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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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am 16. Mai 2018 um 14:25

LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17:

https://dejure.org/2018,5448

Besprechung bei Jurion:

https://www.jurion.de/.../

am 16. Mai 2018 um 16:44

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 16. Mai 2018 um 16:25:43 Uhr:

LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17:

https://dejure.org/2018,5448

Besprechung bei Jurion:

https://www.jurion.de/.../

Bez. Jurion:

leider Klage gegen Händler, wünschenswerter wäre ein solches Urteil als OLG-Urteil bei Klage gegen VW-AG !!!

Gibt es schon irgendwas in die Richtung?

am 16. Mai 2018 um 16:56

aktueller Stand der Dinge am OLG Hamm

am 16. Mai 2018 um 18:39

Siehe auch dort:

http://www.olg-hamm.nrw.de/.../...Terminankuendigung-Mai_Juni-2018.pdf

 

Und Übersicht über aktuelle Pressemitteilungen:

http://www.olg-hamm.nrw.de/.../index.php

am 17. Mai 2018 um 4:43

Über rechtliche Hintergründe zu folgendem Thema könnten wir uns hier austauschen, weshalb ich meinen eigenen Kommentar aus dem anderen Thread hier zitiere:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 17. Mai 2018 um 06:12:06 Uhr:

...

Aber ich empfinde es als ungeheuerlich dreist von VW (sollte sich das bestätigen - leider habe ich seit der Sendung nichts mehr davon gehört), da einen weiteren Trick eingebaut zu haben, um mittels Zündung-an, Kickdown (übrigens danke für den Begriff) und Motorstart das Kennfeld zu verändern, um bei einer Überprüfung der CO2-Emissionen auf dem Prüfstand künstlich niedrige CO2-Werte zu erzeugen. Das wäre doch nichts anderes als ein Betrug, sollte es sich als wahr herausstellen. Denn was wäre da anders als bei den NOx-Emissionen, welche durch eine Abschaltautomatik (anderer Modus auf dem Prüfstand als im Verkehr) geschönt werden? Einzig, dass aktiv ein Kenner des Tricks (von VW zur Prüfung bestellter Fahrer des Konzerns!) dies bei einer CO2-Überprüfung ausnutzt, wohingegen es bei der Abschaltautomatik bzgl. NOx ja offenbar automatisch passierte?

 

Eigentlich ist das ja bei CO2 und dem Kickdown (also über den Pedalweggeber) noch viel schlimmer, denn es könnte jeder Fahrer so das Kennfeld ändern und im normalen Straßenverkehr so damit herumfahren. Ich frage mich, was das bedeutet? Welche Veränderungen kämen da zum Tragen?

 

Habe ich das geträumt, oder habe ich tatsächlich im MT-Forum schon einmal vor langer Zeit einen Beitrag von jemandem gelesen, der irgendwelche Probleme mit dem Motor hatte und den Rat erhielt, die oben beschriebene Abfolge zu nutzen (Zündung an, Kickdown, Motor an)?

 

@Myinfo (ich erlaube mir, Dich hier zu nennen - wenn Du das anders siehst, als ich es verstanden habe, melde Dich bitte) und ich sind doch sicherlich nicht die Einzigen, die das "fishy" finden, oder?

 

Kann es sein, dass dieses kleine aber wichtige Detail in der Sendung "Kungeln mit dem Staat" bei Frontal21 schlicht übersehen bzw. überhört wurde, weil es nur eine kurze Sequenz im 8-minütigen Video ist und das Hauptaugenmerk der Sendung m.E. mehr auf der Tatsache liegt, dass VW sich quasi selbst zum Kontrolleur machte und Daten nicht ans KBA gab und letzteres dem auch noch zustimmte?

 

Da geht so ein technisches Detail schnell unter. Aber ich frage mich, ob das nicht ein illegaler Trick von VW ist, im Rahmen einer Abgasprüfung das Kennfeld zur Messung zu verändern wie es in der o.g. Sendung vermutet wird. Prüft das keiner mehr nach?

 

Wozu besteht bei VW die Möglichkeit der Kennfeld-Änderung über's Pedal (wo es ein externer Kontrolleur nicht bemerkt, wenn ein von VW bestellter Fahrer draufdrückt), wenn das doch sicherlich auch über die OBD-Buchse geht?

 

Kein Wunder, dass VW den Code für die Software der Steuerung nicht offenlegen will - nicht einmal vor Gericht. Alles Gemauschel nach meinem Empfinden.

am 17. Mai 2018 um 5:14

Vielleicht ist auch ein Hinweis auf folgende Sendung vor Gericht hilfreich?

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/abgasaffaere-vw-100.html

 

Zitat:

Abgasaffäre VW

Wie die Regierung den Konzern schützt

 

Politik | Frontal 21 - Abgasaffäre VW

 

Volkswagen musste nach Bekanntwerden des Abgasskandals die "Schummelsoftware" entfernen und hat deshalb für 8,5 Millionen Dieselautos in Europa Software-Updates entwickelt. Für die betroffenen VW-Kunden sollte damit das Abgasproblem behoben werden.

 

7 min | 13.06.2017

 

aus: Frontal 21 vom 13. Juni 2017

 

Verfügbarkeit:

Video verfügbar bis 13.06.2018, 21:00

 

Doch das Software-Update, das VW für seine Diesel-PKW entwickelt hat, löst die Abgasprobleme der geschädigten Kunden nicht. Jetzt zeigen interne Unterlagen, die Frontal 21 vorliegen: Mit der neuen Software von Volkswagen haben die Dieselautos gleich mehrere Abschalteinrichtungen, die zu hohen Stickoxid-Emissionen im Straßenverkehr führen. Abschalteinrichtungen können laut EU-Verordnung nur ausnahmsweise erlaubt sein. Doch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) kommt - so die Unterlagen - zu einem anderen Schluss: "Die vorhandenen Abschalteinrichtungen wurden als zulässig eingestuft."

Das KBA selbst will dazu keine Stellung nehmen und verweist an das Bundesverkehrsministerium, dem es unterstellt ist. Dieses wiederum erklärt auf Nachfrage von Frontal 21, dass Freigaben der Updates vom KBA erfolgen, "wenn das KBA sich von der Wirksamkeit der optimierten Emissionskonzepte überzeugt hat und keine Zweifel an der Zulässigkeit der optimierten Konzepte bestehen."

 

Frontal 21 mit neuen Recherchen zur Abgasaffäre VW.

 

von Hans Koberstein

am 17. Mai 2018 um 8:31

@AlphaOmgea

Zu Deiner Frage bezüglich neuer Softwarerstände (notwendige Genehmigung?) fragt die DUH beim KBA nach und haben sich für diesen Hinweis bedankt.

am 17. Mai 2018 um 8:42

Wow, das ist ja prima! :) Ganz herzlichen Dank für die Info. Liest die DUH hier mit oder erhielt sie die Info "um ein paar Ecken"? ;)

 

Ich hoffe, dass wir das Resultat der Abfrage irgendwann hier mitbekommen.

 

Außerdem wäre es interessant zu erfahren, was die DUH den nicht mehr geschwärzten Akten des KBA bzw. des BMVI entnehmen konnte (VG Berlin), oder wurde Berufung eingelegt? Weiß das jemand?

am 17. Mai 2018 um 8:48

Folgende Info aus dem anderen Thread klingt plausibel, oder?

Zitat:

@never_ever schrieb am 17. Mai 2018 um 07:19:10 Uhr:

...

Vielleicht hilft Euch diese Mandanten-Info weiter:

Das von uns derzeit bundesweit beobachtete Spektrum an möglichen Reaktionen der örtlichen Zulassungsbehörden nach Datenübermittlung reicht von völliger Untätigkeit bis hin zur Versendung von förmlichen Anhörungsschreiben, die den Betroffenen nochmals eine ein- bis sechswöchige Frist für das Aufspielen des Updates setzen, andernfalls die Untersagung des Betriebs androhen.

Im Regelfall gilt:

Einer etwaigen Betriebsuntersagung durch die örtliche Zulassungsbehörde geht eine schriftliche Anhörung voraus. In diesem Anhörungsschreiben weist die Zulassungsbehörde darauf hin, dass sie vom KBA erfahren habe, dass Sie nicht an der Rückrufaktion teilgenommen haben. In diesem Zuge werden Sie nochmals aufgefordert, das Update aufzuspielen. Zugleich wird Ihnen Gelegenheit gegeben, gegenüber der Zulassungsstelle Einwendungen gegen eine Betriebsuntersagung vorzutragen.

Sollte die örtliche Zulassungsbehörde trotz unserer Einwendungen eine Betriebsuntersagung erlassen, gilt Folgendes:

Je nach Ausgestaltung der Betriebsuntersagung kann es sein, dass bereits die bloße Einlegung von Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung hat und Sie die Untersagung daher vorläufig - solange über die Rechtmäßigkeit des Bescheids nicht rechtskräftig entschieden ist - nicht befolgen müssen und mit dem Fahrzeug weiterfahren können, solange die Prüfplakette noch gültig ist.

Es kann jedoch sein, dass die Behörde diese aufschiebende Wirkung durch Anordnung des Sofortvollzugs außer Kraft setzt. Hiergegen kann auf dem verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsweg vorgegangen werden. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs würde im Erfolgsfalle vom Verwaltungsgericht angeordnet bzw. wiederhergestellt. Sie könnten dann das Fahrzeug auch weiterhin nutzen, und es würde für den Zivilprozess auch weiterhin unverändert als Beweismittel zur Verfügung stehen.

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 17. Mai 2018 um 10:31:49 Uhr:

@AlphaOmgea

Zu Deiner Frage bezüglich neuer Softwarerstände (notwendige Genehmigung?) fragt die DUH beim KBA nach und haben sich für diesen Hinweis bedankt.

Und in Berlin wird auch nochmal nachgehakt. Herr Scheuer darf sich auf ne Anfrage freuen ... ;-)

https://www.shz.de/.../vw-verfahren-rasant-angestiegen-id19863561.html

VW-Verfahren rasant angestiegen - 17. Mai 2018, 15:12 Uhr

Landgericht Itzehoe stellt Jahresbilanz vor /

102 Klagen in Zusammenhang mit Diesel-Affäre eingegangen

ich war gerade beim reifenhändler meines vertrauens, zu dem ich auch sämtliche fahrzeuge zum tüv bringe.

hab in der werkstatt gefragt, wie denn die asu beim "ehrlichen" stinkediesel abläuft :-)

ganz einfach - stecker an dose, fehlerspeicher ausgelesen, dann sonde in auspuff und rußanteil gemessen.

fertig.

tüv oder dekra wissen gar nicht, ob das auto geupdatet ist oder nicht, bekommt keiner ohne weiteres raus und auch nicht bestandteil der kontrolle.

wenn technich i.o., dann plakette und ab nach hause.

wer natürlich direkt zur "großen" institution vorfährt, der könnte pech haben.

aber mal ehrlich, sowas macht man doch auch nur, wenn man was abgenommen oder eingetragen haben will.

zum normalen prüftermin wird mich niemals jemand direkt in der höhle des löwen sehen!!!

grüße

am 18. Mai 2018 um 12:33

ASC04 schrieb am 17.05.2018 um 20:01 Uhr bei test.de:

Zitat:

OLG Braunschweig - Keine Verhandlungen am 17.5

Aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Keine mündliche Verhandlung im Zusammenhang mit der Abgas-Thematik am heutigen 17. Mai 2018

Die am heutigen 17. Mai 2018 vorgesehenen Verhandlungstermine des Oberlandesgerichts Braunschweig in den Verfahren 7 U 133/17 (LG Braunschweig 3 O 3469/16), 7 U 119/17 (LG Braunschweig 11 O 3940/16), 7 U 154/17 (LG Braunschweig 11 O 3670/16) und 7 U 75/17 (LG Braunschweig 3 O 1276/16) sind aufgehoben worden.

Die Klägerseite hat jeweils die Berufung zurückgenommen.

http://...unschweig.niedersachsen.de/.../...en-17-mai-2018-164504.html

Direkter Link (kann sich ggf. ändern, wenn die Pressemitteilung ins Archiv verschoben wird):

http://www.olg-hamm.nrw.de/.../066-18-Terminaufhebung.pdf

.

ASC04 schrieb am 17.05.2018 um 20:04 Uhr:

Zitat:

OLG Hamm: Verhandlungstermin 17.5.18 aufgehoben

Aufgehoben wurde die für Donnerstag, den 17. Mai 2018 um 11:00 Uhr

angesetzte mündliche Verhandlung in dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen

28 U 117/17 OLG Hamm.

http://www.olg-hamm.nrw.de/.../index.php

am 18. Mai 2018 um 12:52

Zitat:

@biersen schrieb am 18. Mai 2018 um 07:10:50 Uhr:

Leider wieder "nur" aus Österreich aber es zeigt, dass die Justiz dort gewillter ist Maßnahmen zu ergreifen als hier. Dürfte noch spannend werden.

Endlich mal eine Richterin die den Mut hat sowas durchzuziehen!

https://boerse-express.com/.../...ss-bei-vw-autos-weiter-zu-hoch-21199

.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 18. Mai 2018 um 07:29:12 Uhr:

Bevor hier noch mehr verdreht wird, Fullquote:

Gericht: Stickoxid-Ausstoß bei VW-Autos weiter zu hoch

18.05.2018 | 05:54

Quelle: APA Top-Business

In der Causa um manipulierte Abgaswerte bei VW-Autos gibt es ein bemerkenswertes Urteil. Das Landesgericht Eisenstadt hat erstmals den Stickoxid-Ausstoß auf der Straße gemessen - vor und nach dem Software-Update. Das Ergebnis "frappiert" die Richterin: Nach dem Update wurden die Schadstoffwerte noch immer um 77 Prozent überschritten.

 

Das nicht rechtskräftige Urteil, das der APA vorliegt, ist laut Klägeranwalt Michael Poduschka "sensationell" und birgt "enorme Sprengkraft". Durch das Software-Update von VW seien die Mängel nicht beseitigt worden, der rechtswidrige Zustand bestehe also fort. Eine Überschreitung der NOx-Werte um mehr als 200 Prozent vor dem Update berechtige zur Irrtumsanfechtung.

 

Die Burgenländer Kläger dürfen dem Urteil zufolge vom Vertrag zurücktreten, können also die Rückabwicklung ihres Autokaufs verlangen. Arglist durch den beklagten Autohändler lag nicht vor, so das Gericht.

 

In dem Verfahren ging es um den CO2- sowie NOx-Ausstoß und den Dieselverbrauch des Audi Q3. Die Kläger argumentierten, sie hätten das Auto nicht gekauft, wenn sie gewusst hätten, dass eine eingebaute Schummelsoftware den Schadstoffausstoß auf dem Prüfstand nach unten drücke, während im Realbetrieb die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte massiv überschritten würden und das Auto viel mehr Treibstoff schlucke als versprochen. Auch nach dem Software-Update stoße der Audi mehr aus als erlaubt.

 

Die Richterin ließ das Fahrzeug auf CO2- und NOx-Ausstoß sowie Verbrauch testen - am Prüfstand und auf der Straße, vor und nach dem Update.

 

Hinsichtlich Dieselverbrauch und Kohlendioxidemissionen war alles OK. Sowohl vor als auch nach dem Update wurden die zugesagten bzw. gesetzlichen Grenzwerte im Großen und Ganzen eingehalten, am Prüfstand und auf der Straße.

 

Anders beim NOx-Wert: Am Prüfstand wurde er vor dem Update eingehalten - weil sich dank Schummelsoftware der Saubermodus einschaltete. Auch nach dem Update waren die Prüfstandswerte in Ordnung. Im Realbetrieb hingegen wurden die NOx-Grenzwerte dramatisch überschritten: vor dem Update um 247 Prozent und nach dem Update immer noch um 77 Prozent, wie aus dem Gerichtsgutachten hervorgeht.

 

Für den Autokäufer wäre laut Gericht ein Überschreiten der Prüfstandswerte von "allenfalls" 20 bis 30 Prozent "noch akzeptabel" gewesen, "ein Überschreiten von Schadstoffgrenzwerten von 247 Prozent vor bzw. 77 Prozent nach dem Update jedoch frappiert", stellt die Richterin fest.

 

Der Volkswagen-Konzern, zu dem auch Audi gehört, hat bisher immer argumentiert, es gebe keine Grenzwerte für den Realbetrieb, darum könnten diese auch nicht überschritten werden.

 

Das lässt das Landesgericht Eisenstadt nicht gelten und verweist auf die Vorgaben der entsprechenden EU-Verordnung (EG 715/2007), auf die sich VW selbst auch beruft. Demnach muss ein Fahrzeug "unter normalen Betriebsbedingungen" den Vorgaben der Verordnung entsprechen. Es wird zwar nicht erwartet, dass die unrealistischen, für den Prüfstand konzipierten Grenzwerte auf der Straße zu 100 Prozent eingehalten werden, ein derart exorbitantes Überschreiten wie beim Audi Q3 ist aber viel zu viel.

 

Ziel der Verordnung und damit auch der Erwartung der Autokäufer ist, so das Gericht, "dass die Grenzwerte der Verordnung im realen Straßenbetrieb, welche die normalen Betriebsbedingungen am meisten umfasst, (annähernd) erreicht" werden. Während dies beim CO2-Ausstoß und beim Dieselverbrauch sehr wohl gelungen sei, sei "dies mit dem gegenständlichen Update hinsichtlich der NOx-Werte nicht geschehen und ist diesbezüglich eine Klaglosstellung nicht erreicht".

 

Anwalt Poduschka, der die Kläger vertreten hat, hält diese Begründung nicht nur rechtlich für richtig, sondern auch vom "gesunden Menschenverstand" her. Eine Überschreitung des Treibstoffverbrauchs gegenüber den Herstellerangaben um 30 Prozent sei hinzunehmen, jedoch nicht um fast 80 Prozent.

 

"Mit den weiterhin bestehenden Rechtswidrigkeiten kann man aus meiner Sicht auch in den Schadenersatzprozessen gegen Volkswagen argumentieren", meint der oberösterreichische Rechtsvertreter.

 

Vom Abgasskandal betroffenen Autobesitzern mit Rechtsschutzversicherung rät Poduschka, bald zum Anwalt zu gehen, um ebenfalls eine Entschädigung für die Wertminderung durch die Manipulation zu bekommen. Wer nicht gegen Prozesse versichert ist, sollte sich an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) wenden, der eine Sammelaktion initiiert hat. Die Anmeldefrist dafür endet am Sonntag, 20. Mai.

 

Gegen das Eisenstädter Urteil will Poduschka übrigens berufen. Dem Anwalt ist der vom Gericht zugesprochene Betrag von 21.000 Euro inklusive Zinsen zu gering, schließlich habe der Audi Q3 im Jahr 2013 etwa 40.000 Euro gekostet. Die Richterin sei bei der Berechnung der Wertminderung des Fahrzeugs von einer unrichtigen Rechtsmeinung ausgegangen. "Wir glauben, dass den Käufern zwischen 30.000 und 35.000 Euro zustehen."

https://boerse-express.com/.../...ss-bei-vw-autos-weiter-zu-hoch-21199

am 18. Mai 2018 um 13:07

Krass, was sich der VW-Konzern immer noch leistet. Vertrauen? 0,0. :mad:

https://www.br.de/.../...mt-ruft-60000-porsche-diesel-zurueck-100.html

http://www.spiegel.de/.../...rlaesst-amtlichen-rueckruf-a-1208382.html

https://www.focus.de/.../...e-mit-diesel-motor-zurueck_id_8951623.html

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