- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
Ähnliche Themen
15458 Antworten
Danke! Ja, das liebe Vertrauen und die Entbehrlichkeit der Fristsetzung... :rolleyes:
.
Der Dieselskandal beschäftigt auch das Augsburger Landgericht. Dort gibt es inzwischen rund 250 offene Verfahren. Die Gerichte rechnen mit weiteren Klagen.
https://m.augsburger-allgemeine.de/.../...-vor-Gericht-id52072956.html
Zitat:
Die Klagewelle gegen VW hat einen Grund: Wer sich noch rechtlich wehren möchte, muss das bis Ende des Jahres in die Wege leiten. Denn dann könnten die Ansprüche der Käufer gegen den Hersteller verjähren. Der Grund: Die Rechtsprechung geht allgemein davon aus, dass die Verjährung drei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals eintritt. Nachdem der Fall im Jahr 2015 aufgedeckt wurde, ist der Stichtag demnach der 31. Dezember 2018.
Gilt bei arglistiger Täuschung (sofern diese tatsächlich vorliegt, also von Gericht im Urteil bestätigt wird?) eine längere Verjährungsfrist von 10 Jahren? Ich weiß es nicht. Sicherheitshalber macht wohl eine Einreichung einer Klage und Anhängigmachen vor Ablauf des Jahres 2018 Sinn. Richtig?
Hohe Gesamtlaufleistung:
Landgericht Köln, Urteil vom 24.08.2018
Aktenzeichen: 23 O 411/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen Skoda Superb Combi 2.0 TDI. Das Gericht verurteilte den Autohersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung dazu, den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 350 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zu erstatten. Im Gegenzug muss der Kläger den Wagen zurückgeben.
[eingefügt am 29.08.2018]
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5038098/
Für Luftreinhalteplan nicht zuständig -
daher Verweisung an OVG/VGH Ba-Wü:
VG Sigmaringen, 21.08.2018 - 1 K 1825/18
LG Koblenz, 30.06.2017 - 15 O 205/16
Rückabwicklung des Kaufvertrags:
Kläger gibt Audi Q3 zurück und erhält 31.939€ (ursprünglicher Kaufpreis 43.100€).
Kläger zahlt 19% der Prozesskosten, VW den Rest.
Der Kaufvertrag war mit einem Kredit bei der VW Bank verbunden.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 3. September 2018 um 15:37:18 Uhr:
http://aktiencheck.de/.../...Fuerth_VW_Abgasskandal_Aktiennews-8922560
Volkswagen: Entscheidungsserie des LG Nürnberg-Fürth im VW-Abgasskandal - Aktiennews - 03.09.18 14:20
Auszug aus dem Artikel:
Zitat:
Die Rechtsprechung dreht sich zugunsten der vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzer. Bundesweit geben immer mehr Gerichte den Geschädigten Recht. Eine Schadensersatzverpflichtung der Volkswagen AG wird hierbei meistens auf die Generalklausel des § 826 BGB wegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung gestützt.
In diesem Sinne entschieden beispielsweise das LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, 3 O 139/16, das LG Osnabrück, Urteil vom 28.06.2017, 1 O 29/17, das LG Offenburg, Urteil vom 12.5.2017, 6 O 119/16; das LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017, 3 O 252/16, das LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017, 1 O 227/16, das LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017, 13 O 174/16, das LG Baden-Baden, Urteil vom 27. 04.2017, 3 O 163/16, das LG Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2017, 4 O 118/16, das LG Bochum, Urteil vom 29.12.2017, I-6 O 96/17, das LG Würzburg, Urteil vom 23.02.2018, 71 O 862/16 und das LG Trier, Urteil vom 20.06.2018, 5 O 12/18.
Besonders verbraucherfreundlich ist derzeit die ständige Rechtsprechung des Landgerichts Nürnberg-Fürth. "Das Gericht stützt seine Entscheidungen nicht auf eine "nur" vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, sondern spricht vielmehr sogar in aller Deutlichkeit von einem vollendeten Betrug", erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Bereits mit sieben Urteilen vom 27.04.2017, 9 O 7324/16, 9 O 3631/16, 8 O 3707/16, 8 O 6196/16, 8 O 5990/16, 8 O 6120/16 und 8 O 2404/16 verurteilte das LG Nürnberg-Fürth die Volkswagen AG daher gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB auf Schadensersatz.
Die Entscheidungsserie setzte sich zuletzt mit den Urteilen des LG Nürnberg-Fürth vom 05.06.2018,9 O 1916/17, sowie vom 19.06.2018, 9 O 1468/17 und 9 O 2134/17 fort. Interessant sind insbesondere die Feststellungen des Gerichts, dass mangels hinreichend konkreter Darlegungen der Beklagten davon auszugehen sei, dass der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsgemäß berufener Vertreter der Volkswagen AG die Anordnung traf, die streitgegenständliche Manipulationssoftware in dem Motor EA 189 einzubauen und dies geheim zu halten. "Damit hat das Gericht auch der Strategie von VW, von nichts gewusst zu haben, völlig zu Recht eine klare Absage erteilt", stellen die Nürnberger Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Geschädigten im sogenannten Dieselskandal vertreten, klar.
Bosch als "Kronzeuge"?
https://www.sueddeutsche.de/.../...n-der-heimliche-kronzeuge-1.4114788
Nach Lektüre des SZ-Artikels verstehe ich noch weniger, weshalb sich aus den Ermittlungen gegen VW (und Daimler) zumindest für die Öffentlichkeit sichtbar so gut wie nichts ergeben hat. Das liest sich doch so, als ob Bosch den Ermittlern in Stuttgart und Braunschweig alles auf einem Silbertablett serviert hat und auch weiterhin serviert - seit Dezember 2015!
Wie kann es dann sein, dass z.B. der ehemalige und verantwortliche Vorstandsvorsitzende den größten Teil seines Privatvermögens ungehindert vor den Ermittlern in Sicherheit bringen konnte? Hatten die kein Interesse und keine Möglichkeit der Beschlagnahmung? Oder ist das bei dringendem Tatverdacht der Mitwirkung an einem Betrug dieser Größenordnung etwa nicht gesetzlich möglich?
Jedenfalls ist es unverständlich und unerträglich, dass auch ansonsten so gut wie nichts dabei herausgenommen ist, was den zigtausend Klägern gegen VW helfen würde.
VW-Strategie im Abgasskandal
https://www.anwalt.de/.../vw-strategie-im-abgasskandal_143643.html
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 3. September 2018 um 15:37:18 Uhr:
http://aktiencheck.de/.../...Fuerth_VW_Abgasskandal_Aktiennews-8922560
Volkswagen: Entscheidungsserie des LG Nürnberg-Fürth im VW-Abgasskandal - Aktiennews - 03.09.18 14:20
LG Nürnberg-Fürth, 19.06.2018 - 9 O 1468/17
LG Nürnberg-Fürth, 19.06.2018 - 9 O 2134/17
LG Nürnberg-Fürth, 05.06.2018 - 9 O 1916/17
LG Nürnberg-Fürth, 27.04.2017 - 8 O 2404/16
Auch weitere Urteile dieses LG findet man über dejure.org, teils mit den Volltexten auf den Kanzleiseiten.
Aus dem anderen Thread:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 4. September 2018 um 11:46:47 Uhr:
Folgendes mag den Rahmen hier sprengen, daher nur kurz: Ist es nicht möglich, sich als Zivilkläger einem Strafprozess anzuschließen? Z.B. wird bei Körperverletzung strafrechtlich ermittelt und Klage durch den Staatsanwalt gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Der Geschädigte kann sich zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (Schmerzensgeld) m.E. dort anschließen, so dass er nicht völlig davon losgelöst ein neues Verfahren anstreben muss. Das ist aber nur mein laienhaftes Verständnis und führt hier wohl etwas zu weit. ;)
.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 4. September 2018 um 11:51:58 Uhr:
Das ist möglich gegen eine natürliche Person, wir haben es hier aber mit juristischen Personen zu tun, und wir haben in D leider kein Unternehmensstrafrecht. Du müsstest dann versuchen, z.B. Wiko himself zu Schadenersatz verurteilen zu lassen..
Was mich persönlich wundert ist übrigens, dass die Händler keine Verfahren anstreben, sie wurden ja schließlich auch betrogen...
.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 04. Sep. 2018 um 11:58:47 Uhr:
Danke, das hatte ich nicht berücksichtigt. Falls WiKo strafrechtlich in DE angeklagt wird wegen Betrugs bzw. arglistiger Täuschung, könnte man sich dann als Zivilkläger auch noch nach 2018 dranhängen? Ist es nicht so, dass die Verjährung von Ansprüchen wegen arglistiger Täuschung erst 10 Jahre nach deren Bekanntwerden eintritt, oder irre ich mich?
Sprich doch mal mit einem Anwalt wie der das sieht.
Wenn das erfolgsversprechend wäre, würden die Kanzleien diesen Weg doch sicher längst gehen...
Ich vermute aber das wird nix, weil zur Vollendung von 263 StGB der Vermögensvorteil gehört, den sich der Täter durch die Täuschung verschafft hat. Wiko hat sich aber an deinem Schaden nicht bereichert, das Geld floss ja nicht zu ihm, sondern in den Konzern. Ich denke deshalb wird das nix. Nach meinem laienhaften Verständnis wohlgemerkt.
Aus der Richtung hörte ich davon, aber bevor ich hier als juristischer Laie Halb- oder gar Unwahrheiten wiedergebe, bin ich etwas vorsichtig und formuliere es lieber als Frage. ;)
Zumindest erschien es mir persönlich (auf meinen Fall bezogen) sinnvoller, nicht 2019 abzuwarten, denn da wäre mir das Risiko zu groß, dass meine Ansprüche dann verjährt wären.
Es kann aber vielleicht sein, dass mit Ende 2018 die Flut an neuen Klagen gegen VW nicht beendet sein wird. Wer weiß? ;)
Ich glaube kaum, dass es 2019 noch groß Halter gibt, die eine Klage anstreben.
Die, welche die Kosten wegen fehlender RSV scheuen, sollten zumindest den Weg der neuen Musterfeststellungsklage in Erwägung ziehen. Diese "Placebo-"Klage wird zumindest die Verjährung hemmen. Interessant dürfte hier die Frage sein, ob es sich bei einer sich daran anschließend Leistungsklage um einen neuen Rechtschutzfall handelt, welcher über eine jetzt erst abgeschlosse RSV gedeckt wäre. Hier von habe ich leider keine Ahnung.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 4. September 2018 um 12:00:55 Uhr:
Sprich doch mal mit einem Anwalt wie der das sieht.
Wenn das erfolgsversprechend wäre, würden die Kanzleien diesen Weg doch sicher längst gehen...
Ich vermute aber das wird nix, weil zur Vollendung von 263 StGB der Vermögensvorteil gehört, den sich der Täter durch die Täuschung verschafft hat. Wiko hat sich aber an deinem Schaden nicht bereichert, das Geld floss ja nicht zu ihm, sondern in den Konzern. Ich denke deshalb wird das nix. Nach meinem laienhaften Verständnis wohlgemerkt.
Boni hat der Ziehsohn gleichwohl bezogen und mindestens hat er seine Aufsichtspflicht verletzt.
@Steam24 das ist alles richtig, aber Recht ist Recht und Betrug bedeutet Vorsatz und widerrechtlich verschaffter Vermögensvorteil, beides musst Du beweisen... Davon über Boni profitiert zu haben reicht m.E.n nicht.
BGH:
http://m.faz.net/.../erste-diesel-klage-vorm-bgh-15677589.html
Seit heute auch bei Dejure aufgelistet:
BGH - VIII ZR 78/18 (anhängig)
https://dejure.org/9999,103373
Vorinstanzen:
OLG Dresden, 01.03.2018 - 10 U 1561/17
LG Zwickau, 16.10.2017 - 1 O 297/16
Leider wird am BGH wohl nicht mehr dieses Jahr verhandelt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Aber die Anwälte von VW schaffen es regelmäßig, durch wiederholte Anträge auf Verlängerungen von Fristen und Verschiebungen von Terminen das Jahr 2018 möglichst lange auszusitzen, damit in möglichst vielen Fällen die Verjährung eintritt. Zumindest hört man immer wieder von solchen Fällen.