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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Ok, verstanden. Für ihn mag das evtl. schön zu spät sein?
@Flaherty
Ebenfalls danke für den guten Tipp!
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 6. Oktober 2018 um 16:11:19 Uhr:
Ok, verstanden. Für ihn mag das evtl. schön zu spät sein?
@Flaherty
Ebenfalls danke für den guten Tipp!
Warum zu spät? Vielleicht erteilt die RSV ja Deckung ohne große Diskussion. Wenn nicht, kann ein neuer Anwalt - ohne möglichen Interessenkonflikt - sicherlich besser ggü. der Versicherung argumentieren. Möglicherweise kann die RSV den Schäden durch die Mehrkosten auch direkt beim ersten Anwalt geltend machen. Hier sind mehr Fragezeichen als Antworten. Ich denke, dass dies eine unabhängige Rechtsberatung erfordert.
@cn3boj00 Warum wurde nur der Händler verklagt. Wurde die Deckung gegen Händler und Hersteller durch die RSV verweigert? Oder hat der Anwalt entschieden nur den Händler zu verklagen?
Stimmt, ein Versuch wäre es wert, aber das muss @cn3boj00 natürlich selbst Bedenken, besprechen und entscheiden.
Viel Erfolg!
.
VW-Abgasskandal: Vergleiche statt Präzedenzurteile
...
Über 23.000 Klagen zum VW-Dieselskandal waren bislang an deutschen Gerichten anhängig.
...
Insgesamt sind beim OLG [Hamm] über 500 Berufungsverfahren anhängig. In diesem Jahr sollten davon bislang über 40 verhandelt werden. Die Parteien einigten sich aber immer außergerichtlich.
...
https://www1.wdr.de/.../...kandal-vergleiche-praezedenzurteil-100.html
Zitat:
@Flaherty schrieb am 06. Okt. 2018 um 14:42:35 Uhr:
Die Pflicht zur Vorlage beim EuGH gilt m.E. aber nur für das nationale letztinstanzliche Gericht, also wohl dem BGH, d.h. LGs und OLGs haben diese Pflicht nicht, oder irre ich mich?
Speziell zum Linzer Fall (auch "nur" ein Landesgericht): Dort hatte man es offenbar geschafft, mit der Vorlage beim EuGH soviel Druck auf die Beklagte auszuüben, dass diese nachgab. Am LG Braunschweig war myRight mit der Forderung nach Vorlage beim EuGH indes abgeblitzt. Oder verfolgen die das doch noch weiter?
.
Was bedeutet "... kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein"?
Zitat:
Kommt ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nach oder stellt es ein Vorabentscheidungsersuchen, obwohl eine Zuständigkeit des EuGH nicht gegeben ist (vgl. BVerfGE 133, 277 <316 Rn. 91>), kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl. BVerfGE 73, 339 <366 ff.>; 126, 286 <315>; 135, 155 <231 Rn. 177>).
Quelle: BVerfG, Beschluss vom 19.12.2017 - 2 BvR 424/17
PS:
Es ging m.E. um Strafrecht und Auslieferung. Ob das so auch im Zivilrecht zutrifft, weiß ich nicht.
Schon bekannt? (sorry, hier etwas OT, aber evtl. trotzdem von Interesse)
https://www.bmvi.de/.../konzept-klarheit-fuer-dieselfahrer.html
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 6. Oktober 2018 um 19:09:50 Uhr:
Schon bekannt? (sorry, hier etwas OT, aber evtl. trotzdem von Interesse)
https://www.bmvi.de/.../konzept-klarheit-fuer-dieselfahrer.html
Wusste gar nicht, dass die Satire können ... :D
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 6. Oktober 2018 um 17:32:09 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 06. Okt. 2018 um 14:42:35 Uhr:
Die Pflicht zur Vorlage beim EuGH gilt m.E. aber nur für das nationale letztinstanzliche Gericht, also wohl dem BGH, d.h. LGs und OLGs haben diese Pflicht nicht, oder irre ich mich?
Speziell zum Linzer Fall (auch "nur" ein Landesgericht): Dort hatte man es offenbar geschafft, mit der Vorlage beim EuGH soviel Druck auf die Beklagte auszuüben, dass diese nachgab. Am LG Braunschweig war myRight mit der Forderung nach Vorlage beim EuGH indes abgeblitzt. Oder verfolgen die das doch noch weiter?
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Was bedeutet "... kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein"?
Zitat:
Kommt ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nach oder stellt es ein Vorabentscheidungsersuchen, obwohl eine Zuständigkeit des EuGH nicht gegeben ist (vgl. BVerfGE 133, 277 <316 Rn. 91>), kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl. BVerfGE 73, 339 <366 ff.>; 126, 286 <315>; 135, 155 <231 Rn. 177>).
Quelle: BVerfG, Beschluss vom 19.12.2017 - 2 BvR 424/17
PS:
Es ging m.E. um Strafrecht und Auslieferung. Ob das so auch im Zivilrecht zutrifft, weiß ich nicht.
Möglicherweise irrst du dich ... aber lasst eure Anwälte etwas daraus machen. Aus verfahrenstaktischen Gründen an dieser Stelle nicht mehr ... ;)
Sowieso! ;)
.
Nicht gut, aber gut zu kennen:
LG Kiel, 25.05.2018 - 3 O 52/15
Dito:
LG Köln, 17.05.2017 - 18 O 39/15 =>
OLG Köln, 26.04.2018 - I-15 U 82/17
Das OLG Köln blieb hart.
.
Anders hier, wo das OLG Hamm die Abweisung der Klage durch das LG Hagen korrigierte:
LG Hagen, 26.04.2016 - 3 O 88/14 =>
OLG Hamm, 11.05.2017 - 28 U 89/16
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 7. Oktober 2018 um 11:30:01 Uhr:
https://www.tagesspiegel.de/.../23152776.html
Streit um Dieselautos
Potsdamer Landgericht verurteilt Volkswagen
Ein Anwalt kaufte sich einen gebrauchten Seat, ließ nach dem Abgasskandal ein Software-Update machen - doch das nutzte nichts. Er zog erfolgreich vor Gericht
Es ist ein weiterer Richterspruch zugunsten von Dieselfahrern: Das Landgericht Potsdam hat die Volkswagen AG und die zum VW-Konzern gehörende Seat-Niederlassung Deutschland „wegen sittenwidriger Schädigung“ aufgefordert, einen gebrauchten Euro-5-Diesel zurückzunehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzuzahlen. Denn das zwischenzeitlich erfolgte Software-Update an dem Fahrzeug habe den erheblichen Mangel zu hoher Abgaswerte nicht beseitigt, stellten die Richter am 26. September fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geklagt hatte ein Anwalt aus dem Havelland
Geklagt hatte Anwalt Christian Achilles aus Brieselang (Havelland), und zwar in eigener Sache. Im März 2012 erwarb er bei der Seat-Niederlassung in Berlin einen gebrauchten Seat Alhambra. Im Januar 2017 sei das vom Kraftfahrtbundesamt nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals um manipulierte Software verfügte Technik-Update an seinem Wagen erfolgt, schildert Achilles den Fall. Auch nach der Aktualisierung des Abgassystems sei die gültige Euro-5-Abgasnorm aber nicht eingehalten worden. Zudem seien nach der Nachjustierung an seinem Fahrzeug zwei Motorschäden aufgetreten. Da seinem Auto in zahlreichen Städten Fahrverbote drohten, verlangte er vom Verkäufer und der Volkswagen AG die Rücknahme des Fahrzeugs. Die Potsdamer Richter folgten weitgehend der Argumentation des Anwalts. Seat und VW müssen als Gesamtschuldner das Auto zurücknehmen und dem Käufer rund 15 700 Euro erstatten.
VW will Berufung einlegen
VW wird gegen das Urteil Berufung einlegen, wie Sprecher Christopher Hauss am Donnerstag gegenüber den PNN erklärte. Der Konzern zweifelt unter anderem an, dass das Update der Grund für die Motorschäden ist. „Lediglich bei einigen Promille aller umgerüsteten Fahrzeuge kommt es nach dem Software-Update zu Beanstandungen, wobei nicht nachgewiesen werden konnte, dass diese in einem Zusammenhang mit den technischen Maßnahmen stehen“, so Hauss. Die „weit überwiegende Mehrzahl“ aller Beanstandungen habe zur Zufriedenheit der Kunden aufgeklärt werden können.
Das erste Urteil eines Brandenburger Gerichts im VW-Dieselskandal war im Januar 2017 gefallen: Ein Passat-Fahrer erstritt ebenfalls vor dem Potsdamer Landgericht gegen einen VW-Vertragshändler das Recht, seinen mit manipulierter Software ausgestatteten Wagen zurückgeben zu dürfen. Neu an dem aktuellen Fall ist, dass es um einen Wagen geht, bei dem bereits ein Update der Software vorgenommen wurde.
Auch am kommenden Dienstag beschäftigen Dieselfahrzeuge die Justiz: Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wird die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Berlin verhandelt. Die DUH will in der Hauptstadt Fahrverbote für Dieselautos durchsetzen. Vor allem die Wirtschaft fürchtet negative Auswirkungen: Nach Angaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam nutzen rund 80 Prozent der Unternehmen in Berlin und Brandenburg Dieselfahrzeuge.
Kritik am Diesel-Kompromiss des Bundes
Das von der Großen Koalition geschnürte Maßnahmepaket, um Fahrverbote in deutschen Städten zu verhindern, stößt unterdessen auf breite Kritik. Viele Fragen seien weiter offen, erklärte Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (SPD). „Die Sorgen der Millionen von Pendler in Deutschland finden viel zu wenig Beachtung. Ich erwarte, dass die Autoindustrie für nötige Umrüstungen vollständig aufkommt“, so Woidke. Brandenburgs Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig (Linke) sagte: „Dieses Maßnahmenpaket ist Politikversagen pur.“ Statt klar die Hersteller in die Verantwortung zu nehmen, würden diese noch belohnt. Umtauschprämien und Rabatte für Käufer neuer Autos seien eine Beihilfe für die Industrie. „Der Käufer bezahlt deren Betrug dann doppelt“, meinte Ludwig.
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 6. Oktober 2018 um 16:19:44 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 6. Oktober 2018 um 16:11:19 Uhr:
Ok, verstanden. Für ihn mag das evtl. schön zu spät sein?
...
Warum zu spät? Vielleicht erteilt die RSV ja Deckung ohne große Diskussion. Wenn nicht, kann ein neuer Anwalt - ohne möglichen Interessenkonflikt - sicherlich besser ggü. der Versicherung argumentieren. Möglicherweise kann die RSV den Schäden durch die Mehrkosten auch direkt beim ersten Anwalt geltend machen. Hier sind mehr Fragezeichen als Antworten. Ich denke, dass dies eine unabhängige Rechtsberatung erfordert.
@cn3boj00 Warum wurde nur der Händler verklagt. Wurde die Deckung gegen Händler und Hersteller durch die RSV verweigert? Oder hat der Anwalt entschieden nur den Händler zu verklagen?
Das Verfahren wurde 2017 angestrengt. Damals war der Tenor, dass man nur gegen die Händler Erfolg haben könne. Die RSV hat deshalb nur einer Klage gegen den Händler Deckung gegeben, gegen den Hersteller (ich denke es ist eher belanglos ob man gegen Skoda oder den Skoda-Eigner VW-AG klagt(?)) dagegen nicht. Nun wurde die Klage abgewiesen. Für eine Revision braucht es eine neue Deckungszusage, oder? Und die hängt doch von der Erfolgsaussicht ab? Wir wissen das natürlich nicht, aber bisher hatten ja Klagen in Sachsen eher keine Aussicht auf Erfolg, deshalb könnte es zumindest sein...
Wir müssen nun auch das Auto aus finanziellen Gründen verkaufen. Trotz des Beispielsurteils bin ich mir nicht sicher, da ja das Urteil nach §325 ZPO gegen den Rechtsnachfolger, also unseren Autokäufer, wirken würde und andernfalls die Klage abgewiesen werden müsste. Die Diskussion steht noch aus.
Dein Anwalt und Deine RSV werden hoffentlich weiterhelfen können. Viel Erfolg!
Zitat:
@cn3boj00 schrieb am 7. Oktober 2018 um 20:58:11 Uhr:
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 6. Oktober 2018 um 16:19:44 Uhr:
Warum zu spät? Vielleicht erteilt die RSV ja Deckung ohne große Diskussion. Wenn nicht, kann ein neuer Anwalt - ohne möglichen Interessenkonflikt - sicherlich besser ggü. der Versicherung argumentieren. Möglicherweise kann die RSV den Schäden durch die Mehrkosten auch direkt beim ersten Anwalt geltend machen. Hier sind mehr Fragezeichen als Antworten. Ich denke, dass dies eine unabhängige Rechtsberatung erfordert.
@cn3boj00 Warum wurde nur der Händler verklagt. Wurde die Deckung gegen Händler und Hersteller durch die RSV verweigert? Oder hat der Anwalt entschieden nur den Händler zu verklagen?
Das Verfahren wurde 2017 angestrengt. Damals war der Tenor, dass man nur gegen die Händler Erfolg haben könne. Die RSV hat deshalb nur einer Klage gegen den Händler Deckung gegeben, gegen den Hersteller (ich denke es ist eher belanglos ob man gegen Skoda oder den Skoda-Eigner VW-AG klagt(?)) dagegen nicht. Nun wurde die Klage abgewiesen. Für eine Revision braucht es eine neue Deckungszusage, oder? Und die hängt doch von der Erfolgsaussicht ab? Wir wissen das natürlich nicht, aber bisher hatten ja Klagen in Sachsen eher keine Aussicht auf Erfolg, deshalb könnte es zumindest sein...
Wir müssen nun auch das Auto aus finanziellen Gründen verkaufen. Trotz des Beispielsurteils bin ich mir nicht sicher, da ja das Urteil nach §325 ZPO gegen den Rechtsnachfolger, also unseren Autokäufer, wirken würde und andernfalls die Klage abgewiesen werden müsste. Die Diskussion steht noch aus.
Hat Deine RSV die Deckung tatsächlich verweigert? Wenn ja, dürfte der Klage gg. Die VW AG als Herstellerin nichts entgegen stehen. Die "Mehrkosten" beruhen dann ja auf der Entscheidung der RSV.
Schon Mitte 2017 waren mehr Klagen gegen VW erfolgreicher als gegen die Händler, vgl. alte ADAC Übersichten. Meine RSV hatte Deckung gg beide erteilt, aber die erste Kanzlei sich geweigert beide zu verklagen.
Ja, für jeden Rechtszug benötigst Du eine neue Deckungszusage der RSV.
OLG Düsseldorf vom 21.9.2017 AZ 4 U 2087/17 sieht hinreichende Erfolgsaussichten gegen Händler und VW. RSV muss daher Deckung erteilen. Damit werden 2 Urteile des LG Düsseldorf vom 9.3.2017 (!) rechtskräftig.
Neues aus Österreich:
http://www.heute.at/.../...-gegen-VW-nach-Zu-wenig-Drehmoment-58179609
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 8. Oktober 2018 um 07:55:11 Uhr:
OLG Düsseldorf vom 21.9.2017 AZ 4 U 2087/17 sieht hinreichende Erfolgsaussichten gegen Händler und VW. RSV muss daher Deckung erteilen. Damit werden 2 Urteile des LG Düsseldorf vom 9.3.2017 (!) rechtskräftig.
Danke, sehr gut!