOx, CO2 etc. eine Rolle spielten (falls dem so war). Dass diese nach dem Update nicht eingegangen werden, ist zugegeben ohne GA kaum zu beweisen.

 

Das sind meine laienhaften Gedanken; keine Beratung, keine Empfehlung.

 

Viel Erfolg!

Kurze Meldung zum Wasserstand meiner in diesem Monat noch vor dem LG stattfindenden mündlichen Güteverhandlung gegen Händler und VW-Kotzern:

In einem Schriftsatz meiner Anwälte an das Gericht und in Kopie an die Beklagtenanwälte, wurde die Rückgabe Zug-um-Zug wegen meines Verkaufs des Stinke-Diesel (in Zahlung gegeben), abgeändert.

Wir erwarten nun so gestellt zu werden, als hätte der seinerzeitige Kauf beim Händler durch mich niemals stattgefunden, da ich mit dem Wissen um den sittenwidrig manipulierten Wagen und die hieraus entstandenen Gefahren von Entzug der Betriebserlaubnis und evtl. Fahrverboten etc., das Fahrzeug eben niemals gekauft hätte.

Vom meinem Kaufpreis wird der jetzige Verkaufserlös, welcher nur wegen der Vorgänge um den VW-Dieselskandal ein solch niedrigen Preis erzielt hat, abgezogen, sowie auch ggf. eine Nutzungsentschädigung . Die VW AG wird verurteilt, seit Zahlung des Kaufpreises durch mich im Jahre 2014, Zinsen in Höhe von 4% an mich auf den kompletten Kaufpreis bis zum Tag des Annahmeverzuges durch den Händler zu zahlen. Der Händler und die VW AG werden gesamtschuldnerisch verurteilt, ab Annahmeverzug bis zum Verkaufstag des Passat, Zinsen auf den Kaufpreis in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz und den Kaufpreis (abzügl. oben genannter Beträge) an mich zu zahlen. Darüber hinaus werden Händler und VW AG zur Zahlung der Anwalts- und Gerichtskosten verurteilt.

In zwei Wochen kann ich näheres berichten - oder auch nicht!

Vielen Dank und viel Erfolg! :)

 

Eigentlich ist es ja clever, wenn man das Fahrzeug während des Verfahrens loswerden kann: Dann steigt der Nutzungsersatz nicht weiter und i.R.d. Rückabwicklung wird gar nicht so viel abgezogen, wenn der Verkaufserlös aufgrund des merkantilen Minderwerts durch den mutmaßlichen Betrug so gering ausfällt.

 

Übersehe ich etwas?

Schon bekannt?

 

VW erstmals vorm BGH

 

Der BGH kann sich in dem Verfahren nicht nur mit einer Wertminderung von Autos auseinandersetzen, die von dem Skandal betroffen sind, sondern auch mit den Folgen eines nachträglichen Software-Updates, mit dem die Abschaltung deaktiviert wird. Denn der Kläger hatte noch während des Rechtsstreits die manipulierte Software in seinem Auto bei einem anderen Skoda-Vertragshändler verändern lassen.

 

Trotzdem wollte er einen Teil des Kaufpreises zurück. Er argumentierte, es sei nicht auszuschließen, dass sich dadurch die Leistung des Dieselmotors verschlechtere oder dieser mehr Kraftstoff verbrauche. Zudem führe schon der Abgasskandal selbst zu einem geringeren Wiederverkaufswert des Autos.

 

 

 

https://app.handelsblatt.com/.../23163902.html?...

 

Da hat ein Kläger so richtig Eier, und es ist natürlich extrem spannend wie der BGH entscheiden wird, vor allem bezüglich der Frage der Folgen des Updates.

 

Und dann habe ich noch das hier gefunden:

 

Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch die Volkswagen AG

 

 

Düsseldorf (ots) - Mit dem Oberlandesgericht Köln bestätigt nunmehr erstmals ein nordrhein-westfälisches Oberlandesgericht die Rechtsauffassung der Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich, dass die Volkswagen AG den Kläger nach dem von den Anwälten vorgetragenen Tatsachenstoff vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt habe. 

 

Der 15. Senat des Oberlandesgericht führt dazu aus, dass dies zur Konsequenz habe, dass die Volkswagen AG auch dann den Kaufpreis unter Anrechnung der individuell gezogenen Nutzungen zu erstatten habe, wenn es sich bei dem gekauften Fahrzeug um einen Audi, Seat oder Skoda handele. Die Schädigungshandlung könne auch bereits in dem Inverkehrbringen des mangelhaften Motors mit der den Mangel beinhaltenden Systemsteuerungssoftware gesehen werden. Es komme deshalb nicht darauf an, dass Volkswagen selbst Herstellerin sei (Beschluss des OLG Köln vom 27.09.2018, Az: 15 U 104/18). Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelte es sich nämlich um einen Audi A1 mit einem 1.6 TDI Motor. Gleichwohl wurde nicht die Audi AG, sondern die Volkswagen AG als Herstellerin des Motors in Anspruch genommen.

 

 

https://www.presseportal.de/pm/119896/4083003

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