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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Zitat:
Der Hersteller hat sich verpflichtet, den Fehler kostenlos mit zwei zusätzlichen Garantiejahren zu beheben.
Das ist wohl das, was sie bei uns "Vertrauensbildende Maßnahmen" nennen.
Ist aber leider keine Garantie, sondern nur Kulanz.
https://www.focus.de/.../...ssnahme-keine-garantie-ist_id_7270747.html
Zitat:
@transarena schrieb am 13. Juni 2018 um 21:28:40 Uhr:
Zitat:
Der Hersteller hat sich verpflichtet, den Fehler kostenlos mit zwei zusätzlichen Garantiejahren zu beheben.
Das ist wohl das, was sie bei uns "Vertrauensbildende Maßnahmen" nennen.
Ist aber leider keine Garantie, sondern nur Kulanz.
Leider spreche ich kein Spanisch. Die Recherche mit Übersetzungen hin und her ist sehr schwierig. Sollte jemand Spanisch sprechen wäre es super, wenn dieser noch offiziell Informationen finden könnte. VW und das Industrieministerium dürften den (freiwilligen) Rückruf und die Garantie sicherlich pubilk gemacht haben.
Zitat:
@Flaherty schrieb am 13. Juni 2018 um 18:58:07 Uhr:
Zitat:
@transarena schrieb am 13. Juni 2018 um 18:11:12 Uhr:
Bußgeld..........aber die betrogenen ea189 Käufer schauen weiterhin in die Röhre.....
Zitat:
@Flaherty schrieb am 13. Juni 2018 um 18:58:07 Uhr:
Zitat:
@transarena schrieb am 13. Juni 2018 um 18:11:12 Uhr:
http://www.spiegel.de/.../...-milliarde-bussgeld-zahlen-a-1212807.html
Interessant, Zitat aus SPON:
"995 Millionen Euro für Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile
Die Geldbuße setzt sich laut Volkswagen aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen."
Das könnte für Klagen interessant sein, zumal sie das zu akzeptieren scheinen!
Übrigens ist so ein Bußgeld im Unterschied zu einer Strafe steuerlich absetzbar ... na, dann ...
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 13. Juni 2018 um 14:28:45 Uhr:
@cn3boj00 Ich habe über deine Erklärung nachgedacht und mir ist folgende Frage gekommen:
Das KBA stellt bei FIAT eine illegale Abschalteinichtung fest (Zeitschaltuhr).
Wenn ich nun Deine Erläuterungen anwende, hätte das KBA für Deutschland dir Typgenehmigung widerrufen können (oder einen Rückruf anordnen). Das KBA hat aber die italienische Behörde informiert und diese hat nichts illegales festgestellt.
Scheinbar liegt die letztendliche Verantwortung doch bei der Behörde, welche für die "Homologation" (?) Des Fahrzeuges zuständig war.
Ja es ist wohl recht kompliziert und auch die Begriffe sind nicht ganz klar. Du hast recht, die Typgenehmigung erteilt zunächst eine zertifizierte Behörde irgendeines landes nach erfolgter Typprüfung. Diese führt zur Erteilung der Konformitätsbescheinigung, die dazu dient, dass das Fahrzeug von der jeweiligen nationalen Behörde des Zulassungslandes ohne nochmalige Prüfung zugelassen werden muss. Damit kann wohl das KBA auch nur den Fahrzeugen die Typgenehmigung entziehen, denen sie vom KBA erteilt wurde. Wurde sie von einer ausländischen Behörde erteilt, kann das KBA diese nur informieren. Dieses Manko hat man erkannt und will die Vorschriften verschärfen: die EU soll die nationalen Behörden ab 2020 kontrollieren können: https://www.heise.de/.../...erft-Regeln-fuer-Typzulassung-3913554.html
Denn wie man sieht funktioniert es bisher recht gut, dass die nationlen Behörden ihre eigenen Hersteller schützen.
Das Bußgeld kassiert übrigens das Land Niedersachsen, das selber Anteilseigner von VW ist. Da es den Gewinn schmälert und damit die Steuerlast, wird am Ende wohl ne Nullrechnung rauskommen, kein Wunder dass die so locker zugestimmt haben.
Zitat:
@cn3boj00 schrieb am 13. Juni 2018 um 21:55:00 Uhr:
Das Bußgeld kassiert übrigens das Land Niedersachsen, das selber Anteilseigner von VW ist. Da es den Gewinn schmälert und damit die Steuerlast, wird am Ende wohl ne Nullrechnung rauskommen, kein Wunder dass die so locker zugestimmt haben.
Schmierentheater! Sag einer nochmal was gegen Putin und Konsorten ... nicht wirklich besser hier ...
Sind die 995 Mio nicht an die 2.2Mio Opfer in Deutschland auszukehren. Das strafrechtlich Abschöpfen Gasverfahren wurde deshalb ja erst 2017 reformiert.
Zitat:
@cn3boj00 schrieb am 13. Juni 2018 um 21:47:43 Uhr:
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 13. Juni 2018 um 14:28:45 Uhr:
@cn3boj00 Ich habe über deine Erklärung nachgedacht und mir ist folgende Frage gekommen:
Das KBA stellt bei FIAT eine illegale Abschalteinichtung fest (Zeitschaltuhr).
Wenn ich nun Deine Erläuterungen anwende, hätte das KBA für Deutschland dir Typgenehmigung widerrufen können (oder einen Rückruf anordnen). Das KBA hat aber die italienische Behörde informiert und diese hat nichts illegales festgestellt.
Scheinbar liegt die letztendliche Verantwortung doch bei der Behörde, welche für die "Homologation" (?) Des Fahrzeuges zuständig war.
Ja es ist wohl recht kompliziert und auch die Begriffe sind nicht ganz klar. Du hast recht, die Typgenehmigung erteilt zunächst eine zertifizierte Behörde irgendeines landes nach erfolgter Typprüfung. Diese führt zur Erteilung der Konformitätsbescheinigung, die dazu dient, dass das Fahrzeug von der jeweiligen nationalen Behörde des Zulassungslandes ohne nochmalige Prüfung zugelassen werden muss. Damit kann wohl das KBA auch nur den Fahrzeugen die Typgenehmigung entziehen, denen sie vom KBA erteilt wurde. Wurde sie von einer ausländischen Behörde erteilt, kann das KBA diese nur informieren. Dieses Manko hat man erkannt und will die Vorschriften verschärfen: die EU soll die nationalen Behörden ab 2020 kontrollieren können: https://www.heise.de/.../...erft-Regeln-fuer-Typzulassung-3913554.html
Denn wie man sieht funktioniert es bisher recht gut, dass die nationlen Behörden ihre eigenen Hersteller schützen.
Dann bin ich mal gespannt, wie in etwa 2 Monaten meine Zulassungsstelle mit meinem Seat und der in Spanien freiwilligen Rückrufaktion europarechtlich umgehen wird. Spätestens das Verwaltungsgericht sollte dann Licht ins Dunkel bringen.
Danke inhaltlich bin ich ein ganzes Stück weiter. Sollte das KBA meine Daten übermitteln gehen die Beschwerden an die Kommission!
Sehr lesenswert ist:
EU- Übereinstimmungsbescheinigung als Auskunfts- und Garantievertrag
von zwei Profs in der NJW 47/2017 ab Seite
3410
Sie kommen zum Ergebnis, dass Gebrauchsvorteile nicht anzurechnen sind.
Anbei der Titel und ein Zitat bezüglich des Gebrauchsvorteils
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 14. Juni 2018 um 11:09:06 Uhr:
Sehr lesenswert ist:
EU- Übereinstimmungsbescheinigung als Auskunfts- und Garantievertrag
von zwei Profs in der NJW 47/2017 ab Seite
3410
Sie kommen zum Ergebnis, dass Gebrauchsvorteile nicht anzurechnen sind.
Anbei der Titel und ein Zitat bezüglich des Gebrauchsvorteils
Hallo Micha,
hochinteressant, gibt es noch weitere relevante Textabschnitte aus diesem Aufsatz?
evtl per PN machbar?
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 14. Juni 2018 um 11:09:06 Uhr:
Sehr lesenswert ist:
EU- Übereinstimmungsbescheinigung als Auskunfts- und Garantievertrag
von zwei Profs in der NJW 47/2017 ab Seite
3410
Sie kommen zum Ergebnis, dass Gebrauchsvorteile nicht anzurechnen sind.
Anbei der Titel und ein Zitat bezüglich des Gebrauchsvorteils
Super! Vielen Dank! Das wird die OLGs dann beschäftigen!
Der ganze Artikel (6 Seiten) ist sehr lesenswert. Aus rechtlichen Gründen werde ich diesen jedoch nicht weitergeben. Frag doch beim Verlag an, ob der Aufsatz auch Einzelteile zu beziehen ist oder bei den Autor en Prof Dr Arzt, Uni Bielefeld, und Prof Dr. Harke, Uni Jena.
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 13. Juni 2018 um 22:25:55 Uhr:
Sind die 995 Mio nicht an die 2.2Mio Opfer in Deutschland auszukehren. Das strafrechtlich Abschöpfen Gasverfahren wurde deshalb ja erst 2017 reformiert.
Machen wir es etwas einfacher:
1.000.000.000. / 2.500.000 = 400,-€ je Kfz bzw. Geschädigtem.
vorgesehen ist vom Gesetz jedoch ein Betrag bis zu 5.000,- € je "Schadensfall" (Betrug) bei entsprechender Schwere der Tat. Wäre ein Betrag von immerhin 12.500.000.000 € das wären die 5000,- € je Geschädigten wie in Trumpland.
Einsparung für VW 11.500.000.000 €
Ein derartiges Vorgehen ist der Unfähigkeit oder dem "bösen" Willen der Politiker geschuldet.
Der damit verursachte "Schaden" besteht mit Sicherheit darin, dass die Akzeptanz bestehender Regeln und die Glaubwürdigkeit der Politik mit rasender Geschwindigkeit abnehmen.
Kann irgendwer auch auf eine Herabsetzung eines "Bußgeldes" um 92 % hoffen und auch in Anspruch nehmen?
Otto Normal wird bei keinerlei verursachtem Schaden wegen einer Geschwindigkeitsübertretung und ggf. erfolgtem Führerscheinentzug mit einer existenzgefährdenden Massnahme belegt. Völlige Ausserachtlassung der Gleichbehandlung nach dem Gesetz.
Die Staatsanwaltschaft betrachtet dieses Strafgeld als angemessen!!! Fehlt bloss noch, dass VW eine Ratenzahlung in Höhe von 1000,- € mtl. eingeräumt wird.
Gruss
Zitat:
@Flaherty schrieb am 14. Juni 2018 um 12:04:02 Uhr:
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 14. Juni 2018 um 11:09:06 Uhr:
Sehr lesenswert ist:
EU- Übereinstimmungsbescheinigung als Auskunfts- und Garantievertrag
von zwei Profs in der NJW 47/2017 ab Seite
3410
Sie kommen zum Ergebnis, dass Gebrauchsvorteile nicht anzurechnen sind.
Anbei der Titel und ein Zitat bezüglich des Gebrauchsvorteils
Super! Vielen Dank! Das wird die OLGs dann beschäftigen!
Wenn die Klage vorm LG entsprechend erweitert wurde ...
Musterfeststellungsklage beschlossen
https://www.tagesschau.de/inland/musterfeststellungsklage-103.html
Bringt aber dem einzelnen betrogenen nichts.
Denn nach der Musterklage ist noch ein zweiter Schritt nötig, damit Kunden wirklich an Schadensersatz kommen.
Die konkrete Summe muss jeder Verbraucher nämlich wieder allein vor Gericht einklagen.