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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@Micha112233 schrieb am 14. Juni 2018 um 12:16:11 Uhr:

Zitat:

@Flaherty schrieb am 14. Juni 2018 um 12:04:02 Uhr:

 

Super! Vielen Dank! Das wird die OLGs dann beschäftigen!

Wenn die Klage vorm LG entsprechend erweitert wurde ...

Du meinst, weil kein neuer Sachvortrag möglich ist? !?

am 14. Juni 2018 um 10:53

Ja, insbesondere die Argumation (Haftung aus Vertrag 145ff, 151 BGB bzw. Garantie 443 BGB i.V.m.Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU bzw.b1999/44/EG) gegen den Hersteller ist eine eigenständige Argumation. Der Schadensersatz aus unerlaubter Handlung dürfe zum "Hilfsantrag" werden

am 14. Juni 2018 um 11:00

https://www.ra-helmig.de/.../

Ähnlicher Artikel zur Info (wenn auch ganz anders geschrieben). Es wird auf den NJW-Aufsatz Bezug genommen.

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 14. Juni 2018 um 12:53:12 Uhr:

Ja, insbesondere die Argumation (Haftung aus Vertrag 145ff, 151 BGB bzw. Garantie 443 BGB i.V.m.Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU bzw.b1999/44/EG) gegen den Hersteller ist eine eigenständige Argumation. Der Schadensersatz aus unerlaubter Handlung dürfe zum "Hilfsantrag" werden

Okay, also für Verfahren, die sich direkt gegen den Hersteller wenden und auf Vertragshaftung im Ergebnis einer Nachlieferung gerichtet waren, könnte das als Sachvortrag in der Präzisierung vorm OLG noch nachgereicht werden?!?

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 14. Juni 2018 um 11:09:06 Uhr:

 

Sie kommen zum Ergebnis, dass Gebrauchsvorteile nicht anzurechnen sind.

Anbei der Titel und ein Zitat bezüglich des Gebrauchsvorteils

Sehr interessant. Nun müssen die Richter nur noch der Auffassung folgen.

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 14. Juni 2018 um 13:00:26 Uhr:

https://www.ra-helmig.de/.../

Ähnlicher Artikel zur Info (wenn auch ganz anders geschrieben). Es wird auf den NJW-Aufsatz Bezug genommen.

Mein Problem an dem Artikel sind zwei Punkte: Es wird nicht auf die (EG)595 /2009 eingegangen, wonach laut Art. 8 die Typgenehmigung zu versagen ist und die CoC als ungültig betrachtet wird, wenn gegen die Vorschriften (u.a. "Umgehungsstrategien" laut Art. 5) verstoßen wird.

Insbesondere interessiert mich schon, ob die Typgenehmigung rechtmäßig ist, wenn sie erteilt wurde, weil der Hersteller das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen verschwiegen hat.

Für mich mutet es makaber an, dass eine Genehmigung rechtmäßig sein soll, die mit betrügerischern Mitteln erlangt wurde. Aber Rechtsverdreher können ja alles verdrehen.

am 14. Juni 2018 um 13:44

Im Sozialrecht ergeht nach einem Bescheid auf Grund von Falschangaben ein entsprechender Aufhebungsbescheid rückwirkend. Wie das hier ist keine Ahnung. Ich meine hier im Forum Mal gehört zuhaben, dass das KBA nur 1 Jahr ab Kenntnis zeitgehabt hätte die Typgenehmigung aufzuheben.

Zitat:

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;

2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;

3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;

4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;

5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
6.der gegen die guten Sitten verstößt.

(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil

1. Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt;

2. eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat;

3. ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war;

4. die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist.

(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.

(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.

Dieselskandal

Milliardenbuße für VW lässt andere Kläger hoffen

VW muss im Abgasskandal eine Milliarde Euro Strafe zahlen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft macht den geschädigten Autofahrern und Aktionären Hoffnung. Die wichtigsten Folgen der Geldbuße.

http://m.spiegel.de/.../...laesst-andere-klaeger-hoffen-a-1212980.html

am 15. Juni 2018 um 8:22

Voluntary and mandatory recall campaigns of VW group vehicles.

https://circabc.europa.eu/.../...520NOx%2520emissions%252020180209.pdf

am 16. Juni 2018 um 9:34

SEAT und SKODA-Fahrzeuge betreffen folgende deutsche und EU-Regelung.

In beiden Fällen liegt m.E. aber der Fall zu Grunde, dass die Typgenehmigung richtig ist.

Desweitern kann dürfte die Zulassungsstelle max. für 6 Monate stilllegen, sofern die Sicherheit im Straßenverkehr (nicht die Umwelt) gefährdet ist.

 

Zitat:

Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile (EG-TypV)

§ 8 EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten

(1) In den anderen Mitgliedstaaten auf Grund der Betriebserlaubnisrichtlinie erteilte EG-Typgenehmigungen gelten nach Artikel 7 Abs. 1 und 2 der Betriebserlaubnisrichtlinie auch im Inland.

(2) Stellt das Kraftfahrt-Bundesamt fest, daß Fahrzeuge mit einer Übereinstimmungsbescheinigung oder Bauteile oder selbständige technische Einheiten mit einer vorgeschriebenen Kennzeichnung nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmen, kann das Kraftfahrt-Bundesamt von den zuständigen Stellen des Mitgliedstaates, in dem die Genehmigung erteilt wurde, eine Überprüfung gemäß Artikel 11 Abs. 3 bis 6 der Betriebserlaubnisrichtlinie verlangen. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann die für die Zulassung und Überwachung der Fahrzeuge im Inland zuständigen Stellen über das Ergebnis unterrichten.

(3) Stellt das Kraftfahrt-Bundesamt fest, daß Fahrzeuge, Bauteile oder selbständige technische Einheiten die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden, obwohl sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung beziehungsweise einer vorgeschriebenen Kennzeichnung versehen sind, kann das Amt die Veräußerung der betreffenden Fahrzeuge oder Fahrzeugteile zur Verwendung im Straßenverkehr im Inland für die Dauer von höchstens sechs Monaten untersagen. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Die Zulassungsbehörde kann die Zulassung von Fahrzeugen, die unter Absatz 3 fallen, versagen. Sind die betreffenden Fahrzeuge zugelassen oder in den Verkehr gekommen, kann die Zulassungsbehörde nach § 17 der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung verfahren. Verbote oder Beschränkungen dürfen die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.

Zitat:

RICHTLINIE DES RATES

vom 6. Februar 1970

zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für

Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

(70/156/EWG)

Artikel 11

Nichtübereinstimmung mit dem genehmigten Typ

(1) Eine Nichtübereinstimmung mit dem genehmigten Typ liegt vor,

wenn Abweichungen von den Merkmalen im Genehmigungsbogen und/

oder in der Beschreibungsmappe festgestellt werden, die von dem Mitgliedstaat,

der die Typgenehmigung erteilt hat, nicht gemäß Artikel 5

Absatz 3 oder Absatz 4 genehmigt worden sind. Eine Abweichung des

Fahrzeugs von dem genehmigten Typ liegt nicht vor, wenn die in den

Einzelrichtlinien zugelassenen Toleranzen eingehalten werden.

(2) Stellt der Mitgliedstaat, der die Typgenehmigung erteilt hat, fest,

daß Fahrzeuge, Bauteile oder selbständige technische Einheiten, die mit

einer Übereinstimmungsbescheinigung oder einem Genehmigungszeichen

versehen sind, nicht mit dem Typ übereinstimmen, für den er

die Genehmigung erteilt hat, so trifft er die notwendigen Maßnahmen,

um sicherzustellen, daß die hergestellten Fahrzeuge, Systeme, Bauteile

oder selbständigen technischen Einheiten jeweils erneut mit dem genehmigten

Typ übereinstimmen. Die Genehmigungsbehörden dieses Staates

unterrichten die Genehmigungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten

von den getroffenen Maßnahmen, die gegebenenfalls bis zum Entzug

der Typgenehmigung gehen können.

(3) Stellt ein Mitgliedstaat fest, daß Fahrzeuge, Bauteile oder selbständige

technische Einheiten, die mit einer Übereinstimmungsbescheinigung

oder einem Genehmigungszeichen versehen sind, nicht mit dem

genehmigten Typ übereinstimmen, so kann er von dem Mitgliedstaat,

der die Typgenehmigung erteilt hat, verlangen, daß die hergestellten

Fahrzeuge, Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten jeweils

auf Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ geprüft werden. Die

hierzu notwendigen Maßnahmen sind möglichst bald, auf jeden Fall

aber innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Antragsdatum zu treffen.

(4) Wenn im Fall

— einer Typgenehmigung für ein Fahrzeug die Nichtübereinstimmung

eines Fahrzeugs ausschließlich durch eine Nichtübereinstimmung

eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen

Einheit verursacht wird, oder

— im Fall einer Mehrstufen-Typgenehmigung die Nichtübereinstimmung

eines vervollständigten Fahrzeugs ausschließlich durch eine

Nichtübereinstimmung eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen

technischen Einheit, das oder die Bestandteil des unvollständigen

Fahrzeugs ist, oder des unvollständigen Fahrzeugs selbst

verursacht wird,

so fordert die Behörde, die die Genehmigung für das Fahrzeug erteilt,

von dem (den) Mitgliedstaat(en), der (die) Genehmigung(en) für das

betreffende System, das Bauteil, die selbständige technische Einheit

oder das unvollständige Fahrzeug erteilt hat (haben) auf, die notwendigen

Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, daß hergestellte Fahrzeuge

erneut mit dem genehmigten Typ übereinstimmen. Diese notwendigen

Maßnahmen sind möglichst bald, auf jeden Fall aber innerhalb

einer Frist von sechs Monaten ab Antragsdatum zu treffen, erforderlichenfalls

unter Mitwirkung des antragstellenden Mitgliedstaats.

Wird eine Nichtübereinstimmung festgestellt, so treffen die Genehmigungsbehörden

des Mitgliedstaats, der die Typgenehmigung für das

System, das Bauteil, die selbständige technische Einheit oder das unvollständige

Fahrzeug erteilt hat, die in Absatz 2 bezeichneten Maßnahmen.

(5) Die Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten unterrichten einander

innerhalb eines Monats über jeden Entzug einer Typgenehmigung

und die Gründe hierfür.

(6) Bestreitet der Mitgliedstaat, der die Typgenehmigung erteilt hat,

die ihm gemeldete Nichtübereinstimmung, so bemühen sich die betreffenden

Mitgliedstaaten um die Beilegung des Streitfalls. Die Kommission

wird laufend darüber unterrichtet und führt erforderlichenfalls Konsultationen

durch, die geeignet sind, die Lösung herbeizuführen.

Viele neue tolle Beiträge! Ganz herzlichen Dank Euch allen! :)

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 17. Juni 2018 um 19:42:37 Uhr:

Viele neue tolle Beiträge! Ganz herzlichen Dank Euch allen! :)

Willkommen zurück nach tagelanger Abstinenz! ;-)

Zitat:

@Flaherty schrieb am 17. Juni 2018 um 19:55:09 Uhr:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 17. Juni 2018 um 19:42:37 Uhr:

Viele neue tolle Beiträge! Ganz herzlichen Dank Euch allen! :)

Willkommen zurück nach tagelanger Abstinenz! ;-)

Von mir auch ein herzliches Willkommen. :)

Im anderen Thread war die Presseabteilung die letzten Tage recht still, aber heute sind sie aufgewacht. :D

Bin unterwegs im sehr hohen Norden und habe daher momentan kaum Zeit - dafür aber umso mehr für beeindruckende Erlebnisse und Begegnungen. ;-)

 

Wie schön, dass es jenseits von VW und Internet noch so viel Spannendes gibt. :D

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 17. Juni 2018 um 21:21:15 Uhr:

Bin unterwegs im sehr hohen Norden und habe daher momentan kaum Zeit - dafür aber umso mehr für beeindruckende Erlebnisse und Begegnungen. ;-)

Wie schön, dass es jenseits von VW und Internet noch so viel Spannendes gibt. :D

Gesund ist das ... :D

Ich geh übernächste Woche in die Berge. :)

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