- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
Ähnliche Themen
15458 Antworten
Artikel 41: Recht aus gute Verwaltung
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 11. Juni 2018 um 10:06:10 Uhr:
Artikel 41: Recht aus gute Verwaltung
Macht es doch einmal ganz einfach:
Wer bereits tätig geworden ist, teilt dies hier im Forum mit und bietet die Übersendung der Schriftstücke per PN an.
Daraus wird ein Papier erstellt, dass im Grunde von jedem benutzt werden kann und dann auch nach Unterschrift an EU-Organ gesendet wird.
Viele kleine Nadelstiche bewirken viel, besonders wenn sie immer wieder auf die selbe Stelle treffen.
Je mehr desto besser.
Wenn im günstigsten Fall 2,5 Mio. identische Schriftstücke eingehen würden, bricht die betroffene Abt. alleine schon durch die erforderliche Registrierungsarbeit und Empfangsbestätigungen zusammen und wäre auch gezwungen sofort tätig zu werden.
Als Schmankerl könnte dann unter jedem Schreiben der Satz stehen
Mit einer Zusammenlegung mit ähnlichen oder gleichlautenden Schriftstücken zu einem Verfahren wäre ich nach entsprechender Information einverstanden.
Schon entsteht eine Art Musterverfahren welches für VW mehr al unangenehme Folgen bewirken wird.
Denkt mal drüber nach.
Gruss
Kennt jemand die Zahlungsfristen in welcher ein Händler den Hersteller (Seat/VW) bei Neuwagenkauf bezahlen sollte? Gibt es eine Skonto-Regelung in diesen Verträgen?
Hallo, das Problem ist, dass die Gerichte hier (Chemnitz bzw. Zwickau bereits gegen Kunden entschieden haben! So haben Richter z.B. argumentiert, das man erst das Update machen müsse und dann schauen, ob tatsächlich Mängel auftreten! Gerade die Klage auf Minderung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages, die mein Anwalt eingereicht hat, läuft hier schlecht (Sachsen ist Autoland!). Bei meiner verbrieften Rückgabe bekomme ich deutlich mehr, als wenn die Klage abgewisen wird und ich das Auto an einen Ostexporteur geben oder noch schlimmer behalten muss.
Aber ich werd den Anwalt noch mal kontaktieren.
Was habe ich bisher gemacht:
2 Beschwerden an die EU: die schickt man an SG-PLAINTES@ec.europa.eu
Näheres steht hier: https://ec.europa.eu/.../submit-complaint_de
Ich hab das Formular ausgefüllt.
Ich werde noch eine dritte Beschwerde nachschieben, weil ich glaube dass nach dem update die Typgenehmigung nicht mehr gilt (andere Abgaswerte als in der Konformitätsbescheinigung).
Ich werde mal schauen ob ich die Formulare zum Download stellen kann oder schicke sie per PN.
Des weiteren hab ich eine Bundestagpetition, die seit heute (!) öffentlich ist:
https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_77670.html
Auch die richtet sich gegen das KBA. Hintergrund ist, dass irgend jemand mal die Karten auf den Tisch legen muss: Hat VW nun Autos mit einem erheblichen Mangel unters Volk gebracht oder nicht?
Gerne daran beteiligen!
Vorher hab ich viel Briefwechsel mit dem KBA, Skoda, VW sowie dem Typprüflabor in England gehabt (wo Skoda prüfen lässt), mit dem Ergebnis, dass niemand mir mitteilen will, welche Abgaswerte der Fabia nach dem update hat.
Skoda z.B. schreibt auf meine Anfrage, ob die Werte in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung nach dem update noch korrekt sind:
"Die von Ihnen geforderte Erklärung ist nach unserer Einschätzung zur Wahrung Ihrer Interessen nicht erforderlich. Bevor die beschriebenen technischen Maßnahmen bei konkreten Fahrzeugen umgesetzt werden, gibt die zuständige Behörde diese für den betroffenen Fahrzeugtyp frei. Zudem erfolgt im Anschluss an die Überarbeitung der betroffenen Fahrzeuge eine Überprüfung aller betroffenen Modellreihen durch die zuständige Behörde."
VW hat auf die Frage ebenfalls keine Antwort gegeben sondern ausweichend geantwortet.
Von den britischen behörden habe ich erfahren, dass der fabia nach dem update gar nicht getestet wurde, weil man nach Vorgaben von VW nur "ausgewählte Typvertreter" getestet hat.
Viele Grüße
M.E. kannst Du das Fahrzeug zurück geben und die Klage aufrecht erhalten. Dein Verkaufserlös vom Händler wirst Du Dir auf den Schadensersatz anrechnen müssen. Die Verfahrenskosten sind doch eh bezahlt.
Zitat:
Macht es doch einmal ganz einfach:
Wer bereits tätig geworden ist, teilt dies hier im Forum mit und bietet die Übersendung der Schriftstücke per PN an.
Daraus wird ein Papier erstellt, dass im Grunde von jedem benutzt werden kann und dann auch nach Unterschrift an EU-Organ gesendet wird.
...
Wenn im günstigsten Fall 2,5 Mio. identische Schriftstücke eingehen würden, bricht die betroffene Abt. alleine schon durch die erforderliche Registrierungsarbeit und Empfangsbestätigungen zusammen und wäre auch gezwungen sofort tätig zu werden.
Als Schmankerl könnte dann unter jedem Schreiben der Satz stehen
Mit einer Zusammenlegung mit ähnlichen oder gleichlautenden Schriftstücken zu einem Verfahren wäre ich nach entsprechender Information einverstanden.
Schon entsteht eine Art Musterverfahren welches für VW mehr al unangenehme Folgen bewirken wird.
Denkt mal drüber nach.
Gruss
Gleichlautende Beschwerden werden eh zusammengelegt. Bei der Bundestagspetition kann man mitzeichnen, aber nur bis 9.7., also beeilen!!!
Aber ich kann keine Beschwerde gegen VW einreichen, sondern nur gegen Regierungsbehörden.
Und ich glaube, die meisten haben ja das update klaglos über sich ergehen lassen und haben keinen Bock sich zu beschweren. Die meisten verstehen nicht, dass ihr Auto auch nach dem update nur ein Euro 5 - Auto bleibt, immer noch zu viel emittiert und deshalb trotzdem von Fahrverboten bedroht ist. Deshalb wäre ich zufrieden, wenn 1000 Leute die Petition zeichnen würden.
https://www.focus.de/.../...ozess-in-hoechster-instanz_id_9077036.html
Abgas-Skandal
Händler muss Betrugs-Diesel zurücknehmen: VW verliert erstmals Prozess in wichtiger Instanz
Montag, 11.06.2018, 15:55
Volkswagen versuchte bislang bei den Prozessen seiner Kunden wegen manipulierter Autos stets, Urteile von Oberlandesgerichten zu verhindern. Das ging nun schief: Das OLG Köln entschied zugunsten eines VW-Kunden. Dessen Anwälte hoffen auf einen Dammbruch.
Zitat:
@Flaherty schrieb am 11. Juni 2018 um 09:11:50 Uhr:
Ich bereite auch so etwas vor (siehe meine Signatur): KBA und BMVI werden wohl ins Visier genommen.
Ja ich glaube hier ist einer der größten Wirtschaftsbetrugsskandale im Gange, den Europa je erlebt hat, und der vertuscht werden muss. Der Gutachter Prof. Führ hat es auf den Punkt gebracht, doch trotzdem hat der Bundestagsauschuss empfohlen, die Bundesregierung zu entlasten, wenn auch mit den Gegenstimmen der Grünen und Linken.
Hier ist übergreifend von allen europäischen Dieselherstellern gegen EU-Recht verstoßen worden. Und der Betrug geht ja weiter, siehe Aktionen gegen Daimler und Audi.
Trotzdem will man die Verbraucher hier raushaben. Wir sollen nicht nur stillhalten, wir bezahlen das auch noch.
Grüße
@cn3boj00
Wenn durch das Update mein EA189 schon mal die Euro 5 erfüllen würde, wäre ich ja gar nicht so unzufrieden, aber nicht einmal die dafür notwendigen Werte werden nach dem Update erfüllt. Mal von den potentiellen Schäden um den Motor ganz zu schweigen. Euro 6 darf niemand wirklich erwarten!
Meiner bekommt dieses Update jedenfalls nicht!
Und Daimler steht jetzt dasselbe Ungemach bevor, denn BM Scheuer erläßt einen Rückrug für über 250.000 Daimler Fahrzeuge (tagesschau, 11.06.3018 18.25 Uhr)
Zitat:
@cn3boj00 schrieb am 11. Juni 2018 um 17:21:59 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 11. Juni 2018 um 09:11:50 Uhr:
Ich bereite auch so etwas vor (siehe meine Signatur): KBA und BMVI werden wohl ins Visier genommen.
Ja ich glaube hier ist einer der größten Wirtschaftsbetrugsskandale im Gange, den Europa je erlebt hat, und der vertuscht werden muss. Der Gutachter Prof. Führ hat es auf den Punkt gebracht, doch trotzdem hat der Bundestagsauschuss empfohlen, die Bundesregierung zu entlasten, wenn auch mit den Gegenstimmen der Grünen und Linken.
Hier ist übergreifend von allen europäischen Dieselherstellern gegen EU-Recht verstoßen worden. Und der Betrug geht ja weiter, siehe Aktionen gegen Daimler und Audi.
Trotzdem will man die Verbraucher hier raushaben. Wir sollen nicht nur stillhalten, wir bezahlen das auch noch.
Grüße
Ich bin bei der Petition dabei!
Zitat:
@pctelco schrieb am 11. Juni 2018 um 17:23:12 Uhr:
@cn3boj00
Wenn durch das Update mein EA189 schon mal die Euro 5 erfüllen würde, wäre ich ja gar nicht so unzufrieden, aber nicht einmal die dafür notwendigen Werte werden nach dem Update erfüllt. Mal von den potentiellen Schäden um den Motor ganz zu schweigen. Euro 6 darf niemand wirklich erwarten!
Meiner bekommt dieses Update jedenfalls nicht!
Die Euro 5 hat er nun mal. Und Bedingung für die "Maßnahme" war, dass nach dem update die Grenzwerte (im NEFZ) weiterhin eingehalten werden. Aber es war nicht Bedingung, dass irgendwas besser wird. VW sollte die illegale SW nur durch eine tauschen, die auch ohne illegale Abschalteinrichtung funktioniert. Die Emissionen im Realbetrieb dürfen dabei weiterhin viel höher als die Grenzwerte sein. Gerade das ist ja der Unsinn, weshalb die Anordnung des Rückrufs auch unsinnig ist.
Zitat:
@cn3boj00 schrieb am 11. Juni 2018 um 20:10:05 Uhr:
Zitat:
@pctelco schrieb am 11. Juni 2018 um 17:23:12 Uhr:
@cn3boj00
Wenn durch das Update mein EA189 schon mal die Euro 5 erfüllen würde, wäre ich ja gar nicht so unzufrieden, aber nicht einmal die dafür notwendigen Werte werden nach dem Update erfüllt. Mal von den potentiellen Schäden um den Motor ganz zu schweigen. Euro 6 darf niemand wirklich erwarten!
Meiner bekommt dieses Update jedenfalls nicht!
Die Euro 5 hat er nun mal. Und Bedingung für die "Maßnahme" war, dass nach dem update die Grenzwerte (im NEFZ) weiterhin eingehalten werden. Aber es war nicht Bedingung, dass irgendwas besser wird. VW sollte die illegale SW nur durch eine tauschen, die auch ohne illegale Abschalteinrichtung funktioniert. Die Emissionen im Realbetrieb dürfen dabei weiterhin viel höher als die Grenzwerte sein. Gerade das ist ja der Unsinn, weshalb die Anordnung des Rückrufs auch unsinnig ist.
Und ebenso unsinnig am Rückruf ist, dass eine neue Abschalteinrichtung (Temperaturfenster) beim sogenannten Software-Update installiert wird, was es unionsrechtlich illegal macht.
Zitat:
@cn3boj00 schrieb am 11. Juni 2018 um 17:21:59 Uhr:
Wir sollen nicht nur stillhalten, wir bezahlen das auch noch.
Es ist das alte Lied. Panem et circenses. Damit alles schön still bleibt...
Zitat:
@Flaherty schrieb am 11. Juni 2018 um 20:30:08 Uhr:
Und ebenso unsinnig am Rückruf ist, dass eine neue Abschalteinrichtung (Temperaturfenster) beim sogenannten Software-Update installiert wird, was es unionsrechtlich illegal macht.
Ja, ohne Abschaltvorrichtung funktioniert das ganze nicht. Da gehen die Abgasreinigungen einfach kaputt, entgegen der Vorgabe, dass sie so konstruiert sein müssen, dass sie unter "normalen" Betriebsbedingungen" funktionieren müssen. Aber während man nun Funktionen wie Zeitfenster u.a., die geeignet sind den Prüfstand zu überlisten, für illegal erklärt hat gilt das für die Temperatur (noch) nicht! Denn dummerweise bekommen die Abgasreinigungssysteme tatsächlich Probleme wenn es kälter wird (Versottung), und deshalb wird die Temperaturrampe als legal im Sinne der Ausnahmeregelung zum Motorschutz gewertet. Das ist aber rechtlich noch durch niemanden überprüft worden! Denn es ist eben auch normal, dass es ab und zu mal kälter ist als 23° wie auf dem Prüfstand. Deshalb funktioniert jetzt das ganze über 20°, bei 15° wird eine Rampe aktiv, bei 5° geht die Abgasreinigung nicht mehr. Das machen alle so, nicht nur die Deutschen, auch die Franzosen und Italiener, teilweise auch Japaner und Koreaner. Man hat sich ausgetauscht.
Wenn das Temperaturfenster für illegal erklärt wird, bricht die ganze europäische Dieselfahrzeugproduktion zusammen, denn dann gibt es keine Updates mehr die helfen!
Und das pikante: auch der SCR-Kat mit ad blue arbeitet nicht über den ganzen Arbeitsbereich des Motors. Bei Teillast muss er auch abgestellt werden, weil dann die Abgastemperaturen zu niedrig sind.
Man merke: Stadtverkehr = Teillast = keine Abgasreinigung = Luft in Städten wird auch mit Euro 6 nicht besser!