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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
LG Trier, Urteile vom 30.05.2018 und aus Juni 2018 - 5 O 50/18, 5 O 349/17, 5 O 37/18, 5 O 70/18, 5 O 20/18, 5 O 12/18: VW AG zum Schadensersatz verurteilt.
https://www.vw-schaden.de/.../...teilt-vw-6-urteilen-zu-schadensersatz
Die Volltexte finden sich am Ende der verlinkten Kanzleiseite.
Zu den Kanzleien, die die meisten Kläger vertreten, wurde ja schon dies kommuniziert:
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 24. August 2018 um 14:10:40 Uhr:
4 Kanzleien vertreten die meisten Mandanten gegen VW
Rogert & Ulbrich = 7.500
Stoll & Sauer = 40.000
Baum, Reiter & Collegen = 12.000
Hausfeldt/Myright = 40.000
Gesamt rd. 100.000 von 2,5 Millionen
Quelle: Capital 09/18, Verfasser Monika Dunkel (Überschrift: Wer klagt, gewinnt)
Nur mal so aus Neugier:
Kann man irgendwo nachlesen, durch welche Kanzleien sich VW in den Klagen vertreten lässt und wie ausgeprägt das Verhalten der jeweiligen Kanzleien ist, Anträge auf Verlängerungen von Fristen und Verschiebungen von Terminen zu stellen (eventuell sogar wiederholt)?
In meiner Klage wird VW durch eine große Kanzlei aus Hamburg vertreten, die in den Google-Bewertungen hauptsächlich wegen ihrer Inkassogebühren und ihres Forderungsmanagements angefeindet wird.
Einer Fristverlängerung für die Klageerwiderung ist vom LG schon stattgegeben worden.
Muss ich mich da auf weitere Anträge gefasst machen, wie z.b. einer Verschiebung des angesetzten Termins vor dem LG?
Geh im schlechtesten Fall davon aus, dass die alles ausschöpfen, was möglich ist, um alles zu verzögern. :(
Zitat:
@GuMend schrieb am 4. September 2018 um 18:17:50 Uhr:
In meiner Klage wird VW durch eine große Kanzlei aus Hamburg vertreten, die in den Google-Bewertungen hauptsächlich wegen ihrer Inkassogebühren und ihres Forderungsmanagements angefeindet wird.
...da wächst zusammen, was zusammen gehört. Dass VW sich von so einem Laden vertreten lässt, passt wie Arsch auf Eimer :rolleyes:
Ich habe mal eine Frage an Alle.
Einige haben beim KBA Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten an die Zulassungsstelle eingelegt. Bin derzeit beim Lesen auf Seite 249 und kann daher grade nicht von Ergebnissen zären.
Nun folgender Fall:
Halter A mit Wohnort A wurde zum einen von VW, zum anderen vom KBA zwecks des Updates angeschrieben. Ich bin mir grade nicht sicher, aber ich glaube zum Hinweis der Weitergabe von Daten an die Zulassungsstelle wurde nicht hingewiesen.
Nun ist das Fahrzeug im Besitz von Halter B mit Wohnort B und ca 3 Monate nach der Zulassung flattert ein Brief von der örtlichen Zulassungsstelle mit einer Fristsetzung für die Updatedurchführung ins Haus.
War dieser Ablauf rechtens? Hätten nicht erneut Hinweise vom KBA versendet werden müssen? Halter B ist doch jetzt ziemlich angeschmiert.
Was meint Ihr dazu?
Zitat:
@GuMend schrieb am 4. September 2018 um 18:17:50 Uhr:
Zu den Kanzleien, die die meisten Kläger vertreten, wurde ja schon dies kommuniziert:
Zitat:
@GuMend schrieb am 4. September 2018 um 18:17:50 Uhr:
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 24. August 2018 um 14:10:40 Uhr:
4 Kanzleien vertreten die meisten Mandanten gegen VW
Rogert & Ulbrich = 7.500
Stoll & Sauer = 40.000
Baum, Reiter & Collegen = 12.000
Hausfeldt/Myright = 40.000
Gesamt rd. 100.000 von 2,5 Millionen
Quelle: Capital 09/18, Verfasser Monika Dunkel (Überschrift: Wer klagt, gewinnt)
Nur mal so aus Neugier:
Kann man irgendwo nachlesen, durch welche Kanzleien sich VW in den Klagen vertreten lässt und wie ausgeprägt das Verhalten der jeweiligen Kanzleien ist, Anträge auf Verlängerungen von Fristen und Verschiebungen von Terminen zu stellen (eventuell sogar wiederholt)?
In meiner Klage wird VW durch eine große Kanzlei aus Hamburg vertreten, die in den Google-Bewertungen hauptsächlich wegen ihrer Inkassogebühren und ihres Forderungsmanagements angefeindet wird.
Einer Fristverlängerung für die Klageerwiderung ist vom LG schon stattgegeben worden.
Muss ich mich da auf weitere Anträge gefasst machen, wie z.b. einer Verschiebung des angesetzten Termins vor dem LG?
Grundkurs Verfahrenstaktik: Als beklagte Partei erstmal Fristverlängerung beantragen! Das machen VW-beauftragte Anwälte wohl auch immer. Ja, und im Anschluss kann da noch ne Menge kommen: Nach der Klageerwiderung sollte man darauf ne Replik verfassen lassen. Darauf kommt ne Duplik der Beklagten. Dann vielleicht noch Bestreiten von Beweisen. Und nochmals Fristverlängerungen, Terminverschiebungen, in ganz fiesen Fällen wohl Anwaltswechsel. Und der muss sich ja erst neu einarbeiten. Also, Fristverlängerung. Muss man die Nerven behalten. Das ist das Spiel. Geht halt nur auf die Uhr, wenn man das klagegegenständliche Fahrzeug nutzen muss.
Yep, lieber gleich ein neues Fahrzeug kaufen als erst später und dafür jetzt unnötig Nutzungsersatz zahlen - zumindest sehe ich es so. ;)
Zitat:
@Flaherty schrieb am 4. September 2018 um 20:22:46 Uhr:
Grundkurs Verfahrenstaktik: Als beklagte Partei erstmal Fristverlängerung beantragen! Das machen VW-beauftragte Anwälte wohl auch immer. Ja, und im Anschluss kann da noch ne Menge kommen: Nach der Klageerwiderung sollte man darauf ne Replik verfassen lassen. Darauf kommt ne Duplik der Beklagten. Dann vielleicht noch Bestreiten von Beweisen. Und nochmals Fristverlängerungen, Terminverschiebungen, in ganz fiesen Fällen wohl Anwaltswechsel. Und der muss sich ja erst neu einarbeiten. Also, Fristverlängerung. Muss man die Nerven behalten. Das ist das Spiel. Geht halt nur auf die Uhr, wenn man das klagegegenständliche Fahrzeug nutzen muss.
Danke - auch wenn es trübe Aussichten sind.
Ich war davon ausgegangen, dass alles an dem Verhandlungstag zur Sprache kommt und nicht, dass es vorher schon so ein Ping-Pong Spiel wird.
Ich habe bisher gerade mal die ersten 17 von mehr als 250 Seiten der Klage gelesen. Wenn die Replik auch ähnlich lang wird - das liest doch kein Richter.
250 Seiten Klageschrift? Uiuiui...
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 4. September 2018 um 21:02:20 Uhr:
Yep, lieber gleich ein neues Fahrzeug kaufen als erst später und dafür jetzt unnötig Nutzungsersatz zahlen - zumindest sehe ich es so. ;)
Werde ich spätestens im nächsten Jahr machen, weil der TÜV dann fällig ist und ich mich entschlossen habe, den Wagen lieber stillzulegen als das Update aufspielen zu lassen
Gute Einstellung - wenn es so möglich ist. Ich wünsche Dir von Herzen viel Erfolg und Geduld. :)
Nochmal zur Klageschrift:
Steht da auch drin, dass Du die Herausgabe von Nutzungen forderst, welche VW (Händler? Hersteller?) aus dem von Dir gezahlten Kaufpreis ziehen konnte?
Frage an alle:
Das wären Zinsen in Höhe von 4% auf den Kaufpreis seit dessen Eingang auf dem Konto des Empfängers und jeden weiteren Tag bis zur Rückabwicklung, oder nicht?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 4. September 2018 um 21:17:23 Uhr:
Gute Einstellung - wenn es so möglich ist. Ich wünsche Dir von Herzen viel Erfolg und Geduld. :)
Nochmal zur Klageschrift:
Steht da auch drin, dass Du die Herausgabe von Nutzungen forderst, welche VW (Händler? Hersteller?) aus dem von Dir gezahlten Kaufpreis ziehen konnte?
Frage an alle:
Das wären Zinsen in Höhe von 4% auf den Kaufpreis seit dessen Eingang auf dem Konto des Empfängers und jeden weiteren Tag bis zur Rückabwicklung, oder nicht?
Im Grunde ja, die Gerichte bewerten das aber leider unterschiedlich.
Zitat:
@GuMend schrieb am 4. September 2018 um 21:06:32 Uhr:
Danke - auch wenn es trübe Aussichten sind.
Ich war davon ausgegangen, dass alles an dem Verhandlungstag zur Sprache kommt und nicht, dass es vorher schon so ein Ping-Pong Spiel wird.
Ich habe bisher gerade mal die ersten 17 von mehr als 250 Seiten der Klage gelesen. Wenn die Replik auch ähnlich lang wird - das liest doch kein Richter.
Lesen werden die das schon, ob sie es en detail auch verstehen, bleibt bei allem Respekt für unsere Justiz einmal dahingestellt. Und das ist bei den strittigen technischen Feinheiten auch kein Wunder.
Aber bedarf es denn detaillierter technischer Beschreibungen? M.E. nein. Vielmehr scheint es zumindest einige Gerichte zu geben, die eine Fristsetzung zur Nachbesserung vermissen, so zuletzt auch das OLG Dresden in mehreren Entscheidungen (wobei ein Verfahren am BGH anhängig sei). Außerdem gibt es (sehr wenige?) Gerichte, welche den Mangel als unerheblich sehen und daher einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausschließen. Auch hierzu wird es hoffentlich Anfang 2019 BGH-Entscheidungen geben - vielleicht pünktlich für einige Kläger, deren Verfahren dann noch laufen.
Das sind meine laienhaften Ansichten; keine Beratung, keine Empfehlung.