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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.08.2018
Aktenzeichen: 2-28 O 296/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen Skoda Fabia 1.6 TDI. Auf den Rücktritt der Klägerin hin hat der Händler den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 400 000 Kilometern errechneten Entschädigung zu erstatten. Im Gegenzug muss die Klägerin den Wagen zurückgeben. Die Anwälte des Autohändlers hatten es versäumt, die von den Anwälten der Klägerin behaupteten Gesamtfahrleistung zu bestreiten.
[eingefügt am 03.09.2018]
Landgericht Essen, Urteil vom 28.08.2018
Aktenzeichen: 5 O 1/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Tiguan Sport & Style 4Motion Bluemotion Technology 2.0 TDI. VW muss als Hersteller Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen. Der Kläger erhält den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von fast 350 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zurück. Im Gegenzug muss er den Wagen zurückgeben.
[eingefügt am 03.09.2018]
Das sind ziemlich hohe Gesamtlaufleistungen bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung - gut für die Kläger. :)
Diese und weitere 25 neue Einträge mit Datum vom 03.09.2018 zu verbraucherfreundlichen Urteilen gegen VW findet man dort:
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 6. September 2018 um 16:35:50 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 6. September 2018 um 14:43:34 Uhr:
Könnte bitte noch jemand ein paar Hinweise geben zu meinen Fragen bzgl. der Fristen für weiteren Vortrag oder weitere Einlassungen oder wie auch immer man das nennt? S.o.:
https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...
Danke! :)
§ 132
Fristen für Schriftsätze
(1) 1Der vorbereitende Schriftsatz, der neue Tatsachen oder ein anderes neues Vorbringen enthält, ist so rechtzeitig einzureichen, dass er mindestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung zugestellt werden kann. 2Das Gleiche gilt für einen Schriftsatz, der einen Zwischenstreit betrifft.
(2) 1Der vorbereitende Schriftsatz, der eine Gegenerklärung auf neues Vorbringen enthält, ist so rechtzeitig einzureichen, dass er mindestens drei Tage vor der mündlichen Verhandlung zugestellt werden kann. 2Dies gilt nicht, wenn es sich um eine schriftliche Gegenerklärung in einem Zwischenstreit handelt.
Der nächste Schritt könnte die Suche nach Rechtssprechung zu § 132 ZPO sein.
Nachstehend ein Urteil des BGH Az.: VII ZR 139/05
Jedweder Vortrag der relevant ist, kann jederzeit, auch nach der mündlichen Verhandlung, in deren Verlauf ja auch eine Bedenkzeit für evtl. zu treffende Entscheidungen erbeten werden kann, vorgebracht werden.
Im Übrigen besteht natürlich, wie von VW oft genug praktiziert, auch die Möglichkeit eine Terminverschiebung für die mündliche Verhandlung, zur Vermeidung des Ingangsetzens der Terminsfristen, zu beantragen. Dies für den Fall, dass ein entsprechender Schriftsatz nicht rechtzeitig, z.B. aus Krankheitsgründen, vorgelegt werden kann.
Dein Anwalt sollte über diese Dinge allerdings noch beser informiert sein.
Viel Erfolg
Ja, ist er, aber Ihr wisst ja wie es ist - man tauscht sich trotzdem gerne hier aus.
Ich wollte halt nicht meinen Anwalt mit der Frage nerven, wie lange so ein Ping-Pong-Spiel gehen kann. Jetzt habe ich stattdessen Euch damit belästigt. ;)
Jederfalls herzlichen Dank für Deinen neuen Hinweis und Dir/Euch ebenfalls viel Erfolg! :)
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 7. September 2018 um 11:01:33 Uhr:
Ja, ist er, aber Ihr wisst ja wie es ist - man tauscht sich trotzdem gerne hier aus.
Ich wollte halt nicht meinen Anwalt mit der Frage nerven, wie lange so ein Ping-Pong-Spiel gehen kann. Jetzt habe ich stattdessen Euch damit belästigt. ;)
Jederfalls herzlichen Dank für Deinen neuen Hinweis und Dir/Euch ebenfalls viel Erfolg! :)
Wenn ich mich belästigt fühle, ist es ein Leichtes nicht zu antworten.
Wer sich hier im Forum durch so etwas belästigt fühlt und sein Wissen nicht weitergeben will, ist hier verkehrt und kann mit ruhigem Gewissen als Schmarotzer bezeichnet werden.
Ist vielleicht etwas mehr als deutlich, aber warum die Moral und die Wahrheit verschleiern.
Einen schönen Tag an Alle
Danke! :)
.
Entscheidung von gestern - Volltext mit Begründung:
VG Düsseldorf, 06.09.2018 - 3 M 123/18
https://dejure.org/ext/d131e950066346cb45fc6e5fe6b95562
Zum Schadensersatzsanspruch gegen VW:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 7. September 2018 um 08:57:45 Uhr:
Keiner?
https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...
Nicht quengeln! ;-)
Nach Schluss der mündlichen Verhandlung wird weiterer Vortrag nicht mehr in der Entscheidung berücksichtigt. Ausnahme: ein so genannter nachgelassener Schriftsatz. Guckst Du hier: § 283 ZPO.
Zitat:
@boomer68 schrieb am 7. September 2018 um 20:36:45 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 7. September 2018 um 08:57:45 Uhr:
Keiner?
https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...
Nicht quengeln! ;-)
Nach Schluss der mündlichen Verhandlung wird weiterer Vortrag nicht mehr in der Entscheidung berücksichtigt. Ausnahme: ein so genannter nachgelassener Schriftsatz. Guckst Du hier: § 283 ZPO.
Oder wenn das Gericht dazu auffordert!
Zitat:
Nachstehend ein Urteil des BGH Az.: VII ZR 139/05
Jedweder Vortrag der relevant ist, kann jederzeit, auch nach der mündlichen Verhandlung, in deren Verlauf ja auch eine Bedenkzeit für evtl. zu treffende Entscheidungen erbeten werden kann, vorgebracht werden.
Im Übrigen besteht natürlich, wie von VW oft genug praktiziert, auch die Möglichkeit eine Terminverschiebung für die mündliche Verhandlung, zur Vermeidung des Ingangsetzens der Terminsfristen, zu beantragen. Dies für den Fall, dass ein entsprechender Schriftsatz nicht rechtzeitig, z.B. aus Krankheitsgründen, vorgelegt werden kann.
Dein Anwalt sollte über diese Dinge allerdings noch beser informiert sein.
Dieser Beschluss betrifft verspätete vorbereitende Schriftsätze. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung bleibt es dabei - zu spät ist zu spät.
Zitat:
Oder wenn das Gericht dazu auffordert!
Was ja auf einen nachgelassener Schriftsatz herausläuft.
Um @AlphaOmega aber komplett zu verwirren: die mündliche Verhandlung kann unter Umständen auch wiedereröffnet werden ;-)
Danke! Umso mehr wundern mich 2 Fälle von Bekannten, wo die Anwälte beider Parteien auch noch nach der mündlichen Verhandlung einige Schreiben ans Gericht geschickt haben sollen, aber da sei die Frist des Schriftsatznachlasses bereits vorher abgelaufen. :confused:
PS:
Mensch, Boomer, Du Spaßvogel! :)
Zitat:
@boomer68 schrieb am 7. September 2018 um 20:49:22 Uhr:
Zitat:
Oder wenn das Gericht dazu auffordert!
Was ja auf einen nachgelassener Schriftsatz herausläuft.
Um @AlphaOmega aber komplett zu verwirren: die mündliche Verhandlung kann unter Umständen auch wiedereröffnet werden ;-)
So ist das.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 7. September 2018 um 20:52:00 Uhr:
Danke! Umso mehr wundern mich 2 Fälle von Bekannten, wo die Anwälte beider Parteien auch noch nach der mündlichen Verhandlung einige Schreiben ans Gericht geschickt haben sollen, aber da sei die Frist des Schriftsatznachlasses bereits vorher abgelaufen. :confused:
Es ist - wie eigentlich immer - ein wenig komplizierter: “neues Vorbringen” meint tatsächliches; Rechtsmeinungen gehen immer.
p.s. Die Frage ist ja auch weniger, ob die noch was geschrieben haben, sondern ob das berücksichtigt wird.
Aaaah! Ok, und wieder habe ich etwas gelernt. Ich danke Dir. :) Da lese ich mich mal noch etwas ein, z.B. fand ich eben folgende Seite mit Folien:
Euch allen schonmal ein perfektes Wochenende - ohne VW. :)
PS:
Ja, so hatte ich mir das auch gedacht. Aber es scheint wohl eher ein "angeregter" Austausch von Rechtsansichten gewesen zu sein, wenn ich an die Infos denke.